{"id":70545,"date":"2026-07-06T21:54:45","date_gmt":"2026-07-06T19:54:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70545"},"modified":"2026-07-07T20:30:55","modified_gmt":"2026-07-07T18:30:55","slug":"lg-duesseldorf-google-youtube-sperre-gwb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-duesseldorf-google-youtube-sperre-gwb\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: LG D\u00fcsseldorf untersagt Google die Sperrung eines YouTube-Videos"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70557 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild-708x372.png\" alt=\"\" width=\"575\" height=\"302\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild-708x372.png 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild-620x326.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild-354x186.png 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild-768x403.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/youtube-sperre-beitragsbild.png 1200w\" sizes=\"(max-width: 575px) 100vw, 575px\" \/>Wie eine pauschale YouTube-Verwarnung zur kartellrechtlichen Frage wird \u2013 und warum marktm\u00e4chtige Plattformen Sperren konkret begr\u00fcnden m\u00fcssen.<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr viele Unternehmen ist YouTube l\u00e4ngst kein Nebenkanal mehr. Die Plattform ist Archiv, Suchmaschine, Kundenkontakt, Produktkommunikation und Vertrauensnachweis zugleich. Wer dort gewerblich Inhalte ver\u00f6ffentlicht, baut nicht nur Reichweite auf. Er baut Marktpr\u00e4senz auf.<\/p>\n<p>Umso gravierender ist es, wenn ein Video pl\u00f6tzlich verschwindet. Erst recht, wenn die Plattform zugleich eine Verwarnung ausspricht und der Kanalbetreiber nicht erf\u00e4hrt, welche konkrete Passage gegen welche konkrete Regel versto\u00dfen haben soll.<\/p>\n<p>Das Ergebnis: Das Landgericht D\u00fcsseldorf hat Google Ireland Limited mit <strong>Beschluss vom 01.07.2026, Az. 36 O 80\/26 [Kart]<\/strong>, im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung untersagt, ein bestimmtes YouTube-Video eines gewerblichen Kanalbetreibers weiter zu sperren bzw. nicht \u00f6ffentlich wahrnehmbar zu machen.<\/p>\n<p>Der Fall zeigt exemplarisch, dass Plattformentscheidungen nicht schon deshalb unangreifbar sind, weil sie mit \u201eCommunity-Richtlinien\u201c, \u201ePolicy\u201c oder automatisierten Pr\u00fcfprozessen begr\u00fcndet werden. Gerade marktm\u00e4chtige Plattformen m\u00fcssen erkl\u00e4ren, was sie tun. Pauschale Hinweise reichen nicht.<\/p>\n<h2 id=\"fall\">Der Fall: Video gesperrt, Verwarnung verh\u00e4ngt, Begr\u00fcndung offen<\/h2>\n<p>In einem aktuellen LHR-Mandat ging es um einen gewerblich genutzten YouTube-Kanal eines Unternehmens aus dem Bereich Fachhandel, Outdoor, Jagd- und Schie\u00dfsportzubeh\u00f6r. Der Kanal wurde seit Jahren betrieben und verf\u00fcgte \u00fcber eine erhebliche Reichweite. Auf ihm befanden sich mehrere hundert Videos, darunter Produktvorstellungen, Testberichte und Informationsbeitr\u00e4ge zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n<p>YouTube hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Videos des Unternehmens beanstandet. Mal war von einem Versto\u00df gegen \u201eCommunity-Richtlinien\u201c die Rede, mal von der \u201eRichtlinie zu Schusswaffen\u201c. F\u00fcr den Kanalbetreiber blieb jedoch unklar, welche konkrete Aussage, welche Szene oder welche Passage beanstandet wurde.<\/p>\n<p>Besonders problematisch wurde die Situation, als YouTube ein weiteres Video sperrte, das sich nach dem Vortrag des Unternehmens mit waffenrechtlichen \u00c4nderungen und der Verwaltungspraxis befasste. Es ging also nicht um ein Verkaufsangebot, nicht um eine Anleitung zur Herstellung oder Modifikation von Waffen und nicht um die Umgehung gesetzlicher Vorgaben. Es ging um Information.<\/p>\n<blockquote><p>Die Plattform verwies lediglich pauschal auf einen angeblichen Versto\u00df gegen ihre Schusswaffen-Richtlinie. Eine konkrete Passage, ein Zeitstempel oder eine nachvollziehbare Einordnung wurden nicht mitgeteilt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Kanalbetreiber legte Beschwerde ein. Auch diese blieb ohne substanzielle Begr\u00fcndung erfolglos. Nachfragen \u00fcber die vorgesehenen Support- und Beschwerdewege f\u00fchrten ebenfalls nicht zu einer nachvollziehbaren Aufkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen blieb nur die Sanktion: Das Video war gesperrt. Im System war eine Verwarnung hinterlegt. Und bei weiteren Beanstandungen drohten zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkungen bis hin zur Gefahr f\u00fcr den gesamten Kanal.<\/p>\n<h2 id=\"problem\">Das Problem: Eine Videosperre ist selten nur eine Videosperre<\/h2>\n<p>Wer YouTube rein privat nutzt, kann eine Sperre vielleicht noch als isoliertes \u00c4rgernis betrachten. Bei einem gewerblichen Kanal liegt der Fall anders.<\/p>\n<p>Eine Sperrung betrifft nicht nur den einzelnen Inhalt. Sie kann Reichweite vernichten, Kundenkommunikation unterbrechen, laufende Kampagnen beeintr\u00e4chtigen und das Vertrauen von Gesch\u00e4ftspartnern besch\u00e4digen. Vor allem aber kann sie in ein Sanktionssystem eingebettet sein, das bei wiederholten Beanstandungen den gesamten Kanal gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Genau darin lag hier der entscheidende Punkt.<\/p>\n<ul>\n<li>Das Video war nicht mehr \u00f6ffentlich abrufbar.<\/li>\n<li>Die Plattform hatte eine Verwarnung erfasst.<\/li>\n<li>Der Kanalbetreiber konnte nicht erkennen, was er k\u00fcnftig anders machen sollte.<\/li>\n<li>Weitere Inhalte standen unter dem Risiko nachtr\u00e4glicher Beanstandung.<\/li>\n<li>Die gewerbliche Nutzung des Kanals war insgesamt belastet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das ist f\u00fcr Unternehmen keine blo\u00dfe Unannehmlichkeit. Es ist ein Eingriff in die digitale Marktpr\u00e4senz.<\/p>\n<h2 id=\"entscheidung\">Die Entscheidung: LG D\u00fcsseldorf erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google<\/h2>\n<p>Das Landgericht D\u00fcsseldorf gab dem Antrag statt. Mit <strong>Beschluss vom 01.07.2026, Az. 36 O 80\/26 [Kart]<\/strong>, untersagte es Google Ireland Limited im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung, das betroffene Video weiter zu sperren bzw. nicht mehr \u00f6ffentlich wahrnehmbar zu machen.<\/p>\n<p>Der Beschluss ist aus mehreren Gr\u00fcnden bemerkenswert.<\/p>\n<p>Das Gericht bejahte zun\u00e4chst die internationale, sachliche und \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit. Google Ireland Limited hat ihren Sitz in Irland. Gleichwohl konnten deutsche Gerichte nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> angerufen werden, weil sich die geltend gemachte kartellrechtliche Beeintr\u00e4chtigung auf die wirtschaftliche Entfaltung des Unternehmens in Deutschland auswirkte.<\/p>\n<p>In der Sache st\u00fctzte das Gericht den Verf\u00fcgungsanspruch auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/33.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 33 GWB<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/19.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 19 GWB<\/a>. YouTube wurde im Rahmen der Pr\u00fcfung als marktbeherrschende Plattform f\u00fcr gewerbliche Inhalteanbieter behandelt. Entscheidend war dabei nicht nur die Reichweite der Plattform, sondern ihre Bedeutung als Kommunikations-, Werbe- und Vertriebskanal.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte insbesondere darauf ab, dass die Sperrung in der konkreten Form missbr\u00e4uchlich war, weil sie ohne hinreichende Begr\u00fcndung und ohne wirksame M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme erfolgte.<\/p>\n<blockquote><p>Der blo\u00dfe Hinweis auf einen Versto\u00df gegen die \u201eRichtlinie zu Schusswaffen\u201c gen\u00fcgte nicht. Der Kanalbetreiber musste nachvollziehen k\u00f6nnen, welcher Inhalt aus welchem Grund gegen welche konkrete Regel versto\u00dfen haben soll.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist der Kern der Entscheidung: Plattformen d\u00fcrfen Regeln haben. Sie d\u00fcrfen diese Regeln auch durchsetzen. Sie d\u00fcrfen aber bei einem gewerblichen Nutzer nicht mit pauschalen Standardformeln in dessen Marktauftritt eingreifen und ihn anschlie\u00dfend in einem faktisch leerlaufenden Beschwerdesystem zur\u00fccklassen.<\/p>\n<h2 id=\"rechtlicher-rahmen\">Rechtlicher Rahmen: Warum Kartellrecht bei YouTube-Sperren greift<\/h2>\n<h3>1. Marktbeherrschung und Behinderungsmissbrauch<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/19.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 19 GWB<\/a> verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ein solcher Missbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen andere Unternehmen unbillig behindert.<\/p>\n<p>Bei YouTube-Sperren ist die Behinderung nicht erst dann relevant, wenn der gesamte Kanal gel\u00f6scht wird. Schon die Sperrung einzelner Videos kann erheblich sein, wenn sie mit Verwarnungen, Funktionseinschr\u00e4nkungen oder weiteren Sanktionsrisiken verbunden ist.<\/p>\n<p>Das Gericht sah die Sperrung deshalb nicht isoliert. Es ber\u00fccksichtigte, dass die Verwarnung den gesamten Kanal betrifft und bei weiteren Ma\u00dfnahmen erhebliche Folgen drohen.<\/p>\n<h3>2. Keine Sperre ohne konkrete Begr\u00fcndung<\/h3>\n<p>Ein zentraler Punkt war die fehlende Einzelfallbegr\u00fcndung. YouTube hatte nicht nachvollziehbar mitgeteilt, welche konkrete Aussage, Szene oder Handlung den angeblichen Richtlinienversto\u00df begr\u00fcnden sollte.<\/p>\n<p>Das reicht bei einem gewerblichen Kanal nicht.<\/p>\n<p>Wer einen Unternehmenskanal sperrt oder sanktioniert, muss dem Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung erm\u00f6glichen. Sonst wird das Beschwerdeverfahren zur F\u00f6rmlichkeit. Der Nutzer klickt auf \u201eBeschwerde\u201c, erh\u00e4lt eine Ablehnung und wei\u00df am Ende nicht mehr als vorher.<\/p>\n<h3>3. DSA und P2B-VO best\u00e4tigen den Transparenzma\u00dfstab<\/h3>\n<p>Die Wertung passt auch zu den Transparenzanforderungen des Digital Services Act und der P2B-Verordnung. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSA\/17.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 17 DSA<\/a> m\u00fcssen Hostingdienste bei bestimmten Beschr\u00e4nkungen eine klare und spezifische Begr\u00fcndung bereitstellen. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/P2B-VO\/4.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 4 P2B-VO<\/a> sind bei Einschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber gewerblichen Nutzern konkrete Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p>Die Begriffe unterscheiden sich. Die Richtung ist dieselbe: Wer beschr\u00e4nkt, muss erkl\u00e4ren. Wer sanktioniert, muss konkret werden. Wer eine Beschwerde vorsieht, muss sie ernsthaft pr\u00fcfen.<\/p>\n<h3>4. Der Fall steht nicht isoliert<\/h3>\n<p>Die Entscheidung f\u00fcgt sich in eine Reihe von F\u00e4llen ein, in denen Gerichte Plattformen nicht mehr ohne Weiteres durchgehen lassen, gewerbliche Nutzer mit pauschalen Sperrhinweisen abzufertigen.<\/p>\n<p>LHR hat hierzu bereits mehrfach berichtet, etwa zu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-ads-behoerden-werbung-lg-duesseldorf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Google Ads, Beh\u00f6rden-Anschein und Plattformhaftung<\/a>, zur <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-kdp-konto-sperre-lg-duesseldorf-einstweilige-verfuegung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sperrung eines Amazon-KDP-Kontos durch Amazon<\/a> sowie zur <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-play-sperrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kontosperrung im App-Store<\/a>.<\/p>\n<p>Gemeinsam ist diesen F\u00e4llen: Unternehmen werden nicht nur technisch ausgesperrt. Sie verlieren Zugang zu M\u00e4rkten, Kunden und Sichtbarkeit. Das ist rechtlich angreifbar, wenn die Plattform ihre Macht ohne nachvollziehbare Begr\u00fcndung einsetzt.<\/p>\n<h2 id=\"strategie\">Strategische Vorgehensweise: Warum der Eilantrag Erfolg hatte<\/h2>\n<h3>1. Sachverhalt technisch und wirtschaftlich sauber aufbereiten<\/h3>\n<p>Bei Plattformf\u00e4llen reicht es selten aus, nur die Sperrmitteilung vorzulegen. Entscheidend ist, die Bedeutung des Kanals, die Reichweite, die wirtschaftliche Nutzung und die praktischen Folgen der Sperre zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall wurden insbesondere die gewerbliche Nutzung des Kanals, die Reichweite, die fr\u00fcheren Sperren, die Verwarnungshistorie, die Beschwerdeversuche und die wirtschaftlichen Folgen aufbereitet.<\/p>\n<h3>2. Plattforminterne Beschwerdewege nutzen, aber nicht darin stecken bleiben<\/h3>\n<p>Der Kanalbetreiber hatte die vorgesehenen Beschwerdem\u00f6glichkeiten genutzt und nach konkreten Gr\u00fcnden gefragt. Genau das war wichtig. Es zeigte dem Gericht, dass zun\u00e4chst versucht wurde, die Angelegenheit au\u00dfergerichtlich zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Wenn die Plattform darauf nur mit Standardantworten reagiert oder nicht substantiell antwortet, kann dies die gerichtliche Argumentation sogar st\u00e4rken. Denn dann wird sichtbar, dass der Nutzer nicht nur mit einer Sperre, sondern auch mit einem ineffektiven Pr\u00fcfverfahren konfrontiert ist.<\/p>\n<h3>3. Den kartellrechtlichen Hebel richtig setzen<\/h3>\n<p>Der Antrag beschr\u00e4nkte sich nicht auf die Frage, ob YouTube seine eigenen Richtlinien m\u00f6glicherweise falsch angewendet hat. Er stellte die marktbezogene Wirkung in den Mittelpunkt: YouTube als zentrale Plattform, der Kanal als Bestandteil der gesch\u00e4ftlichen Marktpr\u00e4senz, die Sperre als wettbewerbliche Behinderung.<\/p>\n<p>Das ist bei Plattformf\u00e4llen h\u00e4ufig der entscheidende Unterschied.<\/p>\n<h3>4. Dringlichkeit konsequent darstellen<\/h3>\n<p>Auch im Eilverfahren muss gezeigt werden, warum der Betroffene nicht auf ein Hauptsacheverfahren verwiesen werden kann. Hier wirkten Sperre und Verwarnung fort. Gleichzeitig bestand das Risiko weiterer Sanktionen. Reichweitenverluste, Sichtbarkeit und algorithmische Effekte lassen sich sp\u00e4ter oft nicht vollst\u00e4ndig nachholen.<\/p>\n<p>Das Gericht bejahte den Verf\u00fcgungsgrund.<\/p>\n<h2 id=\"fazit\">Fazit: Plattformen d\u00fcrfen pr\u00fcfen. Aber nicht pauschal sanktionieren.<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Landgerichts D\u00fcsseldorf ist ein wichtiges Signal f\u00fcr gewerbliche YouTube-Kan\u00e4le und andere Unternehmen, die von Plattformen abh\u00e4ngig sind.<\/p>\n<p>Plattformen d\u00fcrfen Inhalte moderieren. Sie d\u00fcrfen Regeln aufstellen. Sie d\u00fcrfen auch eingreifen, wenn ein echter Versto\u00df vorliegt.<\/p>\n<p>Aber sie m\u00fcssen konkret werden.<\/p>\n<p>Eine pauschale Policy-Formel ersetzt keine Begr\u00fcndung. Ein Beschwerdebutton ersetzt keine Pr\u00fcfung. Eine marktm\u00e4chtige Plattform darf einen gewerblichen Nutzer nicht in Unklarheit dar\u00fcber lassen, welches Verhalten k\u00fcnftig zu weiteren Sanktionen f\u00fchren soll.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen bedeutet das: Sperren, Verwarnungen und Kontoeinschr\u00e4nkungen sollten nicht vorschnell hingenommen werden. Entscheidend ist eine schnelle, saubere Dokumentation des Falls, eine rechtlich pr\u00e4zise Ansprache der Plattform und, wenn erforderlich, der konsequente Gang in den einstweiligen Rechtsschutz.<\/p>\n<h2>Sie sind von einer YouTube-, Google-, Amazon- oder Plattform-Sperre betroffen?<\/h2>\n<p>Wenn ein Unternehmenskanal, H\u00e4ndlerkonto, Werbekonto oder Plattformzugang gesperrt wurde, sollte der Fall kurzfristig gepr\u00fcft werden. Gerade bei laufenden Verwarnungen, drohenden weiteren Sanktionen oder erheblichen Umsatzausf\u00e4llen kann schnelles Vorgehen entscheidend sein.<\/p>\n<p>LHR pr\u00fcft Plattform-Sperren au\u00dfergerichtlich und, wenn erforderlich, im gerichtlichen Eilverfahren.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/plattform-konto-gesperrt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weitere Informationen: Plattform-Konto gesperrt?<\/a><\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/plattform-konto-gesperrt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Plattform-Konto gesperrt? Anwalt f\u00fcr Konto-Freischaltung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-ads-behoerden-werbung-lg-duesseldorf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LHR-Praxisfall: Google Ads, Beh\u00f6rden-Anschein und die Frage, wann Google verantwortlich ist<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-kdp-konto-sperre-lg-duesseldorf-einstweilige-verfuegung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LHR-Praxisfall: LG D\u00fcsseldorf untersagt Amazon die Sperrung eines KDP-Kontos<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-play-sperrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LHR Praxisfall: Kontosperrung im App-Store<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/unsere-erfolge\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unsere Erfolge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie eine pauschale YouTube-Verwarnung zur kartellrechtlichen Frage wird \u2013 und warum marktm\u00e4chtige Plattformen Sperren konkret begr\u00fcnden m\u00fcssen. 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