{"id":70585,"date":"2026-07-13T05:43:43","date_gmt":"2026-07-13T03:43:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70585"},"modified":"2026-07-13T05:43:43","modified_gmt":"2026-07-13T03:43:43","slug":"anti-abmahn-gesetz-und-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/anti-abmahn-gesetz-und-nun\/","title":{"rendered":"Frisst das Anti-Abmahn-Gesetz seine Kinder? Die neuen EmpCo-Informationspflichten und das Durchsetzungsdefizit im UWG"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70588 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco-708x372.jpg\" alt=\"\" width=\"567\" height=\"298\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco-708x372.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco-620x326.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco-354x186.jpg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco-768x403.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/lhr-empco.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 567px) 100vw, 567px\" \/>Ab dem 27. September 2026 muss jeder H\u00e4ndler \u2013 im Ladengesch\u00e4ft wie im Online-Shop \u2013 die neue \u201eharmonisierte Mitteilung&#8221; \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung vorhalten. Dazu kommt das \u201eGarantie-Label&#8221; f\u00fcr Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren. <\/em><em>Die EU gibt Design, Farbe und Wortlaut bis ins Detail vor. <\/em><\/p>\n<p><em>Nur eine Frage hat der Gesetzgeber nicht beantwortet: Wer soll diese Pflichten eigentlich durchsetzen? Denn ausgerechnet f\u00fcr Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet hat das \u201eAnti-Abmahn-Gesetz&#8221; von 2020 die Mitbewerberabmahnung weitgehend entkernt. <\/em><\/p>\n<p><em>Eine kritische Bestandsaufnahme.<\/em><\/p>\n<h2>Neue Pflichten ab 27.09.2026: Gew\u00e4hrleistungs-Mitteilung und Garantie-Label<\/h2>\n<p>Die <strong>EmpCo-Richtlinie<\/strong> (Richtlinie (EU) 2024\/825, \u201eEmpowering Consumers for the Green Transition&#8221;) ist vor allem als Greenwashing-Regulierung bekannt geworden. Weit weniger Beachtung findet, dass sie \u00fcber eine \u00c4nderung der Verbraucherrechte-Richtlinie auch <strong>v\u00f6llig neue Informationspflichten zur gesetzlichen Gew\u00e4hrleistung und zu Garantien<\/strong> einf\u00fchrt \u2013 und zwar f\u00fcr jeden H\u00e4ndler, der Waren an Verbraucher verkauft, online wie station\u00e4r.<\/p>\n<p>Konkret m\u00fcssen H\u00e4ndler ab dem <strong>27. September 2026<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>mit der sogenannten <strong>\u201eharmonisierten Mitteilung&#8221;<\/strong> auf das gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsrecht f\u00fcr ihre Waren hinweisen \u2013 im Ladengesch\u00e4ft etwa durch ein Plakat im Kassenbereich (Mindestgr\u00f6\u00dfe DIN A4), im Online-Shop durch eine gut sichtbare Einbindung des Labels;<\/li>\n<li>mit der sogenannten <strong>\u201eharmonisierten Kennzeichnung&#8221;<\/strong> (\u201eGarantie-Label&#8221;) \u00fcber Existenz und Umfang einer kostenlosen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers informieren, wenn diese l\u00e4nger als zwei Jahre gilt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gestaltung und Inhalt beider Labels sind durch die <strong>Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2025\/1960<\/strong> vom 25. September 2025 exakt vorgegeben: Farben, Schriftarten und Texte d\u00fcrfen nicht ver\u00e4ndert, das Label darf nicht verkleinert, verzerrt oder in eigene Designs integriert werden.<\/p>\n<p>In Deutschland wurden die Pflichten zum 27. September 2026 in die Kataloge der vorvertraglichen Informationspflichten nach <strong><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246.html\" title=\"Art. 246 EGBGB: Informationspflichten beim Verbrauchervertrag\">Art. 246<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246a.html\" title=\"Art. 246a EGBGB: Informationspflichten bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">Art. 246a<\/a> \u00a7 1 EGBGB<\/strong> aufgenommen. F\u00fcr den Online-Handel folgt daraus \u00fcber <strong><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312j.html\" title=\"&sect; 312j BGB: Besondere Pflichten im elektronischen Gesch&auml;ftsverkehr gegen&uuml;ber Verbrauchern\">\u00a7 312j Abs. 2 BGB<\/a><\/strong> zus\u00e4tzlich, dass die harmonisierte Kennzeichnung unmittelbar vor Abgabe der Bestellung \u2013 also auf der Bestellabschlussseite \u2013 anzuzeigen und au\u00dferdem in die Bestellbest\u00e4tigung aufzunehmen ist.<\/p>\n<h2>Wer soll das durchsetzen? Das deutsche Modell der privaten Rechtsdurchsetzung<\/h2>\n<p>Das deutsche Lauterkeitsrecht kennt \u2013 anders als viele andere Mitgliedstaaten \u2013 <strong>keinen Beh\u00f6rdenvollzug<\/strong>. Verst\u00f6\u00dfe gegen das UWG werden nicht von einer Wettbewerbsbeh\u00f6rde verfolgt, sondern von den Marktteilnehmern selbst: von <strong>Mitbewerbern<\/strong>, von eingetragenen <strong>Wirtschaftsverb\u00e4nden<\/strong> und von <strong>qualifizierten Einrichtungen<\/strong> nach dem Unterlassungsklagengesetz. Das zentrale Instrument ist seit jeher die Abmahnung: schnell, effizient, f\u00fcr den Abmahnenden kostenneutral \u2013 weil der Verletzer die erforderlichen Aufwendungen zu erstatten hat.<\/p>\n<p>Genau dieses System hat der Gesetzgeber mit dem <strong>\u201eGesetz zur St\u00e4rkung des fairen Wettbewerbs&#8221;<\/strong> vom 26. November 2020 \u2013 landl\u00e4ufig: dem Anti-Abmahn-Gesetz \u2013 f\u00fcr eine bestimmte Fallgruppe gezielt au\u00dfer Kraft gesetzt. Und diese Fallgruppe ist exakt diejenige, in die die neuen EmpCo-Pflichten fallen.<\/p>\n<h2>Das Anti-Abmahn-Gesetz: Kein Kostenersatz, keine Vertragsstrafe, kein fliegender Gerichtsstand<\/h2>\n<p>Drei Regelungen greifen ineinander:<\/p>\n<p><strong>1. Ausschluss des Aufwendungsersatzes (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a>).<\/strong> Mitbewerber k\u00f6nnen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen <strong>gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten, die im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr oder in digitalen Diensten begangen werden<\/strong>, keinen Ersatz ihrer Abmahnkosten verlangen. Die Gesetzesbegr\u00fcndung nennt ausdr\u00fccklich die Informationspflichten bei Fernabsatzvertr\u00e4gen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten; Gestaltungspflichten bez&uuml;glich Online-Benutzeroberfl&auml;chen\">\u00a7 312d BGB<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/246a.html\" title=\"Art. 246a EGBGB: Informationspflichten bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">Art. 246a EGBGB<\/a> \u2013 also genau den Katalog, in den die harmonisierte Mitteilung und die harmonisierte Kennzeichnung nun eingef\u00fcgt wurden. Mehr noch: Der abmahnende Mitbewerber muss nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 2 Nr. 5 UWG<\/a> in seiner Abmahnung <strong>selbst auf den Kostenausschluss hinweisen<\/strong>. Unterl\u00e4sst er das, ist die Abmahnung formell fehlerhaft \u2013 und der Abgemahnte kann seinerseits die Erstattung seiner Verteidigungskosten verlangen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 5 UWG<\/a>).<\/p>\n<p><strong>2. Verbot der Vertragsstrafenvereinbarung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13a.html\" title=\"&sect; 13a UWG: Vertragsstrafe\">\u00a7 13a Abs. 2 UWG<\/a>).<\/strong> Bei einer erstmaligen Abmahnung von Verst\u00f6\u00dfen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 UWG<\/a> darf ein Mitbewerber keine Vertragsstrafe vereinbaren, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt. F\u00fcr den typischen Online-H\u00e4ndler bedeutet das: Die geforderte Unterlassungserkl\u00e4rung bleibt bei der ersten Abmahnung <strong>ohne Strafbewehrung<\/strong> \u2013 und damit ohne den Druck, der sie bislang wirksam gemacht hat.<\/p>\n<p><strong>3. Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/14.html\" title=\"&sect; 14 UWG: Sachliche und &ouml;rtliche Zust&auml;ndigkeit; Verordnungserm&auml;chtigung\">\u00a7 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG<\/a>).<\/strong> F\u00fcr Zuwiderhandlungen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist regelm\u00e4\u00dfig nur noch das Gericht am <strong>Sitz des Verletzers<\/strong> zust\u00e4ndig. Der Kl\u00e4ger kann sich sein Forum nicht mehr aussuchen.<\/p>\n<p>Was bleibt dem Mitbewerber?<\/p>\n<p>Der <strong>Unterlassungsanspruch selbst<\/strong> besteht fort \u2013 abmahnen &#8220;darf&#8221; \u00a0er also weiterhin. Nur eben: auf eigene Kosten, bei kleineren Verletzern ohne Vertragsstrafe und mit Klagem\u00f6glichkeit allein am gegnerischen Sitz.<\/p>\n<p>Ein Unterlassungsanspruch als Hobby.<\/p>\n<div style=\"background: #0b2c52; color: #fff; padding: 28px 32px; margin: 32px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">\n<p style=\"color: #8fb3e8; text-transform: uppercase; letter-spacing: 1px; font-size: 13px; margin: 0 0 10px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">LHR in der Praxis<\/p>\n<p style=\"font-weight: bold; font-size: 20px; margin: 0 0 14px 0; color: #fff; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">Wettbewerbsrechtliche Durchsetzung \u2013 und Verteidigung \u2013 aus einer Hand<\/p>\n<p style=\"color: #dce4f5; margin: 0 0 12px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">Dass sich konsequente Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht lohnt, zeigt etwa unser Vorgehen gegen einen Online-H\u00e4ndler, der mit gekauften Kundenbewertungen warb: Nach Best\u00e4tigung der einstweiligen Verf\u00fcgung durch das <a style=\"color: #fff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/fake-bewertungen-25000-ordnungsgeld\/\">OLG D\u00fcsseldorf (Urteil v. 23.05.2024, Az. I-20 U 135\/23) verh\u00e4ngte das LG D\u00fcsseldorf wegen fortgesetzter Verst\u00f6\u00dfe ein Ordnungsgeld von 25.000 \u20ac<\/a>.<\/p>\n<p style=\"color: #dce4f5; margin: 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">Zugleich wissen wir, wo die Formalien des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 UWG<\/a> Abmahnungen zu Fall bringen: In einem <a style=\"color: #fff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lhr-praxisfall-deutsche-abmahnung-gegen-us-unternehmen-wenn-ein-benchmark-vergleich-nach-deutschem-wettbewerbs-und-markenrecht-beurteilt-werden-soll\/\">aktuellen LHR-Praxisfall verteidigten wir ein US-Unternehmen erfolgreich gegen eine deutsche Abmahnung<\/a>, die bereits an der Darlegung der Anspruchsberechtigung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 2 UWG<\/a> scheiterte \u2013 und schon das <a style=\"color: #fff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/abmahnung-kosten\/\">LG Berlin (Urteil v. 01.09.2022, Az. 52 O 117\/22) hat gezeigt<\/a>, dass selbst bei begr\u00fcndetem Unterlassungsanspruch der Kostenersatz entf\u00e4llt, wenn die Abmahnung formell nicht sauber ist.<\/p>\n<\/div>\n<h2>Die absurde Online-Offline-Schere<\/h2>\n<p>Besonders deutlich wird die Schieflage an einem Detail: Der Kostenausschluss des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a> gilt nur f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die <strong>im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr oder in digitalen Diensten begangen<\/strong> werden. Die harmonisierte Mitteilung ist aber \u2013 erstmals in dieser Form \u2013 auch im <strong>station\u00e4ren Handel<\/strong> verpflichtend.<\/p>\n<p>Das Ergebnis: Fehlt einem H\u00e4ndler das DIN-A4-Plakat im Kassenbereich seines Ladengesch\u00e4fts, kann der Mitbewerber kostenpflichtig abmahnen.<\/p>\n<p>Fehlt demselben H\u00e4ndler das identische Label im Checkout seines Online-Shops, geht der Mitbewerber bei den Kosten leer aus. <strong>Gleiche Pflicht, gleiches Label, gleicher Verletzer \u2013 unterschiedliche Sanktion<\/strong>, je nachdem, wo der Versto\u00df \u201ebegangen&#8221; wurde.<\/p>\n<p>Eine \u00fcberzeugende Rechtfertigung f\u00fcr diese Differenzierung ist nicht ersichtlich; sie ist schlicht das Ergebnis einer Bereichsausnahme, die 2020 gegen die damalige \u201eAbmahnindustrie&#8221; gerichtet war und die neuen unionsrechtlichen Pflichtenkataloge nicht vorhersehen konnte.<\/p>\n<h2>Frisst die Revolution ihre Kinder?<\/h2>\n<p>Damit ist der eigentliche Befund benannt: Das Anti-Abmahn-Gesetz war 2020 die Antwort auf einen angeblichen Missstand: Massenhafte, automatisierte Abmahnungen wegen Bagatellverst\u00f6\u00dfen, betrieben prim\u00e4r zur Geb\u00fchrenerzielung. Der Gesetzgeber wollte vermeintliche Ausw\u00fcchse beseitigen, hat aber \u2013 wie Experten schon seit jeher wissen \u2013 das ber\u00fchmte Kind mit dem Badewasser ausgesch\u00fcttet.<\/p>\n<p>Immer wieder zeigt sich: Die EU produziert <strong>im Jahrestakt neue Informations- und Kennzeichnungspflichten<\/strong> \u2013 Widerrufsbutton (seit 19. Juni 2026), harmonisierte Gew\u00e4hrleistungs-Mitteilung, Garantie-Label, Angaben zum Reparierbarkeitswert, dazu die gesamte Green-Claims-Regulierung. All diese Pflichten setzen voraus, dass sie auch durchgesetzt werden.<\/p>\n<p>In Deutschland hei\u00dft Durchsetzung: private Durchsetzung. Und genau dieses Instrument hat der nationale Gesetzgeber f\u00fcr Online-Informationspflichten <strong>stumpf geschliffen<\/strong>.<\/p>\n<p>\u00dcbrig bleibt ein <strong>zweistufiger Durchsetzungsmarkt<\/strong>: Wirtschaftsverb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen nach dem UKlaG k\u00f6nnen weiterhin \u2013 einigerma\u00dfen kostendeckend \u2013 abmahnen und Vertragsstrafen vereinbaren. Der unmittelbar betroffene Konkurrent hingegen \u2013 der die Compliance-Kosten der neuen Labels tr\u00e4gt, w\u00e4hrend der Wettbewerber nebenan sich die Umsetzung spart \u2013 kann den Versto\u00df praktisch nur noch auf eigene Rechnung verfolgen.<\/p>\n<p>Ob die Verb\u00e4nde die L\u00fccke fl\u00e4chendeckend f\u00fcllen, darf bezweifelt werden: Ihre Kapazit\u00e4ten sind begrenzt, und der wirtschaftlich Betroffene ist nicht derjenige, der entscheidet, welche Verst\u00f6\u00dfe verfolgt werden.<\/p>\n<p>Man kann darin durchaus eine unionsrechtliche Spannung sehen: Die EmpCo-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu <strong>wirksamen, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen und abschreckenden Sanktionen<\/strong>. Ein Sanktionsregime, das den naheliegendsten Kl\u00e4ger systematisch entmutigt, muss sich an diesem Ma\u00dfstab messen lassen. Die Revolution von 2020, angetreten gegen den vermeintlichen &#8220;Abmahnmissbrauch&#8221;, frisst so ihre eigenen Kinder: Sie entzieht ausgerechnet jenen Pflichten die Z\u00e4hne, die es bei ihrem Inkrafttreten noch gar nicht gab.<\/p>\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr H\u00e4ndler und Mitbewerber?<\/h2>\n<p>F\u00fcr <strong>H\u00e4ndler<\/strong> w\u00e4re es gleichwohl ein Fehler, aus dem Durchsetzungsdefizit auf Sanktionslosigkeit zu schlie\u00dfen. Der Unterlassungsanspruch besteht; Verb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen mahnen kostenpflichtig ab; und wer eine \u2013 auch \u201ekostenlose&#8221; \u2013 Mitbewerberabmahnung ignoriert, riskiert ein einstweiliges Verf\u00fcgungsverfahren mit vollem Kostenrisiko.<\/p>\n<p>Zudem ist offen, wie die Gerichte die Reichweite des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a> im Detail ziehen werden: Bei Kennzeichnungspflichten, die prim\u00e4r an der physischen Ware oder am station\u00e4ren Vertrieb ansetzen, haben Gerichte den Ausschluss bereits verneint. Die rechtzeitige, formal exakte Umsetzung der Labels bis zum 27. September 2026 ist daher alternativlos.<\/p>\n<p>F\u00fcr <strong>Mitbewerber<\/strong>, die gegen Verst\u00f6\u00dfe vorgehen wollen, kommt es mehr denn je auf die Strategie an: die richtige Wahl des Anspruchstellers, die saubere Erf\u00fcllung der Formalien des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 2 UWG<\/a>, die Pr\u00fcfung, ob neben dem Informationsversto\u00df eine \u2013 nicht privilegierte \u2013 Irref\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a> vorliegt, und gegebenenfalls die Koordination mit klagebefugten Verb\u00e4nden.<\/p>\n<div style=\"background: #f3f7fb; border: 1px solid #c9d5ea; padding: 28px 32px; margin: 32px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">\n<p style=\"color: #0b2c52; font-weight: bold; font-size: 19px; margin: 0 0 12px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">Abmahnung erhalten \u2013 oder Wettbewerbsversto\u00df entdeckt?<\/p>\n<p style=\"color: #333; margin: 0 0 18px 0; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\">Wir pr\u00fcfen kurzfristig, ob eine Abmahnung den strengen Anforderungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 UWG<\/a> gen\u00fcgt \u2013 oder wie sich ein Versto\u00df eines Konkurrenten gegen die neuen EmpCo-Pflichten trotz der Einschr\u00e4nkungen des Anti-Abmahn-Gesetzes wirksam verfolgen l\u00e4sst. Als Kanzlei f\u00fcr Marken, Medien und Wettbewerb kennen wir beide Seiten.<\/p>\n<p><a style=\"display: inline-block; background: #263e94; color: #fff; padding: 12px 28px; text-decoration: none; font-weight: bold; font-family: 'Archivo',Arial,sans-serif;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<h2>FAQ: EmpCo-Informationspflichten und Abmahnung<\/h2>\n<h3>Welche neuen Informationspflichten gelten ab dem 27. September 2026?<\/h3>\n<p>Jeder B2C-H\u00e4ndler muss mit der harmonisierten Mitteilung auf das gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsrecht hinweisen \u2013 im Ladengesch\u00e4ft und im Online-Shop. Bietet der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, muss zus\u00e4tzlich die harmonisierte Kennzeichnung (Garantie-Label) verwendet werden. Gestaltung und Inhalt gibt die Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2025\/1960 verbindlich vor.<\/p>\n<h3>K\u00f6nnen Mitbewerber Verst\u00f6\u00dfe gegen die neuen Label-Pflichten kostenpflichtig abmahnen?<\/h3>\n<p>Im Online-Handel regelm\u00e4\u00dfig nicht: Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a> ist der Aufwendungsersatz f\u00fcr Mitbewerber bei Verst\u00f6\u00dfen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ausgeschlossen. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt aber bestehen. Im station\u00e4ren Handel \u2013 etwa beim fehlenden Aushang \u2013 greift der Ausschluss dagegen nicht.<\/p>\n<h3>Darf bei einer Abmahnung eine Vertragsstrafe verlangt werden?<\/h3>\n<p>Bei einer erstmaligen Mitbewerberabmahnung wegen solcher Online-Verst\u00f6\u00dfe darf keine Vertragsstrafe vereinbart werden, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13a.html\" title=\"&sect; 13a UWG: Vertragsstrafe\">\u00a7 13a Abs. 2 UWG<\/a>). Wirtschaftsverb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen unterliegen dieser Beschr\u00e4nkung nicht.<\/p>\n<h3>Bleiben Verst\u00f6\u00dfe gegen die EmpCo-Pflichten damit folgenlos?<\/h3>\n<p>Nein. Klagebefugte Verb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen k\u00f6nnen weiterhin kostenpflichtig abmahnen und Vertragsstrafen vereinbaren. Auch Mitbewerber k\u00f6nnen Unterlassung verlangen und gerichtlich \u2013 etwa im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung \u2013 durchsetzen; das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens tr\u00e4gt dann der Verletzer.<\/p>\n<h3>Ist abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt, welche Verst\u00f6\u00dfe unter <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG<\/a> fallen?<\/h3>\n<p>Nein. Die Reichweite der Bereichsausnahme ist auslegungsbed\u00fcrftig und besch\u00e4ftigt die Gerichte. Bei Pflichten, die tatbestandlich nicht an den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ankn\u00fcpfen \u2013 etwa Kennzeichnungspflichten auf der physischen Verpackung \u2013, wurde der Ausschluss bereits verneint. F\u00fcr die neuen Label-Pflichten wird sich eine Kasuistik erst entwickeln.<\/p>\n<p><script type=\"application\/ld+json\">\n{\n  \"@context\": \"https:\/\/schema.org\",\n  \"@type\": \"FAQPage\",\n  \"mainEntity\": [\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Welche neuen Informationspflichten gelten ab dem 27. September 2026?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Jeder B2C-H\u00e4ndler muss mit der harmonisierten Mitteilung auf das gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsrecht hinweisen \u2013 im Ladengesch\u00e4ft und im Online-Shop. Bietet der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, muss zus\u00e4tzlich die harmonisierte Kennzeichnung (Garantie-Label) verwendet werden. Gestaltung und Inhalt gibt die Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2025\/1960 verbindlich vor.\"\n      }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"K\u00f6nnen Mitbewerber Verst\u00f6\u00dfe gegen die neuen Label-Pflichten kostenpflichtig abmahnen?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Im Online-Handel regelm\u00e4\u00dfig nicht: Nach \u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ist der Aufwendungsersatz f\u00fcr Mitbewerber bei Verst\u00f6\u00dfen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ausgeschlossen. Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt aber bestehen. Im station\u00e4ren Handel \u2013 etwa beim fehlenden Aushang \u2013 greift der Ausschluss dagegen nicht.\"\n      }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Darf bei einer Abmahnung eine Vertragsstrafe verlangt werden?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Bei einer erstmaligen Mitbewerberabmahnung wegen solcher Online-Verst\u00f6\u00dfe darf keine Vertragsstrafe vereinbart werden, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt (\u00a7 13a Abs. 2 UWG). Wirtschaftsverb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen unterliegen dieser Beschr\u00e4nkung nicht.\"\n      }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Bleiben Verst\u00f6\u00dfe gegen die EmpCo-Pflichten damit folgenlos?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Nein. Klagebefugte Verb\u00e4nde und qualifizierte Einrichtungen k\u00f6nnen weiterhin kostenpflichtig abmahnen und Vertragsstrafen vereinbaren. Auch Mitbewerber k\u00f6nnen Unterlassung verlangen und gerichtlich \u2013 etwa im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung \u2013 durchsetzen; das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens tr\u00e4gt dann der Verletzer.\"\n      }\n    },\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Ist abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt, welche Verst\u00f6\u00dfe unter \u00a7 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG fallen?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Nein. Die Reichweite der Bereichsausnahme ist auslegungsbed\u00fcrftig und besch\u00e4ftigt die Gerichte. Bei Pflichten, die tatbestandlich nicht an den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ankn\u00fcpfen \u2013 etwa Kennzeichnungspflichten auf der physischen Verpackung \u2013, wurde der Ausschluss bereits verneint. F\u00fcr die neuen Label-Pflichten wird sich eine Kasuistik erst entwickeln.\"\n      }\n    }\n  ]\n}\n<\/script><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 27. September 2026 muss jeder H\u00e4ndler \u2013 im Ladengesch\u00e4ft wie im Online-Shop \u2013 die neue \u201eharmonisierte Mitteilung&#8221; \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung vorhalten. Dazu kommt das \u201eGarantie-Label&#8221; f\u00fcr Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren. Die EU gibt Design, Farbe und Wortlaut bis ins Detail vor. Nur eine Frage hat der Gesetzgeber nicht beantwortet: Wer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":70588,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[33,20786],"class_list":["post-70585","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-empco","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70585","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70585"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70585\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70590,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70585\/revisions\/70590"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/70588"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70585"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70585"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70585"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}