{"id":71069,"date":"2026-09-21T18:27:27","date_gmt":"2026-09-21T16:27:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71069"},"modified":"2026-09-21T18:36:07","modified_gmt":"2026-09-21T16:36:07","slug":"empco-uebergangsfrist-altbestaende-15b-uwg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/empco-uebergangsfrist-altbestaende-15b-uwg\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: EmpCo-\u00dcbergangsfrist f\u00fcr Altbest\u00e4nde \u2013 was \u00a7 15b UWG-E rettet und was nicht"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-71070 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/empco-uebergangsfrist-altbestaende-15b-uwg-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"451\" height=\"237\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/empco-uebergangsfrist-altbestaende-15b-uwg-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/empco-uebergangsfrist-altbestaende-15b-uwg-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 451px) 100vw, 451px\" \/>Am 27. September 2026 wird die EmpCo-Richtlinie im UWG scharf. <\/em><\/p>\n<p><em>Eine \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Altbest\u00e4nde gibt es bis heute nicht. Ein in letzter Minute angek\u00fcndigter \u00a7 15b UWG-E soll das f\u00fcr Verpackungen \u00e4ndern. <\/em><\/p>\n<p><em>F\u00fcr alles andere gilt: Der Stichtag bleibt der Stichtag.<\/em><\/p>\n<p>Die Konstellation, die uns seit einigen Wochen fast t\u00e4glich erreicht, sieht so aus:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Hersteller hat im Fr\u00fchjahr 2026 Faltschachteln f\u00fcr zwei Jahre bedrucken lassen. Auf der Vorderseite: \u201eklimaneutral produziert\u201c.<\/li>\n<li>Ein Online-H\u00e4ndler f\u00fchrt im Shop eine Kategorie \u201eNachhaltige Produkte\u201c, dazu ein selbst gestaltetes gr\u00fcnes Blatt-Icon in den Produktkacheln.<\/li>\n<li>Ein Direktvertrieb hat 40.000 Kataloge und Beileger im Lager, die Au\u00dfendienst und Messen bis Ende 2027 versorgen sollen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis: Alle drei wollen wissen, ob sie ab dem 27. September 2026 abgemahnt werden k\u00f6nnen. Die Antwort ist unangenehm einfach. Ja, alle drei. Aber nicht alle drei gleich.<\/p>\n<p>Ein Blick auf die Anfragen der letzten Wochen zeigt exemplarisch, wo die Panik berechtigt ist, wo sie fehl am Platz ist und was der geplante \u00a7 15b UWG-E tats\u00e4chlich leistet.<\/p>\n<h2>Der Fall: Drei Arten von Altbest\u00e4nden, drei Risikoprofile<\/h2>\n<p>Die Betroffenen, die sich derzeit an <strong>LHR Rechtsanw\u00e4lte, K\u00f6ln<\/strong> wenden, verbindet ein Problem: Sie haben Umweltaussagen im Markt, die nach dem 27. September 2026 gegen die neuen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versto\u00dfen. Was sie unterscheidet, ist der Tr\u00e4ger dieser Aussagen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Digitale Werbung:<\/strong> Shopseiten, Marktplatz-Listings, Social-Media-Posts, Newsletter-Vorlagen, Produktdatenfeeds. \u00c4nderbar in Stunden bis Tagen. Kostet Arbeitszeit, sonst nichts.<\/li>\n<li><strong>Verpackungen:<\/strong> Produkte, die bereits im Handel, im Zwischenlager des Gro\u00dfh\u00e4ndlers oder im Regal stehen. Nachtr\u00e4glich nur mit Aufwand korrigierbar (Umetikettierung, R\u00fcckholung, Vernichtung).<\/li>\n<li><strong>Gedruckte Werbemittel:<\/strong> Kataloge, Flyer, Beileger, Messebanner. Physisch, aber keine \u201eWare\u201c im Sinne des Gesetzes, sondern Werbung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die typische Erwartung der Anfragenden: Wenn der Gesetzgeber schon eine \u00dcbergangsfrist schafft, dann bitte f\u00fcr alles. Genau das tut er nicht.<\/p>\n<h2>Gibt es f\u00fcr die EmpCo eine \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Altbest\u00e4nde?<\/h2>\n<p>Nein. Weder die Richtlinie (EU) 2024\/825 (EmpCo-Richtlinie) noch das deutsche Umsetzungsgesetz enthalten eine \u00dcbergangs- oder Abverkaufsfrist. Das Dritte Gesetz zur \u00c4nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurde am 19. Februar 2026 verk\u00fcndet (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/BGBl\/BGBl.%202026%20I%20Nr.%2043\" title=\"BGBl. I 2026 Nr. 43: Drittes Gesetz zur &Auml;nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb\">BGBl. 2026 I Nr. 43<\/a>) und gilt ab dem 27. September 2026, ohne Bestandsschutz f\u00fcr bereits produzierte oder bedruckte Ware. Wer am Montag, dem 28. September 2026, noch mit \u201eklimaneutral\u201c oder \u201eumweltfreundlich\u201c wirbt, ohne die neuen Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, handelt unlauter.<\/p>\n<p>Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, sondern eine bewusste Entscheidung mit langer Vorgeschichte. Der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren eine Verl\u00e4ngerung der Abverkaufsfrist angemahnt, weil vorproduzierte Verpackungen in gro\u00dfem Umfang vernichtet werden m\u00fcssten. Der Ausschuss f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz reagierte im Dezember 2025 mit einem Entschlie\u00dfungsantrag, der die Bundesregierung zum Handeln aufforderte. Gesetz wurde daraus nicht. Die EU-Kommission stellte in ihren FAQ vom November 2025 klar, dass es keine zus\u00e4tzliche \u00dcbergangsfrist geben werde; Unternehmen sollten mit korrigierenden Ma\u00dfnahmen wie Aufklebern oder Zusatzinformationen am Verkaufsort arbeiten.<\/p>\n<p>Ende Juni 2026 ver\u00f6ffentlichte das CPC-Netzwerk der europ\u00e4ischen Verbraucherschutzbeh\u00f6rden ein \u201eCommon Understanding\u201c zu Altbest\u00e4nden: Beh\u00f6rden sollen bei dokumentierten Bem\u00fchungen und drohender Massenvernichtung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig vorgehen. F\u00fcr Deutschland ist das nahezu wertlos. Das UWG wird hier nicht von Beh\u00f6rden durchgesetzt, sondern von Mitbewerbern, Wirtschaftsverb\u00e4nden und qualifizierten Einrichtungen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 3 UWG<\/a>. Die Wettbewerbszentrale liest kein Common Understanding, bevor sie abmahnt.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich hat das Problem anders gel\u00f6st und in \u00a7 44 Abs. 16 des \u00f6sterreichischen UWG zivilrechtliche Anspr\u00fcche wegen Verst\u00f6\u00dfen bei Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, f\u00fcr drei Jahre ausgeschlossen. Greenpeace \u00d6sterreich hat dagegen eine Beschwerde bei der EU-Kommission angek\u00fcndigt. Ob die Regelung unionsrechtlich h\u00e4lt, ist offen.<\/p>\n<h2>Was soll \u00a7 15b UWG-E regeln, und stimmt der Bericht dar\u00fcber?<\/h2>\n<p>Die Koalitionsfraktionen planen jedoch offenbar, per \u00c4nderungsantrag zum Gesetz zur Modernisierung des Designrechts (BT-Drs. 21\/6215) einen neuen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/15b.html\">\u00a7 15b in das UWG<\/a> einzuf\u00fcgen. Die Vorschrift soll die Geltendmachung von Unterlassungsanspr\u00fcchen wegen EmpCo-Verst\u00f6\u00dfen bei vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachten Waren an Treu und Glauben und den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit binden, befristet bis zum 26. September 2028. Der Bundestag stimmt \u00fcber das Designrechtsgesetz am 24. September 2026 ab; das ist \u00fcber die Tagesordnung des Bundestages belegt. Der \u00c4nderungsantrag selbst ist bislang nicht offiziell ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Wir haben das gepr\u00fcft, soweit das derzeit m\u00f6glich ist. Was sich best\u00e4tigen l\u00e4sst: Die Abstimmung \u00fcber das Designrechtsgesetz am 24. September 2026 mit Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses steht fest. Dass ein UWG-\u00c4nderungsantrag in ein Designrechtsgesetz eingebettet wird, ist gesetzgebungstechnisch ungew\u00f6hnlich, aber nicht ohne Vorbild; ein Omnibusverfahren kurz vor einem Stichtag ist genau das, was man macht, wenn man zu sp\u00e4t ist. Was sich nicht best\u00e4tigen l\u00e4sst: der Wortlaut. Bis der \u00c4nderungsantrag in der Beschlussempfehlung nachlesbar ist, bleibt das Spekulation.<\/p>\n<p>Interessant: \u00a7 15b UWG-E ist keine Aufbrauchsfrist. Er verbietet nichts und erlaubt nichts. Er ver\u00e4ndert den Ma\u00dfstab, nach dem ein Gericht \u00fcber einen Unterlassungsanspruch entscheidet. Das ist juristisch etwas v\u00f6llig anderes als die \u00f6sterreichische L\u00f6sung, und wahrscheinlich der Grund, warum der Gesetzgeber diesen Weg w\u00e4hlt: Eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsregel f\u00fcr die Rechtsdurchsetzung l\u00e4sst sich mit der vollharmonisierenden Richtlinie \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken leichter vereinbaren als ein pauschaler Anspruchsausschluss.<\/p>\n<p>Und noch etwas: Selbst wenn der Bundestag am 24. September zustimmt, muss das Gesetz durch den Bundesrat, ausgefertigt und verk\u00fcndet werden. Am 27. September 2026 wird <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/15b.html\">\u00a7 15b UWG<\/a> nicht in Kraft sein. Es entsteht eine L\u00fccke von Wochen, in der Abmahnungen nach altem Muster ausgesprochen werden k\u00f6nnen. Wer in dieser L\u00fccke abgemahnt wird, kann sich in einem sp\u00e4teren gerichtlichen Verfahren m\u00f6glicherweise auf die neue Vorschrift berufen. Die Abmahnung selbst verhindert sie nicht.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Was ab dem 27. September 2026 gilt<\/h2>\n<h3>1. Der Stichtag und die neuen Tatbest\u00e4nde<\/h3>\n<p>Das Umsetzungsgesetz greift an drei Stellen in das UWG ein. In <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\">\u00a7 2 Abs. 2 UWG<\/a> werden \u201eUmweltaussage\u201c, \u201eallgemeine Umweltaussage\u201c, \u201eNachhaltigkeitssiegel\u201c und \u201eZertifizierungssystem\u201c legaldefiniert. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 UWG<\/a> erfasst nun ausdr\u00fccklich Angaben zu \u00f6kologischen und sozialen Merkmalen sowie zur Zirkularit\u00e4t (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingf\u00e4higkeit) und stellt Werbung mit k\u00fcnftigen Umweltleistungen unter Voraussetzungen. Praktisch entscheidend ist der erweiterte <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/Anhang.html\">Anhang zu \u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a>, die \u201eSchwarze Liste\u201c. Neu unlauter sind unter anderem: Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung, allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung, Umweltaussagen zum Gesamtprodukt, die nur einen Teilaspekt betreffen, und Aussagen zur Klimaneutralit\u00e4t, die allein auf Kompensation beruhen. <em>[PR\u00dcFEN: Nummerierung der neuen Anhang-Ziffern gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/BGBl\/BGBl.%202026%20I%20Nr.%2043\" title=\"BGBl. I 2026 Nr. 43: Drittes Gesetz zur &Auml;nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb\">BGBl. 2026 I Nr. 43<\/a>.]<\/em><\/p>\n<p>Besonders problematisch: Bei den Per-se-Verboten des Anhangs findet keine Interessenabw\u00e4gung statt, keine Relevanzpr\u00fcfung, keine Erheblichkeitsschwelle. \u201eKlimaneutral\u201c auf der Schachtel, Kompensationszertifikat dahinter, fertig ist der Versto\u00df. Das macht die neuen Tatbest\u00e4nde zur idealen Abmahnvorlage: Ein Foto gen\u00fcgt.<\/p>\n<h3>2. Warum Altware ab dem Stichtag ein Versto\u00df ist<\/h3>\n<p>Das UWG kn\u00fcpft nicht an den Zeitpunkt der Produktion an, sondern an die gesch\u00e4ftliche Handlung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG<\/a>. Wer eine bedruckte Verpackung nach dem 27. September 2026 anbietet, vertreibt oder im Regal stehen l\u00e4sst, handelt an diesem Tag. Dass die Schachtel im Mai gedruckt wurde, spielt keine Rolle. Deshalb greift der neue Ma\u00dfstab auch f\u00fcr Ware, die l\u00e4ngst produziert ist. Deshalb reicht es nicht, nur den Nachdruck zu \u00e4ndern. Und deshalb ist die Frage \u201eAb wann muss ich reagieren?\u201c falsch gestellt. Richtig ist: \u201eWas steht am 28. September noch da?\u201c<\/p>\n<h3>3. \u00a7 15b UWG-E: Reichweite und Grenzen<\/h3>\n<p>Nach dem berichteten Entwurf gilt die Vorschrift nur unter f\u00fcnf Bedingungen, die kumulativ vorliegen m\u00fcssen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Nur Unterlassungsanspr\u00fcche.<\/strong> Beseitigung, Schadensersatz und der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\">\u00a7 13 Abs. 3 UWG<\/a> werden nicht privilegiert; Letzterer h\u00e4ngt allerdings an der Berechtigung der Abmahnung und damit mittelbar am Unterlassungsanspruch.<\/li>\n<li><strong>Nur EmpCo-Tatbest\u00e4nde.<\/strong> Irref\u00fchrungen \u00fcber \u00f6kologische oder soziale Eigenschaften, Zirkularit\u00e4tsmerkmale und die neuen Nummern der Schwarzen Liste. Ein Versto\u00df gegen die Preisangabenverordnung auf derselben Verpackung bleibt ungesch\u00fctzt.<\/li>\n<li><strong>Nur Waren.<\/strong> Dienstleistungen fallen heraus, ebenso jede Werbung, die nicht auf oder an der Ware selbst angebracht ist.<\/li>\n<li><strong>Nur vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren.<\/strong> Das ist die Achillesferse. \u201eIn Verkehr gebracht\u201c meint nach allgemeinem Verst\u00e4ndnis die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt, nicht die Fertigstellung. Ware, die am 26. September noch im eigenen Lager des Herstellers steht, ist nach dieser Lesart nicht privilegiert. Fertig konfektionierte Verpackungen ohne Produkt erst recht nicht.<\/li>\n<li><strong>Nur bis 26. September 2028.<\/strong> Zwei Jahre, nicht drei wie in \u00d6sterreich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Liegen alle Voraussetzungen vor, entscheidet das Gericht nach Treu und Glauben unter Ber\u00fccksichtigung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Abw\u00e4gungskriterien sollen die Schwere des Versto\u00dfes, die Bem\u00fchungen des Unternehmers um Beseitigung, die Kosten der Beseitigung und die damit verbundenen Umweltbelastungen sein. Die Rechtsfolge ist gestuft: von zus\u00e4tzlichen Informationspflichten \u00fcber eine gerichtlich zugebilligte Abverkaufsfrist bis zum vollst\u00e4ndigen Ausschluss des Unterlassungsanspruchs. Wo genau auf dieser Skala ein Fall landet, werden die Gerichte kl\u00e4ren. Bis dahin ist \u00a7 15b UWG-E ein Argument, kein Schutzschild.<\/p>\n<h3>4. Unionsrechtliche Fragezeichen<\/h3>\n<p>Die Richtlinie \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken (UGP-Richtlinie) harmonisiert vollst\u00e4ndig. Mitgliedstaaten d\u00fcrfen weder strenger noch milder sein. Ein nationaler Anspruchsausschluss wie in \u00d6sterreich ist deshalb angreifbar. \u00a7 15b UWG-E umgeht das Problem, indem er die Durchsetzung modifiziert, nicht den Tatbestand; die Richtlinie verlangt in Art. 11 lediglich \u201egeeignete und wirksame Mittel\u201c zur Bek\u00e4mpfung unlauterer Praktiken, und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit ist ein Grundsatz des Unionsrechts selbst. Ob deutsche Gerichte die Vorschrift trotzdem richtlinienkonform eng auslegen, ist eine der spannenderen Fragen des Wettbewerbsrechts der n\u00e4chsten zwei Jahre. Wer sich auf \u00a7 15b UWG-E verlassen will, sollte wissen, dass er sich auf eine Vorschrift verl\u00e4sst, deren Bestand nicht gesichert ist.<\/p>\n<h2>Strategische Vorgehensweise: Drei Ebenen, drei Fristen<\/h2>\n<p>Die Handlungsempfehlung, die wir den Anfragenden geben, folgt der Unterscheidung nach Tr\u00e4gern. Sie ist bewusst unsymmetrisch, weil das Gesetz es auch ist.<\/p>\n<h3>1. Digitale Kommunikation: fertig bis Samstag, 26. September 2026<\/h3>\n<p>Hier gibt es keine Privilegierung, keinen Ermessensspielraum, keine Ausrede. \u00a7 15b UWG-E erfasst keine Websites, keine Shop-Kategorien, keine Marktplatz-Listings, keine Social-Media-Posts und keine Newsletter. Der Stichtag f\u00e4llt auf einen Sonntag; wer am Montagmorgen die Aufgabe erst auf dem Schreibtisch hat, ist zu sp\u00e4t. Konkret:<\/p>\n<ul>\n<li>Alle Produkt- und Kategorieseiten sowie Filter auf allgemeine Umweltaussagen durchsuchen (\u201enachhaltig\u201c, \u201eumweltfreundlich\u201c, \u201eklimaneutral\u201c, \u201egr\u00fcn\u201c, \u201e\u00f6ko\u201c) und entweder streichen oder mit der konkreten, belegbaren Aussage ersetzen (\u201eKarton aus 95 % Recyclingfasern\u201c).<\/li>\n<li>Selbst gestaltete Siegel und Icons mit Nachhaltigkeitsbezug entfernen, sofern kein Zertifizierungssystem im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UWG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 2 Abs. 2 UWG<\/a> dahintersteht.<\/li>\n<li>Amazon-, eBay- und Otto-Listings pr\u00fcfen; Marktpl\u00e4tze \u00fcbernehmen Herstellerangaben aus Datenfeeds, die niemand seit Jahren angefasst hat.<\/li>\n<li>Alte Social-Media-Beitr\u00e4ge mit Umweltaussagen archivieren oder l\u00f6schen. Ein Post von 2023 ist online eine gegenw\u00e4rtige gesch\u00e4ftliche Handlung.<\/li>\n<li>Newsletter-Templates, Signaturen, Kampagnen-Landingpages, Google-Ads-Anzeigentexte.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>2. Verpackungen auf ausgelieferter Ware: dokumentieren, korrigieren, priorisieren<\/h3>\n<p>Hier hilft \u00a7 15b UWG-E, wenn er kommt. Er hilft aber nur dem, der nachweisen kann, dass seine Ware vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde und dass er sich um Beseitigung bem\u00fcht hat. Genau diese beiden Punkte werden vor Gericht entscheiden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Inverkehrbringen belegen:<\/strong> Lieferscheine, Auslieferungslisten, Warenwirtschaftsausz\u00fcge, die zeigen, welche Chargen wann an Handel und Gro\u00dfhandel gegangen sind. Wer das jetzt nicht sichert, hat in einem Verfahren 2027 nichts in der Hand.<\/li>\n<li><strong>Korrekturma\u00dfnahmen umsetzen und dokumentieren:<\/strong> \u00dcberkleber f\u00fcr die problematische Aussage, Beileger mit Erl\u00e4uterung, Hinweise am Verkaufsort. Die Kommission selbst hat diese Ma\u00dfnahmen als Weg benannt. Ihre Umsetzung ist zugleich das, was \u00a7 15b UWG-E als \u201eAnstrengungen zur Beseitigung\u201c honorieren soll.<\/li>\n<li><strong>Nach Schwere priorisieren:<\/strong> Ein allein auf Kompensation gest\u00fctztes \u201eklimaneutral\u201c wiegt schwerer als ein missverst\u00e4ndliches Blatt-Symbol. Die schwersten F\u00e4lle zuerst.<\/li>\n<li><strong>Eigene Lagerware gesondert behandeln:<\/strong> Was am 27. September noch im eigenen Lager liegt, ist nach der wahrscheinlichen Lesart nicht \u201ein Verkehr gebracht\u201c. F\u00fcr diese Best\u00e4nde ist Umetikettierung vor Auslieferung die sicherere Option.<\/li>\n<li><strong>Kosten- und Umweltfolgen einer Vernichtung berechnen lassen.<\/strong> Das Gesetz nennt beide als Abw\u00e4gungskriterien. Eine Zahl auf dem Papier ist mehr wert als eine Beteuerung im Schriftsatz.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>3. Gedruckte Werbemittel: keine Privilegierung, aber steuerbar<\/h3>\n<p>Kataloge, Flyer und Beileger sind Werbung, keine Ware. \u00a7 15b UWG-E erfasst sie nicht. Wer sie nach dem Stichtag verteilt, begeht mit jeder Verteilung eine neue gesch\u00e4ftliche Handlung. Der Unterschied zum Online-Bereich liegt in der Steuerbarkeit: Ein Katalog, der im Lager liegt, wirbt f\u00fcr niemanden.<\/p>\n<ul>\n<li>Auslieferung sofort stoppen und Restauflage sperren, nicht vernichten. Ob sie noch verwendet werden kann, h\u00e4ngt von der Korrekturm\u00f6glichkeit ab.<\/li>\n<li>Korrekturaufkleber oder Einleger pr\u00fcfen: Bei einer einzelnen Seite mit \u201enachhaltig\u201c im Katalog ist ein \u00dcberkleber wirtschaftlich; bei einem gr\u00fcnen Siegel auf jeder Seite nicht.<\/li>\n<li>Au\u00dfendienst und Messeteams schriftlich anweisen, welche Materialien ab dem 27. September nicht mehr verwendet werden d\u00fcrfen. Die Anweisung ist zugleich Dokumentation f\u00fcr den Fall, dass ein Exemplar doch auftaucht.<\/li>\n<li>Bereits verteilte Exemplare: Hier ist die Handlung abgeschlossen. Ein Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus, die durch den dokumentierten Verteilstopp entkr\u00e4ftet werden kann. Beseitigung bereits verteilter Flyer schuldet niemand.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>4. Wenn die Abmahnung schon da ist<\/h3>\n<p>Abmahnungen zu Umweltaussagen werden ab Oktober 2026 in Serie kommen. Wer eine erh\u00e4lt, sollte vier Dinge pr\u00fcfen lassen, bevor er unterschreibt: die Anspruchsberechtigung des Abmahnenden nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 3 UWG<\/a>, die Berechtigung der Kostenforderung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 3 und 4 UWG<\/a> (siehe oben), den Umfang der geforderten Unterlassungserkl\u00e4rung (Verpackungen und Online-Werbung werden gern in einem Satz zusammengefasst) und die Frage, ob \u00a7 15b UWG-E in einem sp\u00e4teren Verfahren als Verteidigung tr\u00e4gt. Eine vorschnelle Unterlassungserkl\u00e4rung, die auch die Lagerware erfasst, macht die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung des \u00a7 15b UWG-E gegenstandslos: Die Vertragsstrafe folgt dann aus dem Vertrag, nicht aus dem Gesetz. Wie man auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagiert, haben wir <a href=\"{INTERNER-LINK-ABMAHNUNG-WETTBEWERBSRECHT}\">hier<\/a> zusammengefasst; zur Frage, wie schnell ein Gegner mit einer einstweiligen Verf\u00fcgung bei Gericht sein kann, <a href=\"{INTERNER-LINK-DRINGLICHKEITSVERMUTUNG}\">hier<\/a>. <em>[PR\u00dcFEN: Slugs einsetzen.]<\/em><\/p>\n<h2>Was wir den Anfragenden geraten haben<\/h2>\n<p>Dem Hersteller mit den Faltschachteln: Auslieferungsdaten der Chargen sichern, \u00dcberkleber f\u00fcr \u201eklimaneutral produziert\u201c beauftragen, eigene Lagerbest\u00e4nde vor Auslieferung umetikettieren, Kostenaufstellung f\u00fcr Vernichtung anfertigen. Dem Online-H\u00e4ndler: Kategorie umbenennen, Icon entfernen, Datenfeeds f\u00fcr Marktpl\u00e4tze korrigieren, bis Freitag. Dem Direktvertrieb: Kataloge sperren, Korrekturaufkleber f\u00fcr die beiden betroffenen Seiten pr\u00fcfen, Au\u00dfendienst schriftlich anweisen. Keiner der drei braucht \u00a7 15b UWG-E, um handlungsf\u00e4hig zu sein. Einer der drei wird ihn brauchen, wenn trotzdem abgemahnt wird.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Die Vorschrift, \u00fcber die derzeit alle sprechen, ist ein Rettungsanker f\u00fcr einen Teil des Problems. Der Rest des Problems hat kein Datum im Gesetz, sondern eines im Kalender. Und das ist der 27. September.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zur EmpCo-\u00dcbergangsfrist<\/h2>\n<h3>Darf ich Ware mit \u201eklimaneutral\u201c auf der Verpackung nach dem 27. September 2026 noch verkaufen?<\/h3>\n<p>Rechtlich ist der weitere Vertrieb ein Versto\u00df gegen das UWG, wenn die Aussage die neuen Anforderungen nicht erf\u00fcllt, etwa weil sie allein auf Kompensation beruht. Der geplante \u00a7 15b UWG-E w\u00fcrde in einem gerichtlichen Verfahren eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung er\u00f6ffnen, verhindert aber weder Abmahnungen noch den Versto\u00df als solchen. Wer weiter vertreibt, sollte die Aussage \u00fcberkleben oder am Verkaufsort korrigieren und dies dokumentieren.<\/p>\n<h3>Gilt \u00a7 15b UWG-E auch f\u00fcr meinen Online-Shop?<\/h3>\n<p>Nein. Nach dem bekannten Entwurf kn\u00fcpft die Vorschrift an vor dem Stichtag in Verkehr gebrachte Waren an. Websites, Shop-Kategorien, Marktplatz-Listings, Social-Media-Beitr\u00e4ge und Newsletter sind keine Waren, sondern Werbung. Sie m\u00fcssen zum 27. September 2026 vollst\u00e4ndig angepasst sein.<\/p>\n<h3>Ist \u00a7 15b UWG-E schon geltendes Recht?<\/h3>\n<p>Nein. Stand 21. September 2026 handelt es sich um einen angek\u00fcndigten \u00c4nderungsantrag, \u00fcber den der Bundestag am 24. September 2026 abstimmen soll. Danach folgen Bundesrat, Ausfertigung und Verk\u00fcndung. Am Stichtag 27. September 2026 wird die Vorschrift nicht in Kraft sein; es entsteht eine zeitliche L\u00fccke, in der Abmahnungen nach bisheriger Rechtslage ausgesprochen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Was z\u00e4hlt als \u201ein Verkehr gebracht\u201c?<\/h3>\n<p>Nach dem allgemeinen Verst\u00e4ndnis im Produkt- und Wettbewerbsrecht ist Ware in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals auf dem Markt bereitgestellt wird, also den Herstellerbetrieb verlassen hat und an Handel oder Endkunden abgegeben wurde. Ware, die am Stichtag noch im eigenen Lager liegt, d\u00fcrfte nicht erfasst sein. Wie die Gerichte den Begriff im Rahmen des \u00a7 15b UWG-E auslegen, ist offen; Lieferbelege sind in jedem Fall zu sichern.<\/p>\n<h3>Muss ich die Abmahnkosten zahlen, oder greift <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 UWG<\/a>?<\/h3>\n<p>In den meisten F\u00e4llen ja. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a> schlie\u00dft die Kostenerstattung f\u00fcr Mitbewerber nur bei Online-Verst\u00f6\u00dfen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten aus. Die neuen Umweltvorschriften sind \u00fcberwiegend Irref\u00fchrungsverbote; wer \u201eklimaneutral\u201c oder ein eigenes Siegel verwendet, verletzt keine Informationspflicht, sondern t\u00e4uscht. Das OLG K\u00f6ln hat im M\u00e4rz 2026 entschieden, dass der Kostenausschluss bei gleichzeitiger Irref\u00fchrung nicht gilt. F\u00fcr Verpackungen und Printwerbung greift die Vorschrift von vornherein nicht.<\/p>\n<h3>Was passiert mit bereits verteilten Flyern und Katalogen?<\/h3>\n<p>F\u00fcr Werbemittel gibt es keine Privilegierung. Entscheidend ist, ob nach dem 27. September 2026 weiter verteilt wird. Ein dokumentierter Verteilstopp mit schriftlicher Anweisung an Vertrieb und Messeteams entkr\u00e4ftet die Wiederholungsgefahr. Bereits verteilte Exemplare m\u00fcssen nicht zur\u00fcckgeholt werden; eine Beseitigungspflicht f\u00fcr fremden Besitz besteht nicht.<\/p>\n<div style=\"background: #F3F6FB; padding: 28px 32px; margin: 40px 0 24px 0;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px 0; font-size: 1.15em; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Umweltaussagen im Markt und der 27. September r\u00fcckt n\u00e4her?<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 16px 0;\">Wir pr\u00fcfen Ihre Verpackungen, Shop-Inhalte und Werbemittel auf die neuen Tatbest\u00e4nde des UWG, priorisieren nach Abmahnrisiko und erstellen die Dokumentation, auf die es im Fall des \u00a7 15b UWG-E ankommen wird. Wenn bereits eine Abmahnung vorliegt, erhalten Sie eine Ersteinsch\u00e4tzung binnen 24 Stunden.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #263E96; color: #ffffff; padding: 12px 22px; font-weight: bold; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Unterlagen senden und Ersteinsch\u00e4tzung anfordern<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht\/\">Themenseite Wettbewerbsrecht<\/a> <em>[PR\u00dcFEN: Slug]<\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/abmahnung\/\">Themenseite Abmahnung erhalten<\/a> <em>[PR\u00dcFEN: Slug]<\/em><\/li>\n<li><a href=\"{INTERNER-LINK-ORDNUNGSMITTELVERFAHREN}\">Fachbeitrag: Was ein Ordnungsmittelverfahren nach einer Unterlassungserkl\u00e4rung bedeutet<\/a> <em>[PR\u00dcFEN: Slug]<\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fieldfisher.com\/de-de\/locations\/germany\/insights\/last-minute-rettung-fur-altbestande-nach-der-empco-richtlinie\" rel=\"nofollow\">Fieldfisher: Last-Minute-Rettung f\u00fcr Altbest\u00e4nde nach der EmpCo-Richtlinie? (21.09.2026)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2026\/kw39-de-designrecht-1211286\" rel=\"nofollow\">Deutscher Bundestag: Abstimmung \u00fcber Modernisierung des Designrechts am 24.09.2026<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><script type=\"application\/ld+json\">\n{\n  \"@context\": \"https:\/\/schema.org\",\n  \"@type\": \"FAQPage\",\n  \"mainEntity\": [\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Darf ich Ware mit \u201eklimaneutral\u201c auf der Verpackung nach dem 27. September 2026 noch verkaufen?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Rechtlich ist der weitere Vertrieb ein Versto\u00df gegen das UWG, wenn die Aussage die neuen Anforderungen nicht erf\u00fcllt, etwa weil sie allein auf Kompensation beruht. 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