{"id":69994,"date":"2026-03-09T22:50:34","date_gmt":"2026-03-09T20:50:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69994"},"modified":"2026-03-09T22:50:34","modified_gmt":"2026-03-09T20:50:34","slug":"dpma-warnt-vor-markentrollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/dpma-warnt-vor-markentrollen\/","title":{"rendered":"Wenn sogar das DPMA Alarm schl\u00e4gt: B\u00f6sgl\u00e4ubige Markenanmeldungen als Gesch\u00e4ftsmodell"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-69997 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"333\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/DPMA-Markentroll.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/>Dass es b\u00f6sgl\u00e4ubige Markenanmeldungen gibt, ist im Markenrecht nichts Neues. <\/em><\/p>\n<p><em>Neu ist allerdings, mit welcher Deutlichkeit inzwischen sogar das Deutsche Patent- und Markenamt selbst auf das Problem hinweist. Und das ist bemerkenswert. <\/em><\/p>\n<p><em>Denn wenn eine Beh\u00f6rde, die sonst aus guten Gr\u00fcnden eher n\u00fcchtern und zur\u00fcckhaltend formuliert, \u00f6ffentlich vor einem Anstieg solcher Anmeldungen warnt, dann darf man das als Signal verstehen: Hier ist einiges im Busch.<\/em><\/p>\n<h2>Wenn sogar das DPMA Alarm schl\u00e4gt<\/h2>\n<p>Mit <a href=\"https:\/\/dpma.de\/dpma\/veroeffentlichungen\/hinweise\/hinweis_11022026\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Hinweis vom 11. Februar 2026<\/a> weist das DPMA ausdr\u00fccklich auf den <strong>Anstieg b\u00f6sgl\u00e4ubiger Markenanmeldungen<\/strong> hin. Die Beh\u00f6rde formuliert dabei ungewohnt klar, dass sich seit Mitte 2025 Markenanmeldungen mehren, bei denen sich \u201eunter verschiedenen Aspekten Zweifel an der Redlichkeit des Anmelders aufdr\u00e4ngen\u201c.<\/p>\n<p>Das ist f\u00fcr sich genommen schon bemerkenswert. Noch bemerkenswerter ist aber der Kontext: Das DPMA beschreibt ausdr\u00fccklich das Muster, dass Marken nicht als betrieblicher Herkunftshinweis, sondern <strong>zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes<\/strong> eingesetzt werden. Gemeint sind also gerade jene Konstellationen, in denen Dritte Zeichen anmelden, die andere Marktteilnehmer bereits erfolgreich \u2013 aber eben ohne Registerschutz \u2013 benutzen, um diese sodann unter Druck zu setzen.<\/p>\n<h2>Wer unsere Praxisf\u00e4lle gelesen hat, kennt das Muster l\u00e4ngst<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Leser des LHR-Magazins kommt diese Entwicklung wenig \u00fcberraschend. Wir haben \u00fcber genau diese Strukturen bereits mehrfach berichtet, etwa in unserem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-markentroll\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eLHR-Praxisfall: Markentrolle auf Amazon: Wenn Markenanmeldungen zur digitalen Erpressung werden\u201c<\/a> und im anschlie\u00dfenden Update <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-lg-stuttgart\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eLHR-Praxisfall Update: LG Stuttgart stoppt missbr\u00e4uchliche ASIN-Sperren\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>Das dort geschilderte Muster ist ebenso simpel wie effektiv: Jemand meldet eine Marke an, die andere bereits im Markt verwenden. Anschlie\u00dfend wird die Registerposition genutzt, um auf Plattformen \u2013 insbesondere auf Amazon \u2013 Sperrmechanismen auszul\u00f6sen, Angebote blockieren zu lassen und so erheblichen wirtschaftlichen Druck aufzubauen.<\/p>\n<p>Nicht selten bleibt es dann nicht bei der blo\u00dfen Behinderung. Vielmehr folgen Zahlungsforderungen, Unterlassungsverlangen oder andere Formen wirtschaftlicher N\u00f6tigung unter dem Deckmantel formaler Kennzeichenpositionen.<\/p>\n<h2>Das DPMA benennt das Problem erfreulich offen<\/h2>\n<p>Genau diesen Mechanismus spricht nun auch das DPMA an. Die Beh\u00f6rde weist darauf hin, dass das Missbrauchspotenzial insbesondere deshalb gestiegen ist, weil sich mit KI-Anwendungen am Markt benutzte, aber nicht registrierte Kennzeichen leicht auffinden lassen. Hinzu kommt, dass manche Online-Verkaufsplattformen eingetragenen Markeninhabern besonders effektive Blockademechanismen zur Verf\u00fcgung stellen. Wer im Register steht, kann dort h\u00e4ufig sehr schnell Fakten schaffen \u2013 jedenfalls zun\u00e4chst.<\/p>\n<p>Das ist der entscheidende Punkt. Denn bis sich die Betroffenen wehren k\u00f6nnen, sind wichtige Verkaufsfenster oft l\u00e4ngst geschlossen. Genau das hatten wir in unseren Praxisf\u00e4llen bereits beschrieben: Die formale Registerlage wird genutzt, um auf Plattformen automatisierte Prozesse in Gang zu setzen, die f\u00fcr die Gegenseite sofort existenzielle wirtschaftliche Folgen haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Beh\u00f6rdliche Zur\u00fcckhaltung ist richtig \u2013 aber hier war Klartext \u00fcberf\u00e4llig<\/h2>\n<p>Man muss fair bleiben: Beh\u00f6rden sind nicht daf\u00fcr da, publizistisch zuzuspitzen oder politische Kampagnen zu f\u00fchren. Sie sind zur Neutralit\u00e4t und Unparteilichkeit verpflichtet. Gerade deshalb sind \u00f6ffentliche Hinweise wie der jetzige des DPMA nicht allt\u00e4glich. Umso wichtiger ist es, wenn eine Beh\u00f6rde dort Klartext spricht, wo sich ein offenkundiges Missbrauchsmuster verfestigt.<\/p>\n<p>Aus anwaltlicher Sicht f\u00fchlt man sich bei solchen Konstellationen bisweilen tats\u00e4chlich auf verlorenem Posten. Die Betroffenen erleben massive wirtschaftliche Beeintr\u00e4chtigungen in Echtzeit. Plattformen reagieren automatisiert. Die Gegenseite beruft sich auf ein formales Registerrecht. Und bis Gerichte oder Registerverfahren die Sache wieder geradeziehen, ist der Schaden oft l\u00e4ngst eingetreten.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist der Hinweis des DPMA mehr als nur ein routinem\u00e4\u00dfiger Verwaltungstext.<\/p>\n<p>Er ist ein wichtiges Signal an Marktteilnehmer, Berater und Plattformbetreiber: Das Problem wird gesehen. Und es wird inzwischen auch von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde als strukturell relevantes Ph\u00e4nomen wahrgenommen.<\/p>\n<h2>Ein ausdr\u00fccklicher Dank an das DPMA<\/h2>\n<p>Deshalb darf man das auch einmal ausdr\u00fccklich sagen: <strong>Danke an das DPMA.<\/strong><\/p>\n<p>Nicht etwa, weil das Amt seine Neutralit\u00e4t aufgegeben h\u00e4tte. Sondern gerade weil es innerhalb seines gesetzlichen Auftrags und in sachlicher Form die notwendige Sensibilit\u00e4t f\u00fcr ein reales Missbrauchsproblem schafft. Das ist alles andere als selbstverst\u00e4ndlich.<\/p>\n<p>Wer Mandanten in Auseinandersetzungen mit Markentrollen, missbr\u00e4uchlichen Infringement-Meldungen und plattformgest\u00fctzten Sperrmechanismen vertritt, wei\u00df, wie wertvoll solche Signale sind. Sie helfen dabei, ein Problembewusstsein zu st\u00e4rken, das in der Praxis l\u00e4ngst erforderlich ist.<\/p>\n<h2>Wenn sogar das Amt warnt, sollten Unternehmen hinh\u00f6ren<\/h2>\n<p>Der Hinweis des DPMA ist deshalb nicht nur eine beh\u00f6rdliche Einordnung. Er ist auch eine Warnung an Unternehmen, die Zeichen am Markt benutzen, ohne diese rechtlich abgesichert zu haben. Wer auf Plattformen verkauft oder auf eine sichtbare Kennzeichenverwendung angewiesen ist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass schon niemand auf die Idee kommen wird, genau dieses Zeichen f\u00fcr sich anzumelden.<\/p>\n<p>Die Realit\u00e4t ist leider eine andere. Und wenn nun selbst das DPMA \u00f6ffentlich darauf hinweist, dass sich entsprechende Verdachtsf\u00e4lle h\u00e4ufen, dann ist das nicht alarmistisch. Dann ist es schlicht realistisch.<\/p>\n<p>Oder weniger diplomatisch formuliert: Wenn sogar eine Beh\u00f6rde, die nicht gerade f\u00fcr laute PR bekannt ist, Alarm schl\u00e4gt, dann sollte man sehr genau hinsehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass es b\u00f6sgl\u00e4ubige Markenanmeldungen gibt, ist im Markenrecht nichts Neues. Neu ist allerdings, mit welcher Deutlichkeit inzwischen sogar das Deutsche Patent- und Markenamt selbst auf das Problem hinweist. Und das ist bemerkenswert. 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