{"id":71061,"date":"2026-09-20T01:39:31","date_gmt":"2026-09-19T23:39:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=71061"},"modified":"2026-09-20T01:39:31","modified_gmt":"2026-09-19T23:39:31","slug":"amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: \u201eMit den Nachteilen muss sie leben\u201c \u2013 OLG Stuttgart untersagt Bewertungen f\u00fcr ein anderes Produkt auf Amazon und Netto"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-71062 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"453\" height=\"238\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/amazon-bewertungen-anderes-produkt-olg-stuttgart-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 453px) 100vw, 453px\" \/>Wie eine H\u00e4ndlerin den Wechselrichter ihres Balkonkraftwerks tauschte, die Bewertungen behielt und dem Oberlandesgericht Stuttgart erkl\u00e4rte, Amazon lasse ihr gar keine andere Wahl. Der Senat sah das anders: Wer die Plattformlogik f\u00fcr sich nutzt, muss mit ihren Nachteilen leben.<\/em><\/p>\n<p>Die Konstellation ist im Plattformhandel Alltag:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Set wird \u00fcber Jahre unter derselben ASIN verkauft und sammelt mehrere hundert Bewertungen.<\/li>\n<li>Der Einkauf wechselt eine zentrale Komponente, etwa den Wechselrichter, gegen ein Modell eines anderen Herstellers.<\/li>\n<li>Das Listing bleibt, wie es ist. Die Sterne bleiben. Die Bewertungszahl bleibt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis: Der Kunde liest Erfahrungen zu einem Produkt, das es in dieser Zusammensetzung nicht mehr gibt, und kauft im Vertrauen darauf ein anderes.<\/p>\n<p>Dass darin eine Irref\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a> liegt, hatten f\u00fcr unsere Mandantin bereits das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-bewertungen-produktaenderung-irrefuehrung-lg-heilbronn\/\">Landgericht Heilbronn<\/a>, das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-alte-asin-neues-produkt-olg-koeln\/\">Oberlandesgericht K\u00f6ln<\/a> und zuletzt das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-alt-bewertungen-lg-koeln-urteil\/\">Landgericht K\u00f6ln im Widerspruchsverfahren<\/a> entschieden. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart) vom 10.09.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20U%2042\/26\">2 U 42\/26<\/a>, liegt nun die erste obergerichtliche Entscheidung nach m\u00fcndlicher Verhandlung vor. Sie ist rechtskr\u00e4ftig, sie erfasst neben Amazon auch die Plattform Netto, und sie r\u00e4umt mit den Einw\u00e4nden auf, die H\u00e4ndler in dieser Lage regelm\u00e4\u00dfig vorbringen.<\/p>\n<h2>Der Fall: Growatt statt TSUN, Bewertungen wie gehabt<\/h2>\n<p>Die Gegnerin, eine Mitbewerberin unserer Mandantin im Markt f\u00fcr Balkonkraftwerke, bot ihre Komplettsets auf amazon.de und netto-online.de an. In ihrer Werbung bezeichnete sie den Wechselrichter als \u201ezentrale Steuereinheit\u201c und \u201eGehirn\u201c der Anlage. Im Herbst 2024 stellte sie von Wechselrichtern der Marke TSUN auf Wechselrichter der Marke Growatt um. Eine neue ASIN legte sie nicht an, eine neue Netto-Artikelnummer ebenso wenig.<\/p>\n<p>Die Folge war auf beiden Plattformen dieselbe:<\/p>\n<ul>\n<li>Unter dem Amazon-Angebot mit Growatt-Wechselrichter stand eine Kundenbewertung vom Dezember 2023, die ausdr\u00fccklich den TSUN-Wechselrichter lobte.<\/li>\n<li>Unter der Netto-Artikelnummer fand sich eine Bewertung vom Oktober 2023, ebenfalls zu einem Set mit TSUN-Wechselrichter.<\/li>\n<li>Bei Netto war die Gegnerin nicht einmal Vertragspartnerin der Endkunden. Sie steuerte die Angebote aber nach denselben technischen Regeln wie auf Amazon, der Plattformbetreiber leitete sie lediglich durch.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir beantragten f\u00fcr unsere Mandantin eine einstweilige Verf\u00fcgung. Das Landgericht Heilbronn (LG Heilbronn) untersagte mit Urteil vom 11.05.2026, Az. 8 O 46\/26, die Fortf\u00fchrung der Angebote mit den fremden Bewertungen. Einen zweiten Antrag, der eine Meldung der Gegnerin an die Plattform Kaufland betraf, wies es zur\u00fcck. Beide Seiten legten Berufung ein.<\/p>\n<h2>Ist es egal, welche Marke der Wechselrichter hat, wenn die Leistungsdaten gleich sind?<\/h2>\n<p>Nein. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass es auf die technische Vergleichbarkeit der beiden Wechselrichter aus Rechtsgr\u00fcnden nicht ankommt. Der Verbraucher versteht die Marke eines herausgestellten Bauteils als Qualit\u00e4tsversprechen. F\u00fcr ihn macht es deshalb einen Unterschied, ob sich die angezeigte Bewertung auf das Set mit dem einen oder mit dem anderen Wechselrichter bezieht.<\/p>\n<p>Genau darauf hatte die Gegnerin ihre Berufung gebaut. Sie legte eine tabellarische Gegen\u00fcberstellung der Leistungskennzahlen vor, dazu eine eidesstattliche Versicherung ihres Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, und argumentierte: Dem Verbraucher sei der Hersteller eines \u201eBundle-Bestandteils\u201c gleichg\u00fcltig, solange Funktion, Leistung und Kompatibilit\u00e4t stimmten. Es fehle an einem wesentlichen Merkmal der Ware, jedenfalls an der Relevanz f\u00fcr die Kaufentscheidung.<\/p>\n<p>Der Senat brauchte die Tabelle nicht einmal zu lesen. Wer den Wechselrichter in der eigenen Werbung zum \u201eGehirn\u201c des Produkts erkl\u00e4rt, kann vor Gericht nicht behaupten, seine Marke sei dem Kunden egal. Die Markenbezeichnung sagt \u00fcber die Beschaffenheit zwar nichts aus; sie transportiert aber ein Versprechen, auf das der K\u00e4ufer sich verl\u00e4sst. Und die Bewertung best\u00e4tigt dieses Versprechen f\u00fcr das falsche Produkt.<\/p>\n<h2>Gilt das Verbot auch auf Netto, obwohl der H\u00e4ndler dort nicht Vertragspartner ist?<\/h2>\n<p>Ja. Wer auf einem Marktplatz nach den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plattform bestimmenden Einfluss auf Darstellung und Bewertungsanzeige seines Produkts hat, handelt selbst gesch\u00e4ftlich im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG<\/a>. Dass der Kaufvertrag mit dem Plattformbetreiber zustande kommt, \u00e4ndert daran nichts.<\/p>\n<p>F\u00fcr H\u00e4ndler, die parallel auf Amazon, Netto, Kaufland oder OTTO listen, ist das die praktisch wichtigste Erweiterung gegen\u00fcber den bisherigen Entscheidungen. Die Verantwortung f\u00fcr fremde Bewertungen endet nicht an der Grenze des Amazon-Marketplace. Sie folgt dem H\u00e4ndler auf jede Plattform, deren Angebotsstruktur er f\u00fcr sich nutzt.<\/p>\n<h2>Die Argumentation der Gegenseite: Amazon kann nicht selektiv l\u00f6schen<\/h2>\n<p>Das zweite Hauptargument der Gegnerin war ein Appell an die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Amazon sehe keine M\u00f6glichkeit vor, Bewertungen ab einem bestimmten Datum zu l\u00f6schen. Ein Verbot zwinge sie deshalb, eine v\u00f6llig neue Bewertungshistorie aufzubauen, mit entsprechenden Umsatzeinbu\u00dfen. Belegt wurde das mit einer weiteren eidesstattlichen Versicherung, diesmal des zweiten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers.<\/p>\n<p>Das OLG Stuttgart drehte den Einwand um. Der Unterlassungsanspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 1 Satz 1 UWG<\/a> kennt weder auf Tatbestands- noch auf Rechtsfolgenebene eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrenze. Die Gegnerin habe die EDV-Struktur von Amazon bewusst f\u00fcr ihren Vertrieb gew\u00e4hlt und daraus wirtschaftliche Vorteile gezogen. Dann, so der Senat w\u00f6rtlich: \u201eMit den Nachteilen muss sie leben.\u201c Aus der Funktionsweise eines Bewertungssystems lasse sich kein Recht herleiten, eine irref\u00fchrende gesch\u00e4ftliche Handlung fortzusetzen.<\/p>\n<p>Diese Verteidigung hatte einen Nebeneffekt. Wer eidesstattlich versichert, ohne die alten Bewertungen drohten Umsatzeinbu\u00dfen, r\u00e4umt ein, dass diese Bewertungen die Kaufentscheidung beeinflussen. Das ist die gesch\u00e4ftliche Relevanz der Irref\u00fchrung, nur eben von der Gegenseite vorgetragen. Der Senat nahm das Eingest\u00e4ndnis dankend zur Kenntnis.<\/p>\n<p>Ein dritter Einwand kam erst in der Berufungsinstanz auf den Tisch: Die Geltendmachung sei rechtsmissbr\u00e4uchlich nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\">\u00a7 8c UWG<\/a>. Vortrag dazu gab es keinen. Stattdessen beantragte die Gegnerin, unsere Mandantin zur Auskunft \u00fcber ihre Abmahnt\u00e4tigkeit zu \u201everpflichten\u201c. Das OLG Stuttgart legte den Antrag als Anregung aus, selbst nachzuforschen, und sah daf\u00fcr ohne jeden Anhaltspunkt keinen Anlass. Ein Missbrauchsvorwurf, der sich seine Tatsachen erst vom Gericht besorgen lassen will, bleibt eine Behauptung.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Warum fremde Bewertungen eine eigene Irref\u00fchrung sind<\/h2>\n<h3>1. Gesch\u00e4ftliche Handlung durch Tun oder Zulassen<\/h3>\n<p>Die gesch\u00e4ftliche Handlung liegt darin, dass der H\u00e4ndler eine ASIN oder Artikelnummer anlegt und das Produkt mit den dort verf\u00fcgbaren Bewertungen zum Kauf einstellt. Ob er die Anzeige der fremden Bewertungen aktiv nutzt oder nur zul\u00e4sst, ist gleichg\u00fcltig. Kundenbewertungen sind auf Plattformen ein zentrales Vermarktungselement, ihr Erscheinen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Absatzf\u00f6rderung. Dieselbe Linie hatte das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/werbung-kundenbewertungen-taeterhaftung-olg-hamburg\/\">OLG Hamburg f\u00fcr die T\u00e4terhaftung bei Werbung mit Bewertungen<\/a> gezogen.<\/p>\n<h3>2. Irref\u00fchrung \u00fcber wesentliche Merkmale der Ware<\/h3>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a>. Die Fehlvorstellung betrifft nicht in erster Linie den Lieferumfang, sondern die Aussagekraft der Bewertungen: Der Verbraucher h\u00e4lt sie f\u00fcr Erfahrungen mit genau dem angebotenen Set. Dass der aktuelle Wechselrichter im Angebotstext korrekt genannt wird, beseitigt diese Fehlvorstellung nicht.<\/p>\n<h3>3. Gesch\u00e4ftliche Relevanz wird vermutet<\/h3>\n<p>Aus der Irref\u00fchrung \u00fcber ein zentrales, wertbildendes Merkmal folgt regelm\u00e4\u00dfig die Relevanz f\u00fcr die Kaufentscheidung. Die Gegnerin versuchte, das mit einer Auswertung zu widerlegen, nach der die Sternebewertungen sich nach der Umstellung sogar verbessert h\u00e4tten und der Wechselrichter nur beil\u00e4ufig erw\u00e4hnt werde. Das half nicht: Eine unter anderen Umst\u00e4nden abgegebene Bewertung bleibt geeignet, den Kauf zu veranlassen, weil der Verbraucher generell auf Bewertungen setzt.<\/p>\n<h3>4. Verf\u00fcgungsgrund und Rechtskraft<\/h3>\n<p>Die Dringlichkeit folgt aus der Vermutung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a>. Als Berufungsurteil im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren wurde die Entscheidung mit Verk\u00fcndung formell rechtskr\u00e4ftig, eine Revision ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/542.html\">\u00a7 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO<\/a> ausgeschlossen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wurde auf bis zu 50.000 Euro festgesetzt.<\/p>\n<h2>Prozessuales: Warum wir den Antrag in der Berufung neu fassten<\/h2>\n<p>Ein Unterlassungsantrag muss das Charakteristische des Versto\u00dfes erfassen. Der urspr\u00fcngliche Antrag verbot, \u201eunter einer Artikelnummer, die einem bestimmten Produkt zugeordnet ist, ein hiervon abweichendes Produkt einzustellen\u201c. Das beschreibt den Produkttausch, nicht die Fortf\u00fchrung fremder Bewertungen. Die Gegnerin r\u00fcgte die Unbestimmtheit nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/253.html\">\u00a7 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO<\/a>, und der Senat teilte diese Bedenken in der m\u00fcndlichen Verhandlung.<\/p>\n<p>Wir fassten den Antrag daraufhin auf die konkrete Verletzungsform: Produkte anzubieten, \u201ederen in der Produktdarstellung angegebene Kundenbewertungen sich nicht ausschlie\u00dflich auf das angegebene Produkt beziehen\u201c, wie geschehen unter der ASIN und der Netto-Artikelnummer. Das war nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/264.html\">\u00a7 264 Nr. 2 ZPO<\/a> eine blo\u00dfe Beschr\u00e4nkung, keine Klage\u00e4nderung. Der Hilfsantrag der Gegnerin, der Tenor m\u00fcsse um einen \u201edeutlichen Hinweis auf die ge\u00e4nderte Produktzusammensetzung\u201c erg\u00e4nzt werden, wurde damit gegenstandslos. Das OLG K\u00f6ln hatte in der Parallelsache dieselbe Formulierung gew\u00e4hlt; sie d\u00fcrfte sich f\u00fcr diese Fallgruppe als Standard etablieren.<\/p>\n<h2>Der zweite Antrag: Die Meldung an Kaufland<\/h2>\n<p>Nicht durchgesetzt hat sich unsere Mandantin mit dem Angriff auf eine E-Mail, die ein freier Mitarbeiter der Gegnerin im Februar 2026 an die Plattform Kaufland geschickt hatte. Er meldete dort auf Englisch einen \u201epossible compliance issue\u201c: Unsere Mandantin werbe mit \u201emore energy yield with bifacial\u201c, ohne Belege. Kaufland sperrte die betroffenen Angebote umgehend und forderte unsere Mandantin zur Stellungnahme auf.<\/p>\n<p>Wir hielten die Meldung f\u00fcr eine unwahre Tatsachenbehauptung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\">\u00a7 4 Nr. 2 UWG<\/a>: Unsere Mandantin wirbt ausschlie\u00dflich auf Deutsch und stets mit Angabe der Maximalleistung. LG Heilbronn und OLG Stuttgart sahen in der E-Mail dagegen ein Werturteil. Die Anf\u00fchrungszeichen dienten nicht der w\u00f6rtlichen Wiedergabe, sondern der Hervorhebung des gemeldeten Vorwurfs; die Werbung selbst lag als Screenshot bei. Eine Herabsetzung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 1 UWG<\/a> verneinte der Senat, weil die Meldung sachlich formuliert war und lediglich eine Pr\u00fcfung anregte.<\/p>\n<p>Den eigentlich brisanten Punkt entschied das Gericht nicht: ob es eine gezielte Behinderung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 4 UWG<\/a> darstellt, wenn ein Wettbewerber statt einer Abmahnung den Plattformbetreiber vorschickt, weil dieser zur Vermeidung eigener Haftung erfahrungsgem\u00e4\u00df ohne Pr\u00fcfung sperrt. Der Senat hielt diese Verletzungsform vom Antrag nicht f\u00fcr erfasst, der allein auf die \u00c4u\u00dferung \u201emore energy yield with bifacial\u201c abstellte. Die Frage bleibt offen. Sie wird wiederkommen, denn die Meldung beim Marktplatz ist l\u00e4ngst das bevorzugte Werkzeug, um Konkurrenten vom Markt zu nehmen, ohne selbst ein Prozessrisiko einzugehen.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 28px 32px; margin: 0 0 40px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Aus der LHR-Praxis: Was das Urteil f\u00fcr beide Seiten bedeutet<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 10px;\"><strong>F\u00fcr H\u00e4ndler:<\/strong> Der Austausch einer herausgestellten Komponente ist kein Variantenwechsel. Wer sie in der eigenen Werbung als zentral bezeichnet, hat die Wesentlichkeit selbst festgeschrieben. Neue ASIN, neue Artikelnummer, neue Bewertungshistorie. Ein Hinweistext im Angebot ersetzt das nicht. Und: Was auf Amazon gilt, gilt auf jeder Plattform, deren Struktur Sie steuern.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><strong>F\u00fcr Mitbewerber:<\/strong> Zwei Bewertungen reichten als Glaubhaftmachung, wenn die Gegenseite sich nicht eindeutig erkl\u00e4rt. Der Antrag muss auf die Fortf\u00fchrung der Bewertungen zielen, nicht auf den Produkttausch. Und wer eine Plattformmeldung angreifen will, muss das Vorschieben des Marktplatzes zum Gegenstand des Antrags machen, nicht einzelne Worte der Meldung.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Das Ergebnis<\/h2>\n<p>Die Berufung der Gegnerin wurde zur\u00fcckgewiesen, das Verbot f\u00fcr Amazon und Netto best\u00e4tigt und in seiner Fassung pr\u00e4zisiert. Unsere eigene Berufung zum Kaufland-Komplex blieb ohne Erfolg; die Kosten des Berufungsverfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Gef\u00fchrt haben das Verfahren unsere Kolleginnen Lena Ritter und Alisa Burnett, die den Senat davon \u00fcberzeugte, dass die L\u00f6schlogik einer Plattform kein Freibrief f\u00fcr irref\u00fchrende Werbung ist, und die den Antrag in der Verhandlung so fasste, dass er der Kritik der Gegenseite den Boden entzog.<\/p>\n<div class=\"lhr-faq\" style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zu Bewertungen f\u00fcr ein anderes Produkt<\/h2>\n<details style=\"border-top: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"padding: 20px 0; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Darf ich alte Amazon-Bewertungen behalten, wenn ich nur den Wechselrichter tausche?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 26px; text-align: center;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nicht, wenn der Wechselrichter ein wesentlicher Bestandteil des Sets ist. Bei Balkonkraftwerken bejahen das inzwischen vier Gerichte, weil der Wechselrichter die Anlage steuert und seine Marke vom Kunden als Qualit\u00e4tsversprechen verstanden wird. Auf technische Gleichwertigkeit des neuen Modells kommt es nach dem OLG Stuttgart nicht an.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-top: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"padding: 20px 0; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Ich verkaufe \u00fcber Netto oder Kaufland und bin dort nicht Vertragspartner. Betrifft mich das?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 26px; text-align: center;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Entscheidend ist, ob Sie nach den Regeln der Plattform bestimmenden Einfluss auf Produktdarstellung und Bewertungsanzeige haben. Ist das der Fall, ist die Fortf\u00fchrung fremder Bewertungen Ihre eigene gesch\u00e4ftliche Handlung, auch wenn der Kaufvertrag mit dem Plattformbetreiber geschlossen wird.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-top: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"padding: 20px 0; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Amazon kann Bewertungen nicht nach Datum l\u00f6schen. Sch\u00fctzt mich das vor einem Verbot?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 26px; text-align: center;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch kennt keine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrenze. Wer das Bewertungssystem einer Plattform f\u00fcr seinen Vertrieb nutzt und davon profitiert, kann sich nach dem OLG Stuttgart nicht auf dessen technische Grenzen berufen, um eine Irref\u00fchrung fortzusetzen. Praktisch bleibt nur eine neue ASIN.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-top: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"padding: 20px 0; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskr\u00e4ftig?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 26px; text-align: center;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Berufungsurteile im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren werden mit ihrer Verk\u00fcndung formell rechtskr\u00e4ftig; eine Revision ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/542.html\" title=\"&sect; 542 ZPO: Statthaftigkeit der Revision\">\u00a7 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO<\/a> ausgeschlossen. Das Verbot f\u00fcr Amazon und Netto gilt damit endg\u00fcltig, unabh\u00e4ngig von einem etwaigen Hauptsacheverfahren.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-top: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"padding: 20px 0; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Ein Wettbewerber hat mich bei der Plattform gemeldet statt abzumahnen. Kann ich mich wehren?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: 0 0 28px; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 26px; text-align: center;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Das h\u00e4ngt von Inhalt und Form der Meldung ab. Eine sachlich formulierte Meldung, die eine Pr\u00fcfung anregt und Belege beilegt, ist nach OLG Stuttgart und OLG Karlsruhe regelm\u00e4\u00dfig zul\u00e4ssig. Angreifbar kann das gezielte Vorschieben der Plattform als Sperrinstrument sein; daf\u00fcr muss der Antrag aber genau diese Verhaltensweise erfassen. Parallel sollte die Freischaltung bei der Plattform betrieben werden.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px; color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.15em;\">Nutzt ein Wettbewerber Bewertungen f\u00fcr ein Produkt, das es so nicht mehr gibt? Oder haben Sie selbst eine Abmahnung wegen Ihrer Bewertungshistorie erhalten?<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 20px; color: #d7e3f4;\">Wir pr\u00fcfen Listing, Bewertungsverlauf und Plattformregeln und sagen Ihnen binnen 24 Stunden, ob ein Verf\u00fcgungsantrag Aussicht hat oder wie Sie Ihr Listing rechtssicher umstellen. Auch Sperren nach Wettbewerbermeldungen bei Amazon, Kaufland oder Netto l\u00f6sen wir regelm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; padding: 14px 28px; font-weight: bold; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung\/\">Irref\u00fchrende Werbung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/bewertungsbetrug-auf-amazon\/\">Bewertungsbetrug auf Amazon<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verfolgung-von-wettbewerbsverstoessen\/\">Verfolgung von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-konto-gesperrt-was-tun\/\">Amazon-Verk\u00e4uferkonto gesperrt \u2013 was tun?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-falsche-asin\/\">LHR-Praxisfall: ASIN-Recycling auf Amazon<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><!-- FAQPage-JSON-LD (nur dieses eine Schema; Organization\/Article\/Breadcrumb liefern Yoast und Schema Pro). {BEITRAGS-URL} durch finalen Permalink ersetzen. --><br \/>\n<script type=\"application\/ld+json\">\n{\n  \"@context\": \"https:\/\/schema.org\",\n  \"@type\": \"FAQPage\",\n  \"isPartOf\": { \"@id\": \"{BEITRAGS-URL}#webpage\" },\n  \"mainEntity\": [\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Darf ich alte Amazon-Bewertungen behalten, wenn ich nur den Wechselrichter tausche?\",\n      \"acceptedAnswer\": { \"@type\": \"Answer\", \"text\": \"Nicht, wenn der Wechselrichter ein wesentlicher Bestandteil des Sets ist. Bei Balkonkraftwerken bejahen das inzwischen vier Gerichte, weil der Wechselrichter die Anlage steuert und seine Marke vom Kunden als Qualit\u00e4tsversprechen verstanden wird. Auf technische Gleichwertigkeit des neuen Modells kommt es nach dem OLG Stuttgart nicht an.\" }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Ich verkaufe \u00fcber Netto oder Kaufland und bin dort nicht Vertragspartner. Betrifft mich das?\",\n      \"acceptedAnswer\": { \"@type\": \"Answer\", \"text\": \"Ja. Entscheidend ist, ob Sie nach den Regeln der Plattform bestimmenden Einfluss auf Produktdarstellung und Bewertungsanzeige haben. Ist das der Fall, ist die Fortf\u00fchrung fremder Bewertungen Ihre eigene gesch\u00e4ftliche Handlung, auch wenn der Kaufvertrag mit dem Plattformbetreiber geschlossen wird.\" }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Amazon kann Bewertungen nicht nach Datum l\u00f6schen. 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Das Verbot f\u00fcr Amazon und Netto gilt damit endg\u00fcltig, unabh\u00e4ngig von einem etwaigen Hauptsacheverfahren.\" }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Ein Wettbewerber hat mich bei der Plattform gemeldet statt abzumahnen. Kann ich mich wehren?\",\n      \"acceptedAnswer\": { \"@type\": \"Answer\", \"text\": \"Das h\u00e4ngt von Inhalt und Form der Meldung ab. Eine sachlich formulierte Meldung, die eine Pr\u00fcfung anregt und Belege beilegt, ist nach OLG Stuttgart und OLG Karlsruhe regelm\u00e4\u00dfig zul\u00e4ssig. Angreifbar kann das gezielte Vorschieben der Plattform als Sperrinstrument sein; daf\u00fcr muss der Antrag aber genau diese Verhaltensweise erfassen. Parallel sollte die Freischaltung bei der Plattform betrieben werden.\" }\n    }\n  ]\n}\n<\/script><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie eine H\u00e4ndlerin den Wechselrichter ihres Balkonkraftwerks tauschte, die Bewertungen behielt und dem Oberlandesgericht Stuttgart erkl\u00e4rte, Amazon lasse ihr gar keine andere Wahl. Der Senat sah das anders: Wer die Plattformlogik f\u00fcr sich nutzt, muss mit ihren Nachteilen leben. 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