{"id":70108,"date":"2026-04-08T07:26:36","date_gmt":"2026-04-08T05:26:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70108"},"modified":"2026-04-08T07:26:36","modified_gmt":"2026-04-08T05:26:36","slug":"markentroll-markenloeschung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/markentroll-markenloeschung\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Nach Amazon-Sperren und LG Stuttgart jetzt auch die Markenl\u00f6schung erfolgreich"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-70110 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"527\" height=\"351\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/Amazon-Markentroll-Loeschung.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 527px) 100vw, 527px\" \/>Missbr\u00e4uchliche Markenanmeldungen entfalten ihre Wirkung oft nicht erst im Register, sondern sofort im Markt. <\/em><\/p>\n<p><em>Besonders deutlich wird das auf Plattformen wie Amazon: Eine j\u00fcngere Marke wird eingetragen, darauf folgen Infringement-Meldungen, Angebote werden gesperrt, wirtschaftlicher Druck entsteht. <\/em><\/p>\n<p><em>Genau einen solchen Fall haben wir f\u00fcr unsere Mandantin begleitet \u2013 und zwar nicht nur auf einer Ebene, sondern konsequent \u00fcber Plattform-, Wettbewerbs- und Markenrecht hinweg.<\/em><\/p>\n<p><em>Nachdem wir bereits \u00fcber die ersten beiden Etappen berichtet hatten, ist nun auch der n\u00e4chste konsequente Schritt erfolgreich abgeschlossen: Das DPMA hat die angegriffene Marke vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht.<\/em><\/p>\n<h2>Der Ausgangspunkt: Markenanmeldung, Sperren und Druckaufbau<\/h2>\n<p>Am Anfang stand eine Konstellation, wie sie im E-Commerce immer h\u00e4ufiger zu beobachten ist: Eine j\u00fcngere Marke wird gezielt so positioniert, dass sie gegen bereits etablierte Marktteilnehmer eingesetzt werden kann. Darauf gest\u00fctzte Meldungen gegen\u00fcber Amazon f\u00fchren dann nicht selten zu ASIN-Sperren und erheblichen Vertriebsst\u00f6rungen.<\/p>\n<p>\u00dcber diese erste Phase des Falls haben wir bereits im LHR-Magazin berichtet, und zwar in dem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-markentroll\/\">\u201eLHR-Praxisfall: Markentrolle auf Amazon: Wenn Markenanmeldungen zur digitalen Erpressung werden\u201c<\/a>.<\/p>\n<h2>Die zweite Etappe: Abwehr vor dem LG Stuttgart<\/h2>\n<p>Der Fall blieb jedoch nicht bei der blo\u00dfen Verteidigung gegen die unmittelbaren Plattformfolgen stehen. Parallel zur markenrechtlichen Aufarbeitung haben wir wettbewerbsrechtlich reagiert und uns gegen die missbr\u00e4uchliche Nutzung der Schutzrechtsposition gewandt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber haben wir im Anschluss in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-lg-stuttgart\/\">\u201eLHR-Praxisfall Update: LG Stuttgart stoppt missbr\u00e4uchliche ASIN-Sperren\u201c<\/a> berichtet.<\/p>\n<p>Dort ging es um die gerichtliche Einordnung solcher Meldungen als rechtsmissbr\u00e4uchliche Schutzrechtsverwarnung und unlauteren Behinderungswettbewerb. Diese Entscheidung war ein wichtiger Zwischenschritt, weil sie den Angriff auf der Ebene der Plattformmechanik gestoppt hat.<\/p>\n<h2>Parallel dazu: Der markenrechtliche Gegenangriff<\/h2>\n<p>Damit war aber noch nicht alles erreicht. Wer solche F\u00e4lle nachhaltig l\u00f6sen will, darf nicht bei der Abwehr einzelner Folgen stehen bleiben. Es gen\u00fcgt regelm\u00e4\u00dfig nicht, rechtsmissbr\u00e4uchliche Meldungen untersagen zu lassen, solange die zugrunde liegende Registerposition fortbesteht.<\/p>\n<p>Deshalb haben wir fr\u00fchzeitig auch den markenrechtlichen Weg konsequent beschritten. Bereits Ende November und Anfang Dezember 2025 wurden Benutzungsunterlagen, Marktauftritt und weitere Nachweise zur priorit\u00e4ts\u00e4lteren Kennzeichenposition zusammengetragen. Auf dieser Grundlage haben wir den L\u00f6schungsantrag vorbereitet und eingereicht.<\/p>\n<p>Genau diese Mehrgleisigkeit ist in solchen Konstellationen entscheidend: Plattformrechtliche Sofortma\u00dfnahmen, wettbewerbsrechtliche Abwehr und registerrechtliche Bereinigung m\u00fcssen ineinandergreifen.<\/p>\n<h2>Jetzt der konsequente n\u00e4chste Schritt: vollst\u00e4ndige L\u00f6schung der Marke<\/h2>\n<p>Nun liegt auch das Ergebnis des markenrechtlichen Verfahrens vor. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat im Nichtigkeitsverfahren betreffend die Wortmarke \u00a0die Eintragung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt und gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Besonders bemerkenswert ist, dass das DPMA nicht nur eine teilweise Korrektur vorgenommen hat, sondern die Marke insgesamt beseitigt hat. Auf Seite 2 des Beschlusses hei\u00dft es ausdr\u00fccklich, dass die Eintragung der Wortmarke f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt und gel\u00f6scht wird.<\/p>\n<p>Damit ist nun auch der weitere konsequente Schritt der Markenl\u00f6schung erfolgreich gewesen.<\/p>\n<h2>Warum das DPMA ohne weitere Sachpr\u00fcfung l\u00f6schen konnte<\/h2>\n<p>Der Beschluss macht zugleich deutlich, warum das Verfahren hier vergleichsweise klar zum Abschluss gekommen ist: Die Markeninhaberin hat dem Nichtigkeitsantrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widersprochen. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/53.html\" title=\"&sect; 53 MarkenG: Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt\">\u00a7 53 Abs. 5 Satz 1 MarkenG<\/a> konnte das DPMA die Eintragung deshalb ohne weitere Sachpr\u00fcfung l\u00f6schen. Eine Kostenauferlegung hat das Amt nicht ausgesprochen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Praxis zeigt das zweierlei. Zum einen m\u00fcssen Angriffe auf eine Marke ernst genommen und fristgerecht beantwortet werden. Zum anderen kann ein entschlossen betriebenes registerrechtliches Vorgehen in geeigneten F\u00e4llen zu einer vollst\u00e4ndigen Bereinigung des Registers f\u00fchren.<\/p>\n<h2>Die Chronologie macht die Strategie sichtbar<\/h2>\n<p>Gerade in der zeitlichen Abfolge wird deutlich, warum dieser Fall von praktischer Relevanz ist. Zuerst stand die missbr\u00e4uchliche Instrumentalisierung einer Markenanmeldung im Plattformumfeld. Danach folgte die gerichtliche Abwehr der darauf gest\u00fctzten Sperrmechanismen. Und nun ist auch die Grundlage dieses Vorgehens im Register beseitigt worden.<\/p>\n<p>Diese Chronologie ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer stringenten Strategie. Wer sich in solchen Konstellationen allein auf die Freischaltung einzelner Angebote konzentriert, behandelt nur das Symptom.<\/p>\n<p>Wer dagegen zugleich die wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Ebene in den Blick nimmt, kann den Konflikt an der Wurzel angreifen.<\/p>\n<h2>Was Unternehmen daraus lernen k\u00f6nnen<\/h2>\n<p>Der Fall zeigt exemplarisch, dass moderner Markenschutz weit \u00fcber die blo\u00dfe Anmeldung eines Zeichens hinausgeht. Rechte m\u00fcssen \u00fcberwacht, Kollisionen fr\u00fch erkannt und Angriffe konsequent \u00fcber mehrere Ebenen beantwortet werden.<\/p>\n<p>Gerade im Online-Handel und auf Plattformen mit automatisierten Beschwerdemechanismen kann eine formale Registerposition erhebliche faktische Wirkung entfalten. Umso wichtiger ist es, nicht nur auf Sperren zu reagieren, sondern die Berechtigung der gegnerischen Rechtsposition selbst anzugreifen. Dass in der begleitenden Mandatskorrespondenz bereits auch eine Marken\u00fcberwachung als sinnvoller n\u00e4chster Schritt thematisiert wurde, passt deshalb ins Bild.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Unsere beiden bisherigen Beitr\u00e4ge zu den Amazon-Sperren und zum Verfahren vor dem LG Stuttgart haben die ersten beiden Etappen dieses Falls abgebildet. Der jetzt vorliegende DPMA-Beschluss ist die folgerichtige Fortsetzung dieser Linie.<\/p>\n<p>Nach der Abwehr der missbr\u00e4uchlichen Plattformsperren war nun auch der weitere konsequente Schritt erfolgreich: die vollst\u00e4ndige L\u00f6schung der angegriffenen Marke.<\/p>\n<p>Genau darin liegt die eigentliche praktische Bedeutung des Falls. Wer Schutzrechte strategisch als Druckmittel einsetzt, muss damit rechnen, dass dieses Vorgehen nicht nur wettbewerbsrechtlich gestoppt, sondern auch markenrechtlich im Register beseitigt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Missbr\u00e4uchliche Markenanmeldungen entfalten ihre Wirkung oft nicht erst im Register, sondern sofort im Markt. Besonders deutlich wird das auf Plattformen wie Amazon: Eine j\u00fcngere Marke wird eingetragen, darauf folgen Infringement-Meldungen, Angebote werden gesperrt, wirtschaftlicher Druck entsteht. 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