{"id":70723,"date":"2026-07-28T00:54:13","date_gmt":"2026-07-27T22:54:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70723"},"modified":"2026-07-28T05:30:03","modified_gmt":"2026-07-28T03:30:03","slug":"schriftsatz-haeme-genderstern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/schriftsatz-haeme-genderstern\/","title":{"rendered":"Hauptsache Genderstern: Wenn der Schriftsatz die Form wahrt \u2013 und den Respekt verliert"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70725 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1-708x372.png\" alt=\"\" width=\"552\" height=\"290\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1-708x372.png 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1-620x326.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1-354x186.png 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1-768x404.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/schriftsatz-haeme-genderstern-1240x652-1.png 1240w\" sizes=\"(max-width: 552px) 100vw, 552px\" \/>Wie ein Schriftsatz die Gegenseite verh\u00f6hnen und dabei musterg\u00fcltig gendern kann \u2013 und warum das mehr \u00fcber den Absender verr\u00e4t als \u00fcber die Beanstandungen, die er zur\u00fcckweisen soll.<\/em><\/p>\n<p>H\u00f6flichkeit und Verachtung schlie\u00dfen sich nicht aus. Manche Schrifts\u00e4tze beweisen beides im selben Satz.<\/p>\n<p>Der Reflex liegt nahe, \u00fcber solche Passagen hinwegzulesen. Anwaltliche Auseinandersetzungen sind kein Debattierclub, im \u00c4u\u00dferungsrecht schon gar nicht. Wer hier arbeitet, kennt harte Formulierungen und hat gelernt, sie nicht pers\u00f6nlich zu nehmen. Aber genau diese Abgekl\u00e4rtheit hat einen blinden Fleck: Sie \u00fcbersieht, dass Tonlage im Prozess selten Zufall ist. Sie ist Strategie. Und manchmal ist sie ein Gest\u00e4ndnis.<\/p>\n<h2>Ein Schriftsatz aus der Praxis<\/h2>\n<p>In einem aktuellen LHR-Mandat vertreten wir einen Mandanten in einer von mehreren anh\u00e4ngigen Auseinandersetzungen mit einer bekannten, ansonsten f\u00fcr ihre Seriosit\u00e4t gesch\u00e4tzten Fachpublikation. Die Erwiderung der Gegenseite auf die geltend gemachten Beanstandungen liest sich w\u00f6rtlich so:<\/p>\n<blockquote style=\"margin: 0 0 28px; padding: 24px 28px; background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; font-style: italic;\"><p>\u201eDie Beanstandungen sind allesamt unbegr\u00fcndet und gr\u00f6\u00dftenteils bei allem Respekt auch vollkommen haneb\u00fcchen. Nach den mittlerweile zahlreichen gerichtlichen Klatschen gegen die Antragsgegnerin (und nachdem man sich durch das Herausklagen der Paywall aus einem kritischen Artikel selbst ein wirklich denkw\u00fcrdiges Ei ins Nest gelegt hatte), muss man schon ernsthaft die Frage stellen, wer den Antragsteller*innen immer wieder einfl\u00fcstert, es best\u00fcnden realistische Erfolgschancen f\u00fcr die Beanstandungen frei herbeifantasierter Eindr\u00fccke und Verdachts\u00e4u\u00dferungen. F\u00fcr aussichtslose Rechtstreitigkeiten scheint jedenfalls noch genug Geld da zu sein.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Man muss diesen Absatz zweimal lesen, um seine ganze Architektur zu w\u00fcrdigen. \u201eHaneb\u00fcchen\u201c. &#8220;Aussichtslos&#8221;. \u201eGerichtliche Klatschen\u201c. \u201eEinfl\u00fcstern\u201c. \u201eFrei herbeifantasiert\u201c. &#8220;Ei ins Nest gelegt.&#8221; Und zum Abschluss der Seitenhieb auf die Finanzen des Gegners. Eine Bemerkung, die zur rechtlichen Auseinandersetzung exakt nichts beitr\u00e4gt. Zur Frage, worum es dem Verfasser eigentlich geht, daf\u00fcr umso mehr.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt aber etwas anderes: Derselbe Text, der die Gegenseite als Fantasten mit zu viel Geld inszeniert, gendert tadellos. <strong>Antragsteller*innen.<\/strong> Mit Sternchen.<\/p>\n<h2>Hauptsache Genderstern<\/h2>\n<p>Vorweg: Gegen geschlechtergerechte Sprache ist nichts einzuwenden. Wer gendert, signalisiert sprachliche Achtsamkeit: den Anspruch, niemanden durch Formulierungen herabzusetzen oder unsichtbar zu machen.<\/p>\n<p>Genau darin liegt die unfreiwillige Komik dieses Schriftsatzes. Er nimmt f\u00fcr sich in Anspruch, auf der Ebene der Grammatik niemanden zu verletzen, w\u00e4hrend er auf der Ebene des Inhalts nichts anderes tut. Die Sensibilit\u00e4t gilt dem Sonderzeichen, nicht dem Menschen dahinter. Respekt wird als Interpunktion gepflegt und in der Sache verweigert.<\/p>\n<p>Dasselbe Muster tr\u00e4gt schon die Er\u00f6ffnung: \u201ebei allem Respekt\u201c. Die Floskel k\u00fcndigt den Respekt an, den der Rest des Satzes widerruft. Sie funktioniert wie der Genderstern: als Etikett, das in der Hoffnung auf die Verpackung geklebt wird, dass niemand genauer nachsieht, was eigentlich drin ist.<\/p>\n<h2>Die zweite Auff\u00e4lligkeit: die umgedeutete Bilanz<\/h2>\n<p>Die H\u00e4me braucht ein Fundament. Liefern soll es eine Tatsachenbehauptung: die \u201emittlerweile zahlreichen gerichtlichen Klatschen\u201c. Es trifft zu, dass die Publikation, die in Serie immer wieder herablassend und boulevardesk \u00fcber die Mandanten berichtet, auch Verfahren gewonnen hat. Zum vollst\u00e4ndigen Bild geh\u00f6rt aber auch: Sie hat Verfahren verloren. Nur kommen diese Niederlagen in ihrer eigenen Darstellung nicht vor, oder sie werden kurzerhand umgedeutet, wahlweise zum eigenen Sieg oder zur Niederlage oder jedenfalls zu einem (Kuckucks-) Ei im Nest unseres Mandanten, Man muss sich \u2013 um beim Duktus des Mediums zu bleiben \u2013 schon ernsthaft die Frage stellen, wer eine Paywall installiert, um sich dann sich \u00fcber ihre Beseitigung zu freuen.<\/p>\n<p>Der Kollege Dr. Felix W. Zimmermann hat das Unbesiegbar-Ph\u00e4nomen im Zusammenhang mit der Berichtserstattung des SPIEGEL bereits beobachtet und in einem Artikel auf LTO zutreffend beschrieben: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/wie-bedeutend-ist-die-teilniederlage-des-spiegel-gegen-christian-ulmen-wirklich-litigationpr\">Wenn Jour\u00adna\u00adlismus zu Liti\u00adga\u00adtion-PR wird.<\/a><\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Was das Ehrschutzprivileg deckt \u2013 und was nicht<\/h2>\n<p>Zum Ausgangspunkt haben wir <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/missbrauch-ehrschutzprivileg\/\">an anderer Stelle ausf\u00fchrlich geschrieben<\/a>: \u00c4u\u00dferungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Verfahren dienen, genie\u00dfen einen weiten Schutzraum. Dieses sogenannte Ehrschutzprivileg wurzelt in der Meinungsfreiheit des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a> und wird einfachgesetzlich \u00fcber die Wahrnehmung berechtigter Interessen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/193.html\">\u00a7 193 StGB<\/a> vermittelt. Es ist rechtsstaatlich unverzichtbar. Parteien und ihre Anw\u00e4lte m\u00fcssen zuspitzen, bestreiten und auch scharf werten d\u00fcrfen, ohne dass jeder pointierte Satz eine neue \u00e4u\u00dferungsrechtliche Baustelle er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Der Schutzraum ist weit. Grenzenlos ist er nicht.<\/p>\n<p>Er endet dort, wo die \u00c4u\u00dferung keinen Bezug zur Rechtsverteidigung mehr hat, sondern allein der Herabsetzung der Person dient: bei der Schm\u00e4hung und der Formalbeleidigung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/185.html\">\u00a7 185 StGB<\/a>. Die Frage nach der Finanzausstattung des Gegners und die Suggestion, ihm werde von interessierter Seite etwas \u201eeingefl\u00fcstert\u201c, tragen zur Verteidigung der angegriffenen \u00c4u\u00dferungen nichts bei. Sie sollen nicht \u00fcberzeugen. Sie sollen herabsetzen.<\/p>\n<p>Eine weitere Grenze zieht das anwaltliche Berufsrecht. Nach dem Sachlichkeitsgebot des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BRAO\/43a.html\">\u00a7 43a Abs. 3 BRAO<\/a> ist unsachlich insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder um herabsetzende \u00c4u\u00dferungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben. Die Norm wird zur\u00fcckhaltend angewendet, und das ist richtig so. Aber sie markiert die Richtung: Herabsetzung ohne Anlass ist kein anwaltliches Handwerk, sondern dessen Verfehlung.<\/p>\n<h2>Das Muster: Der Schriftsatz als zweite B\u00fchne<\/h2>\n<p>Diese Erwiderung ist kein Ausrutscher. Sie geh\u00f6rt zu einem Ph\u00e4nomen, das wir in presserechtlichen Auseinandersetzungen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/missbrauch-ehrschutzprivileg\/\">seit Jahren beobachten<\/a>: Der privilegierte Raum des Verfahrens wird genutzt, um eine Tonlage fortzusetzen, die in der Ver\u00f6ffentlichung selbst \u00e4u\u00dferungsrechtlich riskant w\u00e4re. Was man <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/spiegel-verdachtsberichterstattung\/\">publizistisch nicht ohne Weiteres schreiben kann<\/a>, l\u00e4sst sich im Schriftsatz unbefangener formulieren. Dort wird nicht nur bestritten, sondern bel\u00e4chelt, nicht nur argumentiert, sondern degradiert.<\/p>\n<p>Der Genderstern-Schriftsatz liefert dazu die Fu\u00dfnote: Die Herabsetzung ist so routiniert, dass sie sich sogar noch die Zeit f\u00fcr korrekte Sprachpolitik nimmt. Man giftet mit Stilbewusstsein.<\/p>\n<p>Nur \u00fcberzeugt das niemanden, der \u00fcberzeugt werden m\u00fcsste. Gerichte sind an harte Auseinandersetzungen gew\u00f6hnt; sie honorieren Trennsch\u00e4rfe, Substanz und Pr\u00e4zision \u2013 nicht Lautst\u00e4rke. Je st\u00e4rker die Verachtung den Text pr\u00e4gt, desto eher entsteht der Eindruck, dass hier nicht argumentiert, sondern kompensiert wird. Der Genderstern beweist keine Achtung. \u201eBei allem Respekt\u201c beweist keinen Respekt. Und ein forscher Ton beweist keine starke Rechtsposition.<\/p>\n<h2>Was Betroffene daraus mitnehmen sollten<\/h2>\n<p>Wer sich gegen Berichterstattung zur Wehr setzt und mit solchen Erwiderungen konfrontiert wird, sollte drei Dinge wissen.<\/p>\n<ul>\n<li>Die H\u00e4me ist Taktik, keine Prognose. Sie soll den Anspruchsteller entmutigen und ihm das Gef\u00fchl geben, sein Anliegen sei schon im Ansatz l\u00e4cherlich. \u00dcber die tats\u00e4chlichen Erfolgsaussichten sagt der Ton eines Schriftsatzes nichts aus. Erfahrungsgem\u00e4\u00df eher im Gegenteil.<\/li>\n<li>Behauptete \u201eBilanzen\u201c der Gegenseite geh\u00f6ren \u00fcberpr\u00fcft, nicht geglaubt. Wer dem Gericht eine gesch\u00f6nte Verfahrenshistorie auftischt, muss sich daran erinnern lassen, dass die Wahrheitspflicht des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/138.html\" title=\"&sect; 138 ZPO: Erkl&auml;rungspflicht &uuml;ber Tatsachen; Wahrheitspflicht\">\u00a7 138 Abs. 1 ZPO<\/a> auch f\u00fcr die Selbstdarstellung gilt. Das leistet man am besten n\u00fcchtern, mit Daten und Fundstellen statt mit Gegen-H\u00e4me.<\/li>\n<li>Und: Die richtige Antwort auf Verachtung ist Pr\u00e4zision. Der souver\u00e4ne Schriftsatz konzentriert sich auf Aussagegehalt, Kontext, Wahrheit und Abw\u00e4gung. Er l\u00e4sst die Herabsetzung dokumentiert ins Leere laufen und \u00fcberl\u00e4sst es dem Gericht, seine Schl\u00fcsse aus dem Ton der Gegenseite zu ziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 0 0 28px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px;\"><strong>Aus der LHR-Praxis:<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Wir dokumentieren herabsetzende Passagen gegnerischer Schrifts\u00e4tze systematisch. Erstens, weil sich daraus im Einzelfall berufsrechtliche oder \u00e4u\u00dferungsrechtliche Konsequenzen ergeben k\u00f6nnen. Vor allem aber, weil ein Gericht, das \u00fcber Monate mit H\u00e4me adressierte Erwiderungen liest, ein sehr genaues Bild davon entwickelt, welche Partei die Auseinandersetzung auf der Sachebene f\u00fchrt. Und welche nicht.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Das Ehrschutzprivileg sch\u00fctzt die entschiedene Rechtsverteidigung, nicht die kultivierte Verachtung. Ein Schriftsatz, der die Gegenseite als geldverbrennende Fantasten zeichnet und dabei sorgf\u00e4ltig gendert, f\u00fchrt die eigene Doppelmoral unfreiwillig vor: Die Form wird gewahrt, der Respekt wird verweigert, und die Sache ger\u00e4t aus dem Blick.<\/p>\n<p>Die rechtliche Auseinandersetzung geh\u00f6rt in den Schriftsatz. Die H\u00e4me geh\u00f6rt nirgendwohin. Und Respekt zeigt sich nicht im Sonderzeichen, sondern im Umgang mit der Sache \u2013 und mit den Menschen, um die es geht.<\/p>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 12px; color: #ffffff; font-size: 1.15em;\"><strong>Sie werden in einer presserechtlichen Auseinandersetzung mit herabsetzenden Schrifts\u00e4tzen konfrontiert? Oder Sie wehren sich gegen Berichterstattung und wollen wissen, wo Sie stehen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 24px; color: #d7e3f4;\">Wir pr\u00fcfen die angegriffene Berichterstattung und die gegnerische Prozessf\u00fchrung und geben Ihnen typischerweise binnen 24 Stunden eine erste realistische Einsch\u00e4tzung Ihrer Handlungsoptionen. Ohne H\u00e4me, mit Substanz.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; padding: 14px 28px; text-decoration: none; font-weight: bold;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/missbrauch-ehrschutzprivileg\/\">Wenn Schrifts\u00e4tze zur Fortsetzung der (rechtswidrigen) Berichterstattung missbraucht werden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/\">Themenseite: Ruf &amp; Berichterstattung sch\u00fctzen (Medienrecht &amp; Pers\u00f6nlichkeitsrecht)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\/\">Themenseite: Presserecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge: ausgew\u00e4hlte Verfahren und Ergebnisse<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 8px;\">H\u00e4ufige Fragen zu Herabsetzungen im Schriftsatz<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; padding: 20px 0;\"><strong>Was ist das Ehrschutzprivileg?<\/strong><span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">\u00c4u\u00dferungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder beh\u00f6rdlichen Verfahren dienen, genie\u00dfen einen weiten Schutzraum. Betroffene k\u00f6nnen gegen solche Prozess\u00e4u\u00dferungen regelm\u00e4\u00dfig nicht in einem gesonderten Verfahren auf Unterlassung oder Widerruf vorgehen; die Auseinandersetzung soll im Ausgangsverfahren gef\u00fchrt werden. Grundlage sind die Meinungsfreiheit (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a>) und die Wahrnehmung berechtigter Interessen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/193.html\" title=\"&sect; 193 StGB: Wahrnehmung berechtigter Interessen\">\u00a7 193 StGB<\/a>).<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; padding: 20px 0;\"><strong>Sind Beleidigungen im Schriftsatz erlaubt?<\/strong><span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Das Ehrschutzprivileg deckt scharfe, auch polemische Wertungen, solange sie einen Bezug zur Rechtsverteidigung haben. Es deckt keine Schm\u00e4hungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, und keine Formalbeleidigungen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/185.html\" title=\"&sect; 185 StGB: Beleidigung\">\u00a7 185 StGB<\/a>). Auch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht privilegiert.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; padding: 20px 0;\"><strong>Versto\u00dfen herabsetzende Schrifts\u00e4tze gegen anwaltliches Berufsrecht?<\/strong><span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Sie k\u00f6nnen. Nach dem Sachlichkeitsgebot des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BRAO\/43a.html\" title=\"&sect; 43a BRAO: Grundpflichten\">\u00a7 43a Abs. 3 BRAO<\/a> ist unsachlich insbesondere die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten sowie eine herabsetzende \u00c4u\u00dferung, zu der andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben. Die Schwelle wird von den Anwaltsgerichten mit R\u00fccksicht auf die Meinungsfreiheit zur\u00fcckhaltend gehandhabt. Anlasslose Herabsetzungen k\u00f6nnen aber berufsrechtliche Konsequenzen haben.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; padding: 20px 0;\"><strong>Darf die Gegenseite dem Gericht eine gesch\u00f6nte Prozessbilanz pr\u00e4sentieren?<\/strong><span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/138.html\" title=\"&sect; 138 ZPO: Erkl&auml;rungspflicht &uuml;ber Tatsachen; Wahrheitspflicht\">\u00a7 138 Abs. 1 ZPO<\/a> haben die Parteien ihre Erkl\u00e4rungen \u00fcber tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde vollst\u00e4ndig und der Wahrheit gem\u00e4\u00df abzugeben. Wer verlorene Verfahren verschweigt oder zu Siegen umdeutet, um den Gegner als notorischen Verlierer darzustellen, verletzt diese Wahrheitspflicht. Betroffene sollten solche Darstellungen n\u00fcchtern und belegt richtigstellen.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; list-style: none; cursor: pointer; padding: 20px 0;\"><strong>Wie reagiere ich richtig auf einen herabsetzenden Schriftsatz?<\/strong><span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: inline-flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nicht mit Gegen-H\u00e4me. Die wirksamste Antwort ist eine pr\u00e4zise, sachliche Erwiderung, die unwahre Tatsachenbehauptungen belegt richtigstellt und die herabsetzenden Passagen dokumentiert. Ob daneben \u00e4u\u00dferungsrechtliche oder berufsrechtliche Schritte in Betracht kommen, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob die \u00c4u\u00dferung noch einen Bezug zur Rechtsverteidigung hat. Dies wird jedoch in der Regel gro\u00dfz\u00fcgig gehandhabt.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<p><!-- FAQPage-Schema: nur einmal pro Seite; URL nach Ver\u00f6ffentlichung auf finalen Permalink pr\u00fcfen. 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H\u00f6flichkeit und Verachtung schlie\u00dfen sich nicht aus. Manche Schrifts\u00e4tze beweisen beides im selben Satz. Der Reflex liegt nahe, \u00fcber solche Passagen hinwegzulesen. 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