{"id":70846,"date":"2026-08-24T20:47:31","date_gmt":"2026-08-24T18:47:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70846"},"modified":"2026-08-24T20:48:02","modified_gmt":"2026-08-24T18:48:02","slug":"ordnungsgeld-einstweilige-verfuegung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/ordnungsgeld-einstweilige-verfuegung\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Ordnungsgeld wegen Versto\u00dfes gegen einstweilige Verf\u00fcgung \u2013 warum es nicht auf die Zahl 30 ankam"},"content":{"rendered":"
Die Konstellation kennt jedes Unternehmen, das schon einmal einen Unterlassungstitel gegen einen Wettbewerber erstritten hat:<\/p>\n Das Ergebnis: Der m\u00fchsam erstrittene Titel wirkt pl\u00f6tzlich wie Papier ohne Wert. Genau daf\u00fcr sieht die Zivilprozessordnung das Ordnungsmittelverfahren vor. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, wie sich eine Unterlassungsverf\u00fcgung auch gegen solche Umgehungsversuche durchsetzen l\u00e4sst.<\/p>\n Ein Ordnungsgeld wird verh\u00e4ngt, wenn der Schuldner einer gerichtlichen Unterlassungsverf\u00fcgung schuldhaft zuwiderhandelt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 890 ZPO<\/a>: Auf Antrag des Gl\u00e4ubigers setzt das Gericht des ersten Rechtszugs ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fest, ersatzweise oder daneben Ordnungshaft. Erfasst sind dabei nicht nur wortgleiche Wiederholungen der verbotenen Handlung, sondern alle Verhaltensweisen, die in ihrem Kern der untersagten Handlung entsprechen.<\/p>\n Dieser letzte Punkt entscheidet die meisten Ordnungsmittelverfahren. Schuldner verteidigen sich fast nie damit, die identische Werbung geschaltet zu haben \u2013 sie argumentieren, das neue Verhalten sei etwas ganz anderes. Wie weit der Kernbereich eines Verbots reicht, war auch hier die zentrale Frage.<\/p>\n Unsere Mandantin, eine deutsche Anbieterin von Solarmodulen und Balkonkraftwerken, hatte gegen eine Wettbewerberin eine einstweilige Verf\u00fcgung des Landgerichts D\u00fcsseldorf (LG D\u00fcsseldorf) erwirkt. Der Beschluss vom 26.01.2026 (Az. 34 O 8\/26) untersagte der Gegnerin, Solarmodule mit der Aussage zu bewerben:<\/p>\n \u201eSteigerung der Effizienz um 30% durch bifaziale Innovation”<\/p><\/blockquote>\n Der Vorwurf: Ein pauschal beziffertes Effizienzversprechen f\u00fchrt Verbraucher in die Irre, weil der tats\u00e4chliche Mehrertrag bifazialer Module ma\u00dfgeblich von Standort und Montagewinkel abh\u00e4ngt. Die Verf\u00fcgung wurde am 19.02.2026 im Parteibetrieb zugestellt und damit vollzogen.<\/p>\n Am 04.03.2026 \u2013 zwei Wochen nach der Zustellung \u2013 stellte unsere Mandantin fest, dass die Wettbewerberin f\u00fcr zwei bifaziale Modulserien erneut warb. Diesmal mit zwei Elementen:<\/p>\n Die Zahl 30 kam nicht mehr vor. Das Wort \u201eSteigerung der Effizienz” auch nicht. Auf den ersten Blick: eine andere Werbung.<\/p>\n Die Gegnerin verteidigte sich im Ordnungsmittelverfahren mit zwei Linien. Zum einen sei die Verf\u00fcgung auf die konkrete Aussage mit der Zahl 30 beschr\u00e4nkt; die neue Werbung nenne andere, niedrigere Werte. Zum anderen seien die in der Grafik ausgewiesenen Reflexionswerte sachlich zutreffend \u2013 gest\u00fctzt auf die internationale Messtechniknorm IEC TS 60904-1-2:2019 der International Electrotechnical Commission.<\/p>\n Beide Einw\u00e4nde hatten vor der 4. Kammer f\u00fcr Handelssachen keinen Erfolg. Die Begr\u00fcndung des Gerichts bringt die Kernbereichslehre auf einen bemerkenswert klaren Satz:<\/p>\n \u201eEs kommt nicht auf die konkrete Zahl 30 an, sondern darauf, dass \u00fcberhaupt eine genau bezifferte Effizienzsteigerung angegeben wird.”<\/p><\/blockquote>\n Der Verweis auf die Messnorm scheiterte, weil die Norm selbst gegen die Werbung spricht. Die IEC TS 60904-1-2:2019 stellt in Abschnitt 4 ausdr\u00fccklich fest, dass die tats\u00e4chliche Leistung bifazialer Module ma\u00dfgeblich von standortspezifischen Bedingungen abh\u00e4ngt \u2013 der Albedo des Untergrunds, der Gr\u00f6\u00dfe der reflektierenden Fl\u00e4che, dem Montagesystem, der Aufbauh\u00f6he und dem Neigungswinkel. Genau dieser Hinweis fehlte in der beanstandeten Grafik.<\/p>\n Die Gegnerin hatte damit ein Dokument vorgelegt, das die Irref\u00fchrung belegte, statt sie zu widerlegen. Wer feste Prozentwerte je Untergrund verspricht und die einschr\u00e4nkenden Bedingungen der eigenen Referenznorm wegl\u00e4sst, suggeriert eine Verl\u00e4sslichkeit, die es so nicht gibt. H\u00e4ngen bleibt beim Verbraucher: Auf Beton bekomme ich 12 % mehr. Die Wahrheit lautet: vielleicht \u2013 je nach Montage.<\/p>\n Eine Unterlassungsverf\u00fcgung verbietet nicht nur die konkret bezeichnete Handlung, sondern auch alle Handlungen, die ihr im Kern gleichkommen. Sonst lie\u00dfe sich jeder Titel durch minimale Umformulierungen entwerten. Charakteristisch f\u00fcr das Verbot war hier nicht die Zahl 30, sondern das Muster: ein exakt beziffertes Effizienzversprechen ohne Hinweis auf die standortabh\u00e4ngigen Voraussetzungen. Dieses Muster erf\u00fcllten auch 9, 12, 15 und 25 Prozent. Wie umk\u00e4mpft die Reichweite des Kernbereichs in der Praxis ist, zeigt auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln) zur sogenannten Klarstellungsverf\u00fcgung<\/a>, in der sich der Schuldner im Ordnungsmittelverfahren ebenfalls auf fehlende Kerngleichheit berief.<\/p>\n Materiell wurzelt das Verbot in \u00a7 5 UWG<\/a>. Irref\u00fchrend ist eine gesch\u00e4ftliche Handlung, die zur T\u00e4uschung geeignete Angaben \u00fcber wesentliche Merkmale der Ware enth\u00e4lt \u2013 bei Solarmodulen geh\u00f6ren Leistung und Mehrertrag zu den zentralen Kaufkriterien. Die Wettbewerbsgerichte befassen sich derzeit auff\u00e4llig h\u00e4ufig mit gesch\u00f6nten Leistungsangaben in der Solarbranche: In einem weiteren von LHR gef\u00fchrten Verfahren untersagte das LG D\u00fcsseldorf per Vers\u00e4umnisurteil<\/a> unter anderem die Aussage, Solarmodule erm\u00f6glichten \u201ebis zu 30 % mehr Leistungsgewinn”.<\/p>\n Ein Ordnungsgeld nach \u00a7 890 ZPO<\/a> setzt Verschulden voraus. Das Gericht bejahte es ohne Z\u00f6gern: Wer auch zwei Wochen nach Vollziehung der einstweiligen Verf\u00fcgung seine Internetseiten nicht vollst\u00e4ndig an das Verbot angepasst hat, handelt schuldhaft. Ein Unterlassungstitel begr\u00fcndet eine Pflicht zum sofortigen, aktiven Handeln \u2013 s\u00e4mtliche Werbekan\u00e4le sind unverz\u00fcglich auf kerngleiche Aussagen zu durchsuchen und zu bereinigen.<\/p>\n Screenshots mit Datum und URL, idealerweise erg\u00e4nzt um eine Archivierung der Angebotsseiten. Im Ordnungsmittelverfahren tr\u00e4gt der Gl\u00e4ubiger die Darlegungslast f\u00fcr die Zuwiderhandlung \u2013 die Dokumentation vom 04.03.2026 bildete hier das Fundament des Antrags.<\/p>\n Der Antrag stellte nicht die Frage \u201eSteht dort noch 30 %?”, sondern legte das Muster offen: exakt bezifferte Effizienzversprechen ohne Standort-Einordnung. Wer im Ordnungsmittelantrag nur Wortlaute nebeneinanderlegt, verliert gegen jede kreative Umformulierung. Wer das Charakteristische des Verbots herausarbeitet, gewinnt.<\/p>\n Zust\u00e4ndig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, hier das LG D\u00fcsseldorf. Die nach \u00a7 890 Abs. 2 ZPO<\/a> erforderliche Androhung der Ordnungsmittel war bereits im Verf\u00fcgungsbeschluss enthalten \u2013 der Standardfall bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstiteln.<\/p>\n Die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens tr\u00e4gt bei Erfolg der Schuldner (\u00a7 891 Satz 3 ZPO<\/a> in Verbindung mit \u00a7 91 ZPO<\/a>). Die Durchsetzung des Titels belastet die Mandantin damit wirtschaftlich nicht.<\/p>\n Mit Beschluss vom 24.07.2026 (Az. 34 O 8\/26, nicht rechtskr\u00e4ftig) setzte die 4. Kammer f\u00fcr Handelssachen des Landgerichts D\u00fcsseldorf ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro gegen die Wettbewerberin fest und erlegte ihr die Kosten des Verfahrens auf. Die H\u00f6he begr\u00fcndete das Gericht damit, dass das Ordnungsgeld ausreichen m\u00fcsse, um die Schuldnerin k\u00fcnftig anzuhalten, die Unterlassungsverf\u00fcgung ernst zu nehmen \u2013 und zwar einschlie\u00dflich ihres Kernbereichs.<\/p>\n Gef\u00fchrt wurde das Verfahren von unserem Kollegen Artur Kantorovich, der das Gericht davon \u00fcberzeugt hat, dass es beim Kernbereich eines Werbeverbots nicht auf Zahlen ankommt, sondern auf das dahinterstehende Versprechen. F\u00fcr unsere Mandantin bedeutet der Beschluss: Der Titel aus dem Januar ist kein Papiertiger. Jeder weitere Umgehungsversuch wird teurer.<\/p>\n Vom dokumentierten Versto\u00df am 04.03.2026 bis zum Beschluss vergingen knapp f\u00fcnf Monate. Das ist f\u00fcr ein streitig gef\u00fchrtes Ordnungsmittelverfahren nicht ungew\u00f6hnlich. Genau darin liegt das Problem.<\/p>\n Denn die Fristenlast im Eilrechtsschutz ist einseitig verteilt. Der Gl\u00e4ubiger muss den Verf\u00fcgungsantrag je nach Oberlandesgerichtsbezirk binnen etwa ein bis zwei Monaten nach Kenntnis stellen, sonst widerlegt er die Dringlichkeitsvermutung selbst. Die Vollziehung des Titels muss nach \u00a7 929 Abs. 2 ZPO<\/a> binnen eines Monats erfolgen. F\u00fcr den Schuldner im anschlie\u00dfenden Ordnungsmittelverfahren gilt nichts Vergleichbares: Stellungnahmefristen, Fristverl\u00e4ngerungen und Schriftsatzrunden strecken das Verfahren, obwohl das rechtliche Geh\u00f6r zwar die Anh\u00f6rung gebietet, aber keine Gro\u00dfz\u00fcgigkeit im Kalender. Solange die Durchsetzung eines Eiltitels ein Vielfaches der Zeit beansprucht, die f\u00fcr seinen Erlass zur Verf\u00fcgung stand, kann sich ein Versto\u00df f\u00fcr den Schuldner schlicht rechnen.<\/p>\n Die Konsequenz f\u00fcr Gl\u00e4ubiger: Verst\u00f6\u00dfe sofort dokumentieren, den Ordnungsmittelantrag ohne Verz\u00f6gerung stellen und parallel jeden weiteren Versto\u00df f\u00fcr Folgeantr\u00e4ge sichern. Jeder gewonnene Tag verk\u00fcrzt die Zeit, in der die verbotene Werbung weiter Umsatz generiert.<\/p>\n Aus der LHR-Praxis:<\/strong> Ordnungsgelder steigen bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen regelm\u00e4\u00dfig deutlich an. Das erste Ordnungsgeld ist selten das Ende des Verfahrens, sondern die Ansage des Gerichts, dass es den Titel durchsetzen wird \u2013 notfalls mit empfindlicheren Betr\u00e4gen oder Ordnungshaft.<\/p>\n<\/div>\n Ihr Wettbewerber ignoriert die einstweilige Verf\u00fcgung?<\/p>\n Ein Unterlassungstitel entfaltet seinen Wert erst durch konsequente Vollstreckung. Wir pr\u00fcfen, ob die neue Werbung Ihres Gegners kerngleich gegen Ihren Titel verst\u00f6\u00dft, und setzen das Ordnungsmittelverfahren f\u00fcr Sie durch \u2013 Ersteinsch\u00e4tzung binnen 24 Stunden.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n
Ein gerichtliches Werbeverbot ist nur so viel wert wie seine Durchsetzung: Wer trotz einstweiliger Verf\u00fcgung mit neuen Formulierungen weiterwirbt, riskiert ein Ordnungsgeld \u2013 im Fall des Landgerichts D\u00fcsseldorf 10.000 Euro wegen eines kerngleichen Versto\u00dfes.<\/em><\/p>\n\n
Wann wird ein Ordnungsgeld wegen Versto\u00dfes gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung verh\u00e4ngt?<\/h2>\n
Der Fall: Die verbotene 30-Prozent-Werbung kehrt in neuem Gewand zur\u00fcck<\/h2>\n
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Die Argumentation der Antragsgegnerin: andere Zahlen, andere Aussage \u2013 kein Versto\u00df?<\/h2>\n
Warum half der Verweis auf die Messnorm IEC TS 60904-1-2 nicht weiter?<\/h2>\n
Rechtlicher Rahmen: Kernbereichslehre, Irref\u00fchrung und Verschulden<\/h2>\n
1. Die Kernbereichslehre: Das Verbot erfasst mehr als den Wortlaut<\/h3>\n
2. \u00a7 5 UWG<\/a>: Bezifferte Leistungsversprechen ohne Einordnung sind irref\u00fchrend<\/h3>\n
3. Verschulden: Zwei Wochen sind genug Zeit zum Aufr\u00e4umen<\/h3>\n
Strategische Vorgehensweise: Vom entdeckten Versto\u00df zum Ordnungsgeld<\/h2>\n
1. Verst\u00f6\u00dfe gerichtsfest dokumentieren<\/h3>\n
2. Kerngleichheit herausarbeiten statt Wortlaut vergleichen<\/h3>\n
3. Ordnungsmittelantrag nach \u00a7 890 ZPO<\/a> stellen<\/h3>\n
4. Kostenfolge mitnehmen<\/h3>\n
Das Ergebnis: 10.000 Euro Ordnungsgeld<\/h2>\n
Ein Wermutstropfen: die Verfahrensdauer<\/h3>\n
H\u00e4ufige Fragen zum Ordnungsgeld bei Verst\u00f6\u00dfen gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung<\/h2>\n
Wie hoch kann ein Ordnungsgeld nach \u00a7 890 ZPO<\/a> ausfallen?+<\/span><\/summary>\n
Was bedeutet \u201ekerngleicher Versto\u00df”?+<\/span><\/summary>\n
Muss dem Schuldner vor dem Ordnungsgeld ein Ordnungsmittel angedroht worden sein?+<\/span><\/summary>\n
Wer tr\u00e4gt die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens?+<\/span><\/summary>\n
Wie lange dauert ein Ordnungsmittelverfahren?+<\/span><\/summary>\n
Was tun, wenn der Gegner trotz Ordnungsgeld weiter verst\u00f6\u00dft?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n
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