{"id":70402,"date":"2026-06-17T02:27:56","date_gmt":"2026-06-17T00:27:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70402"},"modified":"2026-06-17T02:27:56","modified_gmt":"2026-06-17T00:27:56","slug":"lg-koeln-balkonkraftwerke-irrefuehrende-werbung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-koeln-balkonkraftwerke-irrefuehrende-werbung\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: LG K\u00f6ln untersagt irref\u00fchrende Werbung f\u00fcr Balkonkraftwerke \u2013 wenn Watt, Versand und \u201edeutsche Qualit\u00e4t\u201c mehr versprechen als sie halten"},"content":{"rendered":"

\"\" Wie schnell aus scheinbar griffigen Werbeaussagen ein gerichtliches Verbot werden kann \u2013 und warum gerade Anbieter von Balkonkraftwerken ihre Leistungs-, Herkunfts- und Qualit\u00e4tsversprechen sauber belegen m\u00fcssen.<\/em><\/p>\n

Der Markt f\u00fcr Balkonkraftwerke ist hart umk\u00e4mpft. Viele Anbieter verkaufen technisch erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftige Produkte an Verbraucher, die h\u00e4ufig keine Fachleute sind, sondern eine einfache, sichere und wirtschaftliche L\u00f6sung suchen: Solarmodul bestellen, anschlie\u00dfen, Strom erzeugen, sparen.<\/em><\/p>\n

Genau deshalb ist Werbung in diesem Bereich besonders sensibel.<\/em><\/p>\n

Wer mit Wattangaben, \u201edeutscher Qualit\u00e4t\u201c, \u201eversichertem Versand\u201c oder einer angeblichen Marktf\u00fchrerschaft wirbt, spricht nicht nur \u00fcber Marketing. Er beeinflusst unmittelbar die Kaufentscheidung. H\u00e4ngen bleibt beim Kunden nicht die juristische Feinheit. H\u00e4ngen bleibt: mehr Leistung, mehr Sicherheit, mehr Herkunft, mehr Vertrauen.<\/em><\/p>\n

Das kann zul\u00e4ssig sein. Es muss dann aber stimmen.<\/em><\/p>\n

Der Fall: Vier Werbeaussagen, vier Verbote<\/h2>\n

Ein aktueller Beschluss des Landgerichts K\u00f6ln zeigt exemplarisch, wie streng Gerichte Werbeaussagen im Onlinehandel mit Balkonkraftwerken pr\u00fcfen.<\/p>\n

Mit Beschluss vom 22.05.2026, Az. 31 O 189\/26, untersagte das Landgericht K\u00f6ln einem Anbieter von Balkonkraftwerken und Zubeh\u00f6r im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung mehrere Werbeaussagen. Der Beschluss erging wegen Dringlichkeit ohne m\u00fcndliche Verhandlung.<\/p>\n

Verboten wurden insbesondere:<\/p>\n