{"id":70645,"date":"2026-07-19T21:53:20","date_gmt":"2026-07-19T19:53:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70645"},"modified":"2026-07-19T21:59:29","modified_gmt":"2026-07-19T19:59:29","slug":"herabsetzung-werbung-instagram","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/herabsetzung-werbung-instagram\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: \u201eEin Hersteller, dessen Namen ich nicht nennen werde&#8221; \u2013 warum verdeckte Herabsetzung auf Instagram trotzdem verboten ist"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70650 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/werbung-instagram-1.png\" alt=\"\" width=\"593\" height=\"312\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/werbung-instagram-1.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/werbung-instagram-1-354x186.png 354w\" sizes=\"(max-width: 593px) 100vw, 593px\" \/><\/em><\/p>\n<p><em>Wie ein Wettbewerber aus einem einzelnen Motorschaden eine anonyme \u201eWarnung\u201c vor den Produkten unserer Mandantin konstruiert \u2013 und warum das Weglassen des Namens vor Gericht nicht sch\u00fctzt.<\/em><\/p>\n<p>Die Konstellation ist auf Social Media inzwischen ein Klassiker. Ein Unternehmer mit reichweitenstarkem Kanal zeigt einen kapitalen Schaden, liefert eine vermeintlich technische Erkl\u00e4rung \u2013 und schiebt die Ursache einem Produkt zu, dessen Hersteller er betont <em>nicht<\/em> nennt:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Video wirkt wie ein neutraler Erfahrungsbericht, nicht wie Werbung.<\/li>\n<li>Der Absender ist zugleich Wettbewerber des ungenannten Herstellers \u2013 was viele Zuschauer nicht wissen.<\/li>\n<li>Die Community erledigt den Rest: In den Kommentaren f\u00e4llt der Name binnen Stunden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Ergebnis: eine Herabsetzung mit voller Wirkung \u2013 aber scheinbar ohne Angriffsfl\u00e4che. Denn wer nicht genannt wird, kann sich doch nicht wehren. Oder?<\/p>\n<p>Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt exemplarisch, dass diese Rechnung nicht aufgeht.<\/p>\n<h2 id=\"fall\">Der Fall: Ein \u201eRums\u201c bei 280 km\/h \u2013 und ein Schuldiger ohne Namen<\/h2>\n<p>Unsere Mandantin entwickelt und vertreibt seit Jahren bundesweit Autozubeh\u00f6r.<\/p>\n<p>Ein Wettbewerber \u2013 genauer: dessen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u00fcber seinen pers\u00f6nlich gef\u00fchrten, aber erkennbar gesch\u00e4ftlich betriebenen Instagram-Kanal mit mehreren tausend Followern \u2013 ver\u00f6ffentlichte Ende Juni 2026 ein Video \u00fcber einen Kompressorschaden an einem Dodge Challenger SRT Hellcat Redeye. Kernaussage:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWenn man eine schlechte Abgasanlage hat, so wie dieses Auto hier\u2026 und da sind leider welche am Markt, speziell von einem Hersteller, dessen Namen ich nicht nennen werde, die sehr viel Staudruck verursachen. [\u2026] Dann gab es einen Rums und dann war der Antrieb von dem Kompressor Geschichte\u2026 also immer sch\u00f6n drauf achten, welche Abgasanlagen Ihr so in Eure Hellcats bzw. Redeys packt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Name fiel nicht. Er musste auch nicht fallen. Die Fakten des Falls:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Markt f\u00fcr das bestimmte Zubeh\u00f6r ist winzig \u2013 ernsthaft in Betracht kommen nur zwei Anbieter, darunter unsere Mandantin.<\/li>\n<li>Wenige Stunden nach Ver\u00f6ffentlichung nannten Nutzer in den Kommentaren die Mandantin beim Namen (\u201ekann nur die [\u2026] verursachen\u201c).<\/li>\n<li>Der Kanalbetreiber lie\u00df diese Kommentare stehen \u2013 unwidersprochen, ungel\u00f6scht.<\/li>\n<li>Auf die direkte Frage eines Nutzers, ob die Mandantin gemeint sei, antwortete er nicht etwa mit \u201enein\u201c, sondern vielsagend: das erz\u00e4hle er \u201egern am Telefon\u201c \u2013 versehen mit einem Zwinkersmiley.<\/li>\n<li>In einer weiteren \u2013 sp\u00e4ter gel\u00f6schten \u2013 Antwort hie\u00df es, wer sich \u201eein bisschen M\u00fche\u201c gebe, werde den Hersteller \u201eschon rausfinden\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die behauptete Schadensursache war zudem schlicht unwahr.<\/p>\n<p>Die Teile der Mandantin mussten eine verpflichtende Pr\u00fcfung bei einem technischen Dienst bestehen. Mehrere hundert verkaufte Anlagen dieses Typs \u2013 keine einzige Reklamation wegen Problemen. Daf\u00fcr erreichten die Mandantin nach dem Video zahlreiche Anfragen verunsicherter Kunden.<\/p>\n<h2 id=\"argumentation\">Die Argumentation der Gegenseite: \u201eDas ist doch nur mein privater Kanal\u201c<\/h2>\n<p>Auf die Abmahnung reagierte die Gegenseite mit einem einzigen Argument: Der Instagram-Kanal sei gar kein Kanal des Unternehmens. Das war schon im Ansatz nicht haltbar.<\/p>\n<p>Der Kanal-Header wies den Betreiber ausdr\u00fccklich als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des konkurrierenden Unternehmens aus, verlinkte dessen Firmenaccount und dessen Website. Wer seinen pers\u00f6nlichen Account derart mit seinem Unternehmen verzahnt, handelt im gesch\u00e4ftlichen Verkehr \u2013 und sein Unternehmen haftet \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 2 UWG<\/a> gleich mit.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Die \u201eAnonymit\u00e4t\u201c war hier kein Schutzschild, sondern Teil der Inszenierung. Sie erzeugte Neugier, die Kommentarspalte lieferte die Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<h2 id=\"rahmen\">Rechtlicher Rahmen: Anschw\u00e4rzung, Erkennbarkeit, Zu-eigen-Machen<\/h2>\n<h3>1. Unwahre Tatsachenbehauptung \u00fcber einen Mitbewerber (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 2 UWG<\/a>)<\/h3>\n<p>Wer \u00fcber die Waren eines Mitbewerbers unwahre Tatsachen behauptet, die geeignet sind, den Betrieb oder den Kredit des Unternehmens zu sch\u00e4digen, handelt unlauter (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\">\u00a7 4 Nr. 2 UWG<\/a> \u2013 sogenannte Anschw\u00e4rzung). Die Behauptung, eine bestimmte Abgasanlage verursache Staudruck und damit Kompressorsch\u00e4den, ist eine dem Beweis zug\u00e4ngliche Tatsachenbehauptung \u2013 keine Meinung. Ist sie unwahr, kommt es auf eine Interessenabw\u00e4gung nicht mehr an. Der Unterlassungsanspruch folgt aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\">\u00a7 8 Abs. 1 UWG<\/a>.<\/p>\n<h3>2. Erkennbarkeit ohne Namensnennung<\/h3>\n<p>Eine Herabsetzung setzt nicht voraus, dass der Betroffene namentlich genannt wird. Es gen\u00fcgt, wenn ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise erkennt, wer gemeint ist. Genau das lie\u00df sich hier belegen: durch die Marktstruktur (faktisch zwei Anbieter), durch die Kommentare Dritter, die die Mandantin binnen Stunden identifizierten, und durch das eigene Verhalten des \u00c4u\u00dfernden, der die Identifizierung mit Andeutungen (\u201emit ein bisschen M\u00fche\u201c) aktiv befeuerte.<\/p>\n<h3>3. Zu-eigen-Machen fremder Kommentare durch Nichtl\u00f6schen<\/h3>\n<p>Besonders praxisrelevant ist die dritte Ebene: Das Landgericht D\u00fcsseldorf stellte in seinem Beschluss darauf ab, dass die Antragsgegner sich die identifizierenden Nutzerkommentare jedenfalls zu eigen gemacht haben, <em>weil sie diese nicht l\u00f6schten<\/em> (LG D\u00fcsseldorf, Beschl. v. 08.07.2026, Az. 31 O 138\/26). Wer als Kanalbetreiber die Aufl\u00f6sung seines \u201eR\u00e4tsels\u201c durch die Community stehen l\u00e4sst, kann sich hinterher nicht auf die eigene Zur\u00fcckhaltung berufen. Zu den Grenzen zul\u00e4ssiger \u00c4u\u00dferungen \u00fcber Wettbewerber im Netz beraten wir regelm\u00e4\u00dfig \u2013 etwa auch bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kundenzufriedenheitsumfrage-e-mail-werbung-ordnungsgeld\/\">wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung, die ein Ordnungsgeldverfahren nach sich zieht<\/a>.<\/p>\n<h3>4. Hilfsweise: Herabsetzung und gezielte Behinderung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 1 und Nr. 4 UWG<\/a>)<\/h3>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Unwahrheit stellt die pauschale Bezeichnung als \u201eschlechte Abgasanlage\u201c eine sachlich nicht gerechtfertigte Herabsetzung der Produkte einer Mitbewerberin dar (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\">\u00a7 4 Nr. 1 UWG<\/a>). Und der abschlie\u00dfende Appell, \u201eimmer sch\u00f6n drauf zu achten\u201c, welche Anlage man verbaut, enth\u00e4lt einen kaum verhohlenen Boykottaufruf \u2013 eine gezielte Behinderung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 4 UWG<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"strategie\">Strategische Vorgehensweise: Von der Dokumentation zur einstweiligen Verf\u00fcgung<\/h2>\n<h3>1. Beweissicherung in der Kommentarspalte<\/h3>\n<p>Der Fall wurde nicht im Video gewonnen, sondern in den Kommentaren. Gesichert wurden deshalb nicht nur das Video selbst, sondern s\u00e4mtliche identifizierenden Nutzerkommentare, die vielsagenden Antworten des Betreibers \u2013 und zwar rechtzeitig: Eine der aufschlussreichsten Antworten wurde sp\u00e4ter gel\u00f6scht. Wer zu sp\u00e4t dokumentiert, verliert Beweise.<\/p>\n<h3>2. Glaubhaftmachung der Unwahrheit<\/h3>\n<p>Kern der Glaubhaftmachung war die eidesstattliche Versicherung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zur bestandenen Abgasgegendruckpr\u00fcfung im ECE-Zulassungsverfahren sowie zur reklamationsfreien Verkaufshistorie. Wer eine Tatsachenbehauptung angreift, muss dem Gericht die Unwahrheit plausibel machen \u2013 hier gelang das \u00fcber objektive Pr\u00fcfnachweise statt blo\u00dfer Gegenbehauptung.<\/p>\n<h3>3. Abmahnung mit kurzer Frist<\/h3>\n<p>Die Antragsgegner wurden binnen zwei Tagen nach Ver\u00f6ffentlichung abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung aufgefordert. Die Reaktion (\u201enicht unser Kanal\u201c) machte den Weg zum Gericht frei \u2013 und dokumentierte zugleich, dass eine au\u00dfergerichtliche L\u00f6sung nicht zu erwarten war.<\/p>\n<h3>4. Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung<\/h3>\n<p>Der Verf\u00fcgungsgrund wird im Lauterkeitsrecht vermutet (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/12.html\">\u00a7 12 Abs. 1 UWG<\/a>). Wegen der besonderen Dringlichkeit erging die Entscheidung ohne m\u00fcndliche Verhandlung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/937.html\">\u00a7 937 Abs. 2 ZPO<\/a>) \u2013 der Antragsgegner erfuhr von dem Verbot erst mit dessen Zustellung.<\/p>\n<h2 id=\"ergebnis\">Das Ergebnis: Verbot binnen zwei Tagen<\/h2>\n<p>Das Landgericht D\u00fcsseldorf untersagte den Antragsgegnern \u2013 dem Unternehmen wie dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich \u2013 die angegriffenen \u00c4u\u00dferungen mit Beschluss vom 08.07.2026 (Az. 31 O 138\/26), zwei Tage nach Antragstellung. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner. Der Beschluss ist nicht rechtskr\u00e4ftig; den Antragsgegnern steht der Widerspruch offen.<\/p>\n<div style=\"background: #EFF3F9; border-left: 5px solid #263E96; padding: 28px 32px; margin: 36px 0;\">\n<p style=\"margin: 0 0 6px 0; font-size: 13px; font-weight: bold; letter-spacing: 2px; text-transform: uppercase; color: #263e96;\">Aus der LHR-Praxis<\/p>\n<h3 style=\"margin: 0 0 14px 0; color: #0a2c52;\">Der Fall steht nicht isoliert<\/h3>\n<p style=\"margin: 0 0 12px 0;\">Wir \u00a0sind bereits mehrfach erfolgreich gegen unlautere Werbung auf Instagram vorgegangen. Auch damals erwirkten wir vor dem <strong>LG D\u00fcsseldorf<\/strong> eine einstweilige Verf\u00fcgung, die anschlie\u00dfend im Hauptsacheverfahren best\u00e4tigt wurde. Der aktuelle Beschluss reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, in denen Gerichte Herabsetzungen von Wettbewerbern auf Social Media unterbinden.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"color: #263e96; font-weight: bold;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Weitere Verfahren auf unserer Erfolge-Seite ansehen\u00a0\u2192<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p>F\u00fcr Unternehmen l\u00e4sst sich die Lehre in einem Satz zusammenfassen: Wer auf Social Media \u00fcber Wettbewerber spricht, haftet nicht nur f\u00fcr das, was er sagt \u2013 sondern auch f\u00fcr das, was er seine Follower sagen l\u00e4sst.<\/p>\n<div style=\"background: #0A2C52; border-left: 5px solid #DA3A2E; padding: 36px 40px; margin: 44px 0; color: #ffffff;\">\n<h2 style=\"margin: 0 0 14px 0; color: #ffffff;\">Sie werden in einem Video oder Posting herabgesetzt \u2013 ohne genannt zu werden?<\/h2>\n<p style=\"margin: 0 0 22px 0; color: #d7e3f4;\">Gerade verdeckte Angriffe entfalten ihre Wirkung schnell: verunsicherte Kunden, Nachfragen, Umsatzr\u00fcckgang. Zugleich l\u00e4uft die Zeit \u2013 im einstweiligen Rechtsschutz kommt es auf Wochen an. Sichern Sie das Video und die Kommentare, und lassen Sie den Fall kurzfristig pr\u00fcfen: Wir sagen Ihnen typischerweise binnen 24 Stunden, ob und wie ein gerichtliches Verbot erreichbar ist.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #DA3A2E; color: #ffffff; font-weight: bold; text-decoration: none; padding: 14px 28px;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h3>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht\/\">Themenseite Wettbewerbsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kundenzufriedenheitsumfrage-e-mail-werbung-ordnungsgeld\/\">LHR-Praxisfall: Feedback-Mail nach Abschlussschreiben \u2013 Werbung ohne Einwilligung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie ein Wettbewerber aus einem einzelnen Motorschaden eine anonyme \u201eWarnung\u201c vor den Produkten unserer Mandantin konstruiert \u2013 und warum das Weglassen des Namens vor Gericht nicht sch\u00fctzt. 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