{"id":70520,"date":"2026-07-03T07:09:04","date_gmt":"2026-07-03T05:09:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70520"},"modified":"2026-07-03T07:16:15","modified_gmt":"2026-07-03T05:16:15","slug":"bgh-schufa-bestrittene-forderung-negativeintrag-dsgvo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bgh-schufa-bestrittene-forderung-negativeintrag-dsgvo\/","title":{"rendered":"BGH zu SCHUFA-Meldungen: Bestrittene Forderung ist keine belastbare Bonit\u00e4tsinformation"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70530 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-708x398.jpg\" alt=\"\" width=\"568\" height=\"319\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-708x398.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-620x349.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-354x199.jpg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-768x432.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei-1536x864.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/BGH-Auskunftei.jpg 1672w\" sizes=\"(max-width: 568px) 100vw, 568px\" \/>Wie aus einer alten, bestrittenen Forderung ein SCHUFA-Negativeintrag wurde \u2013 und warum der Bundesgerichtshof Inkassounternehmen und Auskunfteien deutliche Grenzen setzt.<\/em><\/p>\n<p><em>Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann im Alltag erhebliche Folgen haben. Handyvertrag, Versicherung, Wohnung, Finanzierung, Lieferantenkredit: Wer bei einer Auskunftei als schlechtes Risiko erscheint, merkt oft erst bei der n\u00e4chsten Vertragsanbahnung, dass l\u00e4ngst \u00fcber ihn entschieden wird.<\/em><\/p>\n<p><em>Besonders problematisch sind F\u00e4lle, in denen der Eintrag auf einer Forderung beruht, die gar nicht tituliert ist, vom Betroffenen bestritten wurde und deren Zusammensetzung nicht einmal nachvollziehbar erl\u00e4utert werden kann.<\/em><\/p>\n<p><em>Genau eine solche Konstellation hatte nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden.<\/em><\/p>\n<p><em>Mit <strong>Urteil vom 12.05.2026 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20375\/24\" title=\"BGH, 12.05.2026 - VI ZR 375\/24: Zul&auml;ssigkeit der &Uuml;bermittlung personenbezogener Daten i.R.d. Me...\">VI ZR 375\/24<\/a><\/strong> hat der BGH klargestellt: Eine nicht titulierte, bestrittene und nicht plausibel dargelegte Forderung darf nicht ohne Weiteres an die SCHUFA gemeldet werden. Wer eine solche Meldung veranlasst, riskiert nicht nur deren Widerruf, sondern auch Schadensersatz nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/82.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 82 DSGVO<\/a>.<\/em><\/p>\n<h2 id=\"fall\">Der Fall: Stromrechnung, Inkasso und SCHUFA-Eintrag<\/h2>\n<p>Ausgangspunkt war eine vergleichsweise allt\u00e4gliche Forderung. Der Kl\u00e4ger hatte im Jahr 2014 Strom bezogen. Nach einer fristlosen K\u00fcndigung stellte der Energieversorger eine Schlussrechnung \u00fcber 529,16 Euro. Der Kl\u00e4ger bestritt die Forderung jedoch fr\u00fchzeitig. Er erkl\u00e4rte, die Rechnung sei aus seiner Sicht \u201e\u00fcberh\u00f6ht und \u00fcberzogen\u201c, und bat um \u00dcbersendung einer korrigierten Rechnung.<\/p>\n<p>Jahre sp\u00e4ter \u00fcbernahm ein Inkassounternehmen die Bearbeitung der Forderung. Im M\u00e4rz 2021 veranlasste es die Aufnahme der Forderung als Negativeintrag in den Datenbestand der SCHUFA. Im M\u00e4rz 2022 folgte eine weitere Meldung. Der SCHUFA-Score des Kl\u00e4gers wurde dadurch beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger verlangte den Widerruf der Meldungen und Ersatz immateriellen Schadens.<\/p>\n<p>Das Landgericht Kiel gab ihm im Wesentlichen Recht. Das OLG Schleswig best\u00e4tigte zwar den Widerrufsanspruch, lehnte aber den Schadensersatz ab. Der BGH hielt die Verurteilung zum Widerruf aufrecht und hob die Entscheidung des OLG zum Schadensersatz auf.<\/p>\n<h2 id=\"entscheidung\">Die Entscheidung des BGH: Eine blo\u00df behauptete Forderung reicht nicht<\/h2>\n<p>Der entscheidende Punkt des Urteils ist einfach, aber f\u00fcr die Praxis erheblich:<\/p>\n<blockquote><p>Forderungsdaten d\u00fcrfen nur dann an eine Auskunftei \u00fcbermittelt werden, wenn sie geeignet sind, eine objektive und zuverl\u00e4ssige Bewertung der Kreditw\u00fcrdigkeit zu erm\u00f6glichen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das war hier nicht der Fall.<\/p>\n<p>Der BGH stellt darauf ab, dass die Forderung nicht tituliert war, vom Kl\u00e4ger bestritten wurde und vom Inkassounternehmen nicht plausibel dargelegt werden konnte. Die Schlussrechnung enthielt mehrere Positionen, deren Zusammensetzung nicht nachvollziehbar erl\u00e4utert wurde. Dazu geh\u00f6rten unter anderem ein \u201eNichterf\u00fcllungsschaden\u201c, Mahn- und \u00dcberweisungsgeb\u00fchren sowie weitere Verzugskosten.<\/p>\n<p>H\u00e4ngen bleibt: Nicht jede offene Forderung ist eine zul\u00e4ssige Bonit\u00e4tsinformation.<\/p>\n<p>Wer nicht zahlt, weil er eine Forderung sachlich bestreitet, ist nicht ohne Weiteres zahlungsunwillig oder kreditunw\u00fcrdig. Genau diesen Unterschied m\u00fcssen Inkassounternehmen und Auskunfteien beachten.<\/p>\n<h2 id=\"rechtlicher-rahmen\">Rechtlicher Rahmen: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/6.html\" title=\"Art. 6 DSGVO: Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Verarbeitung\">Art. 6 DSGVO<\/a> und das berechtigte Interesse<\/h2>\n<p>Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA ist eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Ohne Einwilligung kommt regelm\u00e4\u00dfig nur <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/6.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO<\/a> als Rechtsgrundlage in Betracht.<\/p>\n<p>Danach ist eine Verarbeitung nur rechtm\u00e4\u00dfig, wenn drei Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Es muss ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen.<\/li>\n<li>Die Verarbeitung muss zur Wahrung dieses Interesses erforderlich sein.<\/li>\n<li>Die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person d\u00fcrfen nicht \u00fcberwiegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der BGH erkennt ausdr\u00fccklich an, dass Auskunfteien und deren Vertragspartner grunds\u00e4tzlich berechtigte Interessen an Bonit\u00e4tsinformationen haben k\u00f6nnen. Kreditgeber, Versicherer oder andere Vertragspartner d\u00fcrfen sich grunds\u00e4tzlich vor Zahlungsausf\u00e4llen sch\u00fctzen. Auch die Allgemeinheit hat ein Interesse daran, dass Kreditrisiken realistisch eingesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das hilft dem meldenden Unternehmen aber nur, wenn die konkrete Information tats\u00e4chlich aussagekr\u00e4ftig ist.<\/p>\n<h3>1. Bonit\u00e4tsdaten m\u00fcssen belastbar sein<\/h3>\n<p>Eine Meldung an die SCHUFA ist kein Druckmittel. Sie dient nicht dazu, bestrittene Forderungen durchzusetzen. Sie darf nur Informationen enthalten, aus denen sich belastbare R\u00fcckschl\u00fcsse auf Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungswillen ziehen lassen.<\/p>\n<p>Eine bestrittene, nicht titulierte und nicht nachvollziehbar erkl\u00e4rte Forderung erf\u00fcllt diese Funktion nicht.<\/p>\n<h3>2. Inkassounternehmen m\u00fcssen pr\u00fcfen<\/h3>\n<p>Der BGH macht deutlich, dass sich ein Inkassounternehmen nicht darauf zur\u00fcckziehen kann, die Forderung sei ihm von einem Gl\u00e4ubiger \u00fcbergeben worden. Wer eine SCHUFA-Meldung veranlasst, muss die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Das betrifft insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Besteht die Forderung \u00fcberhaupt?<\/li>\n<li>Ist sie f\u00e4llig?<\/li>\n<li>Wurde sie bestritten?<\/li>\n<li>Ist das Bestreiten sachlich nachvollziehbar?<\/li>\n<li>Ist die Forderung tituliert?<\/li>\n<li>Ist die Zusammensetzung der Forderung plausibel?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Fehlt diese Pr\u00fcfung, kann das berechtigte Interesse an der Daten\u00fcbermittlung entfallen.<\/p>\n<h3>3. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/31.html\" title=\"&sect; 31 BDSG: Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonit&auml;tsausk&uuml;nften\">\u00a7 31 BDSG<\/a> ersetzt die DSGVO-Pr\u00fcfung nicht<\/h3>\n<p>Der BGH stellt zudem klar, dass sich die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der \u00dcbermittlung allein nach der DSGVO richtet. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/31.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 31 BDSG<\/a> regelt nicht unmittelbar die \u00dcbermittlung von Daten an Auskunfteien. Ma\u00dfgeblich bleibt daher die Pr\u00fcfung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/6.html\" title=\"Art. 6 DSGVO: Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Verarbeitung\">Art. 6 DSGVO<\/a>.<\/p>\n<p>Das ist wichtig, weil Auskunfteien und meldende Unternehmen in der Praxis h\u00e4ufig mit schematischen Voraussetzungen arbeiten. Das Urteil zeigt: Entscheidend ist am Ende die konkrete datenschutzrechtliche Interessenabw\u00e4gung.<\/p>\n<h2 id=\"widerruf\">Widerruf der SCHUFA-Meldung: Der Eintrag muss aktiv beseitigt werden<\/h2>\n<p>Der BGH best\u00e4tigt den Anspruch des Kl\u00e4gers auf Widerruf der Meldungen gegen\u00fcber der SCHUFA.<\/p>\n<p>Der Anspruch kann sich nach Auffassung des Senats jedenfalls aus nationalem Recht ergeben, n\u00e4mlich aus einer entsprechenden Anwendung von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 823 Abs. 1 BGB<\/a> in Verbindung mit dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Praktisch bedeutet das: Es reicht nicht, wenn das meldende Unternehmen lediglich erkl\u00e4rt, k\u00fcnftig vorsichtiger zu sein. Die rechtswidrige Meldung wirkt fort, solange sie bei der SCHUFA gespeichert ist oder von dort weiterverwendet werden kann. Deshalb muss sie aktiv widerrufen werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betroffene ist das ein zentraler Punkt. Wer nur eine abstrakte Feststellung der Rechtswidrigkeit erh\u00e4lt, hat im Gesch\u00e4ftsverkehr oft wenig gewonnen. Entscheidend ist, dass der Eintrag verschwindet und der Score nicht l\u00e4nger durch rechtswidrige Daten belastet wird.<\/p>\n<h2 id=\"schadensersatz\">Immaterieller Schadensersatz: Schlechter Score kann wirtschaftlichen Ruf verletzen<\/h2>\n<p>Besonders praxisrelevant ist der Teil der Entscheidung zum immateriellen Schadensersatz nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/82.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 82 DSGVO<\/a>.<\/p>\n<p>Das OLG Schleswig hatte einen Schadensersatzanspruch noch abgelehnt. Es meinte, der Kl\u00e4ger habe nicht ausreichend dargelegt, dass gerade diese eine SCHUFA-Meldung f\u00fcr gescheiterte Vertragsabschl\u00fcsse urs\u00e4chlich gewesen sei. Schlie\u00dflich habe es weitere negative Umst\u00e4nde gegeben, die ebenfalls den Score beeinflusst haben k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der BGH sieht das anders.<\/p>\n<p>Nach seiner Auffassung kann bereits die Beeintr\u00e4chtigung des wirtschaftlichen Rufs durch einen schlechteren SCHUFA-Score einen immateriellen Schaden darstellen. Es ist nicht erforderlich, dass der konkrete Negativeintrag allein oder ma\u00dfgeblich f\u00fcr gescheiterte Vertr\u00e4ge verantwortlich war. Diese Frage kann f\u00fcr die H\u00f6he des Schadensersatzes eine Rolle spielen, nicht aber f\u00fcr das \u201eOb\u201c des Schadens.<\/p>\n<p>Das ist eine deutliche Korrektur.<\/p>\n<p>Denn in der Praxis ist es f\u00fcr Betroffene h\u00e4ufig schwer, exakt nachzuweisen, welcher einzelne Datensatz welchen Anteil an einer Vertragsablehnung hatte. Scores entstehen aus mehreren Faktoren. Gerade deshalb w\u00e4re es lebensfremd, den Schadensersatz nur dann zuzusprechen, wenn ein einzelner Eintrag als alleinige Ursache isoliert werden kann.<\/p>\n<h3>Kontrollverlust als eigener immaterieller Schaden<\/h3>\n<p>Der BGH beanstandet au\u00dferdem die Annahme des OLG, ein Kontrollverlust liege nicht vor, weil der Empf\u00e4nger der Daten \u2013 die SCHUFA \u2013 bekannt gewesen sei und die weiteren Ausk\u00fcnfte geregelt erfolgten.<\/p>\n<p>Auch das greift zu kurz.<\/p>\n<p>Nach dem BGH gen\u00fcgt es, dass personenbezogene Daten rechtswidrig an die SCHUFA \u00fcbermittelt wurden und dadurch die Gefahr weiterer \u00dcbermittlungen an eine unbestimmte Zahl von Dritten entsteht. Bei SCHUFA-Abfragen durch Vertragspartner ist genau das der Fall.<\/p>\n<p>Ein besonderes Gef\u00fchl der Hilflosigkeit oder des Beobachtetwerdens muss der Betroffene nicht zus\u00e4tzlich darlegen. Solche Umst\u00e4nde k\u00f6nnen den Schaden vertiefen. Sie sind aber keine zwingende Voraussetzung.<\/p>\n<h2 id=\"praxis\">Was Betroffene daraus lernen k\u00f6nnen<\/h2>\n<p>Das Urteil ist f\u00fcr Verbraucher, Unternehmer und Unternehmen wichtig, die von SCHUFA-, Creditreform-, CRIF- oder Infoscore-Eintr\u00e4gen betroffen sind.<\/p>\n<p>Gerade bei bestrittenen Forderungen lohnt sich eine genaue Pr\u00fcfung. Nicht jeder Negativeintrag ist rechtm\u00e4\u00dfig. Nicht jede Forderungsmeldung ist eine zul\u00e4ssige Bonit\u00e4tsinformation. Und nicht jede Auskunftei darf sich auf abstrakte Brancheninteressen zur\u00fcckziehen.<\/p>\n<p>Betroffene sollten insbesondere pr\u00fcfen lassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Ist die gemeldete Forderung tituliert?<\/li>\n<li>Wurde die Forderung vor der Meldung bestritten?<\/li>\n<li>Ist die Forderung der H\u00f6he nach nachvollziehbar?<\/li>\n<li>Wurden Hauptforderung, Nebenforderungen, Mahnkosten und Inkassokosten sauber getrennt?<\/li>\n<li>Ist der Eintrag noch aktuell?<\/li>\n<li>Wurde der Score durch unzul\u00e4ssige oder veraltete Daten beeinflusst?<\/li>\n<li>Bestehen Anspr\u00fcche auf L\u00f6schung, Berichtigung, Widerruf der Meldung oder Schadensersatz?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Fall steht nicht isoliert. LHR besch\u00e4ftigt sich seit Jahren mit rechtswidrigen Bonit\u00e4tseintr\u00e4gen und fehlerhaften Auskunftei-Bewertungen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere F\u00e4lle, in denen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/creditreform-schufa-loeschen-lassen\/\">Creditreform- oder SCHUFA-Eintr\u00e4ge gel\u00f6scht<\/a>, Scores korrigiert oder unzul\u00e4ssige Negativmerkmale beseitigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Passend dazu zeigen auch weitere Beitr\u00e4ge im LHR-Magazin, wie folgenreich fehlerhafte Bonit\u00e4tsdaten sein k\u00f6nnen, etwa bei der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/creditreform-schufa-bonitaet-2\/\">Erholung eines Bonit\u00e4tsprofils nach einem Negativmerkmal<\/a> oder bei der Frage, wann erledigte Eintr\u00e4ge nicht mehr jahrelang fortwirken d\u00fcrfen, wie im Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/olg-koeln-creditreform-bezahlt\/\">\u201eOLG K\u00f6ln: Wer seine Schulden begleicht, darf nicht noch jahrelang unter einem Creditreform-Eintrag leiden\u201c<\/a>.<\/p>\n<h2>Was Unternehmen und Inkassodienstleister daraus lernen m\u00fcssen<\/h2>\n<p>F\u00fcr Unternehmen, die Forderungen an Inkassodienstleister \u00fcbergeben oder selbst Auskunftei-Meldungen veranlassen, enth\u00e4lt die Entscheidung ebenfalls eine klare Warnung.<\/p>\n<p>Eine SCHUFA-Meldung ist rechtlich kein Nebenprodukt des Forderungsmanagements. Sie ist ein erheblicher Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit und den Ruf des Betroffenen. Deshalb muss vor einer Meldung sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden, ob die Forderung wirklich als Bonit\u00e4tsinformation taugt.<\/p>\n<p>Wer bestrittene oder unklare Forderungen meldet, schafft ein eigenes Haftungsrisiko. Das gilt erst recht, wenn Nebenforderungen, Inkassokosten oder pauschale Schadenspositionen in einer Weise eingemeldet werden, die f\u00fcr Au\u00dfenstehende nicht mehr nachvollziehbar ist.<\/p>\n<p>Die Entscheidung zwingt damit zu mehr Sorgfalt im Forderungsmanagement. Meldung zuerst, Pr\u00fcfung sp\u00e4ter \u2013 dieser Weg ist nach der Linie des BGH gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<h2>Fazit: SCHUFA-Eintr\u00e4ge sind \u00fcberpr\u00fcfbar<\/h2>\n<p>Der BGH st\u00e4rkt Betroffene gegen rechtswidrige Negativeintr\u00e4ge deutlich.<\/p>\n<p>Eine bestrittene Forderung darf nicht ohne Weiteres zur Bonit\u00e4tsinformation werden. Wer Daten an die SCHUFA meldet, muss pr\u00fcfen, ob die Forderung belastbar, nachvollziehbar und \u00fcberhaupt geeignet ist, etwas \u00fcber Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungswillen auszusagen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betroffene bedeutet das: Ein SCHUFA- oder Creditreform-Eintrag ist kein Schicksal. Er kann angegriffen werden. Er kann widerrufen werden. Und in geeigneten F\u00e4llen kann zus\u00e4tzlich Schadensersatz verlangt werden.<\/p>\n<h2>Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag pr\u00fcfen lassen<\/h2>\n<p>Ein negativer Eintrag bei SCHUFA, Creditreform, CRIF oder Infoscore kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. LHR pr\u00fcft, ob die gespeicherten Daten zutreffend, aktuell und rechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet werden und setzt Anspr\u00fcche auf Auskunft, Berichtigung, L\u00f6schung, Widerruf der Meldung und Schadensersatz durch.<\/p>\n<p>Wenn Sie von einem negativen Bonit\u00e4tseintrag betroffen sind, k\u00f6nnen Sie den Eintrag anwaltlich pr\u00fcfen lassen. Besonders eilig ist eine Pr\u00fcfung, wenn bereits Vertr\u00e4ge abgelehnt wurden, Finanzierungen stocken oder Gesch\u00e4ftspartner wegen einer Bonit\u00e4tsauskunft zur\u00fcckhaltend reagieren.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/creditreform-schufa-loeschen-lassen\/\"><strong>Mehr zur Entfernung von Creditreform- und SCHUFA-Eintr\u00e4gen<\/strong><\/a><\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/creditreform-schufa-loeschen-lassen\/\">Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag l\u00f6schen lassen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/\">Reputationsmanagement<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/\">Datenschutzrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/eugh-datenschutz-schufa-crefo\/\">Datenschutz und SCHUFA: EuGH-Urteil<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/creditreform-schufa-bonitaet-2\/\">LHR-Praxisfall: Vom Negativmerkmal zur Bestnote<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/olg-koeln-creditreform-bezahlt\/\">OLG K\u00f6ln: Wer seine Schulden begleicht, darf nicht noch jahrelang unter einem Creditreform-Eintrag leiden<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie aus einer alten, bestrittenen Forderung ein SCHUFA-Negativeintrag wurde \u2013 und warum der Bundesgerichtshof Inkassounternehmen und Auskunfteien deutliche Grenzen setzt. 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