{"id":70125,"date":"2026-04-15T07:46:02","date_gmt":"2026-04-15T05:46:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70125"},"modified":"2026-04-15T07:46:02","modified_gmt":"2026-04-15T05:46:02","slug":"lg-duesseldorf-balkonkraftwerk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-duesseldorf-balkonkraftwerk\/","title":{"rendered":"Vers\u00e4umnisurteil gegen Solaranbieterin: LG D\u00fcsseldorf untersagt irref\u00fchrende Amazon-Werbung zu Leistung, Garantie und Wirkungsdauer"},"content":{"rendered":"

\"\"Die Solarbranche vermarktet sich gern als technisch fortschrittlich, nachhaltig und besonders verantwortungsbewusst. Gerade deshalb fallen F\u00e4lle ins Gewicht, in denen Marktteilnehmer mit rechtlich angreifbaren Werbeaussagen arbeiten. <\/em><\/p>\n

In einem aktuellen LHR-Praxisfall hat das Landgericht D\u00fcsseldorf einer Anbieterin von Solarmodulen im Wege des Vers\u00e4umnisurteils untersagt, auf Amazon mit problematischen Aussagen zu einem angeblichen Leistungsgewinn, zu Garantien und zu einer verl\u00e4ngerten Solarstromproduktionszeit zu werben. <\/em><\/p>\n

Zus\u00e4tzlich sprach das Gericht Abmahnkosten, Auskunft und die Feststellung der Schadensersatzpflicht zu.<\/em><\/p>\n

Der Fall: Drei Werbeaussagen im Fokus<\/h2>\n

Gegenstand des Verfahrens waren drei konkrete Werbekomplexe.<\/p>\n