{"id":70782,"date":"2026-08-05T18:11:48","date_gmt":"2026-08-05T16:11:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70782"},"modified":"2026-08-05T18:11:48","modified_gmt":"2026-08-05T16:11:48","slug":"olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Co-Regisseur muss bei Fernsehpreis-Nominierung genannt werden \u2013 \u00a7 13 UrhG greift auch ohne Werknutzung"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70785 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1-708x372.png\" alt=\"\" width=\"557\" height=\"293\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1-708x372.png 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1-620x326.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1-354x186.png 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1-768x404.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis-1240x652-1.png 1240w\" sizes=\"(max-width: 557px) 100vw, 557px\" \/>Wer eine Teamleistung \u00f6ffentlich nur zwei K\u00f6pfen zuschreibt, bestreitet stillschweigend die Miturheberschaft des dritten. Das OLG K\u00f6ln zieht bei einer Fernsehpreis-Nominierung die Grenze \u2013 und zwar auch gegen\u00fcber Veranstaltern, die das Werk selbst gar nicht nutzen.<\/em><\/p>\n<p>Credits gelten in der Kreativbranche oft als Frage der H\u00f6flichkeit. Wen eine Jury hervorhebt, wen eine Pressemitteilung nennt, wen ein Nominierungstext portr\u00e4tiert \u2013 das entscheiden Redaktionen und Veranstalter nach eigenem Geschmack, so die verbreitete Annahme. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln hat dieser Annahme jetzt eine klare Absage erteilt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%C3%B6ln&amp;Datum=15.05.2026&amp;Aktenzeichen=6%20U%20114\/25\">Urt. v. 15.05.2026, Az. 6 U 114\/25<\/a>): Wer die Regie einer Serie \u00f6ffentlich als Leistung eines \u201eDuos&#8221; darstellt, obwohl ein dritter Regisseur mitgewirkt hat, verletzt dessen Recht auf Anerkennung der Urheberschaft aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\">\u00a7 13 UrhG<\/a>. Auf eine Nutzung des Werkes kommt es dabei nicht an.<\/p>\n<h2>Der Fall: Drei Regisseure, zwei Namen<\/h2>\n<p>Der Antragsteller Pablo Ben Yakov war einer von drei Regisseuren der zweiten Staffel der <em>Netflix<\/em>-Serie \u201eKaulitz &amp; Kaulitz&#8221;. In mehreren Episoden wurde er im Abspann mit \u201edirected by&#8221; gef\u00fchrt. Die Staffel war beim Deutschen Fernsehpreis 2025 in der Kategorie \u201eBeste Regie Unterhaltung&#8221; nominiert.<\/p>\n<p>Auf der Website des Fernsehpreises sah die Sache anders aus:<\/p>\n<ul>\n<li>Genannt und mit Foto vorgestellt wurden nur zwei Regisseure, Annika Blendl und Michael Schmitt.<\/li>\n<li>Der Nominierungstext sprach von einem \u201eRegie-Duo&#8221;.<\/li>\n<li>Die gew\u00fcrdigte Regieleistung bezog sich erkennbar auf die gesamte zweite Staffel.<\/li>\n<li>Ben Yakov tauchte an keiner Stelle auf.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach erfolgloser Abmahnung erwirkte der \u00fcbergangene Regisseur eine einstweilige Verf\u00fcgung beim Landgericht K\u00f6ln (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%C3%B6ln&amp;Datum=09.09.2025&amp;Aktenzeichen=14%20O%20294\/25\">Urt. v. 09.09.2025, Az. 14 O 294\/25<\/a>). Die Veranstalterin legte Berufung ein. Ohne Erfolg: Das OLG K\u00f6ln wies die Berufung zur\u00fcck. Der Nominierungstext wurde inzwischen angepasst und weist nun auf das \u201eRegieteam, zu dem auch Pablo Ben Yakov z\u00e4hlte&#8221; hin.<\/p>\n<h2>Die zentrale Weichenstellung: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> setzt keine Werknutzung voraus<\/h2>\n<p>Die Veranstalterin verteidigte sich mit einem naheliegenden Einwand: Sie sei weder Produzentin noch Verwerterin der Serie. Sie zeige keine Ausschnitte, verbreite das Werk nicht, sie befasse sich lediglich im Rahmen einer Preisverleihung damit. Wo keine Werknutzung stattfinde, k\u00f6nne auch kein urheberrechtlicher Benennungsanspruch bestehen.<\/p>\n<p>Das OLG K\u00f6ln sieht das anders. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> sch\u00fctzt die pers\u00f6nliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk \u2013 als Kernbestand des Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechts. Dieser Schutz greift nicht erst, wenn jemand das Werk vervielf\u00e4ltigt, verbreitet oder sendet. Es gen\u00fcgt, dass ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Werk hergestellt und dabei die (Mit-)Urheberschaft in Abrede gestellt wird. Wer \u00f6ffentlich \u00fcber ein Werk spricht, es beschreibt oder eine sch\u00f6pferische Leistung bestimmten Personen zuordnet, kann das Benennungsrecht verletzen, ohne das Werk je genutzt zu haben.<\/p>\n<p>Genau darin liegt die praktische Sprengkraft der Entscheidung. Preisveranstalter, Festivals, Agenturen, Presseportale und PR-Abteilungen k\u00f6nnen sich nicht darauf zur\u00fcckziehen, \u201enur \u00fcber&#8221; ein Werk zu berichten. Entscheidend ist der Eindruck, den ihre Darstellung erzeugt.<\/p>\n<h2>Konkludentes Bestreiten: Der Gesamteindruck entscheidet<\/h2>\n<p>Das Gericht stellt nicht auf die blo\u00dfe Nichtnennung ab. Nicht jede unvollst\u00e4ndige Namensliste ist eine Urheberrechtsverletzung. Ausschlaggebend war die Kombination: Die Regieleistung wurde auf die gesamte Staffel bezogen, zugleich wurden genau zwei Personen herausgestellt und ausdr\u00fccklich als \u201eRegie-Duo&#8221; bezeichnet. Aus Sicht eines objektiven Lesers entstand so der Eindruck, ausschlie\u00dflich diese beiden h\u00e4tten Regie gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Das Ergebnis: eine konkludente Bestreitung der Miturheberschaft. Es muss also niemand ausdr\u00fccklich behaupten, ein Miturheber sei unbeteiligt gewesen. Es reicht, wenn die Art der Darstellung diesen falschen Eindruck erzeugt.<\/p>\n<h2>Kein Anspruch auf Nominierung \u2013 aber auf richtige Zuordnung<\/h2>\n<p>Wichtig f\u00fcr die Einordnung: Das OLG K\u00f6ln verpflichtet keine Jury, s\u00e4mtliche Miturheber zu nominieren oder auszuzeichnen. Aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> folgt kein Anspruch darauf, selbst als Preiskandidat behandelt zu werden. Eine Jury darf bewerten, ausw\u00e4hlen, Schwerpunkte setzen \u2013 das ist ihre Aufgabe.<\/p>\n<p>Was sie nicht darf: durch die Formulierung ihrer Texte eine urheberrechtlich relevante Mitwirkung ausblenden. Zwischen Wertung (\u201ediese Leistung halten wir f\u00fcr preisw\u00fcrdig&#8221;) und Tatsachenzuordnung (\u201ediese Personen haben Regie gef\u00fchrt&#8221;) verl\u00e4uft die Grenze. Die Wertung ist frei. Die Tatsachenzuordnung muss stimmen.<\/p>\n<h2>Der Einwand der Meinungsfreiheit<\/h2>\n<p>Die Veranstalterin berief sich zudem auf die Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit: Nominierungstexte seien Einsch\u00e4tzungen einer unabh\u00e4ngigen Jury, deren Formulierung d\u00fcrfe nicht gerichtlich vorgegeben werden. Auch damit drang sie nicht durch. Die auferlegte Verpflichtung beschr\u00e4nkt sich auf die schlichte, meinungsneutrale Nennung als Miturheber. Niemand zwingt die Jury, den dritten Regisseur zu loben, zu nominieren oder positiv zu bewerten. Schon das Landgericht hatte betont, dass es bei der Frage, wer an einem Werk mitgewirkt hat, um eine Tatsachenbehauptung geht \u2013 eine Abw\u00e4gung mit der Meinungsfreiheit findet auf dieser Ebene nicht statt.<\/p>\n<h2>Dringlichkeit trotz l\u00e4ngst verliehenen Preises<\/h2>\n<p>Bemerkenswert ist schlie\u00dflich die Behandlung des Verf\u00fcgungsgrundes. Im Urheberrecht wird die Dringlichkeit \u2013 anders als \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a> im Wettbewerbsrecht \u2013 nicht vermutet. Der Antragsteller muss darlegen, warum ihm ein Hauptsacheverfahren nicht zuzumuten ist.<\/p>\n<p>Hier half ihm die Fortdauer der Verletzung: Der Internetauftritt zur Nominierung war weiterhin abrufbar. Dass die Preisverleihung l\u00e4ngst ausgestrahlt war, lie\u00df die Dringlichkeit deshalb nicht entfallen. Online-Ver\u00f6ffentlichungen wirken fort \u2013 wer eine rechtsverletzende Darstellung erst unter dem Druck eines Verfahrens anpasst, r\u00e4umt die Wiederholungsgefahr damit nicht aus.<\/p>\n<h2>Was Veranstalter, Produzenten und Agenturen jetzt beachten sollten<\/h2>\n<p>Die Entscheidung reiht sich in eine Rechtsprechungslinie ein, die das Benennungsrecht konsequent ernst nimmt \u2013 von der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/urheberkennzeichnung-fehlt-schadensersatz\/\">Schadensersatzpflicht bei fehlender Urheberkennzeichnung<\/a> bis zur <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/agb-klauseln-und-urheberrecht\/\">AGB-Kontrolle von Verzichtsklauseln<\/a>. F\u00fcr die \u00f6ffentliche Kommunikation \u00fcber kreative Werke bedeutet das konkret:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Formulierungen pr\u00fcfen:<\/strong> Begriffe wie \u201eRegie-Duo&#8221;, \u201edie K\u00f6pfe hinter&#8221;, \u201evon&#8221; oder \u201eallein verantwortlich&#8221; sind riskant, sobald weitere Miturheber existieren. Wer einzelne Personen hervorheben will, sollte das Team zumindest erw\u00e4hnen (\u201efederf\u00fchrend&#8221;, \u201egemeinsam mit&#8221;).<\/li>\n<li><strong>Credits sind Tatsachen, keine K\u00fcr:<\/strong> Die Zuordnung einer sch\u00f6pferischen Leistung ist eine Tatsachenbehauptung. Sie muss zutreffen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob das Werk genutzt wird.<\/li>\n<li><strong>Auch Dritte haften:<\/strong> Der Benennungsanspruch richtet sich nicht nur gegen Vertragspartner und Verwerter, sondern gegen jeden, der die Urheberschaft \u00f6ffentlich in Abrede stellt.<\/li>\n<li><strong>Online-Inhalte zeitnah korrigieren:<\/strong> Solange die Darstellung abrufbar bleibt, dauert die Verletzung an \u2013 mit allen Konsequenzen f\u00fcr einstweiligen Rechtsschutz und Wiederholungsgefahr.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Kreative gilt spiegelbildlich: Wer als Miturheber \u00fcbergangen wird, muss das nicht hinnehmen. Der Anspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97.html\">\u00a7 97 UrhG<\/a> l\u00e4sst sich \u2013 wie dieser Fall zeigt \u2013 auch im Eilverfahren durchsetzen, selbst wenn die Preisverleihung bereits gelaufen ist.<\/p>\n<div style=\"background-color: #0a2c52; padding: 32px 36px; margin: 40px 0;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 20px; margin: 0 0 12px;\">Wurden Sie als Miturheber \u00fcbergangen \u2013 oder sollen Sie \u00fcber ein fremdes Werk berichten, ohne Rechte zu verletzen?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 24px;\">Wir pr\u00fcfen kurzfristig, ob Ihnen ein Benennungsanspruch zusteht oder ob Ihre geplante Kommunikation Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte ber\u00fchrt \u2013 und setzen Anspr\u00fcche, wo n\u00f6tig, im einstweiligen Rechtsschutz durch.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background-color: #ffffff; color: #0a2c52; font-weight: bold; text-decoration: none; padding: 14px 28px;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht\/\">Themenseite Urheberrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/urheberkennzeichnung-fehlt-schadensersatz\/\">Urheberkennzeichnung fehlt? 8.000 \u20ac Schadensersatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/agb-klauseln-und-urheberrecht\/\">AGB-Klauseln und Urheberrecht im Konflikt<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<div style=\"background-color: #eff3f9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur Namensnennung von Miturhebern<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Muss jeder Miturheber immer genannt werden?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; justify-content: center; align-items: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; flex-shrink: 0; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nicht in jedem Kontext. Verletzt ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> erst, wenn die Darstellung den falschen Eindruck erzeugt, ein Miturheber sei an der Werkleistung nicht beteiligt gewesen \u2013 etwa wenn eine Teamleistung ausdr\u00fccklich nur zwei Personen als \u201eDuo&#8221; zugeschrieben wird. Eine blo\u00dfe Auswahl oder Hervorhebung Einzelner ist zul\u00e4ssig, solange der Gesamteindruck nicht die Mitwirkung anderer bestreitet.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Gilt das Benennungsrecht auch gegen\u00fcber Dritten, die das Werk nicht nutzen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; justify-content: center; align-items: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; flex-shrink: 0; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja. Nach dem OLG K\u00f6ln (Urt. v. 15.05.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20114\/25\" title=\"6 U 114\/25 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 114\/25<\/a>) setzt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> keine Werknutzung voraus. Es gen\u00fcgt, dass jemand \u00f6ffentlich einen konkreten Bezug zu einem Werk herstellt und dabei die Miturheberschaft ausdr\u00fccklich oder konkludent in Abrede stellt \u2013 das betrifft auch Preisveranstalter, Agenturen und Medien.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">Kann ein \u00fcbergangener Miturheber verlangen, selbst nominiert zu werden?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; justify-content: center; align-items: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; flex-shrink: 0; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UrhG: Anerkennung der Urheberschaft\">\u00a7 13 UrhG<\/a> folgt kein Anspruch auf Nominierung oder Auszeichnung. Der Anspruch beschr\u00e4nkt sich auf die zutreffende, meinungsneutrale Zuordnung der sch\u00f6pferischen Leistung \u2013 die Jury bleibt in ihrer Bewertung und Auswahl frei.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; padding: 20px 0; cursor: pointer; font-weight: bold;\">L\u00e4sst sich der Anspruch noch nach der Preisverleihung durchsetzen?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"display: inline-flex; justify-content: center; align-items: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; flex-shrink: 0; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Ja, solange die beanstandete Darstellung online abrufbar bleibt. Die Verletzung dauert dann an, sodass auch der Weg \u00fcber eine einstweilige Verf\u00fcgung offensteht. Im Urheberrecht muss die Dringlichkeit allerdings dargelegt werden \u2013 sie wird, anders als im Wettbewerbsrecht, nicht vermutet.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<p><!-- FAQPage-JSON-LD: nur EINMAL einf\u00fcgen; URL nach Ver\u00f6ffentlichung auf finalen Permalink aktualisieren. Falls Classic Editor das script-Tag strippt: via Code Snippets oder Schema Pro einbinden. --><br \/>\n<script type=\"application\/ld+json\">\n{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@type\":\"FAQPage\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/olg-koeln-co-regisseur-namensnennung-fernsehpreis\/#webpage\"},\"mainEntity\":[{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Muss jeder Miturheber immer genannt werden?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nicht in jedem Kontext. 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