{"id":698,"date":"2006-11-30T12:41:00","date_gmt":"2006-11-30T10:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=70"},"modified":"2006-11-30T12:41:00","modified_gmt":"2006-11-30T10:41:00","slug":"der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt\/","title":{"rendered":"Der aussichtsloseste Rechtsbehelf der Welt"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->Als &#8220;kleine Verfassungsbeschwerde&#8221; wollte der Gesetzgeber die Geh\u00f6rsr\u00fcge nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/321a.html\">\u00a7 321a<\/a> der Zivilprozessordnung verstanden wissen. Ist etwa bei einem Urteil des Amtsgerichts die Berufungssumme nicht erreicht, kann man eigentlich nichts mehr machen. W\u00e4re da nicht die Geh\u00f6rsr\u00fcge. Mit ihr beschwert man sich nochmal bei demselben (!) Richter und bittet ihn einzusehen, dass er den verfassungsrechtlich garantierten <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/103.html\">Anspruch auf &#8220;rechtliches Geh\u00f6r&#8221;<\/a> verletzt und damit das Recht mit F\u00fc\u00dfen getreten hat.<\/p>\n<p>Man kann sich vorstellen, wie ein Richter auf eine solche R\u00fcge reagiert. Jedenfalls ist nicht zu erwarten, dass der Richter die Selbstkasteiung einleitet und sein Urteil pl\u00f6tzlich zu einem Akt der Willk\u00fcr erkl\u00e4rt (&#8220;Entschuldigung, ich habe Ihren Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r komplett missachtet&#8221;).<\/p>\n<p>Im Anwaltsblatt schreibt Rechtsanwalt Prof. Dr. R\u00fcdiger Zuck dazu:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Besch\u00e4ftigungsprogramms f\u00fcr Anw\u00e4lte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Bel\u00e4stigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit F\u00fc\u00dfen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anh\u00f6rungsr\u00fcge. Ihr einziger Entlastungseffekt f\u00fcr das BVerfG besteht darin, dass die Instanzanw\u00e4lte die 2-Wochenfrist des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/321a.html\" title=\"&sect; 321a ZPO: Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh&ouml;r\">\u00a7 321a ZPO<\/a> vers\u00e4umen.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p><em><\/em><br \/>\nOha. Ich glaube, der Kollege hat auch eher schlechte Erfahrungen mit diesem Rechtsbehelf gemacht (zie).<!--:--><!--:en--><\/p>\n<div align=\"justify\">Als &#8220;kleine Verfassungsbeschwerde&#8221; wollte der Gesetzgeber die Geh\u00f6rsr\u00fcge nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/321a.html\">\u00a7 321a<\/a> der Zivilprozessordnung verstanden wissen. Ist etwa bei einem Urteil des Amtsgerichts die Berufungssumme nicht erreicht, kann man eigentlich nichts mehr machen. W\u00e4re da nicht die Geh\u00f6rsr\u00fcge. Mit ihr beschwert man sich nochmal bei demselben (!) Richter und bittet ihn einzusehen, dass er den verfassungsrechtlich garantierten <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/103.html\">Anspruch auf &#8220;rechtliches Geh\u00f6r&#8221;<\/a> verletzt und damit das Recht mit F\u00fc\u00dfen getreten hat.<\/p>\n<p>Man kann sich vorstellen, wie ein Richter auf eine solche R\u00fcge reagiert. Jedenfalls ist nicht zu erwarten, dass der Richter die Selbstkasteiung einleitet und sein Urteil pl\u00f6tzlich zu einem Akt der Willk\u00fcr erkl\u00e4rt (&#8220;Entschuldigung, ich habe Ihren Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r komplett missachtet&#8221;).<\/p>\n<p>Im Anwaltsblatt schreibt Rechtsanwalt Prof. Dr. R\u00fcdiger Zuck dazu:<\/p>\n<p><em><\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Besch\u00e4ftigungsprogramms f\u00fcr Anw\u00e4lte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Bel\u00e4stigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit F\u00fc\u00dfen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anh\u00f6rungsr\u00fcge. Ihr einziger Entlastungseffekt f\u00fcr das BVerfG besteht darin, dass die Instanzanw\u00e4lte die 2-Wochenfrist des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/321a.html\" title=\"&sect; 321a ZPO: Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Geh&ouml;r\">\u00a7 321a ZPO<\/a> vers\u00e4umen.&#8221;<\/em> <\/p><\/blockquote>\n<p><\/em><br \/><em><\/em><br \/>Oha. Ich glaube, der Kollege hat auch eher schlechte Erfahrungen mit diesem Rechtsbehelf gemacht (zie). <\/div>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als &#8220;kleine Verfassungsbeschwerde&#8221; wollte der Gesetzgeber die Geh\u00f6rsr\u00fcge nach \u00a7 321a der Zivilprozessordnung verstanden wissen. Ist etwa bei einem Urteil des Amtsgerichts die Berufungssumme nicht erreicht, kann man eigentlich nichts mehr machen. W\u00e4re da nicht die Geh\u00f6rsr\u00fcge. Mit ihr beschwert man sich nochmal bei demselben (!) 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