{"id":69027,"date":"2025-05-26T17:40:16","date_gmt":"2025-05-26T15:40:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=69027"},"modified":"2025-05-26T19:42:22","modified_gmt":"2025-05-26T17:42:22","slug":"e-zigarettenwerbung-auf-google-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/e-zigarettenwerbung-auf-google-verboten\/","title":{"rendered":"E-Zigarettenanzeigenwerbung auf Google ist verboten"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-69033 size-medium\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google-414x414.png\" alt=\"E-Zigarettenanzeigenwerbung auf Google\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google-414x414.png 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google-620x620.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google-207x207.png 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google-768x768.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/E-Zigarettenanzeigenwerbung-auf-Google.png 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/><\/p>\n<p><em>Dieie Schaltung gesponserter Google-Anzeigen f\u00fcr E-Zigaretten verst\u00f6\u00dft gegen das tabakrechtliche Werbeverbot. <\/em><\/p>\n<p><em>Die konkrete Werbung verletzte aber nicht nur das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), sondern auch jugendschutzrechtliche Vorschriften. <\/em><\/p>\n<p><em>Das von L<\/em><em>HR erwirkte gerichtliche Verbot stellt klar: Das Werbeverbot f\u00fcr Tabakerzeugnisse gilt auch f\u00fcr Google-Ads.<\/em><\/p>\n<h2>Hintergrund: Strenge gesetzliche Vorgaben f\u00fcr die Bewerbung von E-Zigaretten<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/tabakrecht-e-zigaretten\/\">Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter<\/a> unterliegen den besonderen Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes. \u00a7\u202f19 TabakerzG untersagt die Werbung f\u00fcr solche Produkte ausdr\u00fccklich in Presseerzeugnissen, im Internet und in sonstigen Medien.<\/p>\n<p>Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und soll verhindern, dass diese fr\u00fchzeitig an nikotinhaltige Produkte herangef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Trotz dieser Vorgaben hatte der Mitbewerber unserer Mandantin Anzeigen \u00fcber die Google-Suchmaschine geschaltet.<\/p>\n<h2>Weite Auslegung des Werbeverbots<\/h2>\n<p data-start=\"1340\" data-end=\"1733\">Das betroffene Unternehmen wandte ein, dass die Anzeige nur dann erscheine, wenn ein Nutzer gezielt nach einem entsprechenden Begriff suche \u2013 also bereits ein eigenes Interesse bestehe. \u00a0Diese Argumentation \u00fcberzeugte das Gericht jedoch nicht. Es stellte klar: Das Werbeverbot nach \u00a7\u202f19 TabakerzG ist weit auszulegen. Dies ergibt sich insbesondere aus der zugrunde liegenden EU-Tabakrichtlinie.<\/p>\n<p data-start=\"1735\" data-end=\"1962\">Die Entscheidung erfolgte in bewusster Abgrenzung zur Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.\u202fM. (Urteil vom 07.11.2019 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2092\/19\" title=\"6 U 92\/19 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 92\/19<\/a>), das in einem dort besonders gelagerten Einzelfall eine Ausnahme vom Werbeverbot angenommen hatte.<\/p>\n<p data-start=\"1735\" data-end=\"1962\">Zugleich betonte das Gericht, dass das Werbeverbot kein generelles Vertriebsverbot darstellt. Der Vertrieb \u00fcber das Internet ist weiterhin zul\u00e4ssig \u2013 jedoch nicht mittels <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/google-ads-sperre-hilfe-bei-kontosperrung-und-wiederfreischaltung\/\">gesponserter Anzeigen auf Google<\/a>.<\/p>\n<p>Das Landgericht schloss sich somit unserer Ansicht an: Die Schaltung der \u201egesponserten\u201c Anzeigen auf Google stellt einen Versto\u00df gegen das Tabakerzeugnisgesetz dar. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die E-Zigaretten selbst, sondern auch f\u00fcr deren Bestandteile und Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter.<\/p>\n<h2 data-start=\"2170\" data-end=\"2226\">Fehlende Altersverifikation als weiterer Versto\u00df<\/h2>\n<p data-start=\"2228\" data-end=\"2614\">Zus\u00e4tzlich beanstandete das Gericht, dass im Onlineshop des Beklagten keine ausreichende Altersverifikation vorgesehen war. Auch dies stellt einen Wettbewerbsversto\u00df dar, denn \u00a7\u202f10 JuSchG untersagt die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche im Versandhandel. Dies gilt sowohl f\u00fcr nikotinhaltige als auch f\u00fcr nikotinfreie Produkte.<\/p>\n<p data-start=\"2616\" data-end=\"2938\">Ein Unternehmen kann dieser Vorschrift nur gen\u00fcgen, wenn dem Bestellprozess ein effektives Altersverifikationssystem vorgeschaltet ist. Die Rechtsprechung fordert hierf\u00fcr ein zweistufiges Pr\u00fcfverfahren, das sowohl bei der Bestellung als auch bei der Auslieferung greift \u2013 wie wir an anderer Stelle bereits erl\u00e4utert haben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus enthielt der Onlineshop des Beklagten keine ausreichende Altersverifikation bei der Bestellung eines Produktes. Aufgrund dessen verstie\u00df der Mitbewerber zus\u00e4tzlich gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG). <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/10.html\" title=\"&sect; 10 JuSchG: Rauchen in der &Ouml;ffentlichkeit, Tabakwaren\">\u00a7 10 JuSchG<\/a> enth\u00e4lt eine Regelung, dass Tabakwaren, andere nikotinhaltige Erzeugnisse und E-Zigaretten nicht an Kinder und Jugendliche im Versandhandel angeboten werden d\u00fcrfen. Dies gilt explizit sowohl f\u00fcr nikotinhaltige, als auch nicht nikotinhaltige Produkte.<\/p>\n<p>Dieser Vorschrift kann ein Unternehmen gen\u00fcgen, indem dem Warenangebot im Internet eine Funktion zur Altersverifikation vorgeschaltet ist. Erforderlich ist dabei nach der Rechtsprechung ein sog. zweistufiges Verifikationsverfahren, das zum einen beim Anbieten und zum anderen bei der Auslieferung der Produkte ansetzen muss, wir haben hier berichtet.<\/p>\n<h2>Schaltung der Anzeigen auf Google ist rechtswidrig<\/h2>\n<p>Es handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln und der Versto\u00df geeignet ist, die Interessen von Marktteilnehmern zu beeintr\u00e4chtigen. \u00a7 19 TabakerzG und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/10.html\" title=\"&sect; 10 JuSchG: Rauchen in der &Ouml;ffentlichkeit, Tabakwaren\">\u00a7 10 JuSchG<\/a> stellen solche gesetzlichen Vorschriften dar.<\/p>\n<p>Zudem entschied das Landgericht, dass die Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vorschriften dazu geeignet sind, die Interessen von Verbrauchern sp\u00fcrbar zu beeintr\u00e4chtigen. Durch die Werbung auf Google werden Nutzer in ihrer Kaufentscheidung dahingehend beeinflusst, das Produkt von dem Anbieter zu kaufen. Dies verschlechtert die Situation von solchen Unternehmen, die sich an die geltenden Bestimmungen zum Werbeverbot und zum Jugendschutz halten. Durch die einstweilige Verf\u00fcgung wird diese Situation korrigiert.<\/p>\n<p>Wie Sie erfolgreich gegen Verst\u00f6\u00dfe im E-Zigaretten-Handel vorgehen k\u00f6nnen, erfahren Sie hier.<\/p>\n<h2>Fazit: Konsequente Rechtsdurchsetzung st\u00e4rkt Verbraucherschutz und lauteren Wettbewerb<\/h2>\n<p>Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung bestehender Werbebeschr\u00e4nkungen im Bereich der E-Zigaretten ist \u2013 nicht nur im Interesse des Jugendschutzes, sondern auch zur Wahrung des fairen Wettbewerbs zwischen verantwortungsbewusst handelnden Marktteilnehmern. Der Wettbewerbsvorteil, den sich Mitbewerber durch rechtswidrige Vertriebsmethoden erschleichen, kann dadurch beendet bzw. ausgeglichen werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/\">LHR Rechtsanw\u00e4lte<\/a> setzen sich auch weiterhin daf\u00fcr ein, dass unsere Mandantschaft vor rechtswidrigem Verhalten von Mitbewerbern gesch\u00fctzt wird und die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Markt durchgesetzt wird.<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig geworden, nachdem die Parteien aufgrund ihrer wechselseitig geltend gemachten Anspr\u00fcche eine konstruktive und interessengerechte Einigung erzielt haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieie Schaltung gesponserter Google-Anzeigen f\u00fcr E-Zigaretten verst\u00f6\u00dft gegen das tabakrechtliche Werbeverbot. Die konkrete Werbung verletzte aber nicht nur das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), sondern auch jugendschutzrechtliche Vorschriften. Das von LHR erwirkte gerichtliche Verbot stellt klar: Das Werbeverbot f\u00fcr Tabakerzeugnisse gilt auch f\u00fcr Google-Ads. Hintergrund: Strenge gesetzliche Vorgaben f\u00fcr die Bewerbung von E-Zigaretten Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachf\u00fcllbeh\u00e4lter unterliegen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":116,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17962,15],"tags":[17209,17602,17613,20662,20663],"class_list":["post-69027","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-lebensmittelrecht-arzneimittelrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-altersverifikation","tag-tabakerzeugnisgesetz","tag-jugendschutzgesetz","tag-e-zigarrettenwerbung","tag-gesponserte-google-anzeigen","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","topic_category-lebensmittelrecht-arzneimittelrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69027","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/116"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=69027"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69027\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":69050,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69027\/revisions\/69050"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=69027"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=69027"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=69027"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}