{"id":70049,"date":"2026-03-24T03:25:25","date_gmt":"2026-03-24T01:25:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=70049"},"modified":"2026-03-24T03:28:22","modified_gmt":"2026-03-24T01:28:22","slug":"miele-abmahnung-erschoepfung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/miele-abmahnung-erschoepfung-2\/","title":{"rendered":"LHR Praxisfall: Amazon-Bewertung als Druckmittel: Wann negative Rezensionen unzul\u00e4ssig sind"},"content":{"rendered":"
Umso problematischer ist es, wenn Bewertungen nicht als ehrliche R\u00fcckmeldung abgegeben werden, sondern gezielt als Druckmittel dienen.<\/em> Ein H\u00e4ndler von Wassersprudlern wurde \u00fcber das Amazon-Nachrichtensystem von einem Kunden kontaktiert. Der Kunde verlangte die vollst\u00e4ndige Erstattung des Kaufpreises, ohne die Ware zur\u00fccksenden zu wollen. Zugleich k\u00fcndigte er f\u00fcr den Fall, dass dieser Forderung nicht entsprochen werde, ausdr\u00fccklich eine negative Bewertung an.<\/p>\n Kurz darauf erschien tats\u00e4chlich eine 1-Sterne-Bewertung. Darin wurde unter anderem behauptet, das Produkt sei verschmutzt gewesen. Die vom Kunden selbst \u00fcbersandten Bilder lie\u00dfen allerdings eher darauf schlie\u00dfen, dass die beanstandeten Verschmutzungen durch \u00e4u\u00dfere Umst\u00e4nde nach dem Auspacken entstanden waren. Hinzu kam, dass sich nach Pr\u00fcfung des Profils Anhaltspunkte daf\u00fcr ergaben, dass der Kunde bereits mehrfach in vergleichbarer Weise bei h\u00f6herpreisigen Produkten mit geringer Bewertungsanzahl vorgegangen war.<\/p>\n Bewertungen unterfallen grunds\u00e4tzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit. Das gilt auch dann, wenn sie scharf, pointiert oder f\u00fcr das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteilig sind. Der rechtliche Schutz endet jedoch dort, wo eine Bewertung nicht mehr der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung oder der Information anderer Marktteilnehmer dient, sondern als Mittel eingesetzt wird, um Druck auszu\u00fcben und eigene Forderungen durchzusetzen.<\/p>\n Genau darin liegt der Kern der sogenannten Bewertungserpressung: Wer von seinem Vertragspartner ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangt und diese Forderung mit der Ank\u00fcndigung einer negativen Bewertung absichert, verl\u00e4sst den Boden einer zul\u00e4ssigen Bewertung. Die Bewertung wird dann nicht mehr als autonome Reaktion auf ein Kauferlebnis eingesetzt, sondern als Hebel zur wirtschaftlichen Einflussnahme.<\/p>\n Aus rechtlicher Sicht kommt es entscheidend auf den Zusammenhang zwischen Forderung und Bewertungsandrohung an. Wird eine schlechte Bewertung in Aussicht gestellt, um etwa einen Preisnachlass, eine R\u00fcckerstattung oder sonstige Vorteile zu erzwingen, spricht vieles daf\u00fcr, dass eine unzul\u00e4ssige Druckaus\u00fcbung vorliegt. Das gilt erst recht, wenn die Forderung erkennbar \u00fcber berechtigte Gew\u00e4hrleistungsinteressen hinausgeht, etwa wenn eine vollst\u00e4ndige Kaufpreiserstattung verlangt wird, ohne die Ware zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n Solche Konstellationen sind nicht nur zivilrechtlich relevant. Je nach konkreter Ausgestaltung k\u00f6nnen sie auch strafrechtliche Bez\u00fcge aufweisen, insbesondere im Bereich der N\u00f6tigung oder Erpressung. F\u00fcr die praktische Anspruchsdurchsetzung gegen\u00fcber der Plattform und dem Verfasser ist jedoch bereits der zivilrechtliche Ausgangspunkt stark: Bewertungen, die auf einer solchen Drohkulisse beruhen, sind regelm\u00e4\u00dfig unzul\u00e4ssig und damit angreifbar.<\/p>\n
Negative Bewertungen geh\u00f6ren zum Alltag im Onlinehandel. Sie sind f\u00fcr Verbraucher ein wichtiges Orientierungsinstrument und f\u00fcr H\u00e4ndler oft von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Gerade auf Plattformen wie Amazon kann bereits eine einzelne schlechte Bewertung sp\u00fcrbare Auswirkungen auf Sichtbarkeit, Conversion und Umsatz haben. <\/em><\/p>\n
\nEin aktueller Praxisfall aus unserer Beratung zeigt sehr anschaulich, wo die Grenze zwischen zul\u00e4ssiger Kritik und unzul\u00e4ssiger Bewertungserpressung verl\u00e4uft.<\/em><\/p>\nDer Praxisfall: \u201eErstattung ohne R\u00fccksendung \u2013 sonst 1 Stern\u201c<\/h2>\n
Bewertungen sind gesch\u00fctzt \u2013 aber nicht schrankenlos<\/h2>\n
Wann aus einer negativen Bewertung eine Bewertungserpressung wird<\/h2>\n