{"id":70896,"date":"2026-09-03T18:23:14","date_gmt":"2026-09-03T16:23:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70896"},"modified":"2026-09-03T18:23:14","modified_gmt":"2026-09-03T16:23:14","slug":"befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: \u201eBefristetes Angebot\u201c auf Amazon im Wochentakt \u2013 LG D\u00fcsseldorf untersagt acht Werbeaussagen eines Solar-H\u00e4ndlers"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70899 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"504\" height=\"265\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/befristetes-angebot-amazon-irrefuehrend-lg-duesseldorf-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 504px) 100vw, 504px\" \/>Wie aus einem \u201ebefristeten Angebot\u201c auf Amazon ein Dauerpreis mit Rabattetikett wird \u2013 und warum das Landgericht D\u00fcsseldorf einem Anbieter von Solarprodukten acht Werbeaussagen per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagte.<\/em><\/p>\n<p>Wer auf Amazon oder im eigenen Shop einkauft, kennt die Signale: ein rotes \u201eBefristetes Angebot\u201c, ein durchgestrichener Statt-Preis, ein Countdown im Warenkorb. Aus Sicht des Verk\u00e4ufers sind das Konversionswerkzeuge. Aus Sicht des Wettbewerbsrechts sind es Tatsachenbehauptungen. Sie behaupten, dass der Preis bald steigt. Sie behaupten, dass es vorher teurer war. Sie behaupten, dass die Zeit knapp ist.<\/p>\n<p>Stimmt eines davon nicht, ist die Werbung irref\u00fchrend. So einfach ist die Regel, so h\u00e4ufig wird sie missachtet. Typische Konstellationen aus unserer Praxis:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Aktionspreis wird als \u201ebefristet\u201c ausgewiesen, l\u00e4uft aus, wird angehoben und eine Woche sp\u00e4ter erneut \u201ebefristet\u201c gesenkt.<\/li>\n<li>Ein Statt-Preis wird durchgestrichen, obwohl der aktuelle Preis in den letzten 30 Tagen bereits verlangt wurde.<\/li>\n<li>Ein Countdown reserviert den Warenkorb f\u00fcr \u201e14:59 Minuten\u201c und startet nach Ablauf still von vorn.<\/li>\n<li>Ein Komplettset wird mit \u201e30 Jahre Garantie\u201c beworben, die nur f\u00fcr eine Komponente gilt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis: Der Verbraucher trifft eine Kaufentscheidung unter Zeitdruck, den es nicht gibt, auf Basis eines Preisvorteils, den es nicht gibt. Genau das erfasst <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a>.<\/p>\n<p>Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, wie ein Gericht diese Gestaltungen bewertet, wenn man sie sauber dokumentiert vorlegt. Das Landgericht D\u00fcsseldorf (LG D\u00fcsseldorf) untersagte mit Beschluss vom 28.08.2026 (Az. 37 O 78\/26) einem Anbieter von Balkonkraftwerken acht Werbeaussagen auf Amazon, Kaufland und im eigenen Onlineshop.<\/p>\n<h2>Der Fall: \u201eBefristetes Angebot\u201c auf Amazon, Statt-Preis, Countdown<\/h2>\n<p>Ein \u201ebefristetes Angebot\u201c auf Amazon ist irref\u00fchrend, wenn der beworbene Aktionspreis in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden immer wieder neu gew\u00e4hrt wird. Das LG D\u00fcsseldorf sah in einem w\u00f6chentlich wiederkehrenden Rabatt keinen einmaligen Preisvorteil, sondern einen faktisch dauerhaft verf\u00fcgbaren Verkaufspreis. Die Befristung erzeugt dann einen Kaufdruck, den es in Wahrheit nicht gibt.<\/p>\n<p>Unsere Mandantin vertreibt Balkonkraftwerke und Zubeh\u00f6r \u00fcber Amazon und den eigenen Onlineshop. Ein Wettbewerber, mit dem sie bereits in mehreren Verfahren stand, warb auf denselben Kan\u00e4len mit einer Reihe von Aussagen, die wir im Sommer 2026 systematisch dokumentierten. Die zentralen Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u201eBefristetes Angebot\u201c:<\/strong> Ein Balkonkraftwerk mit Speicher wurde auf Amazon f\u00fcr 869,99 Euro angeboten, versehen mit \u201eBefristetes Angebot\u201c, \u201e-18 %\u201c und einem durchgestrichenen Statt-Preis von 1.058,99 Euro. Der Preisverlauf des Dienstes Keepa zeigte, dass der Preis im Wochentakt von \u00fcber 1.000 Euro auf 869,99 Euro fiel, wieder stieg und erneut fiel.<\/li>\n<li><strong>Statt-Preis:<\/strong> Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der beworbenen Erm\u00e4\u00dfigung lag bei exakt 869,99 Euro. Eine Ersparnis gegen\u00fcber diesem Referenzpreis gab es nicht. Der Statt-Preis war nur \u00fcber ein Mouseover-Informationssymbol n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/li>\n<li><strong>St\u00fcckpreis:<\/strong> Ein Komplettset aus zwei Modulen, Wechselrichter und Zubeh\u00f6r f\u00fcr 329,99 Euro trug den Zusatz \u201e(110,00 \u20ac \/ St\u00fcck)\u201c. Worauf sich das St\u00fcck bezog, blieb offen.<\/li>\n<li><strong>Warenkorb-Countdown:<\/strong> Im Checkout des eigenen Shops lief ein Timer: \u201eDein Warenkorb ist f\u00fcr XX:XX Minuten reserviert.\u201c Nach Ablauf \u00e4nderte sich nichts. Der Countdown begann von vorn.<\/li>\n<li><strong>Weitere Aussagen:<\/strong> ein Bewertungssiegel mit 4,4 Sternen bei Google und Trustpilot, obwohl die Portale 4,1 und 4,2 Sterne auswiesen; \u201einklusive 30 Jahre Hersteller-Leistungsgarantie\u201c f\u00fcr Komplettsets mit Speicher; Jahresertrag, Ersparnis und Amortisationszeit neben Einstiegspreisen; \u201eBestbewertete Balkonkraftwerk-App am Markt\u201c sowie das Versprechen, mit der \u201eAI\u201c des Anbieters lasse sich das \u201emaximale Potenzial entfalten\u201c, f\u00fcr eine App, die Messdaten anzeigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir mahnten Anfang August ab. Die Gegenseite gab keine Unterlassungserkl\u00e4rung ab, hinterlegte stattdessen eine Schutzschrift. Wir stellten den Verf\u00fcgungsantrag bei der Kammer f\u00fcr Handelssachen des LG D\u00fcsseldorf.<\/p>\n<h2>Die Argumentation der Gegenseite: alles zutreffend, alles markt\u00fcblich<\/h2>\n<p>Die Verteidigung eines \u201ebefristeten Angebots\u201c l\u00e4uft regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Zeitpunkt: Zum Moment der Werbung sei der Preis tats\u00e4chlich befristet gewesen, und niemand verbiete, ein Angebot sp\u00e4ter zu wiederholen. Diese Linie greift zu kurz, wenn die Wiederholung selbst zum Muster wird. Der Verbraucher sieht die aktuelle Befristung, nicht den Rhythmus dahinter.<\/p>\n<p>In der Schutzschrift argumentierte die Gegenseite entlang dieser Linie. Die Preisgestaltung unterliege dynamischen Marktentwicklungen; ein Unternehmer m\u00fcsse einen Preis nicht dauerhaft halten. Der Statt-Preis sei durch das Informationsfeld transparent erkl\u00e4rt. Der St\u00fcckpreis beziehe sich auf die Solarmodule und sei f\u00fcr den Preisvergleich sogar hilfreich. Der Countdown sei eine blo\u00dfe technische Information, der Verbraucher k\u00f6nne den Kauf ja fortsetzen. Die App sei im Segment der Balkonkraftwerk-Apps tats\u00e4chlich die bestbewertete; die Vergleichs-App eines anderen Anbieters z\u00e4hle nicht, weil sie f\u00fcr ein breiteres Produktspektrum gedacht sei. Und \u201eAI\u201c meine Algorithmen zur Datenanalyse, was dem allgemeinen Verst\u00e4ndnis im Energiemanagement entspreche.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Jede einzelne Aussage wurde isoliert verteidigt. Das Gericht bewertete sie aus der Perspektive des Verbrauchers, der sie zusammen sieht.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Wann ist Preis- und Dringlichkeitswerbung irref\u00fchrend?<\/h2>\n<p>Preiswerbung ist irref\u00fchrend, wenn sie einen besonderen Preisvorteil behauptet, den es nicht gibt, oder wenn sie \u00fcber die Bedingungen des Angebots t\u00e4uscht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a>). F\u00fcr Preiserm\u00e4\u00dfigungen kommt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/PAngV\/11.html\">\u00a7 11 Abs. 1 PAngV<\/a> hinzu: Referenz ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Zeitdruck-Elemente wie Befristungen und Countdowns unterliegen demselben Ma\u00dfstab, weil sie \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit und die Angebotsbedingungen informieren.<\/p>\n<h3>1. Darf ein Amazon-Angebot jede Woche erneut als \u201ebefristet\u201c beworben werden?<\/h3>\n<p>Nein, jedenfalls nicht, wenn der Rabatt in kurzen, regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden wiederkehrt. Das LG D\u00fcsseldorf kn\u00fcpfte an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verl\u00e4ngerung befristeter Rabattaktionen an (BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20173\/09\" title=\"BGH, 07.07.2011 - I ZR 173\/09: 10 % Geburtstags-Rabatt\">I ZR 173\/09<\/a> \u2013 \u201e10 % Geburtstags-Rabatt\u201c). Wer eine Verg\u00fcnstigung mit fester zeitlicher Grenze ank\u00fcndigt, muss sich daran festhalten lassen. Ein w\u00f6chentliches Auf und Ab des Preises ist rechtlich nichts anderes als eine Verl\u00e4ngerung, nur schlechter erkennbar.<\/p>\n<p>Das Gericht formulierte es so:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDenn er erkennt nicht, dass der Preis \u00fcber mehrere Wochen immer wieder \u201arhythmisch\u2018, im Streitfall wochenweise, herauf- und herabgesetzt wird und in Wahrheit kein Kaufdruck besteht.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass der Verbraucher bei einem befristeten Angebot ohnehin mit sp\u00e4teren Wiederholungen rechnet, \u00e4ndert daran nichts. Er rechnet mit einer M\u00f6glichkeit, nicht mit einem Fahrplan.<\/p>\n<h3>2. Reicht ein Mouseover-Hinweis, um einen Statt-Preis zu erkl\u00e4ren?<\/h3>\n<p>Nein. Ein durchgestrichener Preis mit \u201eStatt:\u201c und negativer Prozentangabe verwendet gleich mehrere typische Gestaltungsmittel der Preissenkungswerbung. Ein erheblicher Teil des Verkehrs versteht das als: Der Verk\u00e4ufer hat seinen Preis von 1.058,99 Euro um 18 Prozent gesenkt. Ein Hinweistext, der erst nach Ansteuern eines Informationssymbols erscheint, korrigiert diesen Eindruck nicht.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eAngesichts der durchweg aus Attributen von Preissenkungswerbung bestehenden Preisangaben hat der Verbraucher schon keinen Anlass, das Informationssymbol anzusteuern.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Gericht zog die Grenze der zul\u00e4ssigen Aufkl\u00e4rung pr\u00e4zise: Ein erg\u00e4nzender Hinweis darf eine an sich richtige Blickfangaussage vervollst\u00e4ndigen oder pr\u00e4zisieren. Er darf sie nicht zur\u00fccknehmen. Hier erl\u00e4uterte das Informationsfeld einen Durchschnitts- beziehungsweise Referenzpreis, dessen Berechnungsgrundlage unklar blieb. Dass dieser Wert zugleich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage im Sinne von \u00a7 11 Abs. 1 PAngV sein k\u00f6nnte, hielt das Gericht f\u00fcr fernliegend. Der BGH verlangt, dass dieser Referenzpreis eindeutig, klar und verst\u00e4ndlich angegeben wird (BGH, Urteil vom 09.10.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20183\/24\" title=\"BGH, 09.10.2025 - I ZR 183\/24: Unzul&auml;ssige Werbung mit einer Preiserm&auml;&szlig;igung\">I ZR 183\/24<\/a> \u2013 \u201eJacobs Kr\u00f6nung\u201c).<\/p>\n<p>Beim St\u00fcckpreis gen\u00fcgte dem Gericht die Unklarheit. Dreimal 110 Euro ergeben fast 329,99 Euro. Ein erheblicher Teil der Verkehrskreise werde deshalb drei gleichartige Einheiten vermuten, sei es drei Module mit anteiligem Zubeh\u00f6r. Dass sich der Wert allein auf die zwei Module ohne Zubeh\u00f6r beziehen sollte, war der Anzeige nicht zu entnehmen. Die gebotene Klarheit und Vergleichbarkeit der Preisangabe fehlte.<\/p>\n<h3>3. Ist ein Warenkorb-Countdown zul\u00e4ssig, der nach Ablauf von vorn beginnt?<\/h3>\n<p>Nein. Ein Countdown mit der Aussage, der Warenkorb sei f\u00fcr eine bestimmte Zeit reserviert, informiert \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit der Ware und die Bedingungen des Angebots (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a>). L\u00e4uft der Timer ab, ohne dass sich etwas \u00e4ndert, und startet er automatisch neu, ist die konkrete Zeitangabe objektiv falsch. Der Verbraucher, der vom Neustart nichts wei\u00df, steht unter Druck, den Bestellvorgang abzuschlie\u00dfen. Das Gericht sah darin einen f\u00fcr die Kaufentscheidung ma\u00dfgeblichen Umstand. Ob die 30 Minuten Reservierungszeit \u201eangemessen lang\u201c sind, wie die Gegenseite meinte, spielte keine Rolle. Es ging nicht um die L\u00e4nge der Frist, sondern darum, dass es keine war.<\/p>\n<h3>4. Welche weiteren Aussagen untersagte das LG D\u00fcsseldorf?<\/h3>\n<p>F\u00fcnf weitere Punkte, jeweils gest\u00fctzt auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a>:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bewertungssiegel mit falschen Werten.<\/strong> Die Grafik zeigte 4,4 Sterne f\u00fcr Google und Trustpilot sowie \u201e\u00fcber 2.595\u201c Google-Bewertungen. Google wies 4,1 Sterne bei 347 Rezensionen aus, Trustpilot 4,2. Der Einwand, Bewertungen schwankten nun einmal, \u00fcberzeugte nicht: Es sei nicht ersichtlich, wie einmal erhaltene Google-Bewertungen sp\u00e4ter wieder abhandenkommen sollten.<\/li>\n<li><strong>\u201eInklusive 30 Jahre Hersteller-Leistungsgarantie\u201c.<\/strong> Die Produktkarten zeigten Komplettsets mit Speicher. Die 30 Jahre galten nur f\u00fcr die Module; der Speicher hatte zehn Jahre Garantie unter Bedingungen. Ein Sternchenhinweis mit Verweis auf einen Downloadbereich beseitigte die Irref\u00fchrung nicht. Zur Garantiewerbung in dieser Branche hatten wir bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-duesseldorf-balkonkraftwerk\/\">berichtet<\/a>.<\/li>\n<li><strong>Jahresertrag, Ersparnis, Amortisationszeit.<\/strong> Die Werte standen direkt neben den Einstiegspreisen, beruhten aber auf einer deutlich teureren Konfiguration: vier Speichereinheiten, ein separat zu erwerbendes Messger\u00e4t f\u00fcr die Nulleinspeisung, ein nicht n\u00e4her definiertes \u201epassendes Verbrauchsverhalten\u201c. Der umfangreiche Sternchenhinweis half nicht.<\/li>\n<li><strong>\u201eBestbewertete Balkonkraftwerk-App am Markt\u201c.<\/strong> Eine Spitzenstellungsbehauptung setzt einen deutlichen und stetigen Vorsprung voraus. Eine Konkurrenz-App lag mit 4,6 Sternen vorn, eine weitere gleichauf. Das Argument, die bessere App geh\u00f6re gar nicht zum Markt, weil sie mehr k\u00f6nne, drehte das Gericht um: Das spreche lediglich daf\u00fcr, dass sie der beworbenen App \u00fcberlegen sei. Eine \u00e4hnliche Spitzenstellungsbehauptung (\u201ef\u00fchrender Anbieter\u201c) hatte zuvor schon das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-koeln-balkonkraftwerke-irrefuehrende-werbung\/\">Landgericht K\u00f6ln untersagt<\/a>.<\/li>\n<li><strong>\u201eMit [Marke] AI maximales Potenzial entfalten\u201c.<\/strong> Die App zeigt Ertrags- und Verbrauchsdaten an und analysiert sie nach Algorithmen. Das Gericht nannte das \u201eklassische, nach festen (Berechnungs-)Regeln erfolgende Datenverarbeitung\u201c. Adaptive Funktionen wie Prognosen, Anomalieerkennung oder automatisierte Steuerung hatte die Gegenseite nicht behauptet. Wer \u201eAI\u201c sagt, muss KI liefern.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Strategische Vorgehensweise: Dokumentation, B\u00fcndelung, Tempo<\/h2>\n<p>Ein Verf\u00fcgungsantrag gegen wiederkehrende Preiswerbung steht und f\u00e4llt mit der Dokumentation des Zeitverlaufs. Ein Screenshot beweist einen Preis an einem Tag. Er beweist nicht, dass der Preis eine Woche sp\u00e4ter wieder derselbe war. Wer den Rhythmus angreifen will, braucht den Rhythmus als Beleg.<\/p>\n<h3>1. Den Zeitverlauf gerichtsfest sichern<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Preishistorie legten wir die Verlaufsdaten von Keepa vor, erg\u00e4nzt um eine Beschreibung des Dienstes als etabliertes Drittanbieter-Tool. F\u00fcr den Countdown fertigten wir Screenshots vor und nach Ablauf der angezeigten Zeit an, mit Uhrzeit. F\u00fcr die inzwischen entfernte App-Werbung griffen wir auf archive.org zur\u00fcck. F\u00fcr die Bewertungssiegel dokumentierten wir am selben Tag die Grafik und die tats\u00e4chlichen Werte auf den Portalen. Dieser Aufwand am Anfang spart sp\u00e4ter jede Diskussion \u00fcber \u201eunsubstantiiertes Bestreiten\u201c.<\/p>\n<h3>2. Ungleichartige Verst\u00f6\u00dfe in einem Verfahren b\u00fcndeln<\/h3>\n<p>Neun Verst\u00f6\u00dfe in einer Abmahnung und einem Antrag: Die Gegenseite hielt das f\u00fcr rechtsmissbr\u00e4uchlich im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\">\u00a7 8c UWG<\/a>, zumal parallel weitere Verfahren liefen. Das Gericht widersprach ausdr\u00fccklich. Im Eilverfahren m\u00fcsse ein Wettbewerber zeitnah nach Kenntnis vorgehen; es sei sinnvoll, ungleichartige Verst\u00f6\u00dfe geordnet zusammenzufassen, damit \u00dcbersichtlichkeit und eine z\u00fcgige Entscheidung gewahrt blieben. Die Vielzahl der Verst\u00f6\u00dfe begr\u00fcnde f\u00fcr sich keinen Missbrauch. F\u00fcr Unternehmen, die einem systematisch agierenden Mitbewerber gegen\u00fcberstehen, ist das ein wichtiger Satz.<\/p>\n<h3>3. Antr\u00e4ge auf die konkrete Verletzungsform zuschneiden<\/h3>\n<p>Jeder Antrag verwies auf die konkrete Anzeige (\u201ewie in Anlage ersichtlich\u201c). Beim Countdown nahmen wir die Bedingung in den Antrag auf: untersagt nur, wenn der Countdown nach Ablauf automatisch neu beginnt. Das macht den Antrag kernbereichsfest und nimmt dem Gericht die Sorge, etwas Zul\u00e4ssiges mitzuverbieten.<\/p>\n<h3>4. Das Eilverfahren konsequent nutzen<\/h3>\n<p>Kurze Frist in der Abmahnung, Antrag wenige Tage nach Fristablauf, Dringlichkeitsvermutung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a>. Das Gericht entschied trotz Schutzschrift und nach schriftlicher Anh\u00f6rung der Gegenseite ohne m\u00fcndliche Verhandlung durch die Vorsitzende allein (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/937.html\">\u00a7 937 Abs. 2 ZPO<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/944.html\" title=\"&sect; 944 ZPO: Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit\">\u00a7 944 ZPO<\/a>). Ein Termin h\u00e4tte wegen der Terminslage der Kammer mehrere Wochen gekostet. Das rechtliche Geh\u00f6r sei durch Schutzschrift und schriftliche Anh\u00f6rung umfassend gewahrt gewesen.<\/p>\n<h2>Das Ergebnis: acht Verbote, Ordnungsgeld bis 250.000 Euro<\/h2>\n<p>Das LG D\u00fcsseldorf erlie\u00df die einstweilige Verf\u00fcgung in acht von neun Punkten gegen die Gesellschaft. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Den Streitwert setzte das Gericht auf 140.000 Euro fest. Einen Antrag zu unterschiedlichen UVP-Angaben sowie die gegen die beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich gerichteten Antr\u00e4ge wies es zur\u00fcck. Der Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Was ein Versto\u00df gegen eine solche Verf\u00fcgung kostet, zeigt ein anderer Fall aus unserer Praxis: Dort setzte das Landgericht K\u00f6ln <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kundenzufriedenheitsumfrage-e-mail-werbung-ordnungsgeld\/\">ein Ordnungsgeld wegen einer einzigen E-Mail<\/a> fest.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 0 0 32px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 10px; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Aus der LHR-Praxis<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Amazon setzt das Label \u201eBefristetes Angebot\u201c zum Teil selbst, wenn ein H\u00e4ndler eine zeitlich begrenzte Aktion anlegt. Verantwortlich f\u00fcr die Aussage bleibt der H\u00e4ndler. Wer Aktionen im Wochenrhythmus wiederholt, sollte das Label nicht mehr verwenden oder den Rhythmus aufgeben. Ein Preisverlaufsdienst dokumentiert beides f\u00fcr jeden Mitbewerber sichtbar.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Was Online-H\u00e4ndler jetzt pr\u00fcfen sollten<\/h2>\n<p>Preis- und Dringlichkeitswerbung l\u00e4sst sich rechtssicher gestalten, wenn drei Fragen ehrlich beantwortet werden: Ist der Preisvorteil real? Ist die Frist real? Ist der Referenzpreis der niedrigste der letzten 30 Tage? Alles andere ist Gestaltung, die vor Gericht nicht h\u00e4lt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Aktionsrhythmus pr\u00fcfen.<\/strong> Wiederholt sich ein \u201ebefristeter\u201c Rabatt in kurzen Abst\u00e4nden, ist er kein Rabatt mehr, sondern der Preis.<\/li>\n<li><strong>30-Tage-Referenz automatisieren.<\/strong> Streichpreise nur gegen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Bei Amazon hei\u00dft das: den Preisverlauf kennen, bevor die Aktion startet.<\/li>\n<li><strong>Kein Aufkl\u00e4ren per Mouseover.<\/strong> Was den Blickfang korrigiert, geh\u00f6rt in den Blickfang.<\/li>\n<li><strong>Countdowns nur mit echter Folge.<\/strong> Ein Timer, nach dem nichts passiert, ist eine falsche Tatsachenbehauptung.<\/li>\n<li><strong>St\u00fcckpreise erkl\u00e4ren.<\/strong> Bei Sets aus unterschiedlichen Komponenten f\u00fchrt eine automatische Grundpreisangabe schnell in die Irre. Bezugseinheit benennen oder Angabe abschalten.<\/li>\n<li><strong>Siegel, Garantien, Wirtschaftlichkeit, \u201eAI\u201c:<\/strong> Jede dieser Aussagen ist \u00fcberpr\u00fcfbar. Der Mitbewerber \u00fcberpr\u00fcft sie.<\/li>\n<\/ul>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zu \u201eBefristetes Angebot\u201c, Statt-Preis und Countdown<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Darf ich auf Amazon mit \u201eBefristetes Angebot\u201c werben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s; flex: 0 0 28px;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja, wenn die Befristung stimmt. Der Aktionspreis muss nach Ablauf tats\u00e4chlich enden und darf nicht kurz darauf in gleicher Weise erneut gew\u00e4hrt werden. Ein einmaliges sp\u00e4teres Wiederaufleben schadet nicht; ein erkennbarer Rhythmus, etwa im Wochentakt, macht die Befristung zur Irref\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a>.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Welchen Preis muss ich bei einem durchgestrichenen Statt-Preis angeben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s; flex: 0 0 28px;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nach \u00a7 11 Abs. 1 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis, den Sie in den letzten 30 Tagen vor der Erm\u00e4\u00dfigung gegen\u00fcber Verbrauchern verlangt haben. Die Prozentangabe muss sich auf diesen Preis beziehen. War der aktuelle Preis in diesem Zeitraum schon einmal der niedrigste, gibt es keine Erm\u00e4\u00dfigung, die Sie bewerben d\u00fcrften.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Sind Countdown-Timer im Onlineshop generell verboten?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s; flex: 0 0 28px;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Ein Countdown ist zul\u00e4ssig, wenn er eine echte Konsequenz anzeigt, etwa das tats\u00e4chliche Ende einer Reservierung oder einer Aktion. Unzul\u00e4ssig wird er, wenn nach Ablauf nichts geschieht oder er automatisch neu startet. Dann t\u00e4uscht er \u00fcber die Verf\u00fcgbarkeit und erzeugt Entscheidungsdruck ohne Grundlage.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold; color: #0a2c52;\">Darf ich meine App als \u201eKI\u201c oder \u201eAI\u201c bewerben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; line-height: 1; transition: transform .2s; flex: 0 0 28px;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nur, wenn die App \u00fcber eigenst\u00e4ndig lernende oder adaptive Funktionen verf\u00fcgt, zum Beispiel Prognosen, Mustererkennung oder automatisierte Optimierung. Das blo\u00dfe Anzeigen und regelbasierte Auswerten von Messdaten ist nach Auffassung des LG D\u00fcsseldorf klassische Datenverarbeitung. Wer sie \u201eAI\u201c nennt, t\u00e4uscht \u00fcber die Beschaffenheit des Produkts.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px; font-size: 1.25em; font-weight: bold; color: #ffffff;\">Ihr Mitbewerber wirbt mit Dauerrabatten, Fake-Countdowns oder Garantien, die nicht halten? Oder eine Abmahnung wegen Ihrer eigenen Preiswerbung liegt auf dem Tisch?<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 24px; color: #d7e3f4;\">Wir pr\u00fcfen Preisverlauf, Angebotsgestaltung und Erfolgsaussichten und sagen Ihnen binnen 24 Stunden, ob und wie ein Vorgehen sinnvoll ist. Auf Angreifer- wie auf Verteidigerseite.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; padding: 14px 28px; font-weight: bold; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-koeln-balkonkraftwerke-irrefuehrende-werbung\/\">LHR-Praxisfall: LG K\u00f6ln untersagt irref\u00fchrende Werbung f\u00fcr Balkonkraftwerke<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/e-mail-werbung-ohne-einwilligung-warenkorb-referral-lg-koeln\/\">LHR-Praxisfall: LG K\u00f6ln stoppt Kaufabbruch-Mails per einstweiliger Verf\u00fcgung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-duesseldorf-balkonkraftwerk\/\">LG D\u00fcsseldorf untersagt irref\u00fchrende Amazon-Werbung zu Leistung, Garantie und Wirkungsdauer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht\/\">Themenseite Wettbewerbsrecht<\/a> [PR\u00dcFEN: Slug]<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/amazon\/\">Themenseite Amazon-Recht<\/a> [PR\u00dcFEN: Slug]<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><!-- FAQPage-JSON-LD. 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