{"id":69877,"date":"2026-01-28T05:22:01","date_gmt":"2026-01-28T03:22:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69877"},"modified":"2026-01-28T05:22:01","modified_gmt":"2026-01-28T03:22:01","slug":"lhr-praxisfall-creditreform-verwechslung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lhr-praxisfall-creditreform-verwechslung-2\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall: Wenn der Creditreform-Bonit\u00e4tsscore zum Gesch\u00e4ftsrisiko wird"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-69879 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"470\" height=\"313\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/Creditreform-Bonitaet.jpg 1536w\" sizes=\"(max-width: 470px) 100vw, 470px\" \/>Bonit\u00e4tsbewertungen privater Wirtschaftsauskunfteien entfalten im Gesch\u00e4ftsverkehr eine erhebliche faktische Wirkung. Sie entscheiden mit dar\u00fcber, ob Lieferanten Vorkasse verlangen, Kreditlinien gek\u00fcrzt werden oder Vertragsverhandlungen \u00fcberhaupt zustande kommen. <\/em><\/p>\n<p><em>Umso problematischer ist es, wenn diese Bewertungen auf fehlerhaften oder unvollst\u00e4ndigen Daten beruhen \u2013 und sich f\u00fcr die Betroffenen kaum nachvollziehen l\u00e4sst, weshalb ein Unternehmen trotz stabiler wirtschaftlicher Lage als \u201erisikobehaftet\u201c eingestuft wird.<\/em><\/p>\n<p><em>Ein solcher Fall wurde k\u00fcrzlich an LHR herangetragen.<\/em><\/p>\n<h2>Ausgangslage: wirtschaftlich stabile Situation \u2013 dennoch negative Bewertung<\/h2>\n<p>Unsere Mandantschaft ist ein operativ t\u00e4tiges Unternehmen aus dem Bereich moderner Energie- und Haustechnik. Das Unternehmen erwirtschaftet stabile Ums\u00e4tze und konnte zuletzt eine positive Ergebnisentwicklung nachweisen. Zahlungsst\u00f6rungen, offene unbestrittene Forderungen oder laufende Inkassoverfahren bestanden nach unserer Pr\u00fcfung nicht.<\/p>\n<p>Gleichwohl wies die bei der Creditreform gef\u00fchrte Wirtschaftsauskunft einen Bonit\u00e4tsscore aus, der deutlich unter dem Durchschnitt lag und eine erh\u00f6hte Ausfallwahrscheinlichkeit nahelegte. Diese Einsch\u00e4tzung stand erkennbar in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zur tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen Situation.<\/p>\n<p>Besonders irritierend: Noch wenige Wochen zuvor waren mehrere objektiv falsche Negativmerkmale auf Betreiben der Mandantschaft gel\u00f6scht worden. Gleichwohl verschlechterte sich die Bewertung im Anschluss weiter.<\/p>\n<h2>Das Kernproblem: Intransparenz und fehlerhafte Tatsachengrundlage<\/h2>\n<p>Aus der Selbstauskunft ergab sich kein tragf\u00e4higer Grund f\u00fcr die negative Einstufung. Zwar wurde auf einzelne Risikomerkmale verwiesen, zugleich waren diese nach den vorliegenden Unterlagen bereits bereinigt oder inhaltlich richtigzustellen. Positive betriebswirtschaftliche Kennzahlen wurden \u2013 jedenfalls aus Sicht der Mandantschaft \u2013 nicht angemessen in die Bewertung einbezogen.<\/p>\n<p>Hinzu kamen pauschale Aussagen zum Zahlungsverhalten, die mit der Realit\u00e4t nicht in Einklang standen. F\u00fcr die Betroffenen war weder nachvollziehbar, auf welche konkreten Tatsachen sich diese Einsch\u00e4tzungen st\u00fctzten, noch, weshalb bereits gel\u00f6schte oder unzutreffende Informationen faktisch weiterhin Auswirkungen auf den Score zu haben schienen.<\/p>\n<p>In der Praxis f\u00fchrte dies bereits zu erheblichen Nachteilen: Gesch\u00e4ftspartner verlangten Vorkasse, Finanzierungsanfragen wurden kritisch bewertet und langj\u00e4hrig gewachsene Gesch\u00e4ftsbeziehungen gerieten unter Druck.<\/p>\n<h2>Rechtliche Einordnung: Grenzen automatisierter Bonit\u00e4tsbewertungen<\/h2>\n<p>Bonit\u00e4tsbewertungen sind keine \u201ewertneutralen\u201c Einsch\u00e4tzungen. Sie greifen \u2013 gerade wenn sie personenbezogene Bez\u00fcge aufweisen oder sich faktisch auf die wirtschaftliche Handlungsfreiheit auswirken \u2013 in gesch\u00fctzte Rechtspositionen ein.<\/p>\n<p>Zum einen unterliegen Wirtschaftsauskunfteien den Vorgaben der DSGVO. Dies betrifft nicht nur die Richtigkeit der verarbeiteten Daten, sondern auch Transparenzanforderungen, die Frage der Zul\u00e4ssigkeit automatisierter Entscheidungsfindung und das Recht auf Auskunft \u00fcber die ma\u00dfgeblichen Faktoren und die zugrunde liegende Logik der Bewertung.<\/p>\n<p>Zum anderen k\u00f6nnen fehlerhafte Bonit\u00e4tsbewertungen das Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb beeintr\u00e4chtigen. Ein Score, der ohne tragf\u00e4hige Tatsachengrundlage eine schlechte Zahlungsf\u00e4higkeit suggeriert, kann den wirtschaftlichen Ruf eines Unternehmens nachhaltig sch\u00e4digen und konkrete Verm\u00f6gensnachteile ausl\u00f6sen.<\/p>\n<h2>Vorgehen gegen\u00fcber der Creditreform<\/h2>\n<p>Im Rahmen der anwaltlichen Intervention haben wir gegen\u00fcber der Creditreform die Korrektur einer aus unserer Sicht fehlerhaften und intransparenten Datenbasis verlangt. Im Mittelpunkt stand die Beanstandung, dass bereinigte bzw. unzutreffende Informationen ersichtlich weiterhin zu Lasten der Mandantschaft wirkten und positive wirtschaftliche Entwicklungen nicht in der erforderlichen Weise Ber\u00fccksichtigung fanden.<\/p>\n<p>Zugleich wurde eine nachvollziehbare Auskunft \u00fcber die Grundlagen der Scoreberechnung verlangt.<\/p>\n<p>Wirtschaftsauskunfteien k\u00f6nnen sich nicht pauschal auf interne Modelle oder statistische Verfahren zur\u00fcckziehen, wenn diese zu Ergebnissen f\u00fchren, die mit der tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen Lage nicht mehr in Einklang zu bringen sind und f\u00fcr die Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Sch\u00e4den ausl\u00f6sen.<\/p>\n<h2>Ergebnis: deutliche Scoreverbesserung und Information der Auskunftsempf\u00e4nger<\/h2>\n<p>Nach der anwaltlichen Geltendmachung best\u00e4tigte die Creditreform die Korrektur der Bewertung. Der Bonit\u00e4tsscore wurde deutlich verbessert und auf <strong>293 Punkte<\/strong> angehoben. Die aktualisierte Auskunft wurde im System hinterlegt und nach Mitteilung der Creditreform an die relevanten Auskunftsempf\u00e4nger weitergegeben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Mandantschaft bedeutete dies nicht nur eine formale Anpassung eines Zahlenwerts, sondern eine sp\u00fcrbare Entlastung im operativen Gesch\u00e4ft: Vertragsverhandlungen konnten wieder auf Augenh\u00f6he gef\u00fchrt werden, und die zuvor eingetretenen Reibungsverluste in Gesch\u00e4ftsbeziehungen lie\u00dfen sich reduzieren.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der Fall zeigt exemplarisch, dass Bonit\u00e4tsscores weder unangreifbar noch rechtlich folgenlos sind. Wo wirtschaftliche Realit\u00e4t und Auskunft auseinanderfallen, bestehen effektive M\u00f6glichkeiten, Korrekturen durchzusetzen \u2013 insbesondere dann, wenn die Bewertung auf fehlerhaften Daten oder intransparenten Annahmen beruht.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gilt daher: Ein schlechter Bonit\u00e4tsscore sollte nicht vorschnell als gegeben hingenommen werden. Eine fr\u00fchzeitige Pr\u00fcfung kann helfen, unn\u00f6tige Reputations- und Liquidit\u00e4tssch\u00e4den zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bonit\u00e4tsbewertungen privater Wirtschaftsauskunfteien entfalten im Gesch\u00e4ftsverkehr eine erhebliche faktische Wirkung. Sie entscheiden mit dar\u00fcber, ob Lieferanten Vorkasse verlangen, Kreditlinien gek\u00fcrzt werden oder Vertragsverhandlungen \u00fcberhaupt zustande kommen. 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