{"id":69675,"date":"2025-10-29T07:09:59","date_gmt":"2025-10-29T05:09:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69675"},"modified":"2025-10-29T20:08:44","modified_gmt":"2025-10-29T18:08:44","slug":"abmahnung-miele-amazon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/abmahnung-miele-amazon\/","title":{"rendered":"LHR Praxisfall: Miele mahnt Onlineh\u00e4ndler ab \u2013 zwischen Lauterkeit und Marktlenkung"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-69679 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1-414x414.jpg\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1-207x207.jpg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Miele-Abmahnung-Amazon-1.jpg 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>Kaum ein Markenname steht in Deutschland so stark f\u00fcr Qualit\u00e4t und Tradition wie Miele. <\/em><\/p>\n<p><em>Doch in den vergangenen Monaten macht das Unternehmen zunehmend durch eine andere Aktivit\u00e4t auf sich aufmerksam: durch eine Vielzahl von Abmahnungen gegen Onlineh\u00e4ndler, die Miele-Produkte oder passendes Zubeh\u00f6r auf Plattformen wie Amazon oder eBay anbieten.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Vorw\u00fcrfe sind vielf\u00e4ltig. Beanstandet werden angeblich irref\u00fchrende Preisangaben, fehlerhafte Produktfotos oder sonstige Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe. <\/em><\/p>\n<p><em>Hinter dieser juristischen Fassade zeigt sich jedoch ein Muster, das viele betroffene H\u00e4ndler als strategisch empfinden: Abgemahnt wird h\u00e4ufig dort, wo H\u00e4ndler nicht Teil des selektiven Vertriebssystems sind \u2013 also au\u00dferhalb der von Miele autorisierten Vertriebskan\u00e4le handeln.<\/em><\/p>\n<h2>Der konkrete Fall: \u201eStatt-Preis\u201c als Aufh\u00e4nger<\/h2>\n<p>In einem aktuellen Fall erhielt ein H\u00e4ndler eine Abmahnung, weil auf einer Amazon-Angebotsseite ein durchgestrichener \u201eStatt-Preis\u201c angezeigt wurde, erg\u00e4nzt durch den Hinweis auf eine Preisreduzierung von f\u00fcnf oder zehn Prozent. Laut Miele sei diese Darstellung irref\u00fchrend, weil der \u201eStatt-Preis\u201c nicht auf einem tats\u00e4chlich verlangten fr\u00fcheren Preis beruhe, sondern auf einem rechnerisch ermittelten Durchschnittswert.<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick klingt das nach einem klassischen Fall unlauterer Preiswerbung.<\/p>\n<p>Doch wer sich mit der Struktur gro\u00dfer Plattformen auskennt, wei\u00df: H\u00e4ndler haben auf die grafische und inhaltliche Gestaltung ihrer Angebotsseiten kaum Einfluss. Preisfelder, Infoboxen oder Symbolhinweise werden zentral durch Amazon vorgegeben und automatisch generiert.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Selbst wenn ein theoretischer Informationsfehler vorl\u00e4ge, k\u00f6nnte der betroffene H\u00e4ndler diesen gar nicht eigenst\u00e4ndig korrigieren. Die Abmahnung trifft also nicht denjenigen, der die Darstellung verantwortet, sondern denjenigen, der sie lediglich nutzt \u2013 und damit in einem System agiert, das er nicht kontrollieren kann.<\/p>\n<h2>Formelle Schw\u00e4chen und fragw\u00fcrdige Zielrichtung<\/h2>\n<p>Unsere rechtliche Pr\u00fcfung ergab zudem, dass die Abmahnung nicht nur inhaltlich, sondern auch formell angreifbar ist. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/13.html\" title=\"&sect; 13 UWG: Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung\">\u00a7 13 Abs. 2 UWG<\/a> muss eine Abmahnung den behaupteten Versto\u00df klar und verst\u00e4ndlich beschreiben und die Anspruchsberechtigung des Abmahnenden nachvollziehbar darlegen. Das war nicht der Fall.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ging die mit\u00fcbersandte Unterlassungserkl\u00e4rung \u00fcber das konkret beanstandete Verhalten hinaus. Solche \u00fcberdehnten Forderungen gelten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> regelm\u00e4\u00dfig als missbr\u00e4uchlich.<\/p>\n<h2>Wettbewerbsrecht als Instrument der Marktsteuerung?<\/h2>\n<p>Besonders bemerkenswert ist der gr\u00f6\u00dfere Kontext: Nach \u00fcbereinstimmenden Berichten aus der Branche h\u00e4ufen sich Abmahnungen dieser Art. Betroffen sind vor allem H\u00e4ndler, die Produkte au\u00dferhalb des autorisierten Miele-Vertriebssystems vertreiben. Die Bandbreite reicht von vermeintlichen Irref\u00fchrungen \u00fcber Preis- oder Produktangaben bis hin zu Bildnutzungen und Markennennungen.<\/p>\n<p>Diese H\u00e4ufung legt die Vermutung nahe, dass die rechtliche Argumentation nicht nur der Lauterkeit dient, sondern zugleich eine vertriebspolitische Funktion erf\u00fcllt. Das selektive Vertriebssystem wird damit faktisch \u00fcber das Wettbewerbsrecht abgesichert. In der Praxis f\u00fchrt dies dazu, dass unabh\u00e4ngige H\u00e4ndler vom Marktplatz gedr\u00e4ngt oder zumindest wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden.<\/p>\n<p>Eine solche Zielrichtung ist rechtlich heikel. Denn wo Abmahnungen \u00fcberwiegend dazu eingesetzt werden, Marktstrukturen zu steuern statt Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu beseitigen, kann der Rechtsmissbrauchstatbestand erf\u00fcllt sein.<\/p>\n<p>Das Wettbewerbsrecht dient nicht der Durchsetzung vertraglicher Vertriebspolitik, sondern dem Schutz vor unlauteren Handlungen \u2013 und dieser Unterschied ist wesentlich.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der Fall Miele zeigt exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen legitimer Rechtsdurchsetzung und gezielter Marktlenkung sein kann. Abmahnungen sind ein wirksames und legitimes Mittel zur Verteidigung rechtlicher Interessen \u2013 aber sie d\u00fcrfen nicht zum strategischen Werkzeug werden, um unliebsame H\u00e4ndler auszuschlie\u00dfen oder Marktmechanismen zu kontrollieren.<\/p>\n<p>F\u00fcr betroffene Onlineh\u00e4ndler gilt daher: Abmahnungen sollten nie ungepr\u00fcft akzeptiert werden \u2013 insbesondere dann, wenn sie systemische Abl\u00e4ufe betreffen, auf die der H\u00e4ndler selbst keinen Einfluss hat. Eine fundierte rechtliche Einordnung ist in solchen F\u00e4llen unerl\u00e4sslich, um das eigene Risiko zu begrenzen und den Handlungsspielraum zu wahren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaum ein Markenname steht in Deutschland so stark f\u00fcr Qualit\u00e4t und Tradition wie Miele. 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