{"id":69132,"date":"2025-06-18T06:53:32","date_gmt":"2025-06-18T04:53:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69132"},"modified":"2025-06-18T06:53:32","modified_gmt":"2025-06-18T04:53:32","slug":"bildagentur-abmahnung-ki","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bildagentur-abmahnung-ki\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstler f\u00fcr eigenes Werk abgemahnt: Der LHR-Praxisfall des QR-Grabsteins"},"content":{"rendered":"<p><i><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-69136 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz-414x414.png\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz-414x414.png 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz-620x620.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz-207x207.png 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz-768x768.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Steinmetz.png 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/><\/i><em>Ein Kreativer ger\u00e4t ins Visier einer Bildagentur wegen eines Fotos seines eigenen Schaffens \u2013 ein grotesker Urheberrechtskonflikt im digitalen Zeitalter.<\/em><\/p>\n<p><em>Ein K\u00f6lner Steinmetzmeister staunte nicht schlecht: Eine Anwaltskanzlei mahnt ihn im Namen der Bildagentur dpa Picture-Alliance ab, weil auf seinem Facebook-Profil ein Foto seines eigenen Werks \u2013 eines von ihm gestalteten QR-Grabsteins \u2013 zu sehen ist.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p><em>Die Agentur beansprucht die Bildrechte an dem Foto, obwohl der abgebildete Grabstein von dem Unternehmer selbst entworfen und geschaffen wurde. <\/em><\/p>\n<p><em>Nun fordern Rechtsanw\u00e4lte im Auftrag der Agentur vom Urheber des Grabsteins eine Lizenzzahlung, da das das fremde Foto unbefugt genutzt habe \u2013 eine absurde Wendung, die den Steinmetz gewisserma\u00dfen zum T\u00e4ter einer Urheberrechtsverletzung an seinem eigenen Sch\u00f6pfungswerk macht.<\/em><\/p>\n<h2>Wiederholter Praxisfall: Wenn der Sch\u00f6pfer zur Kasse gebeten wird<\/h2>\n<p>Bei LHR ist dies bereits der zweite bekannte Fall dieser Art.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Schon fr\u00fcher hatte eine Designerin \u2013 in \u00e4hnlicher Konstellation \u2013 eine Abmahnung erhalten, weil er ein Foto ihres eigenen Werkes \u2013 in diesem Fall k\u00fcnstlerisch hochwertige Dirndl \u2013 verwendete.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Im aktuellen Fall wollte der Steinmetz sein innovatives Grabmal mit QR-Code auf Facebook pr\u00e4sentieren. Das Grabmal selbst ist eine kleine Sensation: Bereits 2011 entwickelte er den ersten eigenst\u00e4ndigen QR-Grabstein, der f\u00fcr viel Medienaufmerksamkeit sorgte und heute sogar Teil der Sammlung des Sepulkralmuseums in Kassel ist.<\/p>\n<p>2012 folgte der erste QR-Grabstein auf einem \u00f6ffentlichen Friedhof in Deutschland. Das Kunsthandwerk des Steinmetz wurde also breit diskutiert und gew\u00fcrdigt \u2013 umso grotesker mutet es an, dass ausgerechnet der Urheber dieses Werks nun wegen eines beil\u00e4ufigen Fotos desselben zur Rechenschaft gezogen werden soll.<\/p>\n<h2>Das Foto stammte von einem befreundeten Fotografen<\/h2>\n<p>Im konkreten Fall stammte das Foto nicht vom Steinmetz selbst, sondern von einem Pressefotografen. Der Steinmetz hatte seinerzeit jedoch aktiv an der Entstehung des Fotos mitgewirkt: Der befreundete Fotograf bat 2018 um Zugang zu einem Friedhof, um den QR-Grabstein in nat\u00fcrlicher Umgebung abzulichten \u2013 der Steinmetz stellte den Kontakt her und erm\u00f6glichte die Aufnahmen. Zwei der damals entstandenen Motive \u2013 beide zeigen von ihm geschaffene Werke \u2013 wurden anschlie\u00dfend \u00fcber die dpa Picture-Alliance Bildagentur verbreitet.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Was der Steinmetz jedoch nicht ahnte: Die Agentur w\u00fcrde Jahre sp\u00e4ter systematisch das Internet nach diesen Bildern durchsuchen und sogar ihn als Urheber des Grabmals wegen eines Facebook-Posts ins Visier nehmen. Genau das geschah: In einem Posting hatte der Steinmetz 2022 \u2013 also rund zehn Jahre nach Aufstellung des ersten QR-Grabsteins \u2013 einen Beitrag mit drei Bildern ver\u00f6ffentlicht. Zwei der Fotos stammten aus seiner eigenen Werkstatt; das dritte war das beanstandete dpa-Foto seines Grabsteins, eingebettet als kleines Vergleichsbild.<\/p>\n<p>Mit diesem dritten Foto wollte er lediglich den nat\u00fcrlichen \u201ebiogenen Bewuchs\u201c demonstrieren, der sich auf dem Grabstein gebildet hatte und den man leicht entfernen kann, damit Schrift und QR-Code wieder gut lesbar sind. Das Fremdfoto diente also \u2013 so seine Argumentation \u2013 lediglich als erl\u00e4uterndes Beiwerk in dem Post, w\u00e4hrend die Hauptinhalte von ihm selbst stammten.<\/p>\n<h2>Zwei Abmahnungen: Forderungen \u00fcber rund 3.000 \u20ac<\/h2>\n<p>Umso gr\u00f6\u00dfer war der Schock, als Anfang 2025 gleich zwei Abmahnungen ins Haus flatterten: Eine Kanzlei forderte im Namen der dpa Picture-Alliance jeweils knapp 1.500\u202f\u20ac f\u00fcr die angeblich \u201eunberechtigte Nutzung\u201c dieses Pressefotos auf unterschiedlichen Stellen auf Facebook.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Eingerechnet waren neben Lizenzgeb\u00fchren auch Zinsen und Anwaltskosten \u2013 und letzteres keineswegs zu knapp, da die Posts \u00fcber Jahre online waren. Der Steinmetz reagierte mit einer ausf\u00fchrlichen Entgegnung, in der er auf seine eigene Urheberschaft am Motiv verwies, ebenso auf die besondere Konstellation: Hier werde \u201eder Urheber des abgebildeten Werkes\u201c wegen eines Abbilds seines Werkes verfolgt, ein Henne-Ei-Problem sondergleichen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Zudem sei das betreffende Foto in seinem Beitrag offensichtlich nur \u201eunwesentliches Beiwerk\u201c neben seinen eigenen Bildern und dem informativen Text gewesen \u2013 erlaubt nach \u00a7\u202f57 UrhG, der solche unwesentlichen Beiwerke von der Zustimmungspflicht ausnimmt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich zweifelte er auch den geforderten Betrag an: Die Nische der QR-Grabsteine habe keinerlei kommerzielles Massenmarkt-Potenzial, und \u201eTrauer und Gedenken lassen sich nicht verkaufen \u2013 wie ein Paar Turnschuhe\u201c, wie er pointiert schrieb.<\/p>\n<h2>Abmahnindustrie 2025: Alte Posts als Goldgrube?<\/h2>\n<p>Die Bildagentur und ihre Anw\u00e4lte zeigten indes wenig Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Perspektive. In ihrer Antwort lie\u00dfen sie den Urheber-Einwand kalt abblitzen: Es sei \u201eunerheblich, welches Motiv auf dem Lichtbild zu erkennen ist und ob der Stein von Ihnen hergestellt wurde\u201c, so die Kanzlei in deutlichen Worten. Entscheidend sei allein, dass die dpa Picture-Alliance die Bildrechte halte und der Steinmetz keine Lizenz besitze. Auch das Argument des \u201eunwesentlichen Beiwerks\u201c wischten die Anw\u00e4lte beiseite: Das Foto sei nicht blo\u00df Beiwerk, sondern vordergr\u00fcndig im Post zu sehen, somit voll lizenzpflichtig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Und selbst wenn der Steinmetz der Urheber des Grabsteins sei, m\u00fcsse er nicht als solcher genannt werden, da es sich nicht um ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Kunstwerk im Sinne eines Gem\u00e4ldes oder \u00e4hnlichen Werkes handele \u2013 mit anderen Worten: Der kreative Aufwand des Grabmals wurde \u2013 im Gegensatz zu dem Schnappschuss desselben \u2013 von der Gegenseite erst gar nicht als schutzw\u00fcrdig anerkannt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Immerhin zeigte die Agentur sich zu einem Nachlass bereit: Aus \u201eKulanz\u201c bot man einen Vergleichsbetrag von rund 1.046\u202f\u20ac an, falls der Steinmetz schnell zahle. Die Frist: innerhalb weniger Tage. Andernfalls drohten weitere Schritte.<\/p>\n<h2>Der Fall ist kein Einzelfall<\/h2>\n<p>Der Fall ist kein Einzelfall \u2013 im Gegenteil: Deutsche Bildagenturen durchk\u00e4mmen offenbar systematisch alte Social-Media-Beitr\u00e4ge auf der Suche nach unverhofften Lizenzeinnahmen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Im Auftrag der dpa Picture-Alliance verschickt eine Anwaltskanzlei seit einiger Zeit regelm\u00e4\u00dfig Abmahnschreiben auch f\u00fcr Jahre zur\u00fcckliegende Facebook-Postings, oft an kleinere Unternehmen oder Vereine. H\u00e4ufig sind Beitr\u00e4ge aus den Jahren 2013 bis 2022 betroffen, die nun pl\u00f6tzlich mit hohen Schadensersatz- und Zinsforderungen nachtr\u00e4glich monetarisiert werden.<\/p>\n<p>Die Summen k\u00f6nnen drastisch ausfallen: In einem bekannt gewordenen Fall verlangte die Kanzlei sogar \u00fcber 11.000\u202f\u20ac f\u00fcr drei \u00e4ltere Facebook-Fotos \u2013 zustande kam dieser enorme Betrag vor allem durch die Annahme einer dauerhaften Nutzung \u00fcber viele Jahre und horrende Verzugszinsen.<\/p>\n<p>Die \u00dcberlegung dahinter: Je l\u00e4nger der ungenehmigte Gebrauch zur\u00fcckliegt, desto h\u00f6her schraubt sich der Anspruch nachtr\u00e4glich in die H\u00f6he. Vielen Abgemahnten f\u00e4llt angesichts solcher Forderungen aus heiterem Himmel sprichw\u00f6rtlich die Kinnlade herunter.<\/p>\n<p>Aus wirtschaftlicher Sicht mag das Vorgehen der Agenturen nachvollziehbar erscheinen. Jede nicht lizenzierte Nutzung eines Bildes bedeutet theoretisch einen entgangenen Gewinn; es ist das gute Recht des Rechteinhabers, diesen nachtr\u00e4glich einzufordern. Zudem hat sich in den letzten Jahren herumgesprochen, dass gerade in sozialen Netzwerken oft unbek\u00fcmmert fremde Bilder geteilt werden, ohne an Lizenzen zu denken \u2013 ein gefundenes Fressen f\u00fcr spezialisierte Kanzleien.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Dennoch dr\u00e4ngt sich die Frage auf, wie sinnvoll und fair dieses strikte Vorgehen im konkreten Einzelfall ist. Hier steht ein <i>Urheber<\/i> einem <i>Urheber<\/i> gegen\u00fcber: Der Fotograf (bzw. die Agentur) pocht auf seine ausschlie\u00dflichen Rechte am Foto, w\u00e4hrend der abgemahnte Steinmetz als Sch\u00f6pfer des abgebildeten Objekts jedenfalls moralisch die gr\u00f6\u00dfere N\u00e4he zum Bildinhalt hat. Diese Konstellation f\u00fchrt das Urheberrecht an eine Grenzsituation, die im Gesetz so wohl nicht bedacht war.<\/p>\n<p>Ist es wirklich im Sinne des Urheberrechts, wenn ein K\u00fcnstler zahlen soll, weil er ein schlichtes Foto seines eigenen Kunstwerks teilt?<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Juristisch mag der Fotograf auf den ersten Blick im Recht sein \u2013 doch inhaltlich wirkt der Fall fragw\u00fcrdig und befremdlich. Der Steinmetz f\u00fchlt sich verst\u00e4ndlicherweise verkehrt herum aufgesattelt: Sein Werk hat das Foto \u00fcberhaupt erst wertvoll gemacht, und nun soll er daf\u00fcr bezahlen, dieses Foto in einem fachbezogenen Kontext gezeigt zu haben. Dieser Henne-Ei-Konflikt entlarvt eine gewisse Scheuklappen-Mentalit\u00e4t mancher Bildagenturen.<\/p>\n<h2>KI-Bildgeneratoren und die Angst der Bildagenturen<\/h2>\n<p>Warum scheinen Bildagenturen gerade jetzt vermehrt solche alten Sch\u00e4tze zu heben?<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Ein Blick auf die Marktentwicklung liefert einen m\u00f6glichen Erkl\u00e4rungsansatz. Die Branche der Stockfotografie steckt mitten in einem Umbruch. Moderne KI-Bildgeneratoren wie DALL\u2011E, Midjourney oder Stable Diffusion erlauben es inzwischen in Sekunden ansprechende, passgenaue Bilder zu erstellen \u2013 oft kosteng\u00fcnstig oder gar lizenzfrei.<\/p>\n<p>Der Bedarf an klassischen Stockfotos sinkt entsprechend sp\u00fcrbar: In Fachkreisen wird bereits offen diskutiert, dass mit der Verwendung von KI weniger Bedarf an Stockfotos\u201c besteht. Viele Kreative greifen f\u00fcr generische Illustrationen lieber zu KI-Tools, als teure Lizenzgeb\u00fchren an Agenturen zu zahlen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die gro\u00dfen Player der Branche haben diese Gefahr erkannt \u2013 und reagieren teils panisch: So verbannen Agenturen wie Shutterstock und Getty Images KI-generierte Bilder aus ihren Portfolios. Gleichzeitig versuchen sie, ihre herk\u00f6mmlichen Bildbest\u00e4nde maximal auszusch\u00f6pfen. Was liegt da n\u00e4her, als s\u00e4mtliche bislang \u00fcbersehenen Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe aufzusp\u00fcren und zu monetarisieren? Genau diesen Eindruck vermittelt die aktuelle Abmahnwelle.<\/p>\n<p>Das Verhalten der Agenturen erinnert an eine auslaufende Industrie, die noch den letzten Tropfen aus dem System pressen will. Anstatt mit innovativen Angeboten oder Kulanz gegen\u00fcber Kreativen zu punkten, werden offenbar bevorzugt rechtliche Druckmittel eingesetzt, um aus altem Content Kapital zu schlagen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich: Ein Versto\u00df gegen das Urheberrecht bleibt ein Versto\u00df \u2013 doch wenn die Anspruchsdurchsetzung haupts\u00e4chlich dazu dient, verloren gehendes Terrain gutzumachen, r\u00fcckt der eigentlich sch\u00fctzenswerte kreative Aspekt in den Hintergrund. Die Abmahnpraxis ger\u00e4t so zum reinen Inkasso-Gesch\u00e4ftsmodell, das mehr mit Renditeoptimierung als mit fairem Interessenausgleich zu tun hat. F\u00fcr Betroffene ist dies frustrierend und einsch\u00fcchternd zugleich.<\/p>\n<h2>Fazit: Groteske Abmahnungen und Hilfsangebote f\u00fcr Betroffene<\/h2>\n<p>Der geschilderte Fall des QR-Grabsteins f\u00fchrt eindr\u00fccklich vor Augen, wie grotesk die Ausw\u00fcchse der aktuellen Abmahnpraxis sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein kreativer Unternehmer \u2013 selbst Urheber eines ausgezeichneten Werks \u2013 sieht sich auf einmal als \u201eSchuldiger\u201c vorgef\u00fchrt, weil er ein Pressefoto seines eigenen Werkes geteilt hat. Rechtlich mag die Situation ihren Boden haben; moralisch wirkt sie abwegig. Sie zeigt, wie dringend erforderlich ein Augenma\u00df bei der Durchsetzung von Urheberrechten ist \u2013 insbesondere in F\u00e4llen, in denen Rechtekollisionen auftreten (Fotograf vs. Werkurheber) oder die Nutzung erkennbar nicht kommerziell, sondern informativ-war.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kreative, Unternehmer und Social-Media-Akteure ist diese Entwicklung alarmierend. Wer h\u00e4tte gedacht, dass selbst ein zehn Jahre alter Facebook-Post pl\u00f6tzlich zum Kostenrisiko werden kann? Doch die Realit\u00e4t 2025 sieht so aus: Bildagenturen oder ihre Anw\u00e4lte k\u00f6nnten jetzt vor der T\u00fcr stehen und Hunderte oder Tausende Euro verlangen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Was tun?<\/h2>\n<p>Betroffene sollten Ruhe bewahren und sich fachkundig beraten lassen. Nicht jede Forderung ist in vollem Umfang berechtigt; oft lassen sich Verteidigungsstrategien finden, um die Forderung abzuwehren oder zumindest erheblich zu reduzieren. Wichtig ist, Abmahnungen ernst zu nehmen und die Fristen einzuhalten \u2013 aber keinesfalls vorschnell zu zahlen, ohne den Fall rechtlich pr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>LHR steht als Ansprechpartner bereit, um genau in solchen Situationen zu helfen. Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit \u00e4hnlich gelagerten F\u00e4llen und wei\u00df, welche Argumente ziehen \u2013 von der Pr\u00fcfung des \u201eBeiwerk\u201c-Einwands \u00fcber die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bis hin zur m\u00f6glichen Geltendmachung eigener Rechte (etwa wenn die Bildagentur vers\u00e4umt hat, den Urheber des abgebildeten Werks zu nennen).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Wer von einer derart aggressiven Rechteverfolgung betroffen ist, muss sich nicht allein wehren. In einer Zeit, in der sich das Urheberrecht an immer neue Technologien und Konstellationen anpassen muss, sorgt LHR daf\u00fcr, dass die Interessen von Kreativen und Unternehmern nicht unter die R\u00e4der geraten. Denn manchmal schreibt das Urheberrecht eben doch die absurdesten Geschichten \u2013 und dann braucht es jemanden, der sie zurechtr\u00fcckt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Kreativer ger\u00e4t ins Visier einer Bildagentur wegen eines Fotos seines eigenen Schaffens \u2013 ein grotesker Urheberrechtskonflikt im digitalen Zeitalter. 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