{"id":70701,"date":"2026-07-23T05:36:58","date_gmt":"2026-07-23T03:36:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70701"},"modified":"2026-07-24T04:03:13","modified_gmt":"2026-07-24T02:03:13","slug":"negative-feststellungsklage-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/negative-feststellungsklage-abmahnung\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Abmahnung kassiert? Die negative Feststellungsklage dreht den Spie\u00df um"},"content":{"rendered":"<p><em>\u00a0<img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-70704 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/negative-feststellungsklage-abmahnung-620x326-1.png\" alt=\"\" width=\"620\" height=\"326\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/negative-feststellungsklage-abmahnung-620x326-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/negative-feststellungsklage-abmahnung-620x326-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/>Wie eine Mitbewerberin aus einer kopierten Abmahnung eine Zahlungsforderung \u00fcber 2.123,08 \u20ac konstruierte \u2013 und warum sie am Ende die Kosten des gesamten Rechtsstreits tr\u00e4gt.<\/em><\/p>\n<p>Das Drehbuch kennt jeder Online-H\u00e4ndler:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Abmahnung flattert ins Haus, gern wegen eines formalen Versto\u00dfes \u2013 fehlende Grundpreisangabe, unvollst\u00e4ndige Widerrufsbelehrung, ein vergessener Pflichthinweis.<\/li>\n<li>Beigef\u00fcgt: eine vorformulierte Unterlassungserkl\u00e4rung mit Vertragsstrafeversprechen.<\/li>\n<li>Dazu eine Kostennote aus einem stattlichen Gegenstandswert, zahlbar binnen zwei Wochen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis: Viele Abgemahnte zahlen. Aus Angst vor dem Prozess, aus Zeitnot, aus Unkenntnis. Genau dieses Muster hat der Abmahnung ihren Ruf eingebracht \u2013 schnell ausgesprochen, angeblich eine Lizenz zum Gelddrucken f\u00fcr Anw\u00e4lte, die dann abf\u00e4llig als \u201eAbmahnanw\u00e4lte&#8221; tituliert werden.<\/p>\n<p>So einfach ist das alles nicht. Wer abmahnt, geht ins Risiko. Denn die Abmahnung hat einen nat\u00fcrlichen Feind: die negative Feststellungsklage. Mit ihr dreht der Abgemahnte den Spie\u00df um \u2013 er zwingt den Abmahner vor Gericht, und zwar vor das Gericht und zu dem Zeitpunkt, die <strong>er<\/strong> bestimmt.<\/p>\n<p>Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, wie das funktioniert \u2013 und was eine leichtfertig ausgesprochene Abmahnung den Abmahner am Ende kostet.<\/p>\n<h2>Der Fall: Eine Abmahnung als Retourkutsche<\/h2>\n<p>Unsere Mandantin, eine mittelst\u00e4ndische Online-H\u00e4ndlerin, vertreibt ihre Produkte bundesweit und europaweit \u00fcber verschiedene Plattformen. Mit einer Mitbewerberin liegt sie seit Jahren im Streit \u2013 die Mandantin war ihrerseits mehrfach erfolgreich gegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe der Gegenseite vorgegangen, unter anderem wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Preisangabenverordnung.<\/p>\n<p>Dann kam die Antwort. Mit anwaltlichem Schreiben mahnte die Mitbewerberin unsere Mandantin und deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich ab. Die Eckdaten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vorwurf:<\/strong> eine fehlende Grundpreisangabe nach der PAngV \u2013 ein einziger Versto\u00df.<\/li>\n<li><strong>Gegenstandswert:<\/strong> 50.000 \u20ac, im Schreiben selbst als \u201emoderater Streitwert&#8221; bezeichnet.<\/li>\n<li><strong>Forderung:<\/strong> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung und Zahlung von Anwaltskosten in H\u00f6he von 2.123,08 \u20ac binnen zwei Wochen.<\/li>\n<li><strong>Pikantes Detail:<\/strong> Der Text der Abmahnung war nahezu wortgleich aus einer fr\u00fcheren Abmahnung \u00fcbernommen, die unsere Mandantin selbst gegen die Gegenseite ausgesprochen hatte. Auch der Gegenstandswert war kopiert \u2013 dort allerdings f\u00fcr 19 Verst\u00f6\u00dfe angesetzt, hier f\u00fcr einen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es war die erste Abmahnung, die die Gegenseite \u00fcberhaupt gegen unsere Mandantin richtete. In der m\u00fcndlichen Verhandlung r\u00e4umte deren Vertreter sp\u00e4ter offen ein, man habe sich von den diversen Verfahren der Mandantin \u201edrangsaliert gef\u00fchlt&#8221;. Eine Retourkutsche also.<\/p>\n<p>Unsere Mandantin wies die Abmahnung zur\u00fcck und nahm das beanstandete Angebot vorsorglich aus dem Netz. Eine Unterlassungserkl\u00e4rung gab sie nicht ab. Gezahlt wurde nicht.<\/p>\n<p>Und dann? Nichts. Die Gegenseite setzte keine neue Frist, k\u00fcndigte keine gerichtlichen Schritte an, stellte keinen Verf\u00fcgungsantrag, erhob keine Klage. Rund drei Monate Funkstille.<\/p>\n<h2>Die Argumentation der Gegenseite: \u201eEine historische Abmahnung&#8221;<\/h2>\n<p>Als wir f\u00fcr die Mandantin und ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer negative Feststellungsklage erhoben, verteidigte sich die Abmahnerin mit einem bemerkenswerten Argument: Die Klage sei mangels Feststellungsinteresses unzul\u00e4ssig. Es handele sich lediglich um eine \u201ehistorische&#8221; Abmahnung \u2013 nach 96 Tagen Unt\u00e4tigkeit fehle es an einer fortbestehenden Ber\u00fchmung der Anspr\u00fcche, es gebe keine gegenw\u00e4rtige rechtliche Unsicherheit mehr.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Wer abmahnt, Fristen setzt und Zahlung fordert, soll sich sp\u00e4ter darauf berufen k\u00f6nnen, das alles sei ja nicht so gemeint gewesen. Abmahnen ja \u2013 dazu stehen nein.<\/p>\n<p>Das Landgericht Itzehoe ist dem nicht gefolgt.<\/p>\n<h2>Rechtlicher Rahmen: Warum die negative Feststellungsklage so schlagkr\u00e4ftig ist<\/h2>\n<h3>1. Die Abmahnung selbst begr\u00fcndet das Feststellungsinteresse<\/h3>\n<p>Die negative Feststellungsklage nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/256.html\">\u00a7 256 Abs. 1 ZPO<\/a> zielt auf die gerichtliche Feststellung, dass die mit der Abmahnung behaupteten Anspr\u00fcche <strong>nicht<\/strong> bestehen. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt bereits daraus, dass sich der Abmahner eines Unterlassungsanspruchs ber\u00fchmt hat \u2013 genau das ist der Kern jeder Abmahnung.<\/p>\n<p>Wichtig: Der Abmahner muss dem Abgemahnten keine konkreten gerichtlichen Schritte angedroht haben. Es gen\u00fcgt das Interesse des Abgemahnten, die Entscheidung \u00fcber das Ob und Wann des Rechtsstreits nicht allein dem Gegner zu \u00fcberlassen. Auch monatelange Unt\u00e4tigkeit nach der Abmahnung l\u00e4sst die Ber\u00fchmung nicht einfach entfallen. Wer die Unsicherheit beseitigen will, muss die Anspr\u00fcche ausdr\u00fccklich fallen lassen \u2013 Schweigen reicht nicht. Warum die negative Feststellungsklage der \u201enat\u00fcrliche Feind der Abmahnung&#8221; ist, haben wir bereits <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/naturlicher-feind-der-abmahnung-die-negative-feststellungklage-olg-stuttgart-zum-urhg\/\">an anderer Stelle im Magazin<\/a> ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>2. Wettbewerbsrechtliche Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs Monaten<\/h3>\n<p>Der zweite Hebel ist die kurze Verj\u00e4hrung: Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/11.html\">\u00a7 11 UWG<\/a> verj\u00e4hren Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspr\u00fcche aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7\u00a7 8<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/9.html\" title=\"&sect; 9 UWG: Schadensersatz\">9<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">13 Abs. 3 UWG<\/a> in sechs Monaten ab Kenntnis. Die Kenntnis des Abmahners liegt sp\u00e4testens im Zeitpunkt der Abmahnung vor \u2013 die Uhr l\u00e4uft also ab dem Tag, an dem das Schreiben verfasst wird.<\/p>\n<p>Besonders interessant ist das Zusammenspiel mit der Feststellungsklage: Die negative Feststellungsklage hemmt die Verj\u00e4hrung der geleugneten Anspr\u00fcche <strong>nicht<\/strong>. Der blo\u00dfe Antrag des Abmahners, die Feststellungsklage abzuweisen, gen\u00fcgt daf\u00fcr nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des BGH ebenfalls nicht. Wer seine Anspr\u00fcche retten will, muss sie aktiv gerichtlich geltend machen \u2013 Leistungsklage oder Verf\u00fcgungsantrag. Tut er das nicht, verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche w\u00e4hrend des laufenden Feststellungsprozesses. Das Feststellungsinteresse bleibt dabei bestehen: Der Abgemahnte beh\u00e4lt sein berechtigtes Interesse an einer rechtskraftf\u00e4higen Entscheidung.<\/p>\n<h3>3. Rechtsmissbrauch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> \u2013 wo die Grenze verl\u00e4uft<\/h3>\n<p>Wir hatten f\u00fcr die Mandantin zus\u00e4tzlich Ersatz der Verteidigungskosten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\">\u00a7 8c Abs. 3 UWG<\/a> verlangt und die Abmahnung als rechtsmissbr\u00e4uchlich angegriffen: ein Gegenstandswert von 50.000 \u20ac f\u00fcr einen einzigen Versto\u00df, kopiert aus einer Abmahnung, in der er f\u00fcr 19 Verst\u00f6\u00dfe stand.<\/p>\n<p>Insoweit war das Gericht zur\u00fcckhaltend. Ein hoher Gegenstandswert allein begr\u00fcndet nach der Rechtsprechung noch keinen Rechtsmissbrauch; hinzutreten m\u00fcssen weitere Umst\u00e4nde, die belegen, dass sachfremde Motive \u2013 etwa das reine Geb\u00fchreninteresse \u2013 \u00fcberwiegen. Bei einer einzelnen Gegenabmahnung unter Dauerkontrahenten sah das Gericht diese Schwelle nicht erreicht: Wer selbst regelm\u00e4\u00dfig die Einhaltung der Wettbewerbsregeln anmahnt, d\u00fcrfe auch einmal daran erinnert werden, sich selbst daran zu halten. Diesen Teil der Klage hat das Gericht abgewiesen.<\/p>\n<p>Das ist ehrlicherweise die zweite Lehre dieses Falls: Auch die Verteidigung gegen Abmahnungen ist keine Lizenz zum Gelddrucken. Die Retourkutsche als solche ist nicht verboten. Entscheidend ist, die Instrumente richtig zu w\u00e4hlen \u2013 und genau hier spielte die Feststellungsklage ihre St\u00e4rke aus.<\/p>\n<h2>Strategische Vorgehensweise: Der Spie\u00df wird umgedreht<\/h2>\n<h3>1. Zur\u00fcckweisen \u2013 aber das Risiko kontrollieren<\/h3>\n<p>Unsere Mandantin gab keine Unterlassungserkl\u00e4rung ab und zahlte nicht. Das beanstandete Angebot nahm sie dennoch vom Markt \u2013 ein Schritt, der das Risiko einer einstweiligen Verf\u00fcgung erheblich senkt, ohne eine lebenslange Vertragsstrafenbindung einzugehen. Welche Reflexe man nach Erhalt einer Abmahnung besser unterdr\u00fcckt, haben wir im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\/\">LHR-Ratgeber zu den f\u00fcnf gr\u00f6\u00dften Fehlern nach einer Abmahnung<\/a> zusammengestellt.<\/p>\n<h3>2. Nicht warten, bis der Gegner entscheidet<\/h3>\n<p>Statt monatelang mit der Forderung im Nacken zu leben, erhoben wir negative Feststellungsklage \u2013 und zwar am Sitz der Abmahnerin, dessen \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit sich aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/14.html\">\u00a7 14 Abs. 2 UWG<\/a> ergab. Der Abgemahnte bestimmt damit Gericht und Zeitpunkt. Die Rollen kehren sich um: Aus dem Getriebenen wird der Kl\u00e4ger.<\/p>\n<h3>3. Die Verj\u00e4hrung arbeiten lassen<\/h3>\n<p>Die Klage zwang die Gegenseite zur Entscheidung: ihre Anspr\u00fcche aktiv einklagen \u2013 oder zusehen, wie sie verj\u00e4hren. Sie klagte nicht. Sechs Monate nach der Abmahnung waren s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche verj\u00e4hrt, und die Feststellungsklage war damit begr\u00fcndet. Das r\u00e4umte am Ende selbst die Gegenseite nicht mehr ernsthaft aus.<\/p>\n<h2>Das Ergebnis: Der Abmahner zahlt<\/h2>\n<p>Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 15.07.2026 (Az. 10 O 177\/25) festgestellt, dass der Abmahnerin die mit der Abmahnung geltend gemachten Anspr\u00fcche gegen unsere Mandantin und ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht zustehen. Die Kosten des Rechtsstreits \u2013 bei einem Streitwert von 52.123,08 \u20ac \u2013 tr\u00e4gt vollst\u00e4ndig die Abmahnerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Die Bilanz der Retourkutsche aus Sicht der Abmahnerin: Sie hat keinen Cent der geforderten 2.123,08 \u20ac erhalten. Sie hat keine Unterlassungserkl\u00e4rung bekommen. Und sie zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten in einem Rechtsstreit mit einem Streitwert von \u00fcber 52.000 \u20ac. Aus der vermeintlich schnellen Einnahme wurde ein empfindlicher Verlust.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 24px 28px; margin: 0 0 32px;\">\n<p style=\"margin: 0 0 10px;\"><strong>Aus der LHR-Praxis:<\/strong> Die negative Feststellungsklage ist kein Reflex, sondern ein Skalpell. Sie kostet zun\u00e4chst genauso viel wie der umgekehrte Hauptsacheprozess \u2013 falsch eingesetzt, ist sie einer der f\u00fcnf gr\u00f6\u00dften Fehler nach einer Abmahnung. Richtig eingesetzt, n\u00e4mlich wenn der Abmahner nach der Zur\u00fcckweisung schweigt und die Verj\u00e4hrung l\u00e4uft, verschafft sie bindende Klarheit und w\u00e4lzt die Kosten auf den Abmahner ab. Der Unterschied liegt in der Analyse des Einzelfalls.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\">Der Fall steht nicht isoliert. Einen \u00dcberblick \u00fcber vergleichbare Verfahren finden Sie auf unserer Seite <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">\u201eUnsere Erfolge&#8221;<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Keine Lizenz zum Gelddrucken \u2013 in keine Richtung<\/h2>\n<p>Der Fall r\u00e4umt mit zwei Legenden gleichzeitig auf. Die erste: Abmahnungen seien risikofreies Kassieren. Sind sie nicht. Wer abmahnt, ber\u00fchmt sich eines Anspruchs \u2013 und muss ihn auf Zuruf gerichtlich verteidigen, sechs Monate lang, danach ist er verj\u00e4hrt. Wer diese Rechnung nicht aufmachen will, sollte nicht abmahnen.<\/p>\n<p>Die zweite Legende: Hinter jeder Abmahnung stecke ein \u201eAbmahnanwalt&#8221; mit Geb\u00fchrenmodell. Auch das tr\u00e4gt nicht. Die Abmahnung ist das gesetzlich vorgesehene Instrument, um Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe schnell und au\u00dfergerichtlich zu beenden \u2013 unsere Kanzlei setzt sie selbst regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr Mandanten ein. Das Gesetz h\u00e4lt mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13a.html\" title=\"&sect; 13a UWG: Vertragsstrafe\">\u00a7 13a UWG<\/a> und der negativen Feststellungsklage ausreichend Korrektive bereit, um Missbrauch zu sanktionieren. Wer sie kennt, ist weder als Abmahner noch als Abgemahnter wehrlos.<\/p>\n<p>Entscheidend ist nicht, auf welcher Seite der Abmahnung man steht. Entscheidend ist, ob man die Spielregeln beherrscht.<\/p>\n<div style=\"background: #0A2C52; padding: 32px 36px; margin: 0 0 48px;\">\n<p style=\"color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.25em; margin: 0 0 12px;\">Abmahnung erhalten \u2013 zahlen oder zur\u00fcckschlagen?<\/p>\n<p style=\"color: #d7e3f4; margin: 0 0 22px;\">Ob Unterlassungserkl\u00e4rung, Zur\u00fcckweisung, Schutzschrift oder negative Feststellungsklage: Welcher Weg der richtige ist, entscheidet der Einzelfall. Wir pr\u00fcfen Ihre Abmahnung und sagen Ihnen klar, welche Reaktion Ihre Position st\u00e4rkt \u2013 und welche Sie teuer zu stehen kommt.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; font-weight: bold; padding: 14px 28px; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div style=\"background: #EFF3F9; padding: 36px 40px 28px; margin: 0 0 48px;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px;\">H\u00e4ufige Fragen zur negativen Feststellungsklage<\/h2>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; cursor: pointer; padding: 20px 0; font-weight: bold;\">Was ist eine negative Feststellungsklage?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Mit der negativen Feststellungsklage (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/256.html\" title=\"&sect; 256 ZPO: Feststellungsklage\">\u00a7 256 Abs. 1 ZPO<\/a>) l\u00e4sst der Abgemahnte gerichtlich feststellen, dass die mit einer Abmahnung geltend gemachten Anspr\u00fcche nicht bestehen. Er dreht damit den Spie\u00df um: Statt auf eine Klage des Abmahners zu warten, bestimmt er selbst Gericht und Zeitpunkt der gerichtlichen Kl\u00e4rung.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; cursor: pointer; padding: 20px 0; font-weight: bold;\">Muss der Abmahner mit einer Klage gedroht haben?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Das Feststellungsinteresse folgt bereits daraus, dass sich der Abmahner in der Abmahnung eines Unterlassungsanspruchs ber\u00fchmt hat. Konkrete gerichtliche Schritte muss er nicht angedroht haben \u2013 und auch monatelanges Schweigen nach der Abmahnung l\u00e4sst die Ber\u00fchmung nicht automatisch entfallen.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; cursor: pointer; padding: 20px 0; font-weight: bold;\">Wann verj\u00e4hren Anspr\u00fcche aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspr\u00fcche aus dem UWG verj\u00e4hren nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/11.html\" title=\"&sect; 11 UWG: Verj&auml;hrung\">\u00a7 11 UWG<\/a> in sechs Monaten ab Kenntnis \u2013 die sp\u00e4testens mit der Abmahnung selbst vorliegt. Wichtig: Die negative Feststellungsklage hemmt diese Verj\u00e4hrung nicht. Der Abmahner muss seine Anspr\u00fcche aktiv einklagen, sonst verj\u00e4hren sie auch w\u00e4hrend eines laufenden Feststellungsprozesses.<\/div>\n<\/details>\n<details style=\"border-bottom: 1px solid #C9D6E6;\">\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; cursor: pointer; padding: 20px 0; font-weight: bold;\">Ist eine negative Feststellungsklage immer die richtige Reaktion auf eine Abmahnung?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Nein. Sie kostet zun\u00e4chst genauso viel wie der umgekehrte Hauptsacheprozess und kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint und der Abmahner nach der Zur\u00fcckweisung unt\u00e4tig bleibt. Ob Unterlassungserkl\u00e4rung, Zur\u00fcckweisung, Schutzschrift oder Klage der richtige Weg ist, sollte anwaltlich anhand des Einzelfalls gepr\u00fcft werden.<\/div>\n<\/details>\n<details>\n<summary style=\"list-style: none; display: flex; justify-content: space-between; align-items: center; gap: 16px; cursor: pointer; padding: 20px 0; font-weight: bold;\">Wer tr\u00e4gt die Kosten der negativen Feststellungsklage?<span class=\"lhr-faq-toggle\" style=\"flex: none; display: flex; align-items: center; justify-content: center; width: 28px; height: 28px; border: 1px solid #263E96; color: #263e96; font-size: 19px; transition: transform .2s;\">+<\/span><\/summary>\n<div style=\"padding: 0 0 22px;\">Hat die Klage Erfolg, tr\u00e4gt der Abmahner die Kosten des Rechtsstreits \u2013 Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten. Der Streitwert bemisst sich dabei nach dem vollen Wert der geleugneten Anspr\u00fcche. Im hier geschilderten Fall des LG Itzehoe waren das 52.123,08 \u20ac; die Kosten tr\u00e4gt vollst\u00e4ndig die Abmahnerin.<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Themenseite: Abmahnungen und einstweilige Verf\u00fcgungen abwehren<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\/\">LHR-Ratgeber: Abmahnung \u2013 die 5 gr\u00f6\u00dften Fehler &amp; 5 besten Reaktionsm\u00f6glichkeiten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/naturlicher-feind-der-abmahnung-die-negative-feststellungklage-olg-stuttgart-zum-urhg\/\">Nat\u00fcrlicher Feind der Abmahnung: Die negative Feststellungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><!-- FAQPage-Schema (nur FAQPage-Knoten; Organization\/Article\/Breadcrumb liefern Yoast + Schema Pro). 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Die negative Feststellungsklage hemmt diese Verj\u00e4hrung nicht \u2013 der Abmahner muss seine Anspr\u00fcche aktiv einklagen, sonst verj\u00e4hren sie auch w\u00e4hrend des laufenden Feststellungsprozesses.\"}},{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Ist eine negative Feststellungsklage immer die richtige Reaktion auf eine Abmahnung?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Nein. Sie kostet zun\u00e4chst genauso viel wie der umgekehrte Hauptsacheprozess und kommt vor allem in Betracht, wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint und der Abmahner nach der Zur\u00fcckweisung unt\u00e4tig bleibt. Die richtige Reaktion sollte anwaltlich anhand des Einzelfalls gepr\u00fcft werden.\"}},{\"@type\":\"Question\",\"name\":\"Wer tr\u00e4gt die Kosten der negativen Feststellungsklage?\",\"acceptedAnswer\":{\"@type\":\"Answer\",\"text\":\"Hat die Klage Erfolg, tr\u00e4gt der Abmahner die Kosten des Rechtsstreits \u2013 Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten. 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