{"id":71152,"date":"2026-10-07T04:32:51","date_gmt":"2026-10-07T02:32:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71152"},"modified":"2026-10-07T04:32:51","modified_gmt":"2026-10-07T02:32:51","slug":"einstweilige-verfuegung-google-bewertung-lg-stuttgart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/einstweilige-verfuegung-google-bewertung-lg-stuttgart\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google-Bewertung \u2013 pl\u00f6tzlich unzust\u00e4ndig und zu sp\u00e4t?"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-71154 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/einstweilige-verfuegung-google-bewertung-lg-stuttgart-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"527\" height=\"277\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/einstweilige-verfuegung-google-bewertung-lg-stuttgart-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/einstweilige-verfuegung-google-bewertung-lg-stuttgart-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 527px) 100vw, 527px\" \/>Wie eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen eine Google-Bewertung vor dem Landgericht Stuttgart scheitern kann, bevor es um die Bewertung geht, und was Betroffene daraus lernen k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n<p>Wer sich gegen eine rechtswidrige Google-Bewertung wehrt, kannte bisher einen verl\u00e4sslichen Ablauf. Die Bewertung wird bei Google beanstandet, l\u00f6scht Google nicht, folgt der Eilantrag gegen die Google Ireland Limited.<\/p>\n<p>Weil die Bewertung bundesweit abrufbar ist, kommt jedes deutsche Landgericht in Betracht, und f\u00fcr die Eilbed\u00fcrftigkeit gilt die Frist des zust\u00e4ndigen Oberlandesgerichts.<\/p>\n<p>Hat das Gericht Bedenken, etwa gegen seine Zust\u00e4ndigkeit, weist es fr\u00fch darauf hin, damit der Antrag zur\u00fcckgenommen oder anderswo neu gestellt werden kann, bevor unn\u00f6tige Kosten entstehen.<\/p>\n<p>Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass auf nichts davon mehr Verlass ist.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 22px 26px; margin: 0 0 32px;\">\n<p style=\"margin: 0;\"><strong>Aus der LHR-Praxis:<\/strong> LHR Rechtsanw\u00e4lte, K\u00f6ln, hat den Antragsteller in diesem Verfahren vertreten. Unsere Einordnung ist deshalb nicht neutral.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Warum kann eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen eine Google-Bewertung in Stuttgart scheitern?<\/h2>\n<p>Weil das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart) den Antrag schon f\u00fcr unzul\u00e4ssig hielt. Zust\u00e4ndig sei allein das Gericht am Sitz des Betroffenen, und die Eilbed\u00fcrftigkeit sei nach der neuen Ein-Monats-Linie des Oberlandesgerichts Stuttgart entfallen. Eine Erledigungserkl\u00e4rung schloss die Kammer deshalb aus, den Streitwert verdoppelte sie. Auf keinen dieser Punkte hatte sie vorher hingewiesen.<\/p>\n<h3>Der Fall: Eilantrag gegen Google, Az. 53 O 230\/26<\/h3>\n<p>Ein bundesweit t\u00e4tiger Dienstleister fand in seinem Google-Profil eine Bewertung mit einer aus seiner Sicht unwahren Tatsachenbehauptung. Google pr\u00fcfte die Beanstandung, h\u00f6rte den Verfasser an und schaltete die Bewertung wieder frei. Die dabei eingeholten Nachweise legte Google erst im gerichtlichen Verfahren vor.<\/p>\n<p>Der Eilantrag ging 52 Tage nach Kenntnis beim LG Stuttgart ein, innerhalb der Acht-Wochen-Frist, die das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) bis dahin anwandte. Die Zust\u00e4ndigkeit st\u00fctzte sich auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\">\u00a7 32 ZPO<\/a>, der Antragsteller versicherte an Eides statt, dass er auch Kunden aus dem Bezirk betreut. Die Kammer entschied nicht im Beschlusswege, sondern h\u00f6rte Google an und bestimmte Termin, <strong>87 Tage nach Eingang<\/strong>. Einen Hinweis erteilte sie in dieser Zeit nicht.<\/p>\n<h3>Der Termin am 05.10.2026<\/h3>\n<p>Gleich zu Beginn erkl\u00e4rte die Kammer den Antrag f\u00fcr unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Mittelpunkt der Interessen des Antragstellers liege nicht in Stuttgart, und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung<\/a> schlage auf die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit durch.<\/li>\n<li>Der Antrag h\u00e4tte binnen eines Monats gestellt werden m\u00fcssen; dass Google noch eine Frist zur Reaktion lief, \u00e4ndere daran nichts.<\/li>\n<li>Eine Erledigungserkl\u00e4rung komme nicht in Betracht, weil der Antrag von Anfang an unzul\u00e4ssig gewesen sei.<\/li>\n<li>Der Streitwert betrage 10.000 statt 5.000 Euro.<\/li>\n<li>Hilfsweise sei der Antrag auch unbegr\u00fcndet, nachdem Google den Verfasser offengelegt habe.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Antrag wurde zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Zust\u00e4ndigkeit, Dringlichkeit, Hinweispflicht, Kosten<\/h2>\n<p>Keiner dieser Punkte betrifft die Bewertung selbst. Alle entscheiden \u00fcber Zul\u00e4ssigkeit und Kosten, bevor ein Gericht pr\u00fcft, ob die Bewertung rechtswidrig ist.<\/p>\n<h3>1. Ist jedes deutsche Gericht f\u00fcr einen Antrag gegen Google zust\u00e4ndig?<\/h3>\n<p>Ja, jedes Landgericht, in dessen Bezirk sich die Bewertung bestimmungsgem\u00e4\u00df auswirkt. Bei einem bundesweit t\u00e4tigen Unternehmen ist das praktisch jedes Gericht in Deutschland. Die Stuttgarter Gegenansicht findet weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) eine tragf\u00e4hige St\u00fctze.<\/p>\n<h4>Erfolgsort statt Interessenmittelpunkt<\/h4>\n<p>Gegen die irische Google-Gesellschaft gilt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung<\/a>. Dass die Norm auch die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit regelt, ist unstreitig. Ma\u00dfgeblich ist dann aber der Erfolgsort, der Ort der Interessenkollision (Lampmann\/Pustovalov, <em>Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht<\/em>, Rn. 297). Bei einer Bewertung, die Kunden in ganz Deutschland lesen, liegt er \u00fcberall. Die Stuttgarter Kammer ersetzt ihn durch den Mittelpunkt der Interessen und macht diesen zum einzigen Gerichtsstand. Daf\u00fcr gibt der EuGH nichts her: In <em>eDate<\/em> und <em>Bolagsupplysningen<\/em> weist er die Zust\u00e4ndigkeit am Interessenmittelpunkt den Gerichten des Mitgliedstaats zu, nicht einem Ort (Urt. v. 25.10.2011, Rs. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-509\/09\" title=\"C-509\/09 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">C-509\/09<\/a>; Urt. v. 17.10.2017, Rs. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-194\/16\" title=\"C-194\/16 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-194\/16<\/a>). Der Bundesgerichtshof hat das genauso angewandt (Urt. v. 08.05.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20217\/08\" title=\"VI ZR 217\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VI ZR 217\/08<\/a>).<\/p>\n<h4>Unterlassung ist nicht L\u00f6schung<\/h4>\n<p>Die Unteilbarkeit, auf die sich die Kammer beruft, passt auf den Fall ohnehin nicht. Der EuGH hat sie f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Richtigstellung und Entfernung entwickelt, weil ein Beitrag nur einmal entfernt werden kann (Rs. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-194\/16\" title=\"C-194\/16 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-194\/16<\/a>, Rn. 48). Hier geht es um einen Unterlassungsanspruch. Dass er gegen\u00fcber Google faktisch auf eine L\u00f6schung hinausl\u00e4uft, \u00e4ndert seinen Charakter nicht. Verlangt wird nur, die Bewertung in einem bestimmten Gebiet nicht mehr abrufbar zu halten, und das ist teilbar: Eine Sperre f\u00fcr Deutschland gen\u00fcgt, der Ursprungsbeitrag kann anderswo stehen bleiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unterlassungsanspr\u00fcche hat der EuGH eine Beschr\u00e4nkung auf den Interessenmittelpunkt nie ausgesprochen; die Zust\u00e4ndigkeit an jedem Erfolgsort gilt fort (EuGH, Urt. v. 21.12.2021, Rs. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-251\/20\" title=\"C-251\/20 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">C-251\/20<\/a>, <em>Gtflix Tv<\/em>; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.11.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20W%20119\/24\" title=\"OLG Hamburg, 04.11.2024 - 7 W 119\/24: Geltung von auf deutsche Norm gest&uuml;tztes Verbot f&uuml;r alle ...\">7 W 119\/24<\/a>). Wer anderes aus <em>Bolagsupplysningen<\/em> herausliest, legt dem Gerichtshof etwas in den Mund, was er nicht gesagt hat.<\/p>\n<p>Selbst wenn man die Unteilbarkeit anwenden wollte, h\u00e4tte das innerhalb Deutschlands keine Folgen. Ein Titel aus Stuttgart wirkt bundesweit wie einer aus K\u00f6ln. Der Gerichtsstand am Interessenmittelpunkt ist eine zus\u00e4tzliche Option f\u00fcr den Betroffenen, keine Beschr\u00e4nkung. Und gegen einen Verfasser in Deutschland st\u00fcnde nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\" title=\"&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung\">\u00a7 32 ZPO<\/a> jedes Gericht am Erfolgsort offen. Ausgerechnet der irische Konzern w\u00fcrde besser gesch\u00fctzt als ein Inl\u00e4nder.<\/p>\n<h4>Andere Gerichte, auch Berlin<\/h4>\n<p>Das Landgericht Trier hat seine Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr eine Verf\u00fcgung gegen Google nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\" title=\"&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung\">\u00a7 32 ZPO<\/a> bestimmt, nicht nach dem Interessenmittelpunkt (Beschl. v. 28.11.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20O%2011\/22\" title=\"1 O 11\/22 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">1 O 11\/22<\/a>). F\u00fcr F\u00e4lle ohne Auslandsbezug verlangt die Pressekammer des Landgerichts Berlin II seit M\u00e4rz 2026 zwar einen deutlichen Bezug zum Gerichtsort (Urt. v. 10.03.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%2051\/26\" title=\"LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 51\/26: &Ouml;rtliche Zust&auml;ndigkeit bei Unterlassungsanspruch wegen o...\">27 O 51\/26<\/a> eV), und auch in einem von uns gef\u00fchrten Verfahren hielt sie sich f\u00fcr unzust\u00e4ndig, immerhin nach Hinweis. Selbst Berlin l\u00e4sst aber gen\u00fcgen, dass der Betroffene im Bezirk in nennenswertem Umfang beruflich t\u00e4tig ist (Beschl. v. 17.03.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%2079\/26\" title=\"LG Berlin II, 17.03.2026 - 27 O 79\/26: Reichweite des fliegenden Gerichtsstands bei Internetpub...\">27 O 79\/26<\/a> eV). Nach diesem Ma\u00dfstab h\u00e4tte die Kundenbeziehung nach Stuttgart wohl gereicht. Und Berlin r\u00e4umt ein, dass die Frage h\u00f6chstrichterlich ungekl\u00e4rt ist, und hat nach Erledigung die Kosten deshalb aufgehoben (Beschl. v. 31.03.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%2099\/26\" title=\"LG Berlin II, 31.03.2026 - 27 O 99\/26: Erfolgsort f&uuml;r einen &quot;fliegenden Gerichtsstand in Presse...\">27 O 99\/26<\/a> eV). Stuttgart geht \u00fcber all das hinaus.<\/p>\n<h3>2. Wie lange darf man mit dem Eilantrag warten?<\/h3>\n<p>Sicher ist nur ein Monat ab Kenntnis. Im \u00c4u\u00dferungsrecht gibt es keine gesetzliche Dringlichkeitsvermutung; wer zu lange wartet, verliert den Verf\u00fcgungsgrund nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/935.html\">\u00a7\u00a7 935<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/940.html\">940 ZPO<\/a>. Das OLG Stuttgart hat seine Acht-Wochen-Frist mit Beschluss vom 07.08.2026 aufgegeben (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20W%2029\/25\" title=\"OLG Stuttgart, 07.08.2026 - 4 W 29\/25: Entfallen der Eilbed&uuml;rftigkeit im &Auml;u&szlig;erungsrecht bei Zuw...\">4 W 29\/25<\/a>). Die Stuttgarter Kammer zog daraus eine Konsequenz, die viele \u00fcberraschen d\u00fcrfte: Eine Frist, die man Google zur Reaktion setzt, h\u00e4lt die eigene Uhr nicht an.<\/p>\n<h4>Vertrauensschutz f\u00fcr laufende Verfahren<\/h4>\n<p>Die neue Linie kam, nachdem unser Antrag bereits bei Gericht lag. Eilbed\u00fcrftigkeit ist keine Frist im technischen Sinn, sondern ein R\u00fcckschluss aus dem Verhalten des Antragstellers. Wer sich auf eine jahrelang gebilligte Frist verl\u00e4sst, zeigt kein fehlendes Eilbed\u00fcrfnis. Es kommt auf den Erkl\u00e4rungsgehalt des eigenen Verhaltens an, und klare, vorhersehbare Regeln liegen im Interesse der Rechtssicherheit (OLG M\u00fcnchen, Urt. v. 25.07.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=29%20U%203362\/23\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 25.07.2024 - 29 U 3362\/23: Dringlichkeitsvermutung, Fristverl&auml;ngerungsantrag, Term...\">29 U 3362\/23<\/a> e). Ein Wechsel der Regelfrist braucht deshalb Vertrauensschutz. Das LG Stuttgart sah das anders.<\/p>\n<h4>52 Tage gegen 87<\/h4>\n<p>Dem Antragsteller hielt die Kammer 52 Tage vor. Sie selbst hat sich bis zum Termin 87 Tage genommen, nach jeder Regelfrist f\u00fcr einen Antragsteller dringlichkeitssch\u00e4dlich. Erst diese Verfahrensdauer machte es m\u00f6glich, die neue Linie \u00fcberhaupt anzuwenden. H\u00e4tte sich die Kammer f\u00fcr unzust\u00e4ndig gehalten, h\u00e4tte sie den Antrag im Juli ohne Verhandlung zur\u00fcckweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>3. Muss das Gericht vorher auf Bedenken hinweisen?<\/h3>\n<p>Ja, nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/139.html\">\u00a7 139 Abs. 3 und 4 ZPO<\/a> so fr\u00fch wie m\u00f6glich. Zust\u00e4ndigkeit und Verf\u00fcgungsgrund pr\u00fcft das Gericht von Amts wegen. Die meisten Kammern weisen deshalb fr\u00fch hin, damit der Antragsteller zur\u00fccknehmen oder anderswo neu beantragen kann, bevor sich die Gegenseite bestellt und ein Termin Geb\u00fchren ausl\u00f6st.<\/p>\n<p>So nicht in Stuttgart. Die Kammer hat Google angeh\u00f6rt, terminiert und ihre Bedenken erst in der Verhandlung offengelegt. Da waren die Kosten der Gegenseite l\u00e4ngst angefallen und ein neuer Antrag wegen der ge\u00e4nderten Dringlichkeitslinie ausgeschlossen. Formal mag ein Hinweis im Termin gen\u00fcgen. Dem Gesetz entspricht er nicht, und f\u00fcr den Antragsteller ist es die teuerste denkbare Variante.<\/p>\n<h3>4. Warum verdoppelt sich der Streitwert?<\/h3>\n<p>Weil das Gericht ihn nach freiem Ermessen festsetzt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GKG\/53.html\">\u00a7 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/3.html\">\u00a7 3 ZPO<\/a>). Die Angabe des Antragstellers ist nur ein Anhaltspunkt. Die Kammer berief sich auf die Linie des OLG Stuttgart f\u00fcr eine einzelne Ein-Stern-Bewertung. Nach dem festgesetzten Wert richten sich die Geb\u00fchren beider Seiten, auch ohne Sachentscheidung.<\/p>\n<h3>5. Warum half die Erledigungserkl\u00e4rung nicht?<\/h3>\n<p>Erledigen kann sich nur ein Antrag, der zul\u00e4ssig war. H\u00e4lt das Gericht ihn von Anfang an f\u00fcr unzul\u00e4ssig, tr\u00e4gt der Antragsteller die Kosten, auch wenn die Plattform den Streit verursacht hat. Das wiegt schwer: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Bewertungsplattform die gesamten Kosten auferlegt, die Nachweise des Verfassers zur\u00fcckgehalten hatte; ma\u00dfgeblich sei der Stand bei Einreichung (Beschl. v. 31.08.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20W%2040\/26\" title=\"OLG Frankfurt, 31.08.2026 - 16 W 40\/26: Haftung des Plattformbetreibers als mittelbarer St&ouml;rer\">16 W 40\/26<\/a>). Wer Zust\u00e4ndigkeit oder Dringlichkeit verliert, verliert diese M\u00f6glichkeit mit.<\/p>\n<h2>Warum machen die Gerichte es Betroffenen gerade gegen Google so schwer?<\/h2>\n<p>Eine sachliche Begr\u00fcndung gibt es daf\u00fcr nicht. Gerade hier w\u00e4re eine klare, betroffenenfreundliche Linie geboten, denn ein Handwerksbetrieb, eine Arztpraxis oder ein Freiberufler muss sich gegen einen Konzern durchsetzen, der die Spielregeln weitgehend selbst setzt.<\/p>\n<h3>Ein Torw\u00e4chter aus Irland<\/h3>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat Alphabet 2023 nach dem Digital Markets Act als Torw\u00e4chter eingestuft, auch f\u00fcr Google Maps. Wer ein Unternehmen, eine Praxis oder eine Kanzlei betreibt, findet sich dort mit einem Profil wieder, \u00fcber dessen Existenz er nicht entscheidet, und wird zur Zielscheibe \u00f6ffentlicher Bewertungen. Auf der anderen Seite steht ein US-Konzern, der die europ\u00e4ische Rechtsordnung im Detail f\u00fcr sich zu nutzen wei\u00df: Sitz in Irland, eine Struktur, die auch steuerlich seit Jahren in der Kritik steht, Aufsicht nach dem Herkunftslandprinzip, vor Gericht Gro\u00dfkanzleien und die Mittel, jedes Verfahren durchzufechten.<\/p>\n<h3>H\u00fcrden, die Arbeit sparen<\/h3>\n<p>Zu erwarten w\u00e4re, dass die Gerichte den Rechtsschutz gegen diesen Torw\u00e4chter praktikabel halten. Das Gegenteil geschieht: enge Zust\u00e4ndigkeit, kurze Fristen, keine Erledigung, h\u00f6here Streitwerte. Keine dieser H\u00fcrden ist dogmatisch zwingend.<\/p>\n<p>Zusammen machen sie aus dem Rechtsschutz gegen eine rechtswidrige Bewertung eine K\u00fcr am Hochreck. Wer den Gerichten keine sachfremden Absichten unterstellen will, landet bei einer n\u00fcchternen Erkl\u00e4rung: Jede dieser H\u00fcrden spart Arbeit. Ein Antrag, der an der Zust\u00e4ndigkeit scheitert, muss in der Sache nicht gepr\u00fcft werden, und eine Kammer, die nur noch f\u00fcr den eigenen Bezirk zust\u00e4ndig sein will, bekommt weniger F\u00e4lle aus dem Rest der Republik. Die Rechnung zahlen die Betroffenen.<\/p>\n<h2>Strategische Vorgehensweise: Was Betroffene jetzt tun sollten<\/h2>\n<p>Fristen streng behandeln, die Zust\u00e4ndigkeitsfrage notfalls zum Oberlandesgericht f\u00fchren und das Kostenrisiko realistisch kalkulieren.<\/p>\n<h3>1. Einen Monat ab Kenntnis einhalten<\/h3>\n<p>Vor jedem Gericht, auch dort, wo bisher mehr Zeit galt. Die Uhr l\u00e4uft weiter, w\u00e4hrend Google pr\u00fcft. Wer der Plattform eine Frist setzt, sollte sie so bemessen, dass danach noch Zeit f\u00fcr den Antrag bleibt, und jeden Schritt mit Datum dokumentieren.<\/p>\n<h3>2. Die Zust\u00e4ndigkeitsfrage zum Oberlandesgericht tragen<\/h3>\n<p>Bejaht ein Landgericht seine \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit, ist das nicht \u00fcberpr\u00fcfbar (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/513.html\">\u00a7 513 Abs. 2<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/571.html\" title=\"&sect; 571 ZPO: Begr&uuml;ndung, Pr&auml;klusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang\">\u00a7 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO<\/a>). Deshalb gibt es zum fliegenden Gerichtsstand kaum obergerichtliche Rechtsprechung. Verneint es sie, muss das Oberlandesgericht entscheiden (Lampmann\/Pustovalov, a.a.O., Rn. 315), per sofortiger Beschwerde gegen einen zur\u00fcckweisenden Beschluss (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/567.html\">\u00a7 567 ZPO<\/a>) oder per Berufung. Die Beschwerde ist der g\u00fcnstigste Weg, weil die Gegenseite dann oft noch nicht beteiligt ist. Wer auf einen Hinweis hin zur\u00fccknimmt oder die Verweisung beantragt, nimmt dem Oberlandesgericht die Entscheidung ab; ein Verweisungsbeschluss ist unanfechtbar (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/281.html\" title=\"&sect; 281 ZPO: Verweisung bei Unzust&auml;ndigkeit\">\u00a7 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO<\/a>). Der Antrag am eigenen Sitz bleibt der vorsichtigere Weg, macht die Verengung aber zur Regel. Wir raten Mandanten, wo es wirtschaftlich vertretbar ist, die Frage auszufechten.<\/p>\n<h3>3. Zust\u00e4ndigkeit und Eilbed\u00fcrftigkeit im Antrag begr\u00fcnden<\/h3>\n<p>Beides geh\u00f6rt in einen eigenen, belegten Abschnitt, verbunden mit der ausdr\u00fccklichen Bitte um einen fr\u00fchzeitigen Hinweis nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/139.html\" title=\"&sect; 139 ZPO: Materielle Prozessleitung\">\u00a7 139 ZPO<\/a>. Erzwingen l\u00e4sst sich das nicht, aber eine so gebetene Kammer wird einen Hinweis kaum auf den Termin verschieben.<\/p>\n<h3>4. Kosten und Alternativen vorab kl\u00e4ren<\/h3>\n<p>Das Kostenrisiko sollte auch f\u00fcr einen h\u00f6heren Streitwert durchgerechnet sein. Und ist die Eilbed\u00fcrftigkeit weg, ist der Anspruch es nicht: Hauptsacheklage oder ein Vorgehen gegen den Verfasser bleiben m\u00f6glich, gerade wenn die Plattform ihn im Verfahren offengelegt hat.<\/p>\n<h2>Ausgang des Verfahrens<\/h2>\n<p>Der Antrag wurde im Termin zur\u00fcckgenommen, die Kosten tr\u00e4gt der Antragsteller, Streitwert 10.000 Euro (LG Stuttgart, Az. 53 O 230\/26). Dass Eilverfahren gegen Google-Bewertungen funktionieren, wenn Gericht und Timing stimmen, zeigen andere Verfahren von LHR, etwa vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Beschl. v. 04.08.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2-03%20O%20279\/20\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 04.08.2020 - 3 O 279\/20: Einstweilige Verf&uuml;gung gegen Google wegen sechs 1-S...\">2-03 O 279\/20<\/a>) und dem Landgericht Fulda (Beschl. v. 25.10.2023, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20O%20110\/23\" title=\"LG Fulda, 25.10.2023 - 3 O 110\/23: Einstweilige Verf&uuml;gung gegen Google-Bewertung &uuml;ber Steuerber...\">3 O 110\/23<\/a>). Weitere finden Sie unter <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a>.<\/p>\n<p>Arno Lampmann wird das Verfahren am 22.10.2026 auf den <a href=\"https:\/\/www.ruw-fachkonferenzen.de\/veranstaltung\/heidelberger-wettbewerbstage\/\">43. Heidelberger Wettbewerbstagen der WRP<\/a> kurz vorstellen, im Vortrag <em>Older but not necessarily wiser?!<\/em> Hinterher ist man immer wiser. Vorher nur older.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur einstweiligen Verf\u00fcgung gegen Google-Bewertungen<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Welches Gericht ist f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google zust\u00e4ndig?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nach unserer Auffassung jedes Landgericht, in dessen Bezirk sich die Bewertung auswirkt, bei bundesweit t\u00e4tigen Unternehmen also nahezu jedes. Einzelne Kammern verlangen inzwischen das Gericht am eigenen Sitz. Erkl\u00e4rt sich ein Gericht f\u00fcr unzust\u00e4ndig, kann das Oberlandesgericht die Frage mit sofortiger Beschwerde oder Berufung kl\u00e4ren.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wie schnell muss ich nach einer negativen Google-Bewertung den Eilantrag stellen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Das OLG Stuttgart wendet diese Frist seit August 2026 auch im \u00c4u\u00dferungsrecht an, andere Oberlandesgerichte schon l\u00e4nger. Die Zeit, in der Google die Beanstandung pr\u00fcft, wird nicht herausgerechnet.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wer tr\u00e4gt die Kosten, wenn Google seine Nachweise erst im Prozess vorlegt?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nach dem OLG Frankfurt am Main kann der Antragsteller dann f\u00fcr erledigt erkl\u00e4ren, und die Plattform tr\u00e4gt die Kosten, wenn sie bei Einreichung zur L\u00f6schung verpflichtet war. Das setzt einen zul\u00e4ssigen Antrag voraus.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Was kann ich tun, wenn die Frist f\u00fcr die einstweilige Verf\u00fcgung verstrichen ist?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Der L\u00f6schungsanspruch bleibt bestehen, nur der schnelle Weg ist versperrt. M\u00f6glich sind eine Hauptsacheklage gegen die Plattform, ein Vorgehen direkt gegen den Verfasser oder eine erneute, gut begr\u00fcndete Beanstandung bei Google.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Muss mich das Gericht warnen, bevor es meinen Eilantrag scheitern l\u00e4sst?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja, nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/139.html\" title=\"&sect; 139 ZPO: Materielle Prozessleitung\">\u00a7 139 ZPO<\/a> so fr\u00fch wie m\u00f6glich. In der Praxis halten sich nicht alle Kammern daran. Wer vorbeugen will, begr\u00fcndet Zust\u00e4ndigkeit und Eilbed\u00fcrftigkeit im Antrag ausf\u00fchrlich und bittet ausdr\u00fccklich um einen fr\u00fchzeitigen Hinweis.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 40px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.2em; margin: 0 0 12px;\">Eine Google-Bewertung schadet Ihrem Unternehmen, und die Uhr l\u00e4uft?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 22px;\">Ob ein Eilverfahren noch m\u00f6glich ist und vor welchem Gericht, entscheidet sich in den ersten Tagen nach Kenntnis. Mit dem LHR-Bewertungs-Check erhalten Sie binnen 24 Stunden eine Ersteinsch\u00e4tzung: ob die Bewertung angreifbar ist, welche Frist f\u00fcr Sie l\u00e4uft und welcher Weg der richtige ist.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; padding: 14px 28px; font-weight: bold; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/bewertungs-check\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/google-bewertung-loeschen\">Google-Bewertung l\u00f6schen lassen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/bewertungs-check\/\">LHR-Bewertungs-Check<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><!-- FAQPage-JSON-LD: nur FAQPage-Knoten, Organization\/WebPage\/Article liefern Yoast + Schema Pro. 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