{"id":71173,"date":"2026-10-31T16:30:20","date_gmt":"2026-10-31T14:30:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71173"},"modified":"2026-10-31T16:30:20","modified_gmt":"2026-10-31T14:30:20","slug":"irrefuehrende-werbeversprechen-lg-duesseldorf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/irrefuehrende-werbeversprechen-lg-duesseldorf\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: \u201eNotstrom bei Ausfall\u201c? LG D\u00fcsseldorf untersagt f\u00fcnf irref\u00fchrende Werbeversprechen"},"content":{"rendered":"
Und warum ihm sein Schweigen auf die Abmahnung eine weitere einstweilige Verf\u00fcgung eingebracht hat.<\/em><\/p>\n Werbung f\u00fcr Technikprodukte lebt von Versprechen, die der Kunde beim Kauf nicht \u00fcberpr\u00fcfen kann. Ob der Speicher bei Stromausfall wirklich die Tiefk\u00fchltruhe rettet, ob die App tats\u00e4chlich jedes Modul einzeln misst und ob die angepriesene Ersparnis f\u00fcr genau dieses Modell gilt, zeigt sich erst, wenn das Geld \u00fcberwiesen ist. Typische Muster sind:<\/p>\n Das Ergebnis: Der Kunde kauft eine Leistung, die er nicht bekommt. Und wer ehrlich wirbt, verliert den Vergleich, bevor er \u00fcberhaupt beginnt.<\/p>\n Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, wie das Landgericht D\u00fcsseldorf solche Versprechen bewertet. Er zeigt noch etwas, das Unternehmen regelm\u00e4\u00dfig untersch\u00e4tzen: Wer eine Abmahnung unbeantwortet l\u00e4sst, kann sich sp\u00e4ter nicht hinter einem bereits bestehenden Verbot verstecken.<\/p>\n Das Landgericht D\u00fcsseldorf (LG D\u00fcsseldorf) hat einem Onlineh\u00e4ndler mit Beschluss vom 1. Oktober 2026 (Az. 38 O 211\/26) f\u00fcnf Werbeaussagen im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung untersagt. Betroffen sind unter anderem die Notstrom-Werbung f\u00fcr einen Speicher, die Angabe \u201ePr\u00e4zise Echtzeit-Daten pro Panel\u201c und die Pr\u00e4sentation \u00e4lterer, produktfremder Bewertungen unter einer neuen Amazon-ASIN. Den Antrag hat LHR f\u00fcr eine Mitbewerberin gestellt.<\/p>\n Die Anbieterin vertreibt Technikprodukte \u00fcber einen eigenen Onlineshop und \u00fcber Amazon an Verbraucher. Im August 2026 fiel eine ganze Reihe ihrer Werbeaussagen auf.<\/p>\n Die App.<\/strong> In einer Grafik auf der Amazon-Produktseite warb die Gegnerin f\u00fcr ihre Steuerungs-App mit der Aussage:<\/p>\n \u201ePr\u00e4zise Echtzeit-Daten pro Panel\u201c<\/p><\/blockquote>\n Das beworbene System besteht aus vier Modulen. Gemessen wird aber nur an zwei Eing\u00e4ngen. Je zwei Module werden deshalb \u00fcber ein Y-Kabel zusammengef\u00fchrt, bevor \u00fcberhaupt gemessen wird. Die App kann folglich nur sehen, was ein Modulpaar gemeinsam erzeugt. Welches Panel wie viel beisteuert, wei\u00df sie nicht.<\/p>\n Die Ersparnis.<\/strong> In derselben Produktgalerie hie\u00df es zu einem Standardset:<\/p>\n \u201eBis zu 1.108 \u20ac \/ Jahr sparen\u201c<\/p><\/blockquote>\n Ein Sternchen f\u00fchrte zu einem Hinweis weiter oben auf der Seite, dieser wiederum zu einem \u201eInformationsblatt\u201c in den Produktdokumenten am Seitenende. Dort fand sich die Beispielrechnung der Gegnerin. Sie ordnete die 1.108 \u20ac einem anderen, doppelt so leistungsstarken Modell zu. F\u00fcr das tats\u00e4chlich beworbene Set nannte die Gegnerin selbst h\u00f6chstens 803 \u20ac.<\/p>\n Der Notstrom.<\/strong> Direkt daneben bewarb die Gegnerin ihren Speicher mit:<\/p>\n \u201eNotstrom bei Ausfall\u201c Tats\u00e4chlich schaltet das System bei einem Netzausfall weder automatisch um, noch versorgt es das Haus- oder Wohnungsnetz. Es gibt eine Steckdose am Speicher. An die kann man einzelne Ger\u00e4te von Hand anschlie\u00dfen, nachdem der Strom bereits weg ist.<\/p>\n Die Bewertungen.<\/strong> Unter einer ASIN, die nach den Produktinformationen erst seit dem 22. Juni 2026 bei Amazon angeboten wurde, standen 554 Bewertungen. Zahlreiche davon waren \u00e4lter als das Angebot, einige stammten aus dem Jahr 2023.<\/p>\n Die Stunde.<\/strong> Auf ihrer Website bewarb die Gegnerin ihre Module schlie\u00dflich mit dem Satz:<\/p>\n \u201ejeweils eine Stunde fr\u00fcher und sp\u00e4ter Strom\u201c<\/p><\/blockquote>\n Fr\u00fcher und sp\u00e4ter als was, blieb offen. Bei den Modulen handelt es sich um Serienware eines gro\u00dfen chinesischen Herstellers, die zahlreiche andere Anbieter in Deutschland ebenfalls verkaufen.<\/p>\n Die Abmahnung vom 28. August 2026 setzte eine Frist bis zum 2. September. Eine Antwort kam nicht. Am 21. September 2026 beantragte unsere Kollegin Alisa Burnett<\/a>, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz bei LHR Rechtsanw\u00e4lte, K\u00f6ln, beim Landgericht D\u00fcsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung gegen das Unternehmen und seine beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n Die Gegnerin hatte vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegt und das Vorgehen als rechtsmissbr\u00e4uchlich bezeichnet. Der Vorwurf: Die Beanstandungen h\u00e4tten in einem einzigen Verfahren geb\u00fcndelt werden m\u00fcssen, statt sie auf mehrere Verfahren zu verteilen. Im Raum stand au\u00dferdem die Frage, ob es \u00fcberhaupt eines neuen Verfahrens bedurfte. Gegen die Gegnerin bestand aus einem fr\u00fcheren Verfahren bereits ein vollstreckbarer Unterlassungstitel.<\/p>\n H\u00e4tte es nicht gen\u00fcgt, aus diesem Titel ein Ordnungsgeld zu beantragen? Das Landgericht hat beide Einw\u00e4nde zur\u00fcckgewiesen. Welche konkreten Beanstandungen ohne Nachteile f\u00fcr die Antragstellerin h\u00e4tten zusammengefasst werden k\u00f6nnen, zeigte die Schutzschrift nach Auffassung der Kammer nicht auf. Greifbare Anzeichen f\u00fcr einen Missbrauch sah sie nicht. Zum bestehenden Titel unten mehr, denn dieser Teil der Entscheidung ist f\u00fcr die Praxis der eigentlich interessante.<\/p>\n Werbung ist nach \u00a7 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a> irref\u00fchrend, wenn sie \u00fcber wesentliche Merkmale der Ware t\u00e4uscht, insbesondere \u00fcber ihre Beschaffenheit, ihre Leistungsf\u00e4higkeit oder die Ergebnisse, die von ihrer Verwendung zu erwarten sind. Ma\u00dfgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Aussage in ihrem konkreten Umfeld versteht. Auf dieser Grundlage hat das LG D\u00fcsseldorf alle f\u00fcnf Aussagen untersagt und den Unterlassungsanspruch auf \u00a7\u00a7 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1<\/a>, 3 Abs. 1<\/a> und 5 UWG gest\u00fctzt.<\/p>\n Der Beschluss enth\u00e4lt zu den einzelnen Aussagen keine ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung, wie es bei Verf\u00fcgungen ohne m\u00fcndliche Verhandlung \u00fcblich ist. Die Kammer ist der Argumentation im Antrag gefolgt. Sie l\u00e4sst sich wie folgt zusammenfassen.<\/p>\n Wer \u201eNotstrom bei Ausfall\u201c liest und darunter, die Steckdose \u201esch\u00fctzt bei Stromausfall\u201c, erwartet eine Absicherung. Die Versorgung soll weiterlaufen, wenn das Netz ausf\u00e4llt, jedenfalls ohne dass er erst im Dunkeln Stecker umstecken muss. Eine Steckdose, an die man nach Eintritt des Ausfalls einzelne Ger\u00e4te anschlie\u00dfen kann, ist etwas anderes.<\/p>\n Der Unterschied ist keine Bedienungsfrage. Bei der Gefriertruhe, dem Einbauk\u00fchlschrank oder dem Netzwerkspeicher tritt der Schaden ein, bevor irgendjemand zum Speicher gelaufen ist. Fest eingebaute Ger\u00e4te lassen sich oft gar nicht ohne Weiteres umstecken. Und gerade die Frage, was bei einem Stromausfall passiert, ist f\u00fcr viele K\u00e4ufer ein wesentlicher Grund, sich \u00fcberhaupt f\u00fcr einen Speicher zu entscheiden.<\/p>\n Eine Messung auf Ebene der Modulpaare, deren Ergebnis die App rechnerisch aufteilt, ist keine Einzelmessung. Der Zusatz \u201epr\u00e4zise\u201c verst\u00e4rkt den Eindruck, jedes Modul werde f\u00fcr sich erfasst. F\u00fcr den Nutzer hat das praktische Bedeutung: Nur eine panelgenaue \u00dcberwachung zeigt ihm, welches einzelne Modul verschattet, verschmutzt oder defekt ist. Das Verbot reicht deshalb genau so weit wie die T\u00e4uschung. Untersagt ist die Aussage, solange keine gesonderte Messung jedes einzelnen Panels erfolgt.<\/p>\n \u201eBis zu\u201c signalisiert einen H\u00f6chstwert. Es signalisiert nicht, dass dieser H\u00f6chstwert zu einem anderen, doppelt so leistungsstarken Modell geh\u00f6rt. Die Fu\u00dfnote erl\u00e4utert hier nicht die Bedingungen, unter denen das beworbene Set die 1.108 \u20ac erreicht. Sie nimmt den Wert dem Set wieder weg. Eine solche Korrektur, die erst \u00fcber zwei Verweise an entfernter Stelle auftaucht, beseitigt die Fehlvorstellung aus dem Blickfang nicht. Dieselbe Linie hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main f\u00fcr eine Werbung mit \u201ebis zu 20 \u20ac E-Rezept-Rabatt\u201c<\/a> gezogen.<\/p>\n Sternedurchschnitt, Anzahl und Alter der Rezensionen liest der Verbraucher als Auskunft dar\u00fcber, wie lange sich gerade dieses Produkt am Markt bew\u00e4hrt hat und wie viele andere Kunden es gekauft haben. 554 Bewertungen, teils aus dem Jahr 2023, unter einem Angebot, das erst seit Juni 2026 existiert, \u00fcbertragen fremde Erfahrungen auf ein neues Produkt. Das verschafft einen Vertrauensvorsprung, der nicht verdient ist.<\/p>\n Die Rechtsprechung ist hier inzwischen gefestigt. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln hat alte Rezensionen unter derselben ASIN nach einer Produkt\u00e4nderung<\/a> verboten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem weiteren LHR-Verfahren Bewertungen f\u00fcr ein anderes Produkt<\/a> untersagt und dabei klargestellt, dass der Verweis auf Amazons eigenes System den H\u00e4ndler nicht entlastet.<\/p>\n \u201eJeweils eine Stunde fr\u00fcher und sp\u00e4ter Strom\u201c klingt nach einem messbaren technischen Vorteil. Ob ein Modul fr\u00fcher anf\u00e4ngt oder sp\u00e4ter aufh\u00f6rt, l\u00e4sst sich aber nur im Vergleich zu irgendetwas beurteilen. Zu Modulen anderer Anbieter? Zu einer \u00e4lteren Zelltechnologie? Die Werbung sagt es nicht.<\/p>\n In der Sache ist ein fester Zeitgewinn von t\u00e4glich zwei Stunden ohnehin nicht darstellbar. Wann ein Modul Strom liefert, h\u00e4ngt von Standort, Jahreszeit, Wetter, Ausrichtung, Neigung, Verschattung und der \u00fcbrigen Systemtechnik ab. Und da es sich um Serienmodule handelt, die zahlreiche andere Anbieter ebenso verkaufen, fehlt auch jede produktspezifische Besonderheit, die einen solchen Vorsprung erkl\u00e4ren k\u00f6nnte.<\/p>\n Nicht, wenn der Abgemahnte schweigt. Das LG D\u00fcsseldorf hat klargestellt: Muss der Gl\u00e4ubiger bef\u00fcrchten, dass sein Gegner einen neuen Versto\u00df nicht als vom bestehenden Verbot erfasst ansieht, darf er eine neue einstweilige Verf\u00fcgung beantragen. Er muss sich nicht auf das Ordnungsmittelverfahren mit ungewissem Ausgang verweisen lassen. Wer das verhindern will, muss auf die Abmahnung reagieren und erkl\u00e4ren, dass er das ger\u00fcgte Verhalten als kerngleich zum bereits titulierten Verbot ansieht.<\/p>\n Der Hintergrund: Ein Unterlassungstitel verbietet nicht nur die exakt beanstandete Handlung, sondern auch kerngleiche Abwandlungen. Ob eine neue Werbung noch im Kern des alten Verbots liegt, ist aber oft streitig. Beantragt der Gl\u00e4ubiger ein Ordnungsgeld und verneint das Gericht sp\u00e4ter die Kerngleichheit, hat er Zeit verloren und wom\u00f6glich die Dringlichkeit f\u00fcr ein neues Eilverfahren gleich mit. Die Kammer hat sich deshalb auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. April 2011, I ZR 34\/09<\/a>, Leistungspakete im Preisvergleich) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 14. M\u00e4rz 2013, 6 U 227\/12<\/a>; Beschluss vom 31. M\u00e4rz 2022, 6 W 11\/22<\/a>) gest\u00fctzt. Danach kann der Gl\u00e4ubiger nicht auf das Vollstreckungsverfahren verwiesen werden, wenn dessen Ausgang ungewiss ist und ihm beim Abwarten ein Rechtsverlust droht.<\/p>\n So war es hier. Die Gegnerin hatte die Abmahnung unbeantwortet gelassen. Erkl\u00e4rt hatte sie insbesondere nicht, dass sie das beanstandete Verhalten als kerngleich zu dem bereits titulierten Verbot ansehe. Eine solche Erkl\u00e4rung, so die Kammer, sei dem Schuldner abzuverlangen, wenn er dem Gl\u00e4ubiger den Weg in ein neues Verf\u00fcgungsverfahren abschneiden wolle. Ein Schuldeingest\u00e4ndnis muss damit nicht verbunden sein. Es gen\u00fcgt, sich auf die Frage der Kerngleichheit zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n Schweigen auf eine Abmahnung ist keine neutrale Haltung. Wer bereits zur Unterlassung verurteilt ist und eine neue Abmahnung ignoriert, l\u00e4dt den Gegner geradezu ein, ein weiteres Eilverfahren einzuleiten, mit neuem Titel, neuem Ordnungsmittelrahmen und neuen Kosten. Wie teuer ein Versto\u00df gegen ein bestehendes Verbot werden kann, zeigt unser Fall zum Ordnungsgeld wegen Versto\u00dfes gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n Nach Auffassung des LG D\u00fcsseldorf nicht. \u00dcber die beanstandeten Aussagen werde typischerweise nicht auf Ebene der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung entschieden, es handele sich um Vers\u00e4umnisse im operativen Gesch\u00e4ft. Den Antrag gegen die beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat die Kammer deshalb zur\u00fcckgewiesen und dabei auf einen eigenen Beschluss aus einem Parallelverfahren (Az. 38 O 158\/26) verwiesen.<\/p>\n Wir haben in diesem Punkt naturgem\u00e4\u00df eine andere Auffassung vertreten und sind insoweit nicht unparteiisch. Unser Antrag st\u00fctzte sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung<\/a> (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014, I ZR 242\/12<\/a>) und auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln (Urteil vom 29. Mai 2020, 6 U 288\/19<\/a>). Danach beruht selbst eine Organisation, in der eine Fachabteilung \u00fcber Werbung allein entscheidet, ihrerseits auf einer Entscheidung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Das LG D\u00fcsseldorf hielt diesen Fall f\u00fcr anders gelagert, weil es dort um die Aufnahme eines Nachahmerprodukts ins Sortiment ging.<\/p>\n Die Gerichte ziehen die Grenze unterschiedlich. Das Landgericht K\u00f6ln hat in einem anderen Verfahren auch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in die Pflicht genommen, weil es um das allgemeine Werbekonzept und den Internetauftritt ging. Aus unserer Sicht verdient die Frage gerade dann einen genaueren Blick, wenn ein Unternehmen nach mehreren gerichtlichen Verboten dieselbe Werbelinie in neuer Form fortf\u00fchrt. Wer das \u00fcber Monate geschehen l\u00e4sst, entscheidet \u00fcber das Werbekonzept, auch wenn er es nie ausdr\u00fccklich beschlie\u00dft. Wie das Oberlandesgericht K\u00f6ln die Verantwortung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bei Datenschutzverst\u00f6\u00dfen sieht, haben wir in unserem Beitrag \u201eTracking ist Chefsache\u201c<\/a> beschrieben.<\/p>\n Durchsetzen l\u00e4sst sich ein solcher Anspruch im Eilverfahren dann, wenn jede Werbeaussage datiert gesichert, technisch glaubhaft widerlegt und m\u00f6glichst mit den eigenen Unterlagen der Gegenseite konfrontiert ist. Dazu geh\u00f6rt eine Abmahnung, deren Ergebnis dokumentiert ist. In diesem Verfahren hat diese Kombination ausgereicht, dass die Kammer ohne m\u00fcndliche Verhandlung entschieden hat.<\/p>\n Amazon-Angebote \u00e4ndern sich t\u00e4glich. Gesichert werden m\u00fcssen nicht nur die Grafiken der Produktgalerie, sondern auch die Fu\u00dfnoten, die verlinkten Produktdokumente und die \u201eZus\u00e4tzlichen Produktinformationen\u201c. Erst der Eintrag \u201eIm Angebot von Amazon.de seit\u201c hat hier gezeigt, dass die Bewertungen \u00e4lter waren als das Angebot.<\/p>\n Ob ein Ger\u00e4t zwei oder vier Messeing\u00e4nge hat und ob ein Speicher automatisch umschaltet, kann ein Gericht nicht aus einem Screenshot ablesen. Im Antrag wurden die Verschaltung und die Funktionsweise des Systems deshalb durch die eidesstattliche Versicherung einer technisch sachkundigen Person glaubhaft gemacht. Technischer Sachverstand ist in solchen Verfahren oft das st\u00e4rkste Beweismittel.<\/p>\n Die \u00fcberzeugendste Widerlegung der 1.108-Euro-Werbung stammte von der Gegnerin selbst: aus ihrem eigenen Informationsblatt. Wer Fu\u00dfnoten und Produktdokumente bis zum Ende liest, findet dort h\u00e4ufig das Eingest\u00e4ndnis, dass der Blickfang nicht stimmt.<\/p>\n Die Abmahnung ist nicht nur Kostenvoraussetzung. Hier war sie der Schl\u00fcssel zum Rechtsschutzbed\u00fcrfnis. Dass die Gegnerin nicht reagiert und die Kerngleichheit nicht einger\u00e4umt hatte, hat das Gericht ausdr\u00fccklich zur Begr\u00fcndung herangezogen.<\/p>\n Jeder Verbotsantrag nahm die beanstandete Werbung so in Bezug, wie sie aus der jeweiligen Anlage ersichtlich war. Die Kammer hat deshalb festgehalten, dass alle Antr\u00e4ge auf eine konkrete Verletzungshandlung bezogen sind und nicht zu weit reichen. Die Dringlichkeit wird im Wettbewerbsrecht nach \u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a> vermutet. Verloren geht sie trotzdem, wenn der Antragsteller zu lange wartet. Zwischen Abmahnung und Antrag lagen hier gut drei Wochen.<\/p>\n Das LG D\u00fcsseldorf hat der Anbieterin die f\u00fcnf Werbeaussagen ohne m\u00fcndliche Verhandlung untersagt. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, die an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern zu vollziehen ist (\u00a7 890 Abs. 2 ZPO<\/a>). Der Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Die Gegnerin kann Widerspruch einlegen.<\/p>\n Keinen Erfolg hatte der Antrag gegen ein Werbevideo, in dem einer der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich dazu auffordert, \u201ejetzt\u201c auf den Link zu klicken, bevor das Angebot \u201eweg\u201c sei, \u201edanach wird’s teuer, versprochen\u201c. Die Kammer versteht den Satz im Umfeld des Videos, das sich um Technik und steigende Strompreise dreht, nicht als Ank\u00fcndigung einer Preiserh\u00f6hung. Teuer werde es vielmehr f\u00fcr den, der weiter Strom aus dem Netz kaufe. Eine fr\u00fchere Fassung desselben Videos, die noch einen angeblichen Black-Friday-Rabatt bewarb, hatte das Landgericht K\u00f6ln der Gegnerin bereits untersagt (Beschluss vom 1. Juni 2026, best\u00e4tigt durch Urteil vom 15. September 2026, Az. 31 O 211\/26).<\/p>\n Wie streng Gerichte Werbeversprechen im Onlinehandel inzwischen pr\u00fcfen, zeigen auch andere Entscheidungen, etwa zu durchgestrichenen \u201eMondpreisen\u201c auf Amazon<\/a> oder zur T\u00e4terhaftung f\u00fcr Werbung mit Kundenbewertungen<\/a>. Einen \u00dcberblick gibt die Seite Unsere Erfolge<\/a>.<\/p>\n Ihr Wettbewerber wirbt mit Leistungen, die seine Technik nicht hergibt?<\/p>\n Schicken Sie uns die Werbung mit Link und Datum. Wir pr\u00fcfen, ob und wie sich ein Verbot im Eilverfahren durchsetzen l\u00e4sst, worauf es bei der Glaubhaftmachung ankommt und ob ein bestehender Titel bereits greift. Eine erste Einsch\u00e4tzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n
Notstrom bei Ausfall, Echtzeit-Daten pro Panel, 554 Bewertungen f\u00fcr ein Angebot, das es erst seit Juni gibt: Wie ein Onlineh\u00e4ndler mit irref\u00fchrenden Werbeversprechen mehr zusagte, als seine Technik h\u00e4lt. <\/em><\/p>\n\n
Der Fall: F\u00fcnf irref\u00fchrende Werbeversprechen eines Onlineh\u00e4ndlers<\/h2>\n
\n\u201eSteckdose mit 1200W sch\u00fctzt bei Stromausfall\u201c<\/p><\/blockquote>\nDie Argumentation der Gegenseite: Rechtsmissbrauch und ein schon bestehender Titel<\/h2>\n
Rechtlicher Rahmen: Wann sind Werbeversprechen irref\u00fchrend?<\/h2>\n
1. \u201eNotstrom\u201c verspricht mehr als eine Steckdose<\/h3>\n
2. \u201ePro Panel\u201c hei\u00dft pro Panel<\/h3>\n
3. Der H\u00f6chstwert muss zum beworbenen Produkt geh\u00f6ren<\/h3>\n
4. Bewertungen geh\u00f6ren zu dem Produkt, unter dem sie stehen<\/h3>\n
5. Eine exakte Zeitangabe braucht einen Bezugspunkt<\/h3>\n
Sch\u00fctzt ein bestehender Unterlassungstitel vor einer neuen einstweiligen Verf\u00fcgung?<\/h2>\n
Haften die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich f\u00fcr die irref\u00fchrende Werbung?<\/h2>\n
Strategische Vorgehensweise: Wie geht man gegen irref\u00fchrende Produktwerbung eines Wettbewerbers vor?<\/h2>\n
1. Jede Aussage mit Datum und Fundstelle sichern<\/h3>\n
2. Die Technik glaubhaft machen<\/h3>\n
3. Die Gegenseite mit ihren eigenen Zahlen widerlegen<\/h3>\n
4. Abmahnen und das Schweigen festhalten<\/h3>\n
5. Den Antrag an der konkreten Verletzungsform ausrichten<\/h3>\n
Das Ergebnis: F\u00fcnf Verbote, Ordnungsgeld bis 250.000 Euro<\/h2>\n
FAQ: Irref\u00fchrende Werbeversprechen im Onlinehandel<\/h2>\n
Darf ein Stromspeicher mit \u201eNotstrom\u201c beworben werden?+<\/span><\/summary>\n
D\u00fcrfen alte Amazon-Bewertungen unter einer neuen ASIN stehen?+<\/span><\/summary>\n
Was passiert, wenn ich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht reagiere?+<\/span><\/summary>\n
Darf man mit \u201ebis zu\u201c-Ersparnissen werben?+<\/span><\/summary>\n
Haften Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich f\u00fcr irref\u00fchrende Werbung ihres Unternehmens?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n