{"id":71134,"date":"2026-10-06T00:45:58","date_gmt":"2026-10-05T22:45:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71134"},"modified":"2026-10-06T01:02:02","modified_gmt":"2026-10-05T23:02:02","slug":"uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: UVP-Werbung durch den Hersteller \u2013 LG Heilbronn untersagt den Rabatt auf die eigene Preisempfehlung"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-71135 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"449\" height=\"236\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 449px) 100vw, 449px\" \/>Wie ein Hersteller seine eigene Preisempfehlung zum Rabattversprechen macht \u2013 und warum UVP-Werbung durch den Hersteller im Direktvertrieb auf Amazon irref\u00fchrend ist.<\/em><\/p>\n<p>Auf Amazon ist das Bild vertraut: ein rotes Label, ein Prozentwert in Signalfarbe, darunter ein durchgestrichener Preis mit dem K\u00fcrzel \u201eUVP\u201c. F\u00fcr H\u00e4ndler, die Markenware fremder Hersteller verkaufen, ist das ein legitimes Werkzeug. Heikel wird es, wenn Empfehlender und Verk\u00e4ufer dieselbe Person sind. Die typische Konstellation sieht so aus:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Unternehmen stellt Produkte unter eigener Marke her oder l\u00e4sst sie fertigen und verkauft sie selbst an Endkunden, \u00fcber Amazon und den eigenen Onlineshop.<\/li>\n<li>F\u00fcr diese Produkte legt es eine \u201eunverbindliche Preisempfehlung\u201c fest, deren einziger tats\u00e4chlicher Adressat das Unternehmen selbst ist.<\/li>\n<li>Den eigenen Verkaufspreis setzt es darunter an und l\u00e4sst die Differenz als Ersparnis ausweisen, gern verbunden mit Hinweisen wie \u201eBefristetes Angebot\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Das Ergebnis:<\/strong> Der Kunde sieht einen Marktvorteil. Tats\u00e4chlich sieht er nur den Abstand zwischen zwei Zahlen, die derselbe Anbieter festgelegt hat.<\/p>\n<p>Ein aktuelles Verfahren unserer Mandantin, einer Anbieterin von Balkonkraftwerken, zeigt exemplarisch, wie Gerichte das bewerten. Das Landgericht Heilbronn (LG Heilbronn) hat einem konkurrierenden Hersteller mit Urteil vom 22.06.2026 (Az. 8 O 74\/26) im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung untersagt, f\u00fcr seine eigenen Produkte mit einer UVP zu werben. Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig, die Berufung ist beim Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) anh\u00e4ngig.<\/p>\n<h2>UVP-Werbung durch den Hersteller: Wann ist sie irref\u00fchrend?<\/h2>\n<p>Wirbt ein Hersteller, der seine Produkte selbst an Endkunden verkauft, mit einer Ersparnis gegen\u00fcber seiner eigenen UVP, ist das nach dem Urteil des LG Heilbronn irref\u00fchrend im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 1 UWG<\/a>. Eine UVP ist f\u00fcr Verbraucher nur dann ein aussagekr\u00e4ftiger Vergleichsma\u00dfstab, wenn sie sich an eine Mehrheit von H\u00e4ndlern richtet und so den Preis abbildet, den der Markt voraussichtlich verlangt. Legt der Verk\u00e4ufer Empfehlung und Verkaufspreis selbst fest, fehlt dieser neutrale Referenzpreis. Der ausgewiesene Rabatt beschreibt dann keinen Marktvorteil, sondern eine Rechengr\u00f6\u00dfe des Anbieters.<\/p>\n<p>Das Gericht kn\u00fcpft damit an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisempfehlung bei Alleinvertrieb an und \u00fcbertr\u00e4gt sie auf den Direktvertrieb \u00fcber Plattformen. F\u00fcr Hersteller, die ihre Produkte vor allem selbst verkaufen, ist das eine klare Ansage. F\u00fcr ihre Mitbewerber ist es ein Hebel.<\/p>\n<h2>Der Fall: 23 Prozent Rabatt auf die eigene Empfehlung<\/h2>\n<p>Ein Hersteller von Balkonkraftwerken bot auf Amazon ein eigenes Komplettset an und wies einen Rabatt gegen\u00fcber einer UVP aus. Die Empfehlung stammte nicht von einem Dritten: Der Anbieter war selbst Hersteller des Produkts. Unsere Mandantin, eine Wettbewerberin im selben Markt, ging dagegen vor.<\/p>\n<ul>\n<li>Angebot auf Amazon im April 2026: ein 1.000-Watt-Balkonkraftwerk unter der eigenen Marke des Anbieters.<\/li>\n<li>Darstellung: Label \u201eBefristetes Angebot\u201c, minus 23 Prozent, Preis 246,96 Euro, darunter eine durchgestrichene UVP von 319,99 Euro.<\/li>\n<li>Ein Hinweis darauf, dass der Anbieter die Empfehlung selbst ausgesprochen hatte, fehlte.<\/li>\n<li>Amazon erl\u00e4utert die UVP im Info-Symbol neben dem Preis als den empfohlenen Verkaufspreis, wie ihn der Hersteller angibt.<\/li>\n<li>Nach einer unbeantworteten Abmahnung im April 2026 folgte der Verf\u00fcgungsantrag. Das Gericht entschied nach m\u00fcndlicher Verhandlung durch Urteil.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die beanstandete Preisdarstellung lautete:<\/p>\n<blockquote><p>Befristetes Angebot \u00b7 \u221223 % \u00b7 246,96 \u20ac \u00b7 UVP: <s>319,99 \u20ac<\/s><\/p><\/blockquote>\n<p>Der Antrag umfasste noch drei weitere Punkte: eine Warenkorb-Erinnerung per E-Mail, die Werbung mit \u201ebis zu 30 % mehr Ertrag\u201c durch bifaziale Module und die Angabe einer Leistungsgarantie. Dazu unten mehr.<\/p>\n<h2>Die Argumentation der Gegenseite: \u201eDie UVP hat Amazon eingeblendet\u201c<\/h2>\n<p>Dass er selbst Hersteller ist, bestritt der Anbieter nicht. Er verteidigte sich damit, die durchgestrichene UVP stamme gar nicht von ihm. Amazon blende bei Preisreduzierungen eigenst\u00e4ndig einen Referenzpreis ein, im Seller-Backend sei keine UVP hinterlegt.<\/p>\n<p>Untermauert wurde das mit einem Screenshot aus dem Backend und einem nachtr\u00e4glich angefertigten Test-Screenshot, auf dem Amazon den vom Verk\u00e4ufer eingegebenen Preis als UVP anzeige, sobald eine Preisaktion laufe. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer versicherten an Eides statt, von der Einblendung nichts gewusst zu haben. Man sei davon ausgegangen, Amazon habe solche Streichpreise nach einem Verfahren vor dem Landgericht M\u00fcnchen I im Jahr 2025 ohnehin eingestellt. \u00dcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-preiswerbung-2\/\">dieses Verfahren gegen Amazon<\/a> haben wir seinerzeit berichtet. Interne Kontrollen der Angebote gebe es ebenfalls.<\/p>\n<p>Das klingt nach Entlastung. Tats\u00e4chlich beschreibt es das Problem: Die Kontrolle fand im Backend statt, die Irref\u00fchrung auf der Produktseite.<\/p>\n<h2>Parallelproblem: Ist eine Warenkorb-Erinnerung per E-Mail Werbung?<\/h2>\n<p>Ja. Im selben Urteil untersagte das LG Heilbronn dem Hersteller, ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Einwilligung per E-Mail zu werben. Anlass war eine automatisierte Warenkorb-Erinnerung, die um 02:03 Uhr nachts an eine gesch\u00e4ftliche E-Mail-Adresse aus der Unternehmensgruppe unserer Mandantin ging. Eine allgemeine Newsletter-Anmeldung deckt eine solche verhaltensbezogene Werbeform nach Auffassung des Gerichts nicht ab.<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung folgt dem weiten Werbebegriff des BGH aus der Entscheidung \u201eKundenzufriedenheitsbefragung\u201c (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202018,%201178\" title=\"BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225\/17: Pers&ouml;nlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adress...\">GRUR 2018, 1178<\/a>). Eine E-Mail, die an angesehene Produkte erinnert, soll zum Kauf f\u00fchren. Sie f\u00f6rdert den Absatz und ist Werbung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\">\u00a7 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a>. Die Einwilligung muss ausdr\u00fccklich und f\u00fcr den konkreten Fall erteilt sein. F\u00fcr sie ist der Werbende darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet.<\/p>\n<p>Der Hersteller berief sich auf eine Newsletter-Anmeldung aus dem Herbst 2025 und legte Ausz\u00fcge aus seinem E-Mail-Marketing-Tool vor. Das gen\u00fcgte dem Gericht nicht. Die Ausz\u00fcge seien rein technischer Art und belegten keine Einwilligung in Warenkorb-Erinnerungen. Auf die Newsletter-Anmeldung komme es auch f\u00fcr die Dringlichkeit nicht an, weil der Newsletter nicht Gegenstand des Verfahrens sei.<\/p>\n<p>Wie Gerichte Kaufabbruch-Mails bewerten, hat zuletzt auch <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/e-mail-werbung-ohne-einwilligung-warenkorb-referral-lg-koeln\/\">das Landgericht K\u00f6ln in einem weiteren Verfahren<\/a> gezeigt. Welche datenschutzrechtlichen Fragen solche Tracking-gest\u00fctzten Mails aufwerfen, haben wir in unserem Beitrag zu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/tracking-ohne-einwilligung-nutzerprofil-lg-koeln\/\">Nutzerprofilen aus Website- und E-Mail-Daten<\/a> beschrieben.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Warum ist die eigene UVP irref\u00fchrend?<\/h2>\n<p>Rechtsgrundlage des UVP-Verbots ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 UWG<\/a>. Die UVP ist eine nachpr\u00fcfbare Tatsachenangabe, Verbraucher verbinden mit ihr eine bestimmte Erwartung an den Markt, und diese Erwartung wird entt\u00e4uscht, wenn der Verk\u00e4ufer die Empfehlung selbst festlegt. Was Amazon auf der Produktseite anzeigt, muss sich der Anbieter zurechnen lassen.<\/p>\n<h3>1. Die UVP ist eine Tatsachenangabe<\/h3>\n<p>Eine gesch\u00e4ftliche Handlung ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 UWG<\/a> irref\u00fchrend, wenn sie unwahre oder sonst zur T\u00e4uschung geeignete Angaben enth\u00e4lt. Ma\u00dfgeblich ist der Gesamteindruck bei den angesprochenen Verkehrskreisen (BGH, Urt. v. 27.06.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2098\/23\">I ZR 98\/23<\/a> \u2013 klimaneutral). Die UVP-Angabe ist nach dem LG Heilbronn eine inhaltlich nachpr\u00fcfbare Tatsachenangabe. Sie behauptet, dass es eine Empfehlung gibt, die eine bestimmte Funktion am Markt erf\u00fcllt.<\/p>\n<h3>2. Was Verbraucher von einer UVP erwarten<\/h3>\n<p>Die Bezugnahme auf eine kartellrechtlich zul\u00e4ssige Preisempfehlung ist grunds\u00e4tzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Empfehlung f\u00fcr den Verkehr eine marktgerechte Orientierungshilfe darstellt und nicht nur dem Anbieter eine attraktive Preiswerbung erm\u00f6glichen soll (BGH, Urt. v. 28.06.2001, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20121\/99\">I ZR 121\/99<\/a> \u2013 Preisempfehlung bei Alleinvertrieb). Der Durchschnittsverbraucher nimmt an, der Hersteller habe den Preis in der Erwartung empfohlen, dass ihn die Mehrheit der Empfehlungsempf\u00e4nger verlangen wird (BGH, Urt. v. 14.11.2002, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20137\/00\">I ZR 137\/00<\/a> \u2013 Preisempfehlung f\u00fcr Sondermodelle).<\/p>\n<p>Daraus folgt die Alleinvertriebs-Regel: Beliefert ein Hersteller im Inland nur einen einzigen H\u00e4ndler, gibt es keine Mehrheit von Empfehlungsempf\u00e4ngern und keinen Markt, f\u00fcr den die Empfehlung Orientierung bieten k\u00f6nnte. Die Werbung mit der UVP ist dann irref\u00fchrend. Das OLG Stuttgart hat diese Grunds\u00e4tze 2025 aufgegriffen (Urt. v. 06.03.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20U%20142\/23\" title=\"2 U 142\/23 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">2 U 142\/23<\/a>). \u00c4hnlich hatte schon das Landgericht K\u00f6ln f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/werbung-mit-uvp\/\">Eigenmarken im Alleinvertrieb<\/a> entschieden.<\/p>\n<h3>3. Vom Alleinvertrieb zum Direktvertrieb \u00fcber Amazon<\/h3>\n<p>Im Heilbronner Fall ging es nicht um ein Alleinvertriebsrecht. Das Gericht h\u00e4lt die Wertung trotzdem f\u00fcr \u00fcbertragbar. Der Anbieter bietet seine eigenen Produkte \u00fcber Amazon an, er ist selbst Hersteller und legt die UVP fest. Die Angabe ist deshalb kein neutraler Referenzpreis. Das Gericht st\u00fctzt sich dabei auf das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.06.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2030\/22\" title=\"OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 30\/22: Irref&uuml;hrende Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung\">6 W 30\/22<\/a>, GRUR-RS 2022, 17499).<\/p>\n<p>Der Gedanke ist einfach. Eine Empfehlung setzt jemanden voraus, dem etwas empfohlen wird. Wer sich selbst einen Preis empfiehlt und ihn dann unterbietet, empfiehlt nichts. Er inszeniert einen Rabatt.<\/p>\n<p>Ob dasselbe gilt, wenn ein Hersteller neben dem Direktvertrieb in nennenswertem Umfang unabh\u00e4ngige H\u00e4ndler beliefert, sagt das Urteil nicht. In dieser Konstellation kann die Empfehlung eine echte Orientierungsfunktion haben. Wer sich darauf berufen will, muss sie allerdings auch belegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>4. Haftet der H\u00e4ndler, wenn Amazon die UVP einblendet?<\/h3>\n<p>Ja, jedenfalls in dieser Konstellation. Das LG Heilbronn lie\u00df den Einwand aus zwei Gr\u00fcnden nicht gelten. Der Vortrag sei schon unsubstantiiert, weil er nur eine Vermutung wiedergebe: Amazon \u201escheine\u201c den eigenen Preis als UVP einzublenden. Und selbst wenn es so w\u00e4re, sei das Handeln von Amazon dem Hersteller zuzurechnen. Nur er stehe mit Amazon in einem Vertragsverh\u00e4ltnis \u00fcber das Angebot auf dem Marktplatz, und nur er k\u00f6nne vertraglich darauf einwirken, dass seiner Anzeige keine unzul\u00e4ssige Werbung angef\u00fcgt wird.<\/p>\n<p>Das f\u00fcgt sich in die Rechtsprechung des BGH. H\u00e4ndler haften als T\u00e4ter f\u00fcr Angaben auf der Amazon-Produktdetailseite, die Nutzer als ihre eigenen Erkl\u00e4rungen verstehen, und dazu z\u00e4hlen die Preisangaben des Angebots (BGH, Urt. v. 03.03.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20110\/15\">I ZR 110\/15<\/a> \u2013 Herstellerpreisempfehlung bei Amazon). Am selben Tag hat der BGH entschieden, dass H\u00e4ndler auch f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/haftung-bei-amazon-fuer-nachtraegliche-angebotsaenderungen-durch-dritte\/\">nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen ihrer Angebote durch Dritte<\/a> einstehen m\u00fcssen (BGH, Urt. v. 03.03.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20140\/14\">I ZR 140\/14<\/a>).<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Wer auf einer fremden Plattform verkauft, verkauft auch deren Darstellung.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 0 0 32px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 10px;\"><strong>Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Amazon zeigt Referenzpreise nach eigenen Regeln an, und diese Regeln \u00e4ndern sich. Was im Seller-Backend leer ist, kann auf der Produktseite trotzdem erscheinen. Ma\u00dfgeblich ist allein, was der Kunde sieht. Wer Preisaktionen anlegt, sollte deshalb die Produktseite in der Kundenansicht pr\u00fcfen, einschlie\u00dflich der Info-Symbole, und das Ergebnis mit Datum dokumentieren.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Was hat das Landgericht nicht verboten?<\/h2>\n<p>Nicht jeder Angriff hatte Erfolg. Die Werbung mit \u201ebis zu 30 % mehr Ertrag\u201c durch bifaziale Module hielt das LG Heilbronn f\u00fcr zul\u00e4ssig, die Angabe einer Leistungsgarantie in einer Vergleichs\u00fcbersicht sah es nicht als Werbung an. Eine pers\u00f6nliche Haftung der beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer verneinte es.<\/p>\n<p>Zur Ertragswerbung argumentierte das Gericht mit dem Verbraucherleitbild: Ein Balkonkraftwerk sei eine Anschaffung von gewissem Gewicht, die zur \u00f6rtlichen Situation passen m\u00fcsse. Der Verbraucher lese deshalb die Produktinformationen, in denen erl\u00e4utert werde, dass die 30 Prozent nur unter optimalen Bedingungen erreichbar seien. Andere Gerichte haben beim Blickfang strengere Ma\u00dfst\u00e4be angelegt, etwa das Landgericht D\u00fcsseldorf in einem Verfahren, das bis zu einem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/ordnungsgeld-einstweilige-verfuegung\/\">Ordnungsgeld wegen bezifferter Ertragsversprechen<\/a> f\u00fchrte. Als Vertreter der Mandantin sind wir hier nicht unparteiisch. Aus unserer Sicht wird die Frage, wie weit ein verlinktes \u201eBenutzerhandbuch\u201c einen Blickfang korrigieren kann, die Rechtsprechung noch besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Bei der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung legte das Gericht die Ma\u00dfst\u00e4be des BGH an (BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20242\/12\">I ZR 242\/12<\/a> \u2013 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung). Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hatten an Eides statt versichert, mit den einzelnen Werbema\u00dfnahmen nicht befasst gewesen zu sein. Eine Beteiligung an den konkreten Ma\u00dfnahmen sah das Gericht nicht als glaubhaft gemacht an. Wie die pers\u00f6nliche Haftung bei Datenschutzverst\u00f6\u00dfen verl\u00e4uft, zeigt unser Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/geschaeftsfuehrerhaftung-tracking-olg-koeln\/\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung beim Tracking<\/a>.<\/p>\n<h2>Strategische Vorgehensweise: Wie gehen Mitbewerber gegen UVP-Werbung von Herstellern vor?<\/h2>\n<p>Mitbewerber k\u00f6nnen UVP-Werbung eines Herstellers im Direktvertrieb mit Abmahnung und einstweiliger Verf\u00fcgung angreifen. Entscheidend sind eine l\u00fcckenlose Dokumentation der Darstellung, der Nachweis der Herstellereigenschaft und ein Antrag, der das Charakteristische des Versto\u00dfes erfasst. Den Einwand, Amazon sei verantwortlich, sollte man von Anfang an einplanen.<\/p>\n<h3>1. Die Darstellung vollst\u00e4ndig sichern<\/h3>\n<p>Gesichert werden muss nicht nur der Preisblock, sondern das, was der Kunde beim \u00dcberfahren des Info-Symbols liest, und die verlinkte Erl\u00e4uterungsseite. Erst diese Texte zeigen, welche Bedeutung die Plattform der UVP selbst beilegt. Datum, Uhrzeit und Produktkennung geh\u00f6ren auf jeden Screenshot.<\/p>\n<h3>2. Die Herstellereigenschaft belegen<\/h3>\n<p>Die Irref\u00fchrung h\u00e4ngt daran, dass Empfehlender und Verk\u00e4ufer identisch sind. Marke, Herstellerangaben im Angebot, Impressum und Registerauszug sollten deshalb mit vorgelegt werden. Im Heilbronner Verfahren war die Herstellereigenschaft unstreitig. Darauf sollte man sich nicht verlassen.<\/p>\n<h3>3. Den Antrag auf das Charakteristische zuschneiden<\/h3>\n<p>Das LG Heilbronn hat untersagt, mit einer UVP f\u00fcr Produkte zu werben, deren Hersteller die Schuldnerin selbst ist, und dazu die konkrete Verletzungsform abgebildet. Diese Fassung beschreibt den Kern des Versto\u00dfes, nicht nur den einen Streichpreis auf der einen Produktseite. Das zahlt sich sp\u00e4testens bei der Durchsetzung aus, wenn dieselbe Praxis in anderem Gewand wieder auftaucht.<\/p>\n<h3>4. Den Zurechnungseinwand einpreisen<\/h3>\n<p>\u201eDas war Amazon\u201c ist der Standardeinwand bei Plattformverst\u00f6\u00dfen. Wer die BGH-Rechtsprechung zur T\u00e4terhaftung des H\u00e4ndlers schon in der Antragsschrift aufbereitet, nimmt ihm die \u00dcberraschung. Im Heilbronner Verfahren scheiterte der Einwand bereits daran, dass er \u00fcber eine Vermutung nicht hinauskam.<\/p>\n<h3>5. Die Dringlichkeit im Blick behalten<\/h3>\n<p>Die Dringlichkeit wird nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a> vermutet, kann aber durch Zuwarten widerlegt werden. Das LG Heilbronn folgt dem OLG Stuttgart, das ein sch\u00e4dliches Zuwarten regelm\u00e4\u00dfig erst nach mehr als acht Wochen annimmt. Andere Oberlandesgerichte ziehen die Grenze deutlich fr\u00fcher. Die Gegenseite versuchte hier, mit Unterlagen aus einem Parallelverfahren eine fr\u00fchere Kenntnis zu konstruieren. Wer mehrere Verfahren gegen denselben Wettbewerber f\u00fchrt, sollte jede Kenntnis sauber datieren.<\/p>\n<h2>Was sollten Hersteller jetzt pr\u00fcfen?<\/h2>\n<p>Hersteller, die ihre Produkte selbst an Endkunden verkaufen, sollten auf UVP-Angaben f\u00fcr diese Produkte verzichten, solange sie keine echte Empfehlung an einen Markt unabh\u00e4ngiger H\u00e4ndler belegen k\u00f6nnen. Das gilt f\u00fcr Amazon ebenso wie f\u00fcr den eigenen Shop. Entscheidend ist dabei nicht das Backend, sondern die Kundenansicht.<\/p>\n<ul>\n<li>UVP-Felder in Seller Central und anderen Marktplatz-Backends leer lassen und regelm\u00e4\u00dfig gegen die tats\u00e4chliche Produktseite abgleichen.<\/li>\n<li>Den eigenen Shop einschlie\u00dflich Info-Overlays, Tooltips und Produktfeeds auf versteckte UVP-Angaben durchsehen.<\/li>\n<li>Wer mit einer Preiserm\u00e4\u00dfigung werben will, braucht einen tauglichen Bezugspunkt: Gegen\u00fcber dem eigenen fr\u00fcheren Preis gilt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/11.html\">\u00a7 11 PAngV<\/a> mit dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage.<\/li>\n<li>Rabattlabels wie \u201eBefristetes Angebot\u201c nur verwenden, wenn die Befristung echt ist. Was das bedeutet, zeigt unser Beitrag zum <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf\/\">\u201eBefristeten Angebot\u201c im Wochentakt<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wem ein solches Verbot bereits auferlegt wurde, f\u00fcr den reicht eine Kontrolle im Backend erst recht nicht. Die Unterlassungspflicht verlangt, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, damit die UVP nicht mehr erscheint, und zwar dort, wo der Kunde sie sieht.<\/p>\n<h2>Ergebnis und Ausblick: Verbot, Berufung, Ordnungsgeld<\/h2>\n<p>Das LG Heilbronn hat dem Hersteller die UVP-Werbung f\u00fcr eigene Produkte und die E-Mail-Werbung ohne Einwilligung untersagt. Die Antr\u00e4ge zur Ertragswerbung, zur Garantieangabe und gegen die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wies es ab. Der Hersteller hat Berufung zum OLG Stuttgart eingelegt, \u00fcber die noch nicht entschieden ist.<\/p>\n<p>Folgenlos blieb das Verbot bis dahin nicht. Weil die UVP-Angaben auf Amazon und im Onlineshop des Herstellers weiterhin auftauchten, hat das LG Heilbronn auf Antrag unserer Mandantin mit Beschluss vom 02.10.2026 ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro verh\u00e4ngt. Auch dieser Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Mit welcher Begr\u00fcndung das Gericht den Einwand zur\u00fcckwies, Amazon f\u00fcge die UVP eigenm\u00e4chtig ein, beleuchten wir in einem gesonderten Beitrag.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Solarbranche ist das Heilbronner Verfahren eines von mehreren, in denen Gerichte zuletzt Werbeangaben auf Amazon auf den Pr\u00fcfstand gestellt haben. Dazu geh\u00f6ren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart\/\">Bewertungen, die ein anderes Produkt betreffen<\/a>, ebenso wie Rabattlabels und bezifferte Leistungsversprechen. Eine \u00dcbersicht der von uns gef\u00fchrten Verfahren finden Sie auf unserer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Erfolge-Seite<\/a>.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur UVP-Werbung durch Hersteller<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Was bedeutet \u201eUVP\u201c rechtlich?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Die unverbindliche Preisempfehlung ist ein Preis, den ein Hersteller den H\u00e4ndlern seiner Ware f\u00fcr den Weiterverkauf empfiehlt. Kartellrechtlich ist sie zul\u00e4ssig, solange sie tats\u00e4chlich unverbindlich bleibt. Wettbewerbsrechtlich darf mit ihr nur geworben werden, wenn sie als Orientierung f\u00fcr einen Markt mit mehreren Anbietern gedacht ist.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Darf ein Hersteller, der nur selbst verkauft, mit einer UVP werben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nach dem Urteil des LG Heilbronn vom 22.06.2026 nicht. Wer Empfehlung und Verkaufspreis selbst bestimmt, liefert keinen neutralen Vergleichsma\u00dfstab, sodass der ausgewiesene Rabatt in die Irre f\u00fchrt. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, folgt aber der BGH-Rechtsprechung zur Preisempfehlung bei Alleinvertrieb.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Hafte ich, wenn Amazon die UVP ohne mein Zutun anzeigt?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">In aller Regel ja. Inhalte der Produktdetailseite, die Kunden als Erkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers verstehen, werden dem H\u00e4ndler zugerechnet, auch wenn die Plattform sie erzeugt. Das LG Heilbronn begr\u00fcndet das damit, dass nur der Verk\u00e4ufer vertraglich auf Amazon einwirken kann. Ein leeres UVP-Feld im Backend entlastet deshalb nicht.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Wie darf ich als Hersteller im Direktvertrieb mit Preisnachl\u00e4ssen werben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Zul\u00e4ssig bleibt die Werbung mit einer echten Preiserm\u00e4\u00dfigung gegen\u00fcber dem eigenen fr\u00fcheren Preis. Bezugspunkt ist dann nach \u00a7 11 PAngV der niedrigste Gesamtpreis, den Sie in den letzten 30 Tagen vor der Erm\u00e4\u00dfigung verlangt haben. Aktionshinweise wie eine Befristung m\u00fcssen zutreffen.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Was kann ich tun, wenn ein Wettbewerber mit einer selbst gesetzten UVP wirbt?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Als Mitbewerber haben Sie einen Unterlassungsanspruch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 UWG<\/a>. Sichern Sie die Angebotsseite samt Info-Texten mit Datum und handeln Sie z\u00fcgig, denn die Dringlichkeit f\u00fcr ein Eilverfahren kann durch Zuwarten verloren gehen. \u00dcblich ist zun\u00e4chst eine Abmahnung, bei Erfolglosigkeit folgt der Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.25em; margin: 0 0 12px;\">Ihr Wettbewerber rechnet seine Rabatte gegen die eigene UVP?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 24px;\">Wir pr\u00fcfen, ob die Preiswerbung Ihres Mitbewerbers irref\u00fchrend ist, sichern die Darstellung gerichtsfest und setzen Ihren Unterlassungsanspruch im Eilverfahren durch. Umgekehrt beraten wir Hersteller, die ihre Preisdarstellung auf Amazon und im eigenen Shop rechtssicher aufstellen wollen. Ersteinsch\u00e4tzung binnen 24 Stunden.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; font-weight: bold; padding: 14px 28px; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verfolgung-von-wettbewerbsverstoessen\/\">Verfolgung von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Gegen unfaire Konkurrenz vorgehen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Abmahnungen und einstweilige Verf\u00fcgungen abwehren<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/kennzeichnung-compliance\/\">Kennzeichnung und Compliance<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><!-- FAQPage-JSON-LD (nur einmal einbinden; URL an den finalen Permalink angleichen) --><br \/>\n<script type=\"application\/ld+json\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn\/#faq\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/uvp-werbung-hersteller-lg-heilbronn\/#webpage\"},\"inLanguage\":\"de-DE\",\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Was bedeutet \u201eUVP\u201c rechtlich?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Die unverbindliche Preisempfehlung ist ein Preis, den ein Hersteller den H\u00e4ndlern seiner Ware f\u00fcr den Weiterverkauf empfiehlt. 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