{"id":69107,"date":"2025-06-10T01:57:02","date_gmt":"2025-06-09T23:57:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69107"},"modified":"2025-06-10T01:57:02","modified_gmt":"2025-06-09T23:57:02","slug":"googleads-konto-geklaut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/googleads-konto-geklaut\/","title":{"rendered":"Praxisfall: Wenn der eigene Google Ads-Account pl\u00f6tzlich nicht mehr einem selbst geh\u00f6rt"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-69108 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut-414x414.png\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut-414x414.png 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut-620x620.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut-207x207.png 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut-768x768.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/GoogleAds-Konto-geklaut.png 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>Ein viel beachteter <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/posts\/activity-7336285653174804481-wSEO?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAAAZPD1sByf9hDwRPZETUoWBvQ_N403jRHoI\">LinkedIn-Post eines Consultants<\/a> brachte es k\u00fcrzlich auf den Punkt: \u201eKeine Vertragslaufzeit\u201c klingt gut \u2013 bis du deinen eigenen Ads-Account zur\u00fcckkaufen musst. <\/em><\/p>\n<h2>Ausgangspunkt: Ein LinkedIn-Post, der f\u00fcr viele Unternehmer bittere Realit\u00e4t ist<\/h2>\n<p>Hintergrund war der Fall eines E-Commerce-Unternehmers, der monatlich rund 35.000\u202f\u20ac in Google Ads investierte. Der Unternehmer wollte lediglich eine zweite Meinung zur Performance seiner Kampagnen einholen. Doch als der Consultant um Zugriff auf den Account bat, offenbarte sich das Problem: Der Kunde hatte gar keinen eigenen Zugriff. Der Google Ads-Account lief \u00fcber das MCC der Agentur. Der Unternehmer hatte zwar bezahlt, aber keinen Zugang \u2013 weder technisch noch rechtlich.<\/p>\n<p>Als er k\u00fcndigen wollte, bot ihm die Agentur den Zugang zum Ads-Konto an. Gegen eine Zahlung von 20.000\u202f\u20ac. Formal ist so ein Verhalten wom\u00f6glich rechtlich noch gedeckt \u2013 aber wirtschaftlich ist es hochgradig bedenklich. Und juristisch betrachtet ist es in vielen F\u00e4llen alles andere als legal.<\/p>\n<h2>Unser Fall: Blockierter YouTube-Kanal \u2013 wirtschaftlicher Schaden, eindeutige Rechtslage<\/h2>\n<p>Ein sehr \u00e4hnlicher Fall wurde uns als Kanzlei angetragen.<\/p>\n<p>Eine Agentur hatte im Rahmen eines umfassenden Marketingvertrags einen YouTube-Kanal f\u00fcr einen Mandanten aufgebaut, der eine zentrale Rolle in dessen Unternehmenskommunikation spielte. Nach dem Ende der Zusammenarbeit verweigerte die Agentur die Herausgabe des Zugangs und blockierte den Mandanten \u00fcber Monate hinweg. Der wirtschaftliche Schaden war erheblich, da der Kanal nicht nur Reichweite, sondern auch direkte Ums\u00e4tze generierte.<\/p>\n<p>Im gerichtlichen Verfahren lie\u00df sich die Herausgabe rechtlich eindeutig durchsetzen. Die Argumente der Agentur, sie habe den Kanal selbst eingerichtet und sei deshalb im Recht, hielten vor Gericht nicht stand. Entscheidend war, dass der Kanal auf das Gesch\u00e4ftsmodell des Mandanten zugeschnitten war und damit in dessen wirtschaftliche Sph\u00e4re fiel. Die Blockade war somit unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>Rechtliche Bewertung: Kein Kavaliersdelikt, sondern potenziell strafbar<\/h2>\n<p>Aus juristischer Sicht ist ein solches Verhalten keineswegs ein blo\u00dfes \u00c4rgernis. Wer einem Kunden den Zugriff auf gesch\u00e4ftskritische Infrastruktur verweigert oder diesen von einer Zahlung abh\u00e4ngig macht, bewegt sich schnell im strafrechtlich relevanten Bereich. In Betracht kommen insbesondere die Straftatbest\u00e4nde der N\u00f6tigung (\u00a7\u202f240 StGB) oder gar der Erpressung (\u00a7\u202f253 StGB). Zivilrechtlich besteht in solchen F\u00e4llen regelm\u00e4\u00dfig ein Herausgabeanspruch. Und auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten kann ein solches Vorgehen als unlautere Behinderung (\u00a7\u202f4 Nr. 4 UWG) gewertet werden, insbesondere wenn Agenturen den Wechsel zu einem anderen Dienstleister gezielt sabotieren.<\/p>\n<h2>Was Unternehmen daraus lernen k\u00f6nnen: Klare Strukturen von Anfang an<\/h2>\n<p>F\u00fcr Unternehmer und Marketingverantwortliche ergibt sich aus diesen F\u00e4llen eine klare Handlungsempfehlung: Sorgen Sie von Anfang an daf\u00fcr, dass Sie selbst Eigent\u00fcmer Ihrer gesch\u00e4ftskritischen Accounts sind \u2013 sei es bei Google Ads, Meta Business Manager, YouTube oder vergleichbaren Plattformen. Technisch bedeutet das, dass Sie als Inhaber den Account selbst anlegen und der Agentur nur Nutzerrechte einr\u00e4umen. Rechtlich sollte im Vertrag klar geregelt sein, dass s\u00e4mtliche Zugangsdaten, Konten und Auswertungsdaten im Eigentum des Unternehmens verbleiben und bei Vertragsende ohne Wenn und Aber herauszugeben sind.<\/p>\n<p>Zugleich empfiehlt sich eine regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfung der tats\u00e4chlichen Rechte und Zugriffsm\u00f6glichkeiten. Denn selbst wenn ein Vertrag \u201eZugriff\u201c garantiert, sagt das noch nichts \u00fcber die technische Realit\u00e4t aus. Wer \u00fcber Monate hinweg kein Login hat oder nur Reports erh\u00e4lt, steht im Ernstfall mit leeren H\u00e4nden da.<\/p>\n<h2>Wenn es schon zu sp\u00e4t ist: Rechtzeitig rechtliche Hilfe holen<\/h2>\n<p>Sollte sich eine Agentur weigern, Zug\u00e4nge herauszugeben oder sogar ein \u201eL\u00f6segeld\u201c f\u00fcr gesch\u00e4ftskritische Infrastruktur verlangen, ist es wichtig, nicht vorschnell zu zahlen oder auf informelle L\u00f6sungen zu hoffen. Dokumentieren Sie die Kommunikation, sichern Sie alle Beweise \u2013 und holen Sie fr\u00fchzeitig anwaltliche Unterst\u00fctzung. In vielen F\u00e4llen l\u00e4sst sich die Blockade bereits mit einem anwaltlichen Schreiben aufl\u00f6sen. In anderen F\u00e4llen ist gerichtlicher Rechtsschutz erforderlich \u2013 insbesondere dann, wenn ein wirtschaftlicher Schaden unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist.<\/p>\n<h2>Unsere Unterst\u00fctzung: So hilft LHR<\/h2>\n<p>Wir beraten und vertreten Mandanten in F\u00e4llen blockierter Zug\u00e4nge, streitiger Account-Inhaberschaften und rechtswidriger Agenturpraktiken \u2013 au\u00dfergerichtlich und vor Gericht. Wir sorgen daf\u00fcr, dass Sie wieder Zugriff auf Ihre Plattformen erhalten und begleiten Sie dabei, rechtliche Klarheit zu schaffen \u2013 pr\u00e4ventiv oder im Konfliktfall.<\/p>\n<p>Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie Ihren eigenen Ads-Account niemals \u201ezur\u00fcckkaufen\u201c m\u00fcssen, sprechen Sie uns an.<\/p>\n<p>&#x25b6;&#xfe0f; Den besprochenen Parallelfall und das Urteil lesen Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/marketingagentur-youtube-kanal\/\">Marketingagentur blockiert YouTube-Kanal \u2013 Urteil und Einordnung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein viel beachteter LinkedIn-Post eines Consultants brachte es k\u00fcrzlich auf den Punkt: \u201eKeine Vertragslaufzeit\u201c klingt gut \u2013 bis du deinen eigenen Ads-Account zur\u00fcckkaufen musst. 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