{"id":692,"date":"2006-11-07T21:15:00","date_gmt":"2006-11-07T19:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=56"},"modified":"2017-03-12T21:26:23","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:23","slug":"bloggergemeinde-entsetzt-sogar-straftater-haben-rechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bloggergemeinde-entsetzt-sogar-straftater-haben-rechte\/","title":{"rendered":"Bloggergemeinde entsetzt: Sogar Straft\u00e4ter haben Rechte!"},"content":{"rendered":"
Abgesehen davon, dass man sich manchmal schon wundern muss, mit welcher Inbrunst einige einen vermeitlichen Sendungsauftrag zu erf\u00fcllen suchen, nur weil sie \u00fcber m\u00e4\u00dfige Lese- und Schreibf\u00e4higkeiten, einen Internetanschluss und zu viel Zeit verf\u00fcgen, machen sich erschreckend wenige selbsternannte Mahner, Warner und Anprangerer Gedanken um die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns.<\/p>\n
Das Landgericht Frankfurt<\/a> hat nun klargestellt, dass – was in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverst\u00e4ndlich sein d\u00fcrfte – sogar Straft\u00e4ter das Recht haben, “in Ruhe gelassen” zu werden.<\/p>\n Die Ausstrahlungswirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Pers\u00f6nlichkeit l\u00e4sst es nicht zu, dass die Medien sich \u00fcber die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschr\u00e4nkt mit der Person eines Straft\u00e4ters befassen d\u00fcrfen, so die Richter. Nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat und einem Strafverfahren, habe der T\u00e4ter das Recht, allein gelassen zu werden. Dies setze dem Wunsch der Massenmedien sowie dem Bed\u00fcrfnis des Publikums, Straftat und -t\u00e4ter zum Gegenstand der Er\u00f6rterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen.<\/p>\n