{"id":69675,"date":"2025-10-29T07:09:59","date_gmt":"2025-10-29T05:09:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69675"},"modified":"2025-10-29T20:08:44","modified_gmt":"2025-10-29T18:08:44","slug":"abmahnung-miele-amazon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/abmahnung-miele-amazon\/","title":{"rendered":"LHR Praxisfall: Miele mahnt Onlineh\u00e4ndler ab \u2013 zwischen Lauterkeit und Marktlenkung"},"content":{"rendered":"
Doch in den vergangenen Monaten macht das Unternehmen zunehmend durch eine andere Aktivit\u00e4t auf sich aufmerksam: durch eine Vielzahl von Abmahnungen gegen Onlineh\u00e4ndler, die Miele-Produkte oder passendes Zubeh\u00f6r auf Plattformen wie Amazon oder eBay anbieten.<\/em><\/p>\n Die Vorw\u00fcrfe sind vielf\u00e4ltig. Beanstandet werden angeblich irref\u00fchrende Preisangaben, fehlerhafte Produktfotos oder sonstige Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe. <\/em><\/p>\n Hinter dieser juristischen Fassade zeigt sich jedoch ein Muster, das viele betroffene H\u00e4ndler als strategisch empfinden: Abgemahnt wird h\u00e4ufig dort, wo H\u00e4ndler nicht Teil des selektiven Vertriebssystems sind \u2013 also au\u00dferhalb der von Miele autorisierten Vertriebskan\u00e4le handeln.<\/em><\/p>\n In einem aktuellen Fall erhielt ein H\u00e4ndler eine Abmahnung, weil auf einer Amazon-Angebotsseite ein durchgestrichener \u201eStatt-Preis\u201c angezeigt wurde, erg\u00e4nzt durch den Hinweis auf eine Preisreduzierung von f\u00fcnf oder zehn Prozent. Laut Miele sei diese Darstellung irref\u00fchrend, weil der \u201eStatt-Preis\u201c nicht auf einem tats\u00e4chlich verlangten fr\u00fcheren Preis beruhe, sondern auf einem rechnerisch ermittelten Durchschnittswert.<\/p>\n Auf den ersten Blick klingt das nach einem klassischen Fall unlauterer Preiswerbung.<\/p>\n Doch wer sich mit der Struktur gro\u00dfer Plattformen auskennt, wei\u00df: H\u00e4ndler haben auf die grafische und inhaltliche Gestaltung ihrer Angebotsseiten kaum Einfluss. Preisfelder, Infoboxen oder Symbolhinweise werden zentral durch Amazon vorgegeben und automatisch generiert.<\/p>\n Das bedeutet: Selbst wenn ein theoretischer Informationsfehler vorl\u00e4ge, k\u00f6nnte der betroffene H\u00e4ndler diesen gar nicht eigenst\u00e4ndig korrigieren. Die Abmahnung trifft also nicht denjenigen, der die Darstellung verantwortet, sondern denjenigen, der sie lediglich nutzt \u2013 und damit in einem System agiert, das er nicht kontrollieren kann.<\/p>\n Unsere rechtliche Pr\u00fcfung ergab zudem, dass die Abmahnung nicht nur inhaltlich, sondern auch formell angreifbar ist. Nach \u00a7 13 Abs. 2 UWG<\/a> muss eine Abmahnung den behaupteten Versto\u00df klar und verst\u00e4ndlich beschreiben und die Anspruchsberechtigung des Abmahnenden nachvollziehbar darlegen. Das war nicht der Fall.<\/p>\n
Kaum ein Markenname steht in Deutschland so stark f\u00fcr Qualit\u00e4t und Tradition wie Miele. <\/em><\/p>\nDer konkrete Fall: \u201eStatt-Preis\u201c als Aufh\u00e4nger<\/h2>\n
Formelle Schw\u00e4chen und fragw\u00fcrdige Zielrichtung<\/h2>\n