{"id":6987,"date":"2011-08-31T20:19:22","date_gmt":"2011-08-31T18:19:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6987"},"modified":"2017-04-07T12:31:38","modified_gmt":"2017-04-07T11:31:38","slug":"das-olg-hamm-ist-das-hochste-deutsche-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/das-olg-hamm-ist-das-hochste-deutsche-gericht\/","title":{"rendered":"Das OLG Hamm ist das h\u00f6chste deutsche Gericht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"In Bamberg kann man was erleben!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/Bamberg.png\" alt=\"In Bamberg kann man was erleben\" \/>Jedenfalls nach Auffassung des LG Bamberg.<\/p>\n<p>Aber der Reihe nach:<\/p>\n<p>Die Parteien stritten vor dem LG Bochum in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit. Der Antragsgegner legte gegen eine Verf\u00fcgung Widerspruch ein und gab gleichzeitig eine Unterlassungserkl\u00e4rung ab, die sich mit dem Verf\u00fcgungsantrag deckte und versah diese\u00a0 mit der (nahezu einzig zul\u00e4ssigen) aufl\u00f6senden Bedigung :<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die Unterlassungserkl\u00e4rung wird unter der aufl\u00f6senden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Kl\u00e4rung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Rechtsstreit wurde f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt. Die Parteien stellen wechselseitige Kostenantr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Das LG Bochum \u00fcberlegte es sich in seiner Kostenentscheidung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/91a.html\" title=\"&sect; 91a ZPO: Kosten bei Erledigung der Hauptsache\">\u00a7 91a ZPO<\/a> anders als vorher und legte dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auf, da dieser voraussichtlich verloren h\u00e4tte. Der unterlegene Antragsteller legte Beschwerde gegen diesen Beschluss zum Oberlandesgericht Hamm ein. Dies best\u00e4tigte die Auffassung der ersten Instanz.<\/p>\n<p>Daraufhin &#8220;k\u00fcndigte&#8221; der Antragsgegner den Unterlassungsvertrag bzw. focht ihn mit der Begr\u00fcndung an, dass nunmehr ja auch gerichtlich entschieden worden sei, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht bestehe.<\/p>\n<p>Der Unterlassungsgl\u00e4ubiger erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Bamberg, an dem der Gegner seinen Sitz hatte und wollte sich vor dem Hintergrund, dass der Schulder mit seiner &#8220;Anfechtung&#8221; des Vertrags zum Ausdruck brachte, sicht nicht an den Vertrag halten zu wollen, den vertraglichen Anspruch gerichtlich titulieren lassen.<\/p>\n<p>So weit so gut.<\/p>\n<p>In der heutigen\u00a0 Verhandlung teilte der Richter den staunenden Anwesenden mit, dass eine Auslegung des Teils &#8220;h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung&#8221; in der Unterlassungserkl\u00e4rung vor dem Hintergrund des gef\u00fchrten Rechtsstreits von dem OLG Hamm ergeben k\u00f6nnte, dass damit die Entscheidung des dortigen Senats gemeint sei.<\/p>\n<p>Auf die Kontrollfrage des Terminsvertreters nach einigen Sekunden nachdenklicher Stille, wer denn der Ansicht des Gerichts zufolge das h\u00f6chste Gericht in Deutschland sei, musste dann aber auch Richter einr\u00e4umen, dass das wohl der Bundesgerichtshof sei.<\/p>\n<p>Wir haben eine Schriftsatzfrist erhalten und k\u00f6nnen zu dem Thema noch schreiben. Der Schriftsatz d\u00fcrfte kurz werden. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedenfalls nach Auffassung des LG Bamberg. Aber der Reihe nach: Die Parteien stritten vor dem LG Bochum in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit. 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