{"id":69850,"date":"2026-01-22T06:24:37","date_gmt":"2026-01-22T04:24:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69850"},"modified":"2026-01-22T06:34:42","modified_gmt":"2026-01-22T04:34:42","slug":"amazon-erpressung-lg-stuttgart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-erpressung-lg-stuttgart\/","title":{"rendered":"LHR-Praxisfall Update: LG Stuttgart stoppt missbr\u00e4uchliche ASIN-Sperren"},"content":{"rendered":"
Zum Hintergrundbeitrag: Amazon, Markentrolle und Erpressung: Wenn Markenrecht zur Wettbewerbswaffe wird<\/a><\/p>\n Die Antragstellerin vertreibt seit Jahren erfolgreich Produkte aus dem Outdoor- und Camping-Bereich \u00fcber Amazon. Sie nutzt hierf\u00fcr ein etabliertes Unternehmenskennzeichen sowie \u00e4ltere nationale und europ\u00e4ische Markenrechte. Umsatzstark waren unter anderem Impr\u00e4gniermittel, W\u00e4scheleinen und Wasserfilter.<\/p>\n Der Antragsgegner meldete im August 2025 eine deutsche Wortmarke an, die exakt jene Warenklassen erfasste, in denen die Antragstellerin t\u00e4tig war (u. a. Klassen 1, 11 und 22). Unmittelbar nach der Eintragung nahm der Antragsgegner Infringement-Meldungen bei Amazon vor. Amazon entfernte daraufhin automatisiert mehrere ASINs der Antragstellerin.<\/p>\n Eine vorherige Abmahnung erfolgte nicht. Auch eine inhaltliche Pr\u00fcfung der markenrechtlichen Gesamtsituation \u2013 insbesondere \u00e4lterer Kennzeichenrechte oder der Benutzungsabsicht des Markenanmelders \u2013 fand auf Plattformebene ersichtlich nicht statt.<\/p>\n Nach den ASIN-Sperren wandte sich der Antragsgegner au\u00dferhalb der Plattform an die Antragstellerin und forderte mehrfach die Zahlung erheblicher Geldbetr\u00e4ge, um weitere Sperrungen zu unterlassen.<\/p>\n Diese Konstellation \u2013 Markenanmeldung, Plattformmeldung, Sperrung und anschlie\u00dfende Zahlungsforderung \u2013 ist typisch f\u00fcr Markentroll-F\u00e4lle und war auch im vorliegenden Verfahren von Bedeutung. Parallel leitete die Antragstellerin Widerspruchs- und L\u00f6schungsverfahren wegen b\u00f6sgl\u00e4ubiger Markenanmeldung ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz.<\/p>\n Das Landgericht Stuttgart gab dem Antrag statt und untersagte dem Antragsgegner, weiterhin gegen\u00fcber Amazon Markenrechtsverletzungen zu behaupten oder ASIN-Sperrungen herbeizuf\u00fchren (LG Stuttgart, Beschluss v. 14.01.2026, Az. 17 O 7\/26<\/a>).<\/p>\n Der Beschluss ist hier als PDF<\/a> abrufbar.<\/p>\n
Der vorliegende Praxisfall kn\u00fcpft an ein Problem an, \u00fcber das wir im LHR-Magazin bereits berichtet haben: den gezielten Missbrauch von Markenanmeldungen, um \u00fcber Infringement-Meldungen ASIN-Sperren auf Amazon auszul\u00f6sen und Wettbewerber wirtschaftlich unter Druck zu setzen.<\/em><\/p>\nSachverhalt: Markenanmeldung als Hebel zur Angebotsblockade<\/h2>\n
Eskalation au\u00dferhalb der Plattform: Zahlungsforderungen statt Rechtsdurchsetzung<\/h2>\n
Die Entscheidung des LG Stuttgart (Az. 17 O 7\/26<\/a>)<\/h2>\n