{"id":70827,"date":"2026-10-31T16:31:26","date_gmt":"2026-10-31T14:31:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70827"},"modified":"2026-10-31T16:31:26","modified_gmt":"2026-10-31T14:31:26","slug":"amazon-verknuepfte-konten-sperrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/amazon-verknuepfte-konten-sperrung\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Wegen \u201everkn\u00fcpfter Konten\u201c bei Amazon gesperrt \u2013 weil zwei fremde Firmen dieselbe Handelsregisternummer haben?"},"content":{"rendered":"
Das Muster ist unter Amazon-H\u00e4ndlern gef\u00fcrchtet:<\/p>\n Das Ergebnis: Der Umsatz \u00fcber den wichtigsten Vertriebskanal bricht von einem Tag auf den anderen weg, w\u00e4hrend der H\u00e4ndler gegen einen Vorwurf ank\u00e4mpfen soll, den ihm niemand nennt. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, wie absurd die Ausl\u00f6ser solcher Sperrungen sein k\u00f6nnen \u2013 und wie Betroffene die Reaktivierung erreichen.<\/p>\n Bei einer Sperrung wegen \u201everkn\u00fcpfter Konten\u201c h\u00e4lt Amazon zwei Verk\u00e4uferkonten f\u00fcr wirtschaftlich, personell oder technisch verbunden und deaktiviert eines davon, weil das andere gegen Amazon-Richtlinien versto\u00dfen haben soll. Das Problem: Die Verbindung ermitteln automatisierte Systeme anhand interner Signale \u2013 und die k\u00f6nnen in die Irre f\u00fchren. Im hier geschilderten Fall sprach nach allem, was erkennbar ist, ein kurioser Zufall gegen unseren Mandanten: dieselbe Handelsregisternummer bei zwei verschiedenen Registergerichten.<\/p>\n Unser Mandant, ein mittelst\u00e4ndischer Hersteller von Markenartikeln, vertreibt seine Produkte seit Jahren \u00fcber ein eigenes Amazon-Verk\u00e4uferkonto. Dann die Deaktivierung: Das Konto sei mit dem Verk\u00e4uferkonto einer anderen Gesellschaft verbunden. Diese Gesellschaft ist in einer v\u00f6llig anderen Branche t\u00e4tig. Es gibt keine gesellschaftsrechtliche, personelle, wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung. Man kennt sich schlicht nicht.<\/p>\n Bei der Aufarbeitung fiel eine einzige Gemeinsamkeit auf: Beide Gesellschaften f\u00fchren dieselbe HRB-Nummer \u2013 eingetragen bei unterschiedlichen Amtsgerichten. Das ist kein Fehler, sondern Alltag: Handelsregisternummern werden je Registergericht vergeben und sind nur dort eindeutig. Ein Abgleich, der die Nummer ohne das Registergericht auswertet, produziert zwangsl\u00e4ufig falsche Treffer. Ob genau dieses Signal die Sperrung ausgel\u00f6st hat, hat Amazon nie best\u00e4tigt. Eine andere Erkl\u00e4rung war trotz intensiver Pr\u00fcfung nicht zu finden.<\/p>\n Der H\u00e4ndler tat zun\u00e4chst, was Amazon verlangte \u2013 und zwar vollst\u00e4ndig:<\/p>\n Die Reaktion: Standardantworten des Widerspruchstools oder neue Anforderungslisten, die im Kern bereits Eingereichtes verlangten. Das Verfahren drehte sich im Kreis.<\/p>\n Amazon untersagt H\u00e4ndlern in seinen Vertragsbedingungen, ohne legitimen Gesch\u00e4ftsbedarf mehrere Verk\u00e4uferkonten zu betreiben. Wird ein Konto gesperrt, erstreckt Amazon die Sperre regelm\u00e4\u00dfig auf alle Konten, die es f\u00fcr \u201everbunden\u201c h\u00e4lt \u2013 so soll verhindert werden, dass gesperrte Verk\u00e4ufer unter neuer Flagge weiterverkaufen. Die Verbindung ermitteln automatisierte Systeme anhand von Signalen wie \u00fcbereinstimmenden Adressen, Bankverbindungen, Steuerdaten, Ger\u00e4ten, Netzwerken oder Nutzerzug\u00e4ngen.<\/p>\n Das Motiv ist legitim. Die Umsetzung ist es h\u00e4ufig nicht. Denn die Signale sind fehleranf\u00e4llig: Ein fr\u00fcherer Mitarbeiter, ein gemeinsamer Dienstleister, ein Coworking-Space \u2013 oder eben eine nur scheinbar identische Registernummer \u2013 gen\u00fcgen, um zwei fremde Unternehmen zu \u201everbinden\u201c. Und weil Amazon das konkrete Signal nicht offenlegt, kann der Betroffene es nicht gezielt entkr\u00e4ften. Er soll etwas widerlegen, das er nicht kennt. Er soll Unterlagen liefern, ohne zu wissen, worauf es ankommt. Er soll einen Negativbeweis f\u00fchren, den die Rechtsordnung aus gutem Grund niemandem abverlangt.<\/p>\n Auf mehrfache Nachfrage teilte Amazon lediglich mit, die Verbindung sei durch interne Systeme anhand bestimmter \u201eSignale\u201c festgestellt und durch die zust\u00e4ndige Abteilung best\u00e4tigt worden. Die genaue Art der Verbindung k\u00f6nne aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht offengelegt werden.<\/p>\n H\u00e4ngen bleibt: Ein Algorithmus hat entschieden, ein Mensch hat abgenickt, und der H\u00e4ndler haftet mit seiner Existenz f\u00fcr einen Treffer, den er nicht \u00fcberpr\u00fcfen kann. Der Verweis auf den Datenschutz verkehrt dabei die Rollen \u2013 ausgerechnet der Schutz fremder Daten soll rechtfertigen, dass ein Unternehmen die Grundlage der eigenen Kontosperrung nicht erfahren darf.<\/p>\n Ja, im Grundsatz muss Amazon das. Online-Vermittlungsdienste sind unionsrechtlich verpflichtet, die Einschr\u00e4nkung oder Aussetzung eines Verk\u00e4uferkontos konkret zu begr\u00fcnden; pauschale Verweise auf \u201einterne Signale\u201c gen\u00fcgen diesen Anforderungen nicht. Betroffene H\u00e4ndler haben zudem Anspruch auf ein wirksames internes Beschwerdeverfahren \u2013 und k\u00f6nnen die Freischaltung notfalls gerichtlich durchsetzen.<\/p>\n Art. 4 der Verordnung (EU) 2019\/1150 (P2B-Verordnung) verpflichtet Online-Vermittlungsdienste wie Amazon, einem gewerblichen Nutzer bei Einschr\u00e4nkung oder Aussetzung seines Kontos sp\u00e4testens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine Begr\u00fcndung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zu \u00fcbermitteln; bei der vollst\u00e4ndigen Beendigung gilt eine Frist von mindestens 30 Tagen. Die Begr\u00fcndung muss die konkreten Tatsachen oder Umst\u00e4nde nennen, die zu der Entscheidung gef\u00fchrt haben. Eine Sperrmitteilung, die eine \u201eVerbindung\u201c behauptet, das Verbindungssignal aber verschweigt, verfehlt genau das, was die Verordnung sicherstellen soll: dass der H\u00e4ndler die Entscheidung nachvollziehen und sich effektiv dagegen wehren kann.<\/p>\n Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022\/2065, DSA) versch\u00e4rft die Lage f\u00fcr Amazon zus\u00e4tzlich. Art. 17 DSA<\/a> verlangt eine klare, spezifische Begr\u00fcndung f\u00fcr Beschr\u00e4nkungen, einschlie\u00dflich der Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden. Art. 20 DSA<\/a> gibt Betroffenen ein internes Beschwerdeverfahren, in dem Entscheidungen unter Aufsicht qualifizierten Personals und gerade nicht allein automatisiert getroffen werden d\u00fcrfen. Ein Widerspruchsverfahren, das auf jede substantiierte Eingabe mit Textbausteinen und immer neuen Anforderungslisten reagiert, ist kein solches Verfahren \u2013 es simuliert nur eines.<\/p>\n Neben den Pflichten aus P2B-Verordnung und DSA steht der Plattformvertrag selbst: Liegen die vertraglichen Voraussetzungen einer Sperrung nicht vor, hat der H\u00e4ndler einen Erf\u00fcllungsanspruch auf Zugang zu seinem Konto. Wegen der \u00fcberragenden Bedeutung des Marketplace f\u00fcr viele H\u00e4ndler kommt zudem ein kartellrechtlicher Anspruch aus \u00a7 20 Abs. 1<\/a> in Verbindung mit \u00a7 19 GWB<\/a> in Betracht. Deutsche Gerichte haben Amazon auf dieser Grundlage bereits mehrfach im Eilverfahren zur Aufhebung unbegr\u00fcndeter Sperren und zur Freigabe einbehaltener Guthaben verpflichtet \u2013 etwa das Landgericht M\u00fcnchen I in einem von LHR erwirkten Verfahren<\/a> und zuvor das Landgericht Hildesheim (Beschluss v. 26.06.2019, Az. 3 O 179\/19)<\/a>.<\/p>\n Aus der LHR-Praxis<\/strong><\/p>\n Sperrungen wegen angeblich verkn\u00fcpfter Konten begegnen uns in wechselnden Gew\u00e4ndern: In einem fr\u00fcheren Praxisfall<\/a> hielt Amazon ein aktuelles Verk\u00e4uferkonto f\u00fcr verbunden mit einem l\u00e4ngst geschlossenen Konto einer umfirmierten Gesellschaft \u2013 auch dort f\u00fchrte erst ein anwaltliches Aufforderungsschreiben unter Verweis auf P2B-Verordnung und DSA zur Freischaltung. Weitere Verfahren gegen Plattformsperren dokumentiert unsere Erfolge-Seite<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n Der Weg zur\u00fcck auf den Marketplace folgt in F\u00e4llen wie diesem einer klaren Reihenfolge: erst den Sachverhalt forensisch aufbereiten, dann die Amazon-internen Verfahren sauber aussch\u00f6pfen und dokumentieren, schlie\u00dflich rechtlich eskalieren \u2013 au\u00dfergerichtlich mit anwaltlicher Aufforderung, notfalls im Eilverfahren. Wer diese Stufen einh\u00e4lt, verwandelt jede Standardantwort von Amazon in Munition f\u00fcr den n\u00e4chsten Schritt.<\/p>\n Weil Amazon das Signal nicht nennt, muss der H\u00e4ndler es finden. Systematisch gepr\u00fcft werden alle Datenpunkte, die Amazons Systeme abgleichen: Adressen, Bankverbindungen, Steuer- und Registerdaten, E-Mail-Adressen, Benutzerzug\u00e4nge, Ger\u00e4te und Dienstleister. In unserem Fall f\u00f6rderte diese Pr\u00fcfung die HRB-Kollision zutage \u2013 und damit eine plausible, entlastende Erkl\u00e4rung, die sich mit \u00f6ffentlichen Registern belegen lie\u00df.<\/p>\n Jede Anforderung von Amazon wird Punkt f\u00fcr Punkt abgearbeitet, mit nummerierten Anlagen und nachvollziehbarer Zuordnung. Das dient nicht nur dem Widerspruch selbst. Es dokumentiert zugleich, dass der H\u00e4ndler alles Zumutbare geleistet hat und die Blockade allein auf Seiten der Plattform liegt \u2013 die entscheidende Grundlage f\u00fcr jede sp\u00e4tere rechtliche Eskalation.<\/p>\n Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem ein weiteres ausgef\u00fclltes Formular nichts mehr bewegt. Dann muss die Auseinandersetzung die Ebene wechseln: von der Sachbearbeitung im Widerspruchstool zur rechtlichen Verantwortung des Unternehmens. Ein anwaltliches Einschreiten benennt die Verst\u00f6\u00dfe gegen die Begr\u00fcndungs- und Verfahrenspflichten, setzt eine Frist und stellt die gerichtliche Durchsetzung in den Raum. Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden Vorg\u00e4nge damit aus der automatisierten Schleife gel\u00f6st und dort gepr\u00fcft, wo tats\u00e4chlich entschieden werden kann.<\/p>\n Bleibt die Plattform unt\u00e4tig, kann der H\u00e4ndler die Freischaltung im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung (\u00a7\u00a7 935<\/a>, 940 ZPO<\/a>) durchsetzen \u2013 einschlie\u00dflich der Freigabe einbehaltener Guthaben. Dass dieser Weg funktioniert, zeigen die oben genannten Entscheidungen. Schon die realistische Aussicht darauf ver\u00e4ndert die Verhandlungsposition sp\u00fcrbar.<\/p>\n In unserem Fall musste es gar nicht so weit kommen. Nachdem der H\u00e4ndler uns mandatiert hatte und wir gemeinsam mit meiner Kollegin, Rechtsanw\u00e4ltin Lena Ritter, gegen\u00fcber Amazon eingeschritten waren, hob Amazon die Sperre auf \u2013 keine Woche nach der Mandatierung. Das Konto ist vollst\u00e4ndig reaktiviert, der Verkauf l\u00e4uft wieder.<\/p>\n \u201eUnser Amazon-Konto wurde heute Morgen wieder freigegeben und die Angelegenheit hat sich damit f\u00fcr uns erledigt. Vielen Dank f\u00fcr Ihre Unterst\u00fctzung und die Beratung.\u201c<\/p><\/blockquote>\n Monatelang hatte derselbe H\u00e4ndler mit denselben Fakten bei Amazon nichts erreicht. Was sich ge\u00e4ndert hatte, war nicht die Sachlage. Es war der Absender.<\/p>\n Amazon geht davon aus, dass zwei Verk\u00e4uferkonten demselben Verantwortlichen zuzurechnen sind oder wirtschaftlich zusammenh\u00e4ngen. Wird eines der Konten gesperrt, \u00fcbertr\u00e4gt Amazon die Sperre auf das andere. Die Verkn\u00fcpfung ermitteln automatisierte Systeme anhand interner Signale wie Adressen, Bankdaten, Ger\u00e4ten oder Registerinformationen \u2013 und diese Signale k\u00f6nnen fehlerhaft sein, etwa bei einer zuf\u00e4llig identischen Handelsregisternummer verschiedener Registergerichte.<\/p>\n<\/details>\n Grunds\u00e4tzlich ja. Nach Art. 4 der P2B-Verordnung muss die Begr\u00fcndung einer Kontoeinschr\u00e4nkung die konkreten Tatsachen oder Umst\u00e4nde enthalten, die zu der Entscheidung gef\u00fchrt haben. Art. 17 DSA<\/a> verlangt zus\u00e4tzlich eine klare und spezifische Begr\u00fcndung einschlie\u00dflich der Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden. Ein blo\u00dfer Verweis auf nicht n\u00e4her benannte \u201eSignale\u201c oder auf den Datenschutz wird diesen Pflichten regelm\u00e4\u00dfig nicht gerecht.<\/p>\n<\/details>\n Zun\u00e4chst sollten alle denkbaren Verkn\u00fcpfungssignale eigenst\u00e4ndig gepr\u00fcft und die Einreichungen l\u00fcckenlos dokumentiert werden. F\u00fchrt das interne Verfahren erkennbar nicht weiter, ist der Wechsel auf die rechtliche Ebene angezeigt: ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das die Pflichten aus P2B-Verordnung und DSA benennt und eine Frist setzt. Bleibt Amazon unt\u00e4tig, l\u00e4sst sich die Freischaltung im gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen.<\/p>\n<\/details>\n Ja. Deutsche Gerichte haben Amazon mehrfach per einstweiliger Verf\u00fcgung verpflichtet, unbegr\u00fcndete Kontosperren aufzuheben und einbehaltene Guthaben freizugeben, unter anderem das Landgericht Hildesheim und das Landgericht M\u00fcnchen I. Gest\u00fctzt werden solche Anspr\u00fcche auf den Plattformvertrag sowie auf \u00a7 20 Abs. 1<\/a> in Verbindung mit \u00a7 19 GWB<\/a>, wenn der H\u00e4ndler auf den Marketplace angewiesen ist.<\/p>\n<\/details>\n<\/div>\n Ihr Amazon-Verk\u00e4uferkonto wurde wegen angeblich verkn\u00fcpfter Konten gesperrt?<\/p>\n LHR Rechtsanw\u00e4lte, K\u00f6ln, vertritt seit vielen Jahren H\u00e4ndler gegen unberechtigte Kontosperrungen \u2013 au\u00dfergerichtlich und, wenn n\u00f6tig, im Eilverfahren. Wir pr\u00fcfen Ihre Sperrmitteilung und die bisherige Korrespondenz und geben Ihnen binnen 24 Stunden eine erste Einsch\u00e4tzung, wie Sie zur\u00fcck auf den Marketplace kommen.<\/p>\n Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n
Wie Amazon aus einer zuf\u00e4llig identischen Handelsregisternummer \u201everkn\u00fcpfte Konten\u201c konstruiert \u2013 und wie betroffene H\u00e4ndler die Sperrung ihres Amazon-Verk\u00e4uferkontos wieder loswerden.<\/em><\/p>\n\n
Der Fall: Amazon sperrt wegen \u201everkn\u00fcpfter Konten\u201c \u2013 die einzige Gemeinsamkeit ist eine Handelsregisternummer<\/h2>\n
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Warum sperrt Amazon Verk\u00e4uferkonten wegen \u201everkn\u00fcpfter Konten\u201c?<\/h2>\n
Die Argumentation von Amazon: ein Signal, das niemand nennt<\/h2>\n
Rechtlicher Rahmen: Muss Amazon mitteilen, welche Verbindung es festgestellt hat?<\/h2>\n
1. Die P2B-Verordnung: Begr\u00fcndungspflicht statt Blackbox<\/h3>\n
2. Der Digital Services Act: keine Entscheidung allein durch Automaten<\/h3>\n
3. Vertrag und Kartellrecht: der Anspruch auf Freischaltung<\/h3>\n
Strategische Vorgehensweise: vom Widerspruchs-Karussell zur Reaktivierung<\/h2>\n
1. Alle denkbaren Verbindungssignale selbst identifizieren<\/h3>\n
2. Strukturiert einreichen und l\u00fcckenlos dokumentieren<\/h3>\n
3. Anwaltlich einschreiten: rechtliche Einordnung statt weiterer Formulare<\/h3>\n
4. Eilrechtsschutz, wenn Amazon nicht einlenkt<\/h3>\n
Das Ergebnis: Konto reaktiviert \u2013 ohne Gericht, binnen weniger Tage<\/h2>\n
H\u00e4ufige Fragen zur Amazon-Sperrung wegen verkn\u00fcpfter Konten<\/h2>\n
Was bedeutet \u201everkn\u00fcpfte Konten\u201c (related accounts) bei Amazon?+<\/span><\/summary>\n
Muss Amazon offenlegen, welche Verbindung festgestellt wurde?+<\/span><\/summary>\n
Was k\u00f6nnen H\u00e4ndler tun, wenn Widerspr\u00fcche nur Standardantworten ausl\u00f6sen?+<\/span><\/summary>\n
Kann Amazon gerichtlich zur Freischaltung des Kontos gezwungen werden?+<\/span><\/summary>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n