{"id":69123,"date":"2025-06-12T03:23:11","date_gmt":"2025-06-12T01:23:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69123"},"modified":"2025-06-12T03:23:11","modified_gmt":"2025-06-12T01:23:11","slug":"praxisfall-bewertung-konkurrenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/praxisfall-bewertung-konkurrenz\/","title":{"rendered":"Praxisfall: Wenn die Konkurrenz schlechte Bewertungen schreibt"},"content":{"rendered":"
F\u00fcr viele Unternehmen geh\u00f6ren schlechte Bewertungen auf Google, Trustpilot oder spezialisierten Portalen zum Alltag. <\/em>Doch nicht immer stecken echte Kunden dahinter. <\/em><\/p>\n Was, wenn sich der Verfasser hinter einem Pseudonym versteckt \u2013 und sich sp\u00e4ter herausstellt: Er ist kein entt\u00e4uschter Kunde, sondern ein direkter Wettbewerber?<\/em><\/p>\n Unser Mandant, ein im B2B-Bereich t\u00e4tiger Dienstleister, wurde auf mehreren Portalen mit einer nahezu wortgleichen, emotional formulierten Bewertung konfrontiert. Darin wurde der Eindruck erweckt, das Unternehmen sei unzuverl\u00e4ssig, unorganisiert und wirtschaftlich unvern\u00fcnftig. Die Formulierungen waren drastisch, namentlich genannt wurde das Unternehmen mehrfach \u2013 es war klar: Diese Bewertung konnte potenzielle Kunden abschrecken.<\/p>\n Der Verdacht unseres Mandanten: Die Kritik stammte nicht von einem realen Gesch\u00e4ftspartner, sondern war fingiert. Ein gezielter Angriff auf die Reputation \u2013 unter einem falschen Namen.<\/p>\n Recherchen ergaben: Die Bewertung wurde mit einer E-Mail-Adresse verifiziert, die zu einer Domain eines direkten Wettbewerbers unseres Mandanten geh\u00f6rte. \u00dcber Plattformen wie Reklamation24 oder GoWork wird vor Ver\u00f6ffentlichung eine E-Mail-Best\u00e4tigung verlangt \u2013 eine anonyme F\u00e4lschung war damit ausgeschlossen. Der Inhaber der Domain war Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eines Unternehmens, das nahezu identische Leistungen wie unser Mandant anbietet.<\/p>\n Wir reichten Klage ein \u2013 mit Erfolg.<\/p>\n Das Landgericht K\u00f6ln verurteilte den Domaininhaber<\/strong>, umfassend Auskunft \u00fcber den Umfang seiner Bewertungsaktivit\u00e4ten zu erteilen, Schadensersatz zu leisten und die Anwaltskosten zu \u00fcbernehmen. Besonders bemerkenswert: Das Gericht stellte klar, dass es sich um eine gezielte Mitbewerberbehinderung gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f4 Nr.\u202f4 UWG<\/strong> handelt. Die Ver\u00f6ffentlichung unter einem Pseudonym auf mehreren Plattformen sei nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt, sondern verfolge allein das Ziel, den gesch\u00e4ftlichen Erfolg des Mitbewerbers zu sch\u00e4digen<\/strong>.<\/p>\n Auch die Argumentation des Beklagten, er habe keinen Einfluss auf die E-Mail-Adresse gehabt, weil \u201emehrere fr\u00fchere Mitarbeiter\u201c Zugang gehabt h\u00e4tten, lie\u00df das Gericht nicht gelten: Wer eine Domain gesch\u00e4ftlich nutzt, muss auch sicherstellen, dass sie nicht missbraucht wird.<\/p>\n Wir vertreten regelm\u00e4\u00dfig Unternehmen, die mit rufsch\u00e4digenden Bewertungen konfrontiert sind \u2013 sei es durch anonyme Pseudonyme, ehemalige Mitarbeiter oder Wettbewerber. Unser Team unterst\u00fctzt Sie von der Beweissicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Anspr\u00fcche.<\/p>\n Besonders h\u00e4ufig treten solche F\u00e4lle im Kontext von Amazon-Sellerprofilen, Portalen wie Trustpilot, Jameda oder Branchenplattformen<\/strong> auf. Auch hier gilt: Nicht alles, was wie eine Kundenmeinung aussieht, ist auch eine solche.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Was tun, wenn negative Kundenbewertungen gar nicht von Kunden stammen \u2013 sondern von Mitbewerbern? F\u00fcr viele Unternehmen geh\u00f6ren schlechte Bewertungen auf Google, Trustpilot oder spezialisierten Portalen zum Alltag. Doch nicht immer stecken echte Kunden dahinter. Was, wenn sich der Verfasser hinter einem Pseudonym versteckt \u2013 und sich sp\u00e4ter herausstellt: Er ist kein entt\u00e4uschter Kunde, sondern […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":69127,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13,15],"tags":[1594,3041],"class_list":["post-69123","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-bewertungen","tag-konkurrenz","topic_category-medienrecht-persoenlichkeitsrecht","topic_category-reputationsmanagement","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69123","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=69123"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":69130,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69123\/revisions\/69130"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/69127"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=69123"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=69123"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=69123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
Was tun, wenn negative Kundenbewertungen gar nicht von Kunden stammen \u2013 sondern von Mitbewerbern? <\/strong><\/em><\/p>\nDer Ausgangspunkt: Eine \u201eKundenmeinung\u201c mit Folgen<\/h2>\n
Die Spur f\u00fchrt zum Mitbewerber<\/h2>\n
Das Gericht best\u00e4tigt: unlautere Wettbewerbsbehinderung<\/h2>\n
Was Sie aus dem Fall lernen k\u00f6nnen<\/h2>\n
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Unser Angebot: Schutz vor digitalen Rufsch\u00e4digungen<\/h2>\n