{"id":70657,"date":"2026-07-20T22:42:53","date_gmt":"2026-07-20T20:42:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70657"},"modified":"2026-07-21T04:29:11","modified_gmt":"2026-07-21T02:29:11","slug":"ki-verordnung-pruefen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/ki-verordnung-pruefen\/","title":{"rendered":"LHR KI-VO-Check: KI-Inhalt kennzeichnen \u2013 ja oder nein?"},"content":{"rendered":"
Mit dem neuen LHR KI-VO-Check<\/strong><\/a> k\u00f6nnen Unternehmen jetzt in gut einer Minute kostenlos pr\u00fcfen, ob ein konkreter KI-Inhalt nach Art. 50 KI-VO<\/a> kennzeichnungspflichtig ist \u2013 und eine individuelle, anwaltlich erstellte KI-Kennzeichnungs-Richtlinie f\u00fcr das ganze Team unverbindlich anfragen (Festpreis 490 \u20ac netto).<\/em><\/p>\n Kaum eine Vorschrift der KI-Verordnung wird derzeit so h\u00e4ufig falsch wiedergegeben wie Art. 50 KI-VO<\/a>. Auf LinkedIn kursiert die Pauschalthese, ab dem 2. August 2026 m\u00fcsse jeder KI-Einsatz offengelegt werden \u2013 vom Produktfoto bis zur E-Mail.<\/p>\n Das Gegenteil ist richtig: Die Kennzeichnungspflicht greift nur in bestimmten, klar umrissenen F\u00e4llen.<\/strong> F\u00fcr Betreiber \u2013 also alle, die KI-Systeme beruflich nutzen, vom Soloselbstst\u00e4ndigen bis zum Konzern \u2013 sind das im Kern drei Konstellationen:<\/p>\n Nicht erfasst sind dagegen die rein private Nutzung und die blo\u00dfe technische Optimierung (Zuschnitt, Farbkorrektur, Rauschunterdr\u00fcckung). Wer pauschal alles labelt, entwertet die eigene Kommunikation \u2013 wer zu wenig kennzeichnet, riskiert Bu\u00dfgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen<\/strong> durch Mitbewerber und klagebefugte Verb\u00e4nde. Genau diese Linie muss man im Einzelfall treffen.<\/p>\n Stufe 1 \u2013 Kostenloser Check im gef\u00fchrten Entscheidungsbaum.<\/strong> Sie beantworten 4\u20136 kurze Fragen zu Ihrem Inhalt \u2013 Medientyp, Nutzung, Rolle der KI, T\u00e4uschungseignung bzw. Ver\u00f6ffentlichung \u2013 und erhalten sofort Ihre Ampel: Gr\u00fcn<\/strong> (keine Kennzeichnungspflicht), Gelb<\/strong> (Grenzfall \u2013 im Zweifel kennzeichnen) oder Rot<\/strong> (Kennzeichnungspflicht). Jedes Ergebnis kommt mit juristischer Begr\u00fcndung und, wo n\u00f6tig, einer konkreten Kennzeichnungs-Anleitung: Wortlaut, Platzierung, deutschsprachige Formulierung. Wer mag, l\u00e4sst seinen Fall anschlie\u00dfend per KI-Feinpr\u00fcfung<\/strong> anhand einer kurzen Beschreibung noch einmal im Detail bewerten \u2013 anonym, ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse.<\/p>\n Stufe 2 \u2013 Ihre KI-Kennzeichnungs-Richtlinie zum Festpreis von 490 \u20ac netto.<\/strong> Im Unternehmensalltag stellt sich die Frage nicht einmal, sondern t\u00e4glich. Deshalb erstellen unsere Anw\u00e4lte auf Basis Ihrer Angaben eine individuelle KI-Kennzeichnungs-Richtlinie als Word-Dokument<\/strong>: klare Wenn-dann-Regeln f\u00fcr Ihr Team, fertige Label-Vorlagen je Medientyp (kombinierbar mit den EU-Icons \u201eAI GENERATED” und \u201eAI MODIFIED”), Hinweistexte f\u00fcr Chatbots, eine Dokumentationsvorlage f\u00fcr die Redaktions-Ausnahme bei Texten \u2013 und Hinweise zum UWG, Stichwort AI Washing: Wer KI verspricht, muss KI bieten. Der Weg dorthin ist bewusst niederschwellig: Sie stellen eine unverbindliche Anfrage \u00fcber unser Kontaktformular<\/strong> \u2013 am besten mit Branche, KI-Anwendungsf\u00e4llen und eingesetzten Tools \u2013 und erhalten vorab ein Festpreis-Angebot. Erst mit Ihrer Best\u00e4tigung wird beauftragt; bestellt oder bezahlt wird auf der Check-Seite nichts. Die Lieferung erfolgt per E-Mail innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Beauftragung, anwaltlich erstellt und gepr\u00fcft.<\/p>\n F\u00fcr streitige Konstellationen \u2013 etwa eine bereits ausgesprochene Abmahnung oder komplexe Kampagnen mit Pers\u00f6nlichkeitsrechts-Bezug \u2013 bleibt das anwaltliche Mandat<\/strong> der richtige Weg.<\/p>\n Das Angebot richtet sich an Unternehmer<\/strong> (\u00a7 14 BGB<\/a>) \u2013 Marketing- und Kommunikationsabteilungen, Agenturen, Social-Media-Teams, Online-H\u00e4ndler und alle, die generative KI beruflich einsetzen.<\/p>\n Wichtig zur Einordnung: Der kostenlose Check ist eine automatisierte, unverbindliche Ersteinsch\u00e4tzung \u2013 keine Rechtsberatung im Einzelfall<\/strong>. Ma\u00dfgebliche Auslegungsfragen des Art. 50 KI-VO<\/a> sind noch nicht gerichtlich gekl\u00e4rt; Grundlage des Checks sind unter anderem der Entwurf der Kommissionsleitlinien und der Leitfaden der Wettbewerbszentrale \u201eKennzeichnung KI-generierter Inhalte” (Version 1.1, Stand 02\/2026).<\/p>\n Beantworten Sie 4\u20136 kurze Fragen und sehen Sie in 60 Sekunden, ob Ihr KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss.<\/b> Kostenlos, anonym, ohne Registrierung \u2013 mit konkreter Kennzeichnungs-Anleitung bei roter Ampel.<\/p>\n
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung \u2013 und in vielen Marketing-Abteilungen herrscht Verunsicherung: Muss jetzt jedes KI-Bild, jeder ChatGPT-Text gekennzeichnet werden? Die kurze Antwort: Nein. Die lange Antwort entscheidet sich am Einzelfall \u2013 und genau den pr\u00fcft unser neues Tool.<\/em><\/p>\nDas Missverst\u00e4ndnis: \u201eAb August muss alles gekennzeichnet werden”<\/h2>\n
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Neu: Der LHR KI-VO-Check in zwei Stufen<\/h2>\n
F\u00fcr wen ist der KI-VO-Check gedacht?<\/h2>\n