{"id":7071,"date":"2011-09-08T08:07:41","date_gmt":"2011-09-08T06:07:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=7071"},"modified":"2017-04-07T12:30:45","modified_gmt":"2017-04-07T11:30:45","slug":"lg-hamburg-betreiber-eines-reisebuchungsportals-haftet-fur-falsche-eintrage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-hamburg-betreiber-eines-reisebuchungsportals-haftet-fur-falsche-eintrage\/","title":{"rendered":"LG Hamburg: Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet f\u00fcr falsche Eintr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Urlaub: In der Realit\u00e4t nicht immer so luxuri\u00f6s wie hier\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/hotelzimmer.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Wie <a href=\"http:\/\/beck-aktuell.beck.de\/news\/lg-hamburg-reisebuchungsportal-mit-bewertungsbereich-haftet-fuer-richtigkeit-negativer-hotelbew\">beck-online<\/a> berichtet, hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 01.09.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=327%20O%20607\/10\" title=\"LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607\/10: Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgerich...\">327 O 607\/10<\/a>, festgestellt, dass der Betreiber eines Reisebuchungsportals f\u00fcr die Richtigkeit der dort fremd eingestellten Bewertungen haftet.<\/p>\n<p>Das Gericht hat die Haftung des Portalbetreibers in diesem Fall damit begr\u00fcndet, dass dieser als gewerblich t\u00e4tiger Mitbewerber, und dieser damit bez\u00fcglich \u00c4u\u00dferungen durch Dritte \u00fcber andere Mitbewerber strenger zu beurteilen sei. Wenn also negative \u00c4u\u00dferungen \u00fcber einen Mitbewerber ge\u00e4u\u00dfert werden, m\u00fcssen diese nachweislich wahr sein. Diesen Nachweis hat im Zweifel der Portalbetreiber zu erbringen.<\/p>\n<p>Geklagt hatte ein Hotelbetreiber, \u00fcber den in dem beklagten Online-Reiseportal, welches Reisen und Hotel\u00fcbernachtungen vermittelt, \u00a0gesch\u00e4ftssch\u00e4digende \u00c4u\u00dferungen durch Dritte verbreitet worden waren. Ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis hat das Gericht entgegen der Auffassung der Beklagten angenommen. Diese behauptete, dass sie das Meinungsportal getrennt von dem Online-Reiseb\u00fcro betreibe und die Bewertungen der Nutzer lediglich dem kommunikativen Zweck dienten. Dies hatte das Gericht jedoch zu Recht nicht gelten lassen. Das Gericht f\u00fchrte hierzu aus:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eDie Beklagte betreibe das Bewertungsportal als Teil ihres gewerblichen Online-Reiseb\u00fcros. Buchungsgesch\u00e4ft und Bewertungsportal seien derart engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Gesch\u00e4ftsbereiche nicht\u00a0m\u00f6glich ist. Im Vordergrund stehe f\u00fcr die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigenn\u00fctzige Motiv, die \u00d6ffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivit\u00e4t ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nEin rein uneigenn\u00fctziges Handeln im Internet ist nur in ganz seltenen Ausnahmef\u00e4llen tats\u00e4chlich gegeben \u2013 sobald in irgendeiner Art und Weise finanzielle Interessen daran gekn\u00fcpft sind, ist von einem unternehmerischen Handeln auszugehen, und dann kann auch das Wettbewerbsrecht Anwendung finden (nh).<\/p>\n<p>(Bild: \u00a9 gnohz &#8211; Fotolia.com)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Urlaub: In der Realit\u00e4t nicht immer so luxuri\u00f6s wie hier\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/hotelzimmer.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Wie <a href=\"http:\/\/beck-aktuell.beck.de\/news\/lg-hamburg-reisebuchungsportal-mit-bewertungsbereich-haftet-fuer-richtigkeit-negativer-hotelbew\">beck-online<\/a> berichtet, hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 01.09.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=327%20O%20607\/10\" title=\"LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607\/10: Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgerich...\">327 O 607\/10<\/a>, festgestellt, dass der Betreiber eines Reisebuchungsportals f\u00fcr die Richtigkeit der dort fremd eingestellten Bewertungen haftet.<\/p>\n<p>Das Gericht hat die Haftung des Portalbetreibers in diesem Fall damit begr\u00fcndet, dass dieser als gewerblich t\u00e4tiger Mitbewerber, und dieser damit bez\u00fcglich \u00c4u\u00dferungen durch Dritte \u00fcber andere Mitbewerber strenger zu beurteilen sei. Wenn also negative \u00c4u\u00dferungen \u00fcber einen Mitbewerber ge\u00e4u\u00dfert werden, m\u00fcssen diese nachweislich wahr sein. Diesen Nachweis hat im Zweifel der Portalbetreiber zu erbringen.<\/p>\n<p>Geklagt hatte ein Hotelbetreiber, \u00fcber den in dem beklagten Online-Reiseportal, welches Reisen und Hotel\u00fcbernachtungen vermittelt, \u00a0gesch\u00e4ftssch\u00e4digende \u00c4u\u00dferungen durch Dritte verbreitet worden waren. Ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis hat das Gericht entgegen der Auffassung der Beklagten angenommen. Diese behauptete, dass sie das Meinungsportal getrennt von dem Online-Reiseb\u00fcro betreibe und die Bewertungen der Nutzer lediglich dem kommunikativen Zweck dienten. Dies hatte das Gericht jedoch zu Recht nicht gelten lassen. Das Gericht f\u00fchrte hierzu aus:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>\u201eDie Beklagte betreibe das Bewertungsportal als Teil ihres gewerblichen Online-Reiseb\u00fcros. Buchungsgesch\u00e4ft und Bewertungsportal seien derart engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Gesch\u00e4ftsbereiche nicht\u00a0m\u00f6glich ist. Im Vordergrund stehe f\u00fcr die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigenn\u00fctzige Motiv, die \u00d6ffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivit\u00e4t ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nEin rein uneigenn\u00fctziges Handeln im Internet ist nur in ganz seltenen Ausnahmef\u00e4llen tats\u00e4chlich gegeben \u2013 sobald in irgendeiner Art und Weise finanzielle Interessen daran gekn\u00fcpft sind, ist von einem unternehmerischen Handeln auszugehen, und dann kann auch das Wettbewerbsrecht Anwendung finden (nh).<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie beck-online berichtet, hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607\/10, festgestellt, dass der Betreiber eines Reisebuchungsportals f\u00fcr die Richtigkeit der dort fremd eingestellten Bewertungen haftet. 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