{"id":70657,"date":"2026-07-20T22:42:53","date_gmt":"2026-07-20T20:42:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70657"},"modified":"2026-07-21T04:29:11","modified_gmt":"2026-07-21T02:29:11","slug":"ki-verordnung-pruefen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/ki-verordnung-pruefen\/","title":{"rendered":"LHR KI-VO-Check: KI-Inhalt kennzeichnen \u2013 ja oder nein?"},"content":{"rendered":"

\"\"Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung \u2013 und in vielen Marketing-Abteilungen herrscht Verunsicherung: Muss jetzt jedes KI-Bild, jeder ChatGPT-Text gekennzeichnet werden? Die kurze Antwort: Nein. Die lange Antwort entscheidet sich am Einzelfall \u2013 und genau den pr\u00fcft unser neues Tool.<\/em><\/p>\n

Mit dem neuen LHR KI-VO-Check<\/strong><\/a> k\u00f6nnen Unternehmen jetzt in gut einer Minute kostenlos pr\u00fcfen, ob ein konkreter KI-Inhalt nach Art. 50 KI-VO<\/a> kennzeichnungspflichtig ist \u2013 und eine individuelle, anwaltlich erstellte KI-Kennzeichnungs-Richtlinie f\u00fcr das ganze Team unverbindlich anfragen (Festpreis 490 \u20ac netto).<\/em><\/p>\n

Das Missverst\u00e4ndnis: \u201eAb August muss alles gekennzeichnet werden”<\/h2>\n

Kaum eine Vorschrift der KI-Verordnung wird derzeit so h\u00e4ufig falsch wiedergegeben wie Art. 50 KI-VO<\/a>. Auf LinkedIn kursiert die Pauschalthese, ab dem 2. August 2026 m\u00fcsse jeder KI-Einsatz offengelegt werden \u2013 vom Produktfoto bis zur E-Mail.<\/p>\n

Das Gegenteil ist richtig: Die Kennzeichnungspflicht greift nur in bestimmten, klar umrissenen F\u00e4llen.<\/strong> F\u00fcr Betreiber \u2013 also alle, die KI-Systeme beruflich nutzen, vom Soloselbstst\u00e4ndigen bis zum Konzern \u2013 sind das im Kern drei Konstellationen:<\/p>\n