{"id":6955,"date":"2011-08-26T18:14:20","date_gmt":"2011-08-26T16:14:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6955"},"modified":"2017-04-07T12:32:14","modified_gmt":"2017-04-07T11:32:14","slug":"fructa-gegen-fruuta","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/fructa-gegen-fruuta\/","title":{"rendered":"Fructa gegen Fruuta"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Fr\u00fcchte, hier mal harmonisch\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/frucht.jpg\" alt=\"\" \/>Das Bundespatentgericht hat mit <a href=\"http:\/\/juris.bundespatentgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bpatg&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=22422&amp;pos=0&amp;anz=351&amp;Blank=1.pdf\">Beschluss<\/a> vom 24.08.2011 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=26%20W%20(pat)%2085\/08\" title=\"26 W (pat) 85\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">26 W (pat) 85\/08<\/a>) eine Beschwerde der Inhaberin der Marke \u201eFructa\u201c, Registernummer 2022181, eingetragen f\u00fcr die Klasse 32 zur\u00fcckgewiesen. \u00a0Diese hatte Widerspruch gegen die j\u00fcngere Wort-Bildmarke \u201eFruuta\u201c mit der Registernummer 30550237 eingelegt, die f\u00fcr die Waren aus der Klasse 32 \u201eAlkoholfreie Getr\u00e4nke und Fruchtgetr\u00e4nke, insbesondere Di\u00e4t-Erfrischungsgetr\u00e4nke\u201c, eingetragen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das DPMA hatte den Widerspruch mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, dass trotz einer Identit\u00e4t bzw. hochgradigen \u00c4hnlichkeit der jeweiligen Waren, eine Verwechslungsgefahr aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke \u201eFructa\u201c nicht gegeben sei:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u00a0\u201eDie Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei deshalb als nur unterdurchschnittlich zu bewerten, weil das die Marke bildende Wort \u201eFructa\u201c eine deutliche Anlehnung an den lateinischen Begriff \u201efructus\u201c aufweise, der die Bedeutung \u201eFrucht\u201c habe. Diese Bedeutung erfasse der \u00fcberwiegende Teil der inl\u00e4ndischen Durchschnittsverbraucher von Lebensmitteln und Getr\u00e4nken selbst dann ohne weiteres, wenn er die lateinische Sprache nicht beherrsche, weil er den in den inl\u00e4ndischen Sprachgebrauch als Synonym f\u00fcr \u201eFruchtzucker\u201c eingegangenen Begriff \u201eFructose\u201c kenne. Dar\u00fcber hinaus liege es bei einer Verwendung der Widerspruchsmarke im Zusammenhang mit aus oder unter Verwendung von Fr\u00fcchten hergestellten Getr\u00e4nken und Lebensmitteln nahe, in \u201eFructa\u201c eine Anlehnung an den deutschen Begriff \u201eFrucht\u201c zu sehen.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch eine schriftbildliche und eine klangliche Verwechslungsgefahr schloss das DPMA aus. Auch eine von der Widersprechenden behauptete, mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr sah das Markenamt als nicht gegeben an. Beide Marken seien zwar jeweils an den Begriff \u201eFrucht\u201c angelehnt, dieser Begriff sei jedoch f\u00fcr beide Warengruppen beschreibend und deshalb nicht geeignet, eine begriffliche Verwechslungsgefahr zu begr\u00fcnden. Die Widersprechende wendet sich insbesondere mit ihrer Beschwerde gegen die geringe Kennzeichnungskraft der Marke \u201eFructa\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Bundespatentgericht hat sich den Ausf\u00fchrungen des DPMA angeschlossen. Das Gericht hat klargestellt, dass aufgrund der vom DPMA zu Recht angenommenen, erheblichen Kennzeichnungsschw\u00e4che der Widerspruchsmarke die bestehenden Unterschiede der beiden Marken ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zu beachten ist in solchen F\u00e4llen wie dem vorliegenden, dass der Grad an Kennzeichnungskraft im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen ist. Auf den blo\u00dfen Umstand der Eintragung einer Marke kann dabei nicht abgestellt werden, da aus der Eintragung lediglich auf den geringstm\u00f6glichen Grad an Kennzeichnungskraft geschlossen werden kann. Denn zum einen wird der Grad der Kennzeichnungskraft im Eintragungsverfahren nicht gepr\u00fcft, und zum anderen ist die Pr\u00fcfung der Unterscheidungskraft, soweit man aus deren Pr\u00fcfung R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Kennzeichnungskraft ziehen kann, nach dem Gesetzeswortlaut auf das Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt (nh).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 Volker Wierzba &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Fr\u00fcchte, hier mal harmonisch\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/frucht.jpg\" alt=\"\" \/>Das Bundespatentgericht hat mit <a href=\"http:\/\/juris.bundespatentgericht.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bpatg&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=22422&amp;pos=0&amp;anz=351&amp;Blank=1.pdf\">Beschluss<\/a> vom 24.08.2011 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=26%20W%20(pat)%2085\/08\" title=\"26 W (pat) 85\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">26 W (pat) 85\/08<\/a>) eine Beschwerde der Inhaberin der Marke \u201eFructa\u201c, Registernummer 2022181, eingetragen f\u00fcr die Klasse 32 zur\u00fcckgewiesen. \u00a0Diese hatte Widerspruch gegen die j\u00fcngere Wort-Bildmarke \u201eFruuta\u201c mit der Registernummer 30550237 eingelegt, die f\u00fcr die Waren aus der Klasse 32 \u201eAlkoholfreie Getr\u00e4nke und Fruchtgetr\u00e4nke, insbesondere Di\u00e4t-Erfrischungsgetr\u00e4nke\u201c, eingetragen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das DPMA hatte den Widerspruch mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, dass trotz einer Identit\u00e4t bzw. hochgradigen \u00c4hnlichkeit der jeweiligen Waren, eine Verwechslungsgefahr aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke \u201eFructa\u201c nicht gegeben sei:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u00a0\u201eDie Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei deshalb als nur unterdurchschnittlich zu bewerten, weil das die Marke bildende Wort \u201eFructa\u201c eine deutliche Anlehnung an den lateinischen Begriff \u201efructus\u201c aufweise, der die Bedeutung \u201eFrucht\u201c habe. Diese Bedeutung erfasse der \u00fcberwiegende Teil der inl\u00e4ndischen Durchschnittsverbraucher von Lebensmitteln und Getr\u00e4nken selbst dann ohne weiteres, wenn er die lateinische Sprache nicht beherrsche, weil er den in den inl\u00e4ndischen Sprachgebrauch als Synonym f\u00fcr \u201eFruchtzucker\u201c eingegangenen Begriff \u201eFructose\u201c kenne. Dar\u00fcber hinaus liege es bei einer Verwendung der Widerspruchsmarke im Zusammenhang mit aus oder unter Verwendung von Fr\u00fcchten hergestellten Getr\u00e4nken und Lebensmitteln nahe, in \u201eFructa\u201c eine Anlehnung an den deutschen Begriff \u201eFrucht\u201c zu sehen.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch eine schriftbildliche und eine klangliche Verwechslungsgefahr schloss das DPMA aus. Auch eine von der Widersprechenden behauptete, mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr sah das Markenamt als nicht gegeben an. Beide Marken seien zwar jeweils an den Begriff \u201eFrucht\u201c angelehnt, dieser Begriff sei jedoch f\u00fcr beide Warengruppen beschreibend und deshalb nicht geeignet, eine begriffliche Verwechslungsgefahr zu begr\u00fcnden. Die Widersprechende wendet sich insbesondere mit ihrer Beschwerde gegen die geringe Kennzeichnungskraft der Marke \u201eFructa\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Bundespatentgericht hat sich den Ausf\u00fchrungen des DPMA angeschlossen. Das Gericht hat klargestellt, dass aufgrund der vom DPMA zu Recht angenommenen, erheblichen Kennzeichnungsschw\u00e4che der Widerspruchsmarke die bestehenden Unterschiede der beiden Marken ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zu beachten ist in solchen F\u00e4llen wie dem vorliegenden, dass der Grad an Kennzeichnungskraft im Widerspruchsverfahren erstmals zu bestimmen ist. Auf den blo\u00dfen Umstand der Eintragung einer Marke kann dabei nicht abgestellt werden, da aus der Eintragung lediglich auf den geringstm\u00f6glichen Grad an Kennzeichnungskraft geschlossen werden kann. Denn zum einen wird der Grad der Kennzeichnungskraft im Eintragungsverfahren nicht gepr\u00fcft, und zum anderen ist die Pr\u00fcfung der Unterscheidungskraft, soweit man aus deren Pr\u00fcfung R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Kennzeichnungskraft ziehen kann, nach dem Gesetzeswortlaut auf das Mindestma\u00df beschr\u00e4nkt (nh).<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 24.08.2011 (Az. 26 W (pat) 85\/08) eine Beschwerde der Inhaberin der Marke \u201eFructa\u201c, Registernummer 2022181, eingetragen f\u00fcr die Klasse 32 zur\u00fcckgewiesen. \u00a0Diese hatte Widerspruch gegen die j\u00fcngere Wort-Bildmarke \u201eFruuta\u201c mit der Registernummer 30550237 eingelegt, die f\u00fcr die Waren aus der Klasse 32 \u201eAlkoholfreie Getr\u00e4nke und Fruchtgetr\u00e4nke, insbesondere Di\u00e4t-Erfrischungsgetr\u00e4nke\u201c, eingetragen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":6976,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,10],"tags":[692],"class_list":["post-6955","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-markenrecht","tag-verwechslungsgefahr"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6955","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6955"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6955\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6976"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6955"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6955"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6955"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}