{"id":70266,"date":"2026-06-03T07:51:01","date_gmt":"2026-06-03T05:51:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70266"},"modified":"2026-06-03T07:51:01","modified_gmt":"2026-06-03T05:51:01","slug":"google-ads-behoerden-werbung-lg-duesseldorf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-ads-behoerden-werbung-lg-duesseldorf\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Google Ads, Beh\u00f6rden-Anschein und die Frage, wann Google nicht mehr wegsehen darf"},"content":{"rendered":"<p><em><strong><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70269 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"527\" height=\"351\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/KFZ.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 527px) 100vw, 527px\" \/>Google verdient mit Werbung Geld. Sehr viel Geld. Das ist legitim. Problematisch wird es allerdings dort, wo Anzeigen nicht nur werblich zuspitzen, sondern Verbraucher gezielt in die Irre f\u00fchren \u2013 und Google trotz konkreter Hinweise weiter ausliefert.<\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Genau darum ging es in einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht D\u00fcsseldorf. <\/em><\/p>\n<p><em>Ein privater Anbieter bewarb \u00fcber Google Ads Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Die Anzeigen arbeiteten unter anderem mit Begriffen wie \u201eKfz-Zulassungsstelle\u201c, \u201eStra\u00dfenverkehrsamt\u201c, \u201eOffizielle Online Reservierung\u201c und \u00e4hnlichen Formulierungen. <\/em><\/p>\n<p><em>Hinzu kamen Gestaltungselemente, die aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers einen beh\u00f6rdlichen oder zumindest staatlich autorisierten Eindruck nahelegen konnten.<\/em><\/p>\n<p><em>Das Problem: Beworben wurde kein staatliches Angebot, sondern ein privates Gesch\u00e4ftsmodell.<\/em><\/p>\n<h2>Wenn Werbung wie Beh\u00f6rde aussieht<\/h2>\n<p>Wer online nach Kfz-Zulassung, Wunschkennzeichen oder einem Termin bei der Zulassungsstelle sucht, befindet sich regelm\u00e4\u00dfig nicht in einer entspannten Shopping-Situation. Viele Nutzer wollen schnell zur richtigen Stelle, m\u00f6glichst ohne Umwege, ohne unn\u00f6tige Kosten und ohne Missverst\u00e4ndnisse.<\/p>\n<p>Gerade in dieser Situation ist es besonders sensibel, wenn private Anbieter mit Begriffen werben, die typischerweise dem hoheitlichen Bereich zugeordnet werden. \u201eStra\u00dfenverkehrsamt\u201c, \u201eZulassungsstelle\u201c, \u201eoffizielle Reservierung\u201c oder \u201eTermin online reservieren\u201c sind keine neutralen Werbefloskeln. Sie k\u00f6nnen beim Verbraucher den Eindruck erzeugen, er befinde sich bereits auf dem Weg zu einer beh\u00f6rdlichen oder beh\u00f6rdlich autorisierten Stelle.<\/p>\n<p>Das Landgericht D\u00fcsseldorf hat dies in der Entscheidung der Kammer f\u00fcr Handelssachen entsprechend deutlich gesehen (LG D\u00fcsseldorf, Beschluss v. 20.5.2026, Az. 37 O 51\/26): Die Anzeigen erweckten nach Auffassung der Kammer den unzutreffenden Eindruck, bei der werbenden Mitbewerberin handele es sich um eine staatliche oder zumindest staatlich autorisierte Einrichtung. Diese Fehlvorstellung sei auch relevant, weil sie Verbraucher dazu veranlassen k\u00f6nne, sich n\u00e4her mit dem Angebot zu befassen und etwa die verlinkte Landingpage aufzurufen.<\/p>\n<h2>Google wurde informiert \u2013 und lieferte trotzdem weiter aus<\/h2>\n<p>Besonders bemerkenswert war, dass Google nicht etwa v\u00f6llig ahnungslos war. Die Anzeigen waren zun\u00e4chst \u00fcber das von Google bereitgestellte Meldesystem beanstandet worden. Google teilte daraufhin mit, Ma\u00dfnahmen gegen die Werbung zu ergreifen, weil diese gegen die eigenen Richtlinien versto\u00dfe.<\/p>\n<p>Trotzdem wurden die Anzeigen weiter ausgespielt.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter erfolgte zus\u00e4tzlich eine anwaltliche Aufforderung zur Entfernung. Damit lag der Fall nicht mehr im Bereich einer abstrakten Plattformverantwortung. Es ging nicht darum, ob Google jede einzelne Anzeige vor Ver\u00f6ffentlichung rechtlich pr\u00fcfen muss. Entscheidend war vielmehr: Google war konkret auf die beanstandeten Anzeigen und die Rechtsverletzung hingewiesen worden \u2013 und hielt die Ausspielung dennoch aufrecht.<\/p>\n<h2>Die Zivilkammer sah es zun\u00e4chst anders<\/h2>\n<p>Prozessual nahm das Verfahren eine ungew\u00f6hnliche Wendung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung war ausdr\u00fccklich an die Kammer f\u00fcr Handelssachen gerichtet. Dennoch entschied zun\u00e4chst die Zivilkammer des Landgerichts D\u00fcsseldorf und wies den Antrag zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Ihre Begr\u00fcndung lief im Kern darauf hinaus, Google k\u00f6nne eine solche wettbewerbsrechtliche Einordnung nicht ohne eingehende rechtliche Pr\u00fcfung zugemutet werden. Zudem verwies die Zivilkammer darauf, dass kein Unterlassungstitel gegen die werbende Mitbewerberin vorgelegt worden sei.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung war aus unserer Sicht schon deshalb kaum \u00fcberzeugend, weil sie die konkrete Kenntnislage von Google und die besondere Rolle von Google Ads als entgeltlichem Werbedienst nicht hinreichend ber\u00fccksichtigte.<\/p>\n<p>Hinzu kam der prozessuale Fehler: Der Antrag war an die Kammer f\u00fcr Handelssachen adressiert. Im Abhilfeverfahren hielt die Zivilkammer dann selbst fest, dass dieser Antrag \u00fcbersehen worden war. Da es sich um eine Handelssache im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GVG\/95.html\" title=\"&sect; 95 GVG\">\u00a7 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG<\/a> handelte, wurde die Sache schlie\u00dflich an die zust\u00e4ndige Kammer f\u00fcr Handelssachen abgegeben.<\/p>\n<h2>Die Kammer f\u00fcr Handelssachen entschied konsequent<\/h2>\n<p>Die Kammer f\u00fcr Handelssachen des Landgerichts D\u00fcsseldorf \u00e4nderte den Beschluss der Zivilkammer ab und erlie\u00df die begehrte einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google Ireland Limited.<\/p>\n<p>Google wurde verboten, die konkreten Google-Ads-Anzeigen im Zusammenhang mit dem Angebot von Kfz-Kennzeichen weiter zu ver\u00f6ffentlichen. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.<\/p>\n<p>Juristisch interessant ist vor allem die Begr\u00fcndung zur Haftung von Google. Die Kammer stellte klar, dass Google zwar keine unmittelbare Wettbewerberin des Antragstellers ist. Google f\u00f6rdert aber mit dem Ausspielen der Anzeigen den Absatz der werbenden Mitbewerberin. Das gen\u00fcgt unter dem Gesichtspunkt der F\u00f6rderung fremden Wettbewerbs.<\/p>\n<p>Noch wichtiger: Google haftet nach Auffassung der Kammer nicht erst dann, wenn zuvor ein Titel gegen den eigentlichen Werbetreibenden vorliegt. Die Kammer formuliert ausdr\u00fccklich, dass ein vorheriges Vorgehen gegen die werbende Mitbewerberin nicht erforderlich ist. Google treffe als Gehilfin eine eigenst\u00e4ndige wettbewerbsrechtliche Verantwortung, die von derjenigen des Hauptt\u00e4ters unabh\u00e4ngig und nicht nur subsidi\u00e4r sei.<\/p>\n<h2>Google Ads ist nicht blo\u00df neutrales Hosting<\/h2>\n<p>Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Digital Services Act. Google wird in solchen F\u00e4llen h\u00e4ufig versuchen, sich bei rechtswidrigen Inhalten auf Haftungsprivilegierungen zu berufen. Die Kammer f\u00fcr Handelssachen hat diesen Gedanken f\u00fcr den vorliegenden Fall klar eingeordnet.<\/p>\n<p>Beim Ausspielen von Anzeigen im Rahmen von Google Ads werde Google nicht als neutraler Hosting-Dienst t\u00e4tig, sondern als Werbedienstleister. Google erbringe hier nicht lediglich neutrale technische Leistungen, sondern leiste dem Werbekunden aktiv Hilfe.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon greife eine Haftungsbeschr\u00e4nkung jedenfalls nicht bei Unterlassungsanspr\u00fcchen, wenn eine bekannt gewordene Rechtsverletzung nicht abgestellt werde.<\/p>\n<p>Das ist eine wichtige Klarstellung. Wer mit rechtswidriger Werbung Geld verdient, kann sich nicht beliebig hinter Formularprozessen, Pr\u00fcfmechanismen oder Plattformneutralit\u00e4t verstecken. Sp\u00e4testens nach einem konkreten Hinweis muss gehandelt werden.<\/p>\n<h2>Der Fall zeigt ein bekanntes Muster<\/h2>\n<p>Der Fall passt in eine Reihe von Verfahren, in denen gro\u00dfe Plattformen nach au\u00dfen umfangreiche Compliance- und Meldeprozesse vorhalten, in der Praxis aber erstaunlich z\u00f6gerlich reagieren, sobald die beanstandeten Inhalte wirtschaftlich relevant sind.<\/p>\n<p>Gerade bei Google Ads liegt der Interessenkonflikt offen zutage. Jede ausgelieferte Anzeige kann Umsatz bedeuten. Jede Entfernung rechtswidriger Werbung bedeutet dagegen zun\u00e4chst weniger Werbeeinnahmen.<\/p>\n<p>Das darf nat\u00fcrlich nicht dazu f\u00fchren, dass rechtlich zweifelhafte oder offensichtlich unzul\u00e4ssige Anzeigen l\u00e4nger laufen, als sie d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Die Entscheidung der Kammer f\u00fcr Handelssachen setzt hier ein wichtiges Signal: Google Ads ist kein rechtsfreier Raum. Wer Google auf eine klare Rechtsverletzung hinweist und die Plattform dennoch weiter ausliefert, muss gerichtliche Hilfe nicht erst gegen den Werbetreibenden suchen. Unter den richtigen Voraussetzungen kann auch Google selbst unmittelbar in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<h2>Warum das f\u00fcr Wettbewerber wichtig ist<\/h2>\n<p>F\u00fcr betroffene Unternehmen ist die Entscheidung auch praktisch relevant. Irref\u00fchrende Google-Ads-Anzeigen k\u00f6nnen unmittelbare Marktverschiebungen ausl\u00f6sen. Wer bei einer Suchanfrage prominent als vermeintlich \u201eoffizielle\u201c Stelle erscheint, erh\u00e4lt h\u00e4ufig den ersten Klick \u2013 und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.<\/p>\n<p>Besonders problematisch ist dies in Bereichen, in denen Verbraucher ohnehin mit Beh\u00f6rdenbegriffen, Formularen und \u00f6ffentlichen Zust\u00e4ndigkeiten konfrontiert sind. Je n\u00e4her sich ein privates Angebot optisch und sprachlich an eine beh\u00f6rdliche Leistung anlehnt, desto gr\u00f6\u00dfer ist das Irref\u00fchrungspotential.<\/p>\n<p>Unternehmen, die transparent werben, geraten dadurch doppelt ins Hintertreffen: Sie verlieren Sichtbarkeit an Wettbewerber, die sich den Anschein besonderer Autorit\u00e4t geben, und m\u00fcssen zugleich mit einer Plattform umgehen, die an der Ausspielung solcher Anzeigen wirtschaftlich verdient.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts D\u00fcsseldorf ist nicht nur wegen der konkreten Google-Ads-Anzeigen relevant. Er zeigt auch, wie wichtig es ist, in Plattformf\u00e4llen pr\u00e4zise vorzugehen, die Rechtsverletzung sauber zu dokumentieren und den Plattformbetreiber nachweisbar in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>Zugleich zeigt das Verfahren, dass prozessuale Genauigkeit entscheidend sein kann. Der urspr\u00fcnglich an die Kammer f\u00fcr Handelssachen gerichtete Antrag wurde zun\u00e4chst von der Zivilkammer beschieden. Erst die sofortige Beschwerde f\u00fchrte zur Korrektur \u2013 und schlie\u00dflich zu einer sorgf\u00e4ltig begr\u00fcndeten Entscheidung der zust\u00e4ndigen Kammer.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen bedeutet das: Wer durch irref\u00fchrende Google-Ads-Anzeigen von Wettbewerbern beeintr\u00e4chtigt wird, muss sich nicht mit pauschalen Plattformantworten zufriedengeben. Wenn Google trotz konkreter Hinweise weiter rechtswidrige Anzeigen ausliefert, kann ein gerichtliches Vorgehen gegen Google selbst der richtige und effektive Weg sein.<\/p>\n<h2>Unsere Unterst\u00fctzung bei rechtswidrigen Google-Ads-Anzeigen<\/h2>\n<p>LHR unterst\u00fctzt Unternehmen bei der schnellen Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Anspr\u00fcche gegen irref\u00fchrende Online-Werbung, rechtswidrige Google-Ads-Anzeigen und Plattformen, die trotz konkreter Hinweise unt\u00e4tig bleiben.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zu typischen Problemen rund um Google Ads, Kontosperrungen und die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber Google finden Sie auf unserer Themenseite <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-ads-sperre-hilfe-bei-kontosperrung-und-wiederfreischaltung\/\">Google Ads Sperre \u2013 Hilfe bei Kontosperrung und Wiederfreischaltung<\/a>. Zum Vorgehen gegen unlautere oder irref\u00fchrende Werbung informieren wir au\u00dferdem auf unserer Themenseite <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung-schadensersatz\/\">Verfolgung unlauterer Werbung<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Google verdient mit Werbung Geld. Sehr viel Geld. Das ist legitim. Problematisch wird es allerdings dort, wo Anzeigen nicht nur werblich zuspitzen, sondern Verbraucher gezielt in die Irre f\u00fchren \u2013 und Google trotz konkreter Hinweise weiter ausliefert. Genau darum ging es in einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht D\u00fcsseldorf. Ein privater Anbieter bewarb \u00fcber Google [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[18921,20804],"class_list":["post-70266","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-google-ads","tag-rechtswidrige-werbung","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70266","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70266"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70266\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70273,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70266\/revisions\/70273"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}