4 U 166\/16<\/a>):<\/p>\nWer ein ehrverletzendes Ger\u00fccht verbreitet, behauptet nicht nur dessen Existenz, sondern verbreitet zugleich \u2013 \u201egleichsam in verdeckter Gestalt\u201c \u2013 den Inhalt des Ger\u00fcchts selbst. Die Kennzeichnung als \u201eGer\u00fccht\u201c \u00e4ndert nichts daran, dass der darin enthaltene Vorwurf als Verdachts\u00e4u\u00dferung weitergegeben wird.<\/p>\n
Die Mitteilung \u201ees gibt ein Ger\u00fccht, dass \u2026\u201c ist rechtlich nicht neutral \u2013 sie ist selbst die Verbreitung des Verdachts.<\/p>\n
Verdachtsberichterstattung bleibt der zentrale Pr\u00fcfungsma\u00dfstab<\/h2>\n
Damit ist klar: Auch die Wiedergabe fremder Vorw\u00fcrfe unterliegt den strengen Anforderungen der Verdachtsberichterstattung.<\/p>\n
Diese verlangt insbesondere:
\n– einen Mindestbestand an Beweistatsachen
\n– sorgf\u00e4ltige Recherche
\n– Einholung einer Stellungnahme
\n– und eine Darstellung ohne vorverurteilende Wirkung<\/p>\n
Diese Anforderungen greifen unabh\u00e4ngig davon, ob der Verdacht als eigene Aussage oder als Dritt\u00e4u\u00dferung formuliert wird.<\/p>\n
Warum die \u201eDrittquelle\u201c kein Ausweg ist<\/h2>\n
W\u00fcrde man es gen\u00fcgen lassen, fremde Vorw\u00fcrfe lediglich als solche zu kennzeichnen (\u201eX behauptet, Y habe \u2026\u201c), w\u00e4re die Dogmatik der Verdachtsberichterstattung faktisch ausgehebelt. Jede noch so schwerwiegende Verd\u00e4chtigung lie\u00dfe sich verbreiten \u2013 solange sie formal einem Dritten zugeschrieben wird.<\/p>\n
Ma\u00dfstab bleibt die Gesamtwirkung<\/h2>\n
Entscheidend ist daher \u2013 wie im gesamten \u00c4u\u00dferungsrecht \u2013 die Gesamtwirkung der Darstellung. Ma\u00dfgeblich ist, ob beim verst\u00e4ndigen Durchschnittsleser der Eindruck entsteht, es handele sich um einen offenen Verdacht \u2013 oder faktisch um eine feststehende Tatsache.<\/p>\n
Ein einzelnes \u201eangeblich\u201c oder die formale Zuschreibung an einen Dritten gen\u00fcgt nicht, wenn der Text insgesamt eine Schuldannahme transportiert.<\/p>\n
Fazit<\/h2>\n
Die Gleichung \u201ekein Zu-eigen-Machen = keine Haftung\u201c ist dogmatisch unzutreffend.<\/p>\n
Auch die Wiedergabe fremder Vorw\u00fcrfe unterliegt den Anforderungen der Verdachtsberichterstattung. Die Berufung auf Dritte ersetzt weder die erforderliche Tatsachengrundlage noch die gebotene journalistische Distanz.<\/p>\n
Wer Verd\u00e4chtigungen verbreitet, kann sich nicht dadurch entlasten, dass er sie zitiert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
In der aktuellen Diskussion um Verdachtsberichterstattung begegnet immer wieder ein vermeintlich entlastendes Argument: Man d\u00fcrfe berichten, dass eine Person bestimmte Vorw\u00fcrfe erhoben habe \u2013 schlie\u00dflich sei diese Tatsache als solche wahr. Solange man sich diese Vorw\u00fcrfe nicht \u201ezu eigen mache\u201c, bestehe kein rechtliches Risiko. Diese Annahme ist in dieser Verk\u00fcrzung unzutreffend. Das \u201eZu-eigen-Machen\u201c \u2013 dogmatisch […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":70037,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[431,1444,20785],"class_list":["post-70032","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-verdacht","tag-zu-eigen-machen","tag-geruecht","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70032","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70032"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70032\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70041,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70032\/revisions\/70041"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/70037"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70032"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70032"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70032"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}