{"id":71090,"date":"2026-09-24T18:33:19","date_gmt":"2026-09-24T16:33:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71090"},"modified":"2026-09-25T02:24:14","modified_gmt":"2026-09-25T00:24:14","slug":"instagram-konto-deaktiviert-kontointegritaet-lg-frankfurt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/instagram-konto-deaktiviert-kontointegritaet-lg-frankfurt\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Instagram-Konto deaktiviert wegen \u201eKontointegrit\u00e4t\u201c \u2013 LG Frankfurt untersagt Meta die Sperrung und die L\u00f6schung der Daten"},"content":{"rendered":"
Die Mitteilung kommt ohne Vorwarnung, und sie sagt nichts. Wer als Unternehmen ein Instagram-Konto deaktiviert vorfindet, kennt das Muster:<\/p>\n Das Ergebnis:<\/strong> Ein Unternehmen verliert seinen wichtigsten Vertriebskanal, erf\u00e4hrt nicht, warum, und kann nicht einmal seinen Kunden mitteilen, was geschehen ist. F\u00fcr die Follower sieht es aus, als h\u00e4tte das Unternehmen sein Konto gru\u00dflos aufgegeben.<\/p>\n Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie dieses Muster vor Gericht endet. Das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main) untersagte Meta Platforms Ireland Limited mit Beschluss vom 23.09.2026 (Az. 2-06 O 325\/26) beides: die Deaktivierung des Kontos und die L\u00f6schung der darin gespeicherten Daten. Zwischen Antragseingang und Entscheidung lagen zwei Tage.<\/p>\n Meta deaktivierte das ausschlie\u00dflich gesch\u00e4ftlich genutzte Instagram-Konto eines mittelst\u00e4ndischen Unternehmens ohne Anh\u00f6rung und ohne konkreten Grund. Die Begr\u00fcndung ersch\u00f6pfte sich in der Behauptung, das Konto stehe mit einem anderen, regelwidrigen Konto in Verbindung. Ein Einspruch wurde binnen eines Tages mit einer inhaltsgleichen Floskel abgewiesen. Damit war der Vertriebskanal weg und die L\u00f6schung aller Daten angek\u00fcndigt.<\/p>\n Unsere Mandantin ist ein Medizintechnik-Hersteller aus Hessen, der ein Spezialprodukt f\u00fcr den Veterin\u00e4rbereich entwickelt und \u00fcber den eigenen Online-Shop vertreibt. Seit 2020 betreibt sie ein Instagram-Konto, das allein der Pr\u00e4sentation der Produkte und der Kommunikation mit Kunden dient. Ein erheblicher Teil des Besucherverkehrs im Shop kam \u00fcber dieses Konto. Am 20.08.2026 war es weg. Die Sperrmitteilung lautete:<\/p>\n \u201eDein Konto scheint mit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen, das gegen unsere Regeln versto\u00dfen hat. Dies verst\u00f6\u00dft gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Kontointegrit\u00e4t.\u201c<\/p><\/blockquote>\n Dieselbe Mitteilung r\u00e4umte eine Frist von 180 Tagen f\u00fcr einen Einspruch ein; andernfalls werde das Konto dauerhaft deaktiviert. Die Mandantin legte den Einspruch noch am selben Tag ein. Am 21.08.2026, einen Tag sp\u00e4ter, kam die Antwort:<\/p>\n \u201eWir haben dein Konto \u00fcberpr\u00fcft und festgestellt, dass es immer noch gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu Kontointegrit\u00e4t verst\u00f6\u00dft. [\u2026] Deine gesamten Informationen werden dauerhaft gel\u00f6scht. Du kannst keine weitere \u00dcberpr\u00fcfung unserer Entscheidung beantragen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n Aus 180 Tagen war ein Tag geworden. Aus der angek\u00fcndigten \u00dcberpr\u00fcfung eine Wiederholung des Ausgangssatzes. Unter dem Men\u00fcpunkt \u201eGr\u00fcnde f\u00fcr unsere Entscheidung\u201c fand sich auch kein konkreter Vorgang, sondern nur die abstrakte Regel, es sei nicht erlaubt, \u201edurch das Erstellen neuer Konten Ma\u00dfnahmen zu umgehen\u201c.<\/p>\n Der Vorwurf \u201eKontointegrit\u00e4t\u201c bezeichnet bei Meta die Regel, dass niemand ein neues Konto anlegen darf, um eine Sperre gegen ein anderes eigenes Konto zu umgehen. In der Praxis erzeugt ein Algorithmus diesen Vorwurf, wenn er Ber\u00fchrungspunkte zwischen Konten erkennt, etwa gemeinsame Ger\u00e4te, Zahlungsdaten, IP-Adressen oder eine Agentur, die mehrere Konten verwaltet. Ob die erkannte Verbindung tats\u00e4chlich etwas mit einer Umgehung zu tun hat, pr\u00fcft in diesem Stadium niemand.<\/p>\n Bei unserer Mandantin lag keine der Voraussetzungen vor. Gegen sie war nie eine Ma\u00dfnahme verh\u00e4ngt worden, die man h\u00e4tte umgehen k\u00f6nnen. Sie hatte kein zweites Konto erstellt. Der einzige denkbare Ber\u00fchrungspunkt: Eine Social-Media-Agentur betreute das Konto und betreut daneben Konten anderer Auftraggeber. Sollte Meta darauf abgestellt haben, w\u00e4re die Sperre erst recht nicht zu rechtfertigen. Die Betreuung eines Unternehmenskontos durch eine Agentur ist im Gesch\u00e4ftsverkehr \u00fcblich und \u00e4ndert nichts an der Inhaberschaft. Ma\u00dfnahmen gegen andere Mandanten derselben Agentur auf unsere Mandantin zu \u00fcbertragen, k\u00e4me einer Sippenhaft gleich.<\/p>\n Das Muster ist plattform\u00fcbergreifend dasselbe. Wie Amazon Verbindungen zwischen Verk\u00e4uferkonten konstruiert, wo keine sind, und wie man eine solche Behauptung widerlegt, haben wir in unserer Serie zur Amazon-Kontosperrung<\/a> ausf\u00fchrlich beschrieben. Bei Meta kommt eine Besonderheit hinzu: Amazon nennt in der Regel wenigstens das angeblich verbundene Konto. Meta nannte gar nichts.<\/p>\n Eine Kontosperre ist f\u00fcr ein Unternehmen mit eigenem Online-Shop kein Reichweitenproblem, sondern ein Umsatzproblem. Unsere Mandantin verglich die elf Tage vor der Sperre mit den elf Tagen danach. Der Instagram-Traffic auf den Shop brach nahezu vollst\u00e4ndig ein, der Gesamtumsatz halbierte sich. Genau diese Zahlen machten die Dringlichkeit vor Gericht greifbar.<\/p>\n Ein saisonaler Effekt schied aus: Im Vorjahreszeitraum waren die Bestellungen um 5,7 % zur\u00fcckgegangen, nicht um 37 %. Besonders problematisch:<\/strong> Jeder weitere Tag vertiefte den Schaden, weil Follower abwandern, die die Mandantin \u00fcber nichts informieren konnte. Der Kanal zu diesen Menschen war ihr ja gerade entzogen worden.<\/p>\n Vor dem gerichtlichen Schritt sch\u00f6pfte die Mandantin jede M\u00f6glichkeit aus, die Meta anbietet oder das Gesetz vorsieht. Keine davon f\u00fchrte zu einer inhaltlichen Pr\u00fcfung. Der Support schloss den Fall, die Streitbeilegungsstelle erkl\u00e4rte sich f\u00fcr unzust\u00e4ndig, das anwaltliche Schreiben blieb unbeantwortet. Diese Chronologie war sp\u00e4ter prozessual wertvoll: Sie belegte, dass die Mandantin die Dringlichkeit nicht selbst widerlegt hatte.<\/p>\n Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schloss \u00fcber sein privates Konto eigens ein kostenpflichtiges \u201eMeta Verified\u201c-Abonnement ab, um den dar\u00fcber angebotenen Support zu erreichen und eine manuelle Pr\u00fcfung zu erbitten. Der Supportfall wurde geschlossen, ohne dass ein konkreter Versto\u00df benannt worden w\u00e4re. Eine am 01.09.2026 bei der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegungsstelle User Rights eingereichte Beschwerde wurde wegen fehlender Zust\u00e4ndigkeit eingestellt. Die beauftragte Social-Media-Agentur bem\u00fchte sich \u00fcber ihre Kontakte zu Meta ebenfalls vergeblich.<\/p>\n Mit anwaltlichem Schreiben vom 03.09.2026 forderten wir Meta unter Fristsetzung bis zum 10.09.2026 auf, das Konto vollst\u00e4ndig freizuschalten und von der L\u00f6schung Abstand zu nehmen. Das Schreiben ging per internationalem Einschreiben nach Dublin und vorab an die Impressumsadresse. Eine Reaktion blieb aus.<\/p>\n Zwischen dem Kontoinhaber und Meta besteht ein Plattformnutzungsvertrag. Aus ihm folgen R\u00fccksichtnahmepflichten nach \u00a7 241 Abs. 2 BGB<\/a>, deren Verletzung Unterlassungs- und Beseitigungsanspr\u00fcche aus \u00a7\u00a7 280 Abs. 1<\/a>, 1004 BGB<\/a> ausl\u00f6st (so bereits LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018, Az. 2-03 O 182\/18<\/a>). Eine Klausel, die der Plattform die grundlose Sperrung erlaubte, hielte der AGB-Kontrolle nicht stand. Das LG Frankfurt am Main st\u00fctzte den Anspruch unserer Mandantin in erster Linie auf diesen Vertrag.<\/p>\n Der kartellrechtliche Anspruch folgt aus \u00a7\u00a7 33 Abs. 1<\/a>, 20 Abs. 1 Satz 1 GWB<\/a> in Verbindung mit \u00a7 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB<\/a>. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main) hat in dem von uns gef\u00fchrten Verfahren mit Beschluss vom 14.07.2026 (Az. 11 W 12\/26 (Kart))<\/a> klargestellt, dass der Inhaber eines Instagram-Kanals von Meta abh\u00e4ngig im Sinne des \u00a7 20 Abs. 1 GWB<\/a> ist: Er verliert durch die Sperre die Verbindung zu seinen Followern, kann sie nicht \u00fcber einen Umzug informieren, und die Follower haben sich bewusst f\u00fcr gerade diesen Kanal entschieden. Die Plattform ist damit nicht austauschbar. Eine Sperre ohne konkreten Grund ist eine grundlose, willk\u00fcrliche Ungleichbehandlung. Auf Nutzungsbedingungen, die so etwas gestatten, kann sich Meta nicht berufen; sie w\u00e4ren nach \u00a7 134 BGB<\/a> nichtig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.2021, Az. KZR 66\/17<\/a> \u2013 Wikingerhof\/Booking.com).<\/p>\n Vorsorglich trugen wir vor, dass Meta mit Instagram in Deutschland nach der Rechtsprechung auch marktbeherrschend ist (LG Berlin II, Urteil vom 28.07.2025, Az. 61 O 99\/25<\/a> Kart eV; OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 02.04.2025, Az. VI-U (Kart) 5\/24<\/a>). Das LG Frankfurt am Main ging diesen Weg hilfsweise mit und bejahte den Anspruch aus \u00a7 33 Abs. 1 GWB<\/a> auch wegen unbilliger Behinderung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen nach \u00a7 19 GWB<\/a>.<\/p>\n Nach Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022\/2065 (Digital Services Act, DSA) muss die Begr\u00fcndung einer Kontosperre klar und spezifisch sein und die Tatsachen und Umst\u00e4nde benennen, auf die sich die Entscheidung st\u00fctzt. Ein nicht bezeichnetes \u201eanderes Konto\u201c gen\u00fcgt dem nicht. Die Bearbeitung des Einspruchs binnen eines Tages, inhaltsgleich zur Ausgangsentscheidung, verfehlt au\u00dferdem Art. 20 DSA<\/a>, der eine Entscheidung unter Aufsicht qualifizierten Personals verlangt. Beide Verst\u00f6\u00dfe verst\u00e4rken die Unbilligkeit der Behinderung. Was Art. 17 DSA<\/a> von Plattformen im Einzelnen fordert, haben wir am Beispiel Amazon<\/a> aufgeschl\u00fcsselt.<\/p>\n Die internationale Zust\u00e4ndigkeit folgt aus Art. 7 Nr. 2 Br\u00fcssel-Ia-VO<\/a>, weil sich die kartellrechtswidrige Behinderung am Sitz des Unternehmens und in seinem inl\u00e4ndischen Absatzgebiet auswirkt; f\u00fcr Eilma\u00dfnahmen kommt Art. 35 Br\u00fcssel-Ia-VO<\/a> hinzu. Die Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten irischer Gerichte in den Meta-AGB steht kartellrechtlichen Anspr\u00fcchen nicht entgegen. Innerhalb Hessens ist f\u00fcr Kartellsachen nach \u00a7 89 Abs. 1 GWB<\/a> ausschlie\u00dflich das LG Frankfurt am Main zust\u00e4ndig. Das Gericht bejahte seine internationale und \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit ohne Umschweife.<\/p>\n Nein, wenn ein Gericht es untersagt, und genau das beantragten wir mit Erfolg. K\u00fcndigt Meta die dauerhafte L\u00f6schung s\u00e4mtlicher Informationen an, droht der Unterlassungsanspruch leerzulaufen: Nach einer L\u00f6schung von Inhalten, Followerbeziehungen und Kundenkommunikation lie\u00dfe sich der rechtm\u00e4\u00dfige Zustand selbst bei vollst\u00e4ndigem Obsiegen in der Hauptsache nicht mehr herstellen. Das L\u00f6schungsverbot ist deshalb eine Sicherungsverf\u00fcgung nach \u00a7 935 ZPO<\/a>.<\/p>\n Der Hinweis in Metas Mitteilung, man k\u00f6nne \u201edeine Informationen herunterladen\u201c, \u00e4ndert daran nichts. Zum einen hatte die Mandantin nach der Deaktivierung keinen Zugriff mehr, was Meta im selben Text selbst feststellte. Vor allem aber ersetzt eine Kopie der eigenen Beitr\u00e4ge weder den Kanal noch die Followerbeziehungen. Deren fehlende \u00dcbertragbarkeit macht nach dem OLG Frankfurt am Main gerade die Abh\u00e4ngigkeit aus. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse Metas an der L\u00f6schung war nicht erkennbar; verlangt wird lediglich, den Datenbestand bis zur Kl\u00e4rung vorzuhalten.<\/p>\n Der plattforminterne Einspruch ist Pflicht, auch wenn er aussichtslos wirkt. Seine floskelhafte Zur\u00fcckweisung wird sp\u00e4ter zum Beleg daf\u00fcr, dass keine inhaltliche Pr\u00fcfung stattgefunden hat. Parallel geh\u00f6ren Screenshots jeder Mitteilung, jeder Men\u00fcpunkt-Anzeige und die wirtschaftlichen Kennzahlen im Vorher-nachher-Vergleich in die Akte. Die Traffic- und Umsatzdaten aus der Shop-Analyse wurden in einer eidesstattlichen Versicherung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers glaubhaft gemacht.<\/p>\n Unser Schreiben vom 03.09.2026 enthielt den vollst\u00e4ndigen Sachverhalt und die vollst\u00e4ndige rechtliche Argumentation einschlie\u00dflich der OLG-Entscheidung. Das zahlte sich aus. Das LG Frankfurt am Main begr\u00fcndete den Verzicht auf eine m\u00fcndliche Verhandlung ausdr\u00fccklich damit, dass Meta \u201edurch die Abmahnung gem\u00e4\u00df Anlage LHR 8 \u00fcber alle wesentlichen Gesichtspunkte des Verfahrens informiert\u201c gewesen sei und die Antragsschrift \u201ekeinen wesentlichen neuen Vortrag\u201c enthalte. Wer im Vorfeld nur eine kurze Aufforderung schickt, riskiert eine Anh\u00f6rung des Gegners und damit Wochen Verz\u00f6gerung.<\/p>\n Den Antrag reichten wir am 21.09.2026 beim LG Frankfurt am Main ein, Kartellkammer, Streitwert 50.000 Euro. Der Unterlassungsantrag \u00fcbernahm w\u00f6rtlich die Formulierung, die das OLG Frankfurt am Main im Juli tenoriert hatte (\u201ezu deaktivieren, wie geschehen am \u2026\u201c). Das nimmt dem Gericht Bestimmtheitszweifel und macht deutlich, dass Meta nicht jede Ma\u00dfnahme untersagt wird, sondern allein die Deaktivierung ohne konkreten Grund. Neu gegen\u00fcber dem OLG-Verfahren war der zweite Antrag: das Verbot, Inhalte, Follower-, Kommunikations- und Nachrichtendaten zu l\u00f6schen.<\/p>\n Zwischen Sperre und Antrag lagen weniger als vier Wochen, gef\u00fcllt mit Einspruch, Meta-Verified-Support, Streitbeilegungsstelle, Agentur-Kontakten und anwaltlicher Fristsetzung. Das OLG Frankfurt am Main hatte im Juli sogar knapp sechs Wochen als unsch\u00e4dlich angesehen. Entscheidend ist, dass keine Phase des Zuwartens entsteht, die Meta als Selbstwiderlegung der Dringlichkeit ausschlachten k\u00f6nnte.<\/p>\n Am 23.09.2026, zwei Tage nach Eingang des Antrags, erlie\u00df die 6. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main die einstweilige Verf\u00fcgung ohne m\u00fcndliche Verhandlung (Az. 2-06 O 325\/26). Meta wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, das Konto zu deaktivieren und die darin gespeicherten Daten zu l\u00f6schen oder dauerhaft unzug\u00e4nglich zu machen. Die Kosten des Eilverfahrens tr\u00e4gt Meta.<\/p>\n Zur Anspruchsgrundlage hei\u00dft es knapp:<\/p>\n \u201eDer Anspruch der Antragstellerin ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, hilfsweise aus \u00a7 33 Abs. 1 GWB<\/a>, da der Antragsgegnerin eine marktbeherrschende Stellung zukommt und ihr Verhalten die Antragstellerin unbillig behindert, \u00a7 19 GWB<\/a>.\u201c<\/p><\/blockquote>\n Die Kammer ging damit einen Schritt weiter als das OLG Frankfurt am Main im Juli, das die Frage der Marktbeherrschung offengelassen und den Anspruch allein auf relative Marktmacht nach \u00a7 20 GWB<\/a> gest\u00fctzt hatte. Dass die Deaktivierung eines Instagram-Kontos zugleich Vertragsverletzung und Kartellversto\u00df ist, gibt Kontoinhabern zwei voneinander unabh\u00e4ngige Anspruchsgrundlagen an die Hand.<\/p>\n Gef\u00fchrt hat das Verfahren unser Kollege Knut Schreiber, LL.M., Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz, der bereits das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main betreut hatte.<\/p>\n Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 Euro fest, deutlich unter den beantragten 50.000 Euro. F\u00fcr Betroffene hat das eine angenehme Kehrseite: Das Kostenrisiko eines solchen Eilverfahrens ist \u00fcberschaubar, und die Kosten tr\u00e4gt am Ende Meta. Der Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig; Meta kann Widerspruch einlegen.<\/p>\n Aus der LHR-Praxis<\/p>\n Die Frankfurter Entscheidung ist die dritte gerichtliche Untersagung einer Plattformsperre, die wir binnen drei Monaten erreicht haben. Im Juli verpflichtete das OLG Frankfurt am Main<\/a> Meta zur Entsperrung des Instagram-Kanals einer Influencerin mit 823.000 Followern. Kurz zuvor hatte das LG D\u00fcsseldorf<\/a> Google die Sperrung eines YouTube-Videos untersagt. Wie der kartellrechtliche Argumentation gegen eine Reddit-Sperre funktioniert, zeigt unser Praxisfall zum Reddit-Eilantrag<\/a>. Den Anfang der kartellrechtlichen Linie gegen Meta machte das LG Berlin im Sommer 2025<\/a>.<\/p>\n Eine \u00dcbersicht der von uns erstrittenen Entscheidungen gegen Plattformsperren finden Sie auf unserer Erfolge-Seite<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n Ein deaktiviertes Instagram-Konto ist kein Schicksal, sondern ein Rechtsproblem mit klaren L\u00f6sungswegen. Wer die ersten Tage nutzt, um Beweise zu sichern, den Einspruch einzulegen und die wirtschaftlichen Folgen zu beziffern, schafft die Grundlage f\u00fcr ein Eilverfahren, das binnen Tagen entschieden werden kann. Warten auf Meta ist die einzige Strategie, die sicher scheitert.<\/p>\n Instagram-Konto deaktiviert, Vertriebskanal weg, Begr\u00fcndung keine?<\/p>\n Wir pr\u00fcfen Ihre Sperrmitteilung und Ihre Zahlen und sagen Ihnen binnen 24 Stunden, ob ein Eilantrag gegen Meta in Ihrem Fall aussichtsreich ist und was er kostet. Je fr\u00fcher wir ansetzen, desto weniger Follower gehen verloren.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n
Wie Meta aus einem Konto, das \u201emit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen scheint\u201c, binnen 24 Stunden ein dauerhaft deaktiviertes Konto machte, und warum das Landgericht Frankfurt am Main dem Konzern die Sperrung und die angek\u00fcndigte L\u00f6schung untersagte.<\/em><\/p>\n\n
Der Fall: Instagram-Konto deaktiviert wegen angeblicher Verbindung zu einem Regelversto\u00df<\/h2>\n
Was wirft Instagram einem Unternehmen mit dem Stichwort \u201eKontointegrit\u00e4t\u201c eigentlich vor?<\/h2>\n
Die Zahlen: 98,5 Prozent weniger Traffic, 54,1 Prozent weniger Umsatz<\/h2>\n
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Meta Verified, Streitbeilegungsstelle, Agentur-Kontakte: Warum alle Wege ins Leere liefen<\/h2>\n
Rechtlicher Rahmen: Vertrag, Kartellrecht und Digital Services Act<\/h2>\n
1. Der Nutzungsvertrag verpflichtet Meta zur R\u00fccksichtnahme<\/h3>\n
2. \u00a7 20 Abs. 1 GWB<\/a>: Auf Marktbeherrschung kommt es nicht an<\/h3>\n
3. Art. 17<\/a> und Art. 20 DSA<\/a>: Die Begr\u00fcndung muss Tatsachen nennen<\/h3>\n
4. Deutsche Gerichte sind zust\u00e4ndig, die irische Klausel hilft Meta nicht<\/h3>\n
Darf Meta die Daten eines deaktivierten Instagram-Kontos l\u00f6schen, solange die Sperre streitig ist?<\/h2>\n
Strategische Vorgehensweise: Vom Einspruch zum Beschluss in 34 Tagen<\/h2>\n
1. Einspruch sofort, Beweise sichern, Zahlen erheben<\/h3>\n
2. Das anwaltliche Schreiben ist keine Formalie<\/h3>\n
3. Eilantrag unmittelbar nach Fristablauf, Antrag am OLG-Tenor ausgerichtet<\/h3>\n
4. Dringlichkeit l\u00fcckenlos dokumentieren<\/h3>\n
Die Entscheidung: LG Frankfurt untersagt Deaktivierung und L\u00f6schung per Beschluss<\/h2>\n
Was Unternehmen mit Instagram-Konto daraus mitnehmen sollten<\/h2>\n
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H\u00e4ufige Fragen zur Deaktivierung eines Instagram-Kontos wegen \u201eKontointegrit\u00e4t\u201c<\/h2>\n
Instagram hat mein Unternehmenskonto wegen \u201eKontointegrit\u00e4t\u201c deaktiviert. Was hei\u00dft das?+<\/span><\/summary>\n
Muss Meta mir sagen, mit welchem Konto meines angeblich \u201ein Verbindung\u201c steht?+<\/span><\/summary>\n
Kann ich als deutsches Unternehmen gegen Meta Platforms Ireland vor einem deutschen Gericht vorgehen?+<\/span><\/summary>\n
Wie schnell entscheidet ein Gericht \u00fcber eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen Instagram?+<\/span><\/summary>\n
Meta hat angek\u00fcndigt, alle meine Daten zu l\u00f6schen. L\u00e4sst sich das verhindern?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n
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