{"id":69318,"date":"2025-07-25T06:16:08","date_gmt":"2025-07-25T04:16:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69318"},"modified":"2025-07-28T05:52:42","modified_gmt":"2025-07-28T03:52:42","slug":"fake-bewertungen-olg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/fake-bewertungen-olg\/","title":{"rendered":"Fake-Bewertungen: OLG D\u00fcsseldorf best\u00e4tigt 25.000\u202f\u20ac Ordnungsgeld"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-69344 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen-414x414.jpg\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen-207x207.jpg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/OLG-Fakebewertungen.jpg 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf ein Ordnungsgeld von 25.000\u202f\u20ac gegen einen Online-H\u00e4ndler best\u00e4tigt, der trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin mit gef\u00e4lschten Kundenbewertungen warb.<\/em><\/p>\n<p>Bereits im Mai 2025 hatte das Landgericht (LG) D\u00fcsseldorf per einstweiliger Verf\u00fcgung verboten, mit Kundenrezensionen zu werben, die nicht von echten Kund:innen stammen, und wegen fortgesetzter Verst\u00f6\u00dfe gegen dieses Unterlassungsgebot ein entsprechendes Ordnungsgeld verh\u00e4ngt. Der D\u00fcsseldorfer Fall verdeutlicht, wie riskant der Einsatz von Fake-Bewertungen ist und wie effektiv Wettbewerber sich dagegen wehren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/fake-bewertungen-25000-ordnungsgeld\/\"><strong>Fake-Bewertungen: LG D\u00fcsseldorf verh\u00e4ngt 25.000\u202f\u20ac Ordnungsgeld<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Fake-Bewertungen als Wettbewerbsversto\u00df<\/h2>\n<p>Aus juristischer Sicht sind gef\u00e4lschte Bewertungen kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Versto\u00df gegen das Wettbewerbsrecht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stuft solche Praktiken als unlauter ein, da sie den Wettbewerb verzerren und Verbraucher t\u00e4uschen.<\/p>\n<p>Insbesondere hat der Gesetzgeber durch die Schwarze Liste (Anhang zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a>) klargestellt, dass Fake-Bewertungen verboten sind. So ist es gem\u00e4\u00df Nr. 23c UWG-Anhang ausdr\u00fccklich unzul\u00e4ssig, gef\u00e4lschte Bewertungen oder Empfehlungen in Auftrag zu geben oder zu verbreiten; ebenso wenig darf man gem\u00e4\u00df Nr. 23b UWG-Anhang Bewertungen verwenden, ohne angemessene Ma\u00dfnahmen zur Echtheitspr\u00fcfung zu treffen.<\/p>\n<p>Anders ausgedr\u00fcckt: Wirbt ein Unternehmen mit Kundenbewertungen, ohne deren Echtheit belegen zu k\u00f6nnen, gilt dies als wettbewerbswidrig.<\/p>\n<h2>Bewertungen sind Werbung<\/h2>\n<p>Gerichte werten die Ver\u00f6ffentlichung solcher Rezensionen als Werbema\u00dfnahme des Unternehmens. Das OLG D\u00fcsseldorf hat hierzu deutlich gemacht: Schon das Bereitstellen und Freischalten von Kundenbewertungen auf der eigenen Profilseite \u2013 etwa bei ProvenExpert \u2013 stellt eine gesch\u00e4ftliche Handlung dar und bedeutet, dass sich der Anbieter diese Inhalte \u201ezu Eigen macht\u201c.<\/p>\n<p>Das Unternehmen haftet also f\u00fcr den Inhalt der Bewertungen und kann sich nicht damit exkulpieren, dass die Rezensionen von Dritten stammen. Dementsprechend liegt in gef\u00e4lschten oder erkauften Positiv-Bewertungen ein Wettbewerbsversto\u00df, weil Verbraucher \u00fcber die tats\u00e4chliche Qualit\u00e4t der Produkte oder Leistungen in die Irre gef\u00fchrt werden. Die Rechtsprechung stellt hierbei den Verbraucherschutz in den Vordergrund: Unwahre Lobeshymnen d\u00fcrfen nicht dazu f\u00fchren, dass Kunden ein falsches Bild von einem Angebot erhalten \u2013 das w\u00e4re eine unzul\u00e4ssige Verzerrung des Marktgeschehens.<\/p>\n<h2>Vorgehen gegen gef\u00e4lschte Kundenbewertungen<\/h2>\n<p>Was k\u00f6nnen betroffene Unternehmen praktisch tun, wenn ein Mitbewerber sich mit falschen Bewertungen einen unlauteren Vorteil verschafft? Die Praxis zeigt einige bew\u00e4hrte Schritte, um gegen Fake-Bewertungen eines Konkurrenten vorzugehen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Beweissicherung<\/strong>: Alle verd\u00e4chtigen Rezensionen sollten umgehend dokumentiert werden. Hilfreich sind beispielsweise Screenshots der fraglichen Bewertungen sowie Aufzeichnungen ungew\u00f6hnlicher Bewertungsmuster und weiterer Indizien f\u00fcr die F\u00e4lschung. Im geschilderten Fall fielen z.\u202fB. ein sprunghafter Anstieg positiver Bewertungen in kurzer Zeit und auff\u00e4llige sprachliche \u00c4hnlichkeiten auf. Manche Bewertungen waren zwar sprachlich einwandfrei formuliert, ergaben inhaltlich jedoch keinen Sinn und beschrieben sogar Produktmerkmale, die es gar nicht gab. Solche Auff\u00e4lligkeiten sind starke Hinweise darauf, dass die Rezensionen erkauft oder etwa mithilfe k\u00fcnstlicher Intelligenz automatisiert erstellt wurden.<\/li>\n<li><strong>Abmahnung<\/strong>: Wenn sich der Verdacht erh\u00e4rtet, sollte der Mitbewerber abgemahnt und zur unverz\u00fcglichen Unterlassung der irref\u00fchrenden Werbung aufgefordert werden. In der Abmahnung wird regelm\u00e4\u00dfig verlangt, dass der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, um zuk\u00fcnftige Verst\u00f6\u00dfe zu verhindern. Zeigt sich die Gegenseite uneinsichtig oder verweigert sie die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserkl\u00e4rung, darf der Betroffene nicht z\u00f6gern, den Rechtsweg zu beschreiten.<\/li>\n<li><strong>Einstweiliger Rechtsschutz<\/strong>: In der Praxis bietet sich sodann eine einstweilige Verf\u00fcgung an, um schnell f\u00fcr klare Verh\u00e4ltnisse zu sorgen. Aufgrund der Dringlichkeit im Wettbewerbsrecht kann ein solcher Eilantrag oft sehr z\u00fcgig Erfolg haben \u2013 im D\u00fcsseldorfer Fall erlie\u00df das LG die Verf\u00fcgung bereits am Tag nach der Antragstellung. Nachdem die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt hatte, best\u00e4tigte das LG das Verbot wenig sp\u00e4ter auch in einem Urteil vom 10.11.2023 (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=38%20O%20176\/23\" title=\"38 O 176\/23 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">38 O 176\/23<\/a>). Entscheidend ist, dass betroffene Unternehmen bei Fake-Bewertungen rasch handeln, um den unlauteren Vorteil des Mitbewerbers z\u00fcgig zu unterbinden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Beweislast und Erfolgsaussichten<\/h2>\n<p>Ein zentrales Thema bei Streitigkeiten um Fake-Bewertungen ist die Frage der Beweisf\u00fchrung. H\u00e4ufig wei\u00df nur der ertappte Mitbewerber selbst, ob die Rezensionen echt sind oder nicht, w\u00e4hrend der angreifende Konkurrent au\u00dferhalb des fremden Unternehmens steht.<\/p>\n<p>Die gute Nachricht: Deutsche Gerichte haben Wege gefunden, diese Beweish\u00fcrde fair zu verteilen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst muss der antragstellende Unternehmer einige greifbare Anhaltspunkte f\u00fcr die F\u00e4lschung vorlegen \u2013 zum Beispiel die erw\u00e4hnten inhaltlichen oder statistischen Auff\u00e4lligkeiten. Gelingt ihm dies, kehrt sich die Situation teilweise um: Der beschuldigte Bewertungsnutzer (also das in Anspruch genommene Unternehmen) tr\u00e4gt eine sekund\u00e4re Darlegungslast.<\/p>\n<p>Er muss dem Gericht nun substantiiert darlegen und nachweisen, dass die strittigen Bewertungen authentisch sind, insbesondere also konkrete Informationen zu den Rezensenten liefern. In der Praxis bedeutet das etwa, dass der Beschuldigte Namen und Kontaktdaten der angeblichen Kunden benennen, Belege f\u00fcr tats\u00e4chliche Kaufgesch\u00e4fte vorlegen oder interne Nachforschungen zur Echtheit der Bewertungen offenlegen muss.<\/p>\n<p>Gerade dieser Nachweis f\u00e4llt den Rechtsverletzern erfahrungsgem\u00e4\u00df schwer \u2013 denn wo nichts Echtes ist, l\u00e4sst sich Authentizit\u00e4t kaum belegen.<\/p>\n<p>Unter diesen Umst\u00e4nden stehen die Erfolgsaussichten f\u00fcr den antragstellenden Wettbewerber sehr gut, eine Unterlassungsverf\u00fcgung zu erwirken. Die aktuelle Entscheidungspraxis \u2013 allen voran die klare Linie des OLG D\u00fcsseldorf \u2013 zeigt, dass Gerichte Fake-Bewertungen strikt ahnden und im Zweifel zugunsten des fairen Wettbewerbs und der Verbraucher entscheiden.<\/p>\n<h2>Die Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf: Strenge Linie best\u00e4tigt<\/h2>\n<p>Im beschriebenen Fall war die Einschaltung des OLG D\u00fcsseldorf ein wichtiger Meilenstein, bevor es schlie\u00dflich zur Verh\u00e4ngung des Ordnungsgeldes kam. Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verf\u00fcgung des LG D\u00fcsseldorf gegen die Fake-Bewertungen in zweiter Instanz mit Urteil vom 23.05.2024 (Az. I-20 U 135\/23) vollumf\u00e4nglich best\u00e4tigt \u2013 die Berufung der Gegenseite blieb erfolglos.<\/p>\n<p>Damit hat das OLG unmissverst\u00e4ndlich klargemacht, dass Werbung mit \u201egekauften\u201c Bewertungen wettbewerbswidrig ist. In seinem Urteil betonte das Gericht mehrere Kernpunkte, die f\u00fcr zuk\u00fcnftige F\u00e4lle Ma\u00dfst\u00e4be setzen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Verantwortlichkeit des Werbenden<\/strong>: Wer Bewertungen auf seinem Profil ver\u00f6ffentlicht oder aktiv freischaltet, haftet f\u00fcr diese Inhalte. Ein Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, es handle sich um \u201efremde\u201c \u00c4u\u00dferungen \u2013 durch das Einbinden in die eigene Werbung macht es sich die Kundenstimmen zu Eigen.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00fcfpflicht und Echtheitsgarantie<\/strong>: Von Unternehmen wird erwartet, dass sie die Authentizit\u00e4t ver\u00f6ffentlichter Kundenbewertungen sicherstellen. K\u00f6nnen sie nicht nachweisen, dass den Rezensionen ein echter Kundenkontakt zugrunde liegt, gilt die Werbung als unlauter; im Umkehrschluss muss zumindest klar darauf hingewiesen werden, wenn keine \u00dcberpr\u00fcfung der Echtheit stattgefunden hat.<\/li>\n<li><strong>Schutz der Verbraucher<\/strong>: Die Gerichte stellen den Verbraucherschutz deutlich \u00fcber die Interessen des Werbenden. Eine uneingeschr\u00e4nkte Ver\u00f6ffentlichung ungepr\u00fcfter Bewertungen t\u00e4uscht die Verbraucher und macht den Markt intransparent. Die strenge Haltung soll verhindern, dass Kunden durch Scheinbewertungen zu Kaufentscheidungen verleitet werden, die sie bei korrekter Informationslage nicht getroffen h\u00e4tten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Grunds\u00e4tze des OLG D\u00fcsseldorf haben dem erstinstanzlichen Verbot den n\u00f6tigen Nachdruck verliehen und bilden den Hintergrund, vor dem das LG D\u00fcsseldorf konsequent durchgegriffen und das empfindliche Ordnungsgeld verh\u00e4ngt hat. Die s\u00e4umige Schuldnerin versuchte zwar, sich gegen das Ordnungsgeld zur Wehr zu setzen, drang damit jedoch nicht durch.<\/p>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf best\u00e4tigte mit Beschluss vom 22.07.2025 (Az. I-<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=20%20W%2047\/25\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 22.07.2025 - 20 W 47\/25\">20 W 47\/25<\/a>) die Verh\u00e4ngung des 25.000-\u20ac-Ordnungsgeldes und bekr\u00e4ftigte damit die strenge Linie der Vorinstanz.<\/p>\n<p>Auch in der Begr\u00fcndung des Ordnungsgeld-Beschlusses spiegelt sich die Linie der Oberlandesrichter wider: Das Gericht wertete selbst das blo\u00dfe Beantworten der fragw\u00fcrdigen Trustpilot-Bewertungen als fortgesetzte Werbung mit diesen Inhalten \u2013 und damit als Verletzung des Kernverbots, trotz formaler Unterschiede zur urspr\u00fcnglichen ProvenExpert-Situation. Die Botschaft ist klar: Plattformwechsel oder andere Tricksereien helfen nicht \u2013 wer einmal zur Unterlassung verpflichtet wurde, muss \u00fcberall daf\u00fcr sorgen, dass keine Fake-Bewertungen mehr im Spiel sind.<\/p>\n<h2>Fazit: Konsequenzen und Empfehlungen f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>Der D\u00fcsseldorfer Fall sendet ein deutliches Signal an die Branche. Fake-Bewertungen sind kein legitimes Marketingmittel, sondern eine gef\u00e4hrliche Gratwanderung mit rechtlichen Fallstricken. Wettbewerber m\u00fcssen derartigen Machenschaften nicht tatenlos zusehen: Die rechtlichen Hebel \u2013 von der Abmahnung bis zur einstweiligen Verf\u00fcgung \u2013 stehen bereit und werden von den Gerichten wirksam durchgesetzt.<\/p>\n<p>Die Erfolgsaussichten, einen unlauteren Konkurrenten zur R\u00e4son zu bringen, stehen gut, sofern man die n\u00f6tigen Beweise sorgf\u00e4ltig zusammentr\u00e4gt und schnell handelt. Die Entscheidungspraxis \u2013 allen voran die des OLG D\u00fcsseldorf \u2013 st\u00e4rkt ehrliche Unternehmen und sch\u00fctzt Verbraucher vor Irref\u00fchrung.<\/p>\n<h2>Bewertungs-Compliance<\/h2>\n<p>Gleichzeitig sollten Unternehmen aus diesen Urteilen die richtigen Lehren ziehen und ihr eigenes Bewertungsmanagement kritisch \u00fcberpr\u00fcfen. Wer mit Kundenrezensionen wirbt, ist gut beraten, interne Pr\u00fcfprozesse einzuf\u00fchren, um die Echtheit eingehender Bewertungen zu verifizieren. Gegebenenfalls ist es unerl\u00e4sslich, klar kenntlich zu machen, wenn Bewertungen ungepr\u00fcft ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Eine gelebte Compliance-Kultur im Umgang mit Bewertungen zahlt sich aus: Unternehmen, die hier Sorgfalt walten lassen, minimieren ihr Haftungsrisiko erheblich. Wer hingegen meint, mit gekauften Lobeshymnen seinen Umsatz steigern zu k\u00f6nnen, riskiert nicht nur seinen Ruf, sondern auch empfindliche gerichtliche Sanktionen. Im vorliegenden Fall hat die Missachtung des Unterlassungsgebots stolze 25.000\u202f\u20ac Ordnungsgeld gekostet \u2013 notfalls droht sogar Ordnungshaft.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen \u2013 insbesondere Online-H\u00e4ndler \u2013 hei\u00dft das: Faire Gesch\u00e4fte zahlen sich langfristig aus. Sollte ein Mitbewerber durch erschlichene Online-Lorbeeren einen Vorteil suchen, sollte man nicht z\u00f6gern, rechtlichen Rat einzuholen. Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass die Gerichte bereit sind, hart durchzugreifen, um einen fairen Wettbewerb und transparente Kundenbewertungen sicherzustellen. Die Durchsetzung von Recht und Ordnung im E-Commerce ist m\u00f6glich \u2013 zum Nutzen seri\u00f6ser H\u00e4ndler und get\u00e4uschter Verbraucher gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<div style=\"background-color: #f9f9f9; border: 1px solid #eee; border-radius: 12px; padding: 2rem 1.5rem; margin: 3rem auto; max-width: 860px; text-align: center; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.05);\">\n<div style=\"display: flex; justify-content: center; align-items: center; gap: 0.75rem; margin-bottom: 1.5rem;\">\n<p><img decoding=\"async\" style=\"vertical-align: middle; border-radius: 4px;\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/LHRLogo.png\" alt=\"LHR Logo\" width=\"36\" height=\"36\" \/><\/p>\n<h2 style=\"font-size: 1.6rem; margin: 0; color: #1a2f6c;\">Sie haben bei der Konkurrenz Fake-Bewertungen festgestellt?<\/h2>\n<\/div>\n<p style=\"font-size: 1.1rem; color: #333; margin-bottom: 2rem;\">Wir unterst\u00fctzen Sie dabei, unlautere Bewertungen rechtssicher zu unterbinden.<\/p>\n<div style=\"display: flex; flex-wrap: wrap; gap: 1rem; justify-content: center;\">\n<p><a style=\"flex: 1 1 280px; max-width: 320px; background-color: #f28c28; color: #fff; padding: 1rem 1.2rem; border-radius: 8px; text-decoration: none; font-size: 1.05rem; font-weight: bold; display: flex; align-items: center; justify-content: center; box-shadow: 0 3px 8px rgba(0,0,0,0.1); transition: all 0.3s ease;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\"><br \/>\n&#x2709;&#xfe0f; <span style=\"margin-left: 0.5rem;\">Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen<\/span><br \/>\n<\/a><\/p>\n<p><a style=\"flex: 1 1 280px; max-width: 320px; background-color: #ff6700; color: #fff; padding: 1rem 1.2rem; border-radius: 8px; text-decoration: none; font-size: 1.05rem; font-weight: bold; display: flex; align-items: center; justify-content: center; box-shadow: 0 3px 8px rgba(0,0,0,0.1); transition: all 0.3s ease;\" href=\"https:\/\/meetings.hubspot.com\/lampmann\"><br \/>\n&#x1f4de; <span style=\"margin-left: 0.5rem;\">Jetzt kostenloses Telefonat buchen<\/span><br \/>\n<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf ein Ordnungsgeld von 25.000\u202f\u20ac gegen einen Online-H\u00e4ndler best\u00e4tigt, der trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin mit gef\u00e4lschten Kundenbewertungen warb. 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