{"id":68978,"date":"2025-05-03T03:05:19","date_gmt":"2025-05-03T01:05:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=68978"},"modified":"2025-05-03T03:05:19","modified_gmt":"2025-05-03T01:05:19","slug":"tiktok-fake-profil-loeschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/tiktok-fake-profil-loeschen\/","title":{"rendered":"Identit\u00e4tsmissbrauch auf TikTok in der Praxis: Erfolgreiche L\u00f6schung eines rechtsverletzenden Fake-Profils"},"content":{"rendered":"
Das gef\u00e4lschte Konto t\u00e4uschte die Identit\u00e4t eines Unternehmens sowie einer darin t\u00e4tigen Person vor und verletzte dabei zahlreiche Schutzrechte.<\/em><\/p>\n Die Plattform wurde zur L\u00f6schung verpflichtet \u2013 mit Erfolg.<\/em><\/p>\n Ein Mandant aus dem steuerberatenden Berufsstand hatte festgestellt, dass auf TikTok ein Profil existierte, das unter einem abgewandelten Benutzernamen \u00f6ffentlich auftrat und den Eindruck erweckte, es handele sich um einen offiziellen Unternehmensauftritt. Neben dem Unternehmensnamen wurden auch Foto- und Videomaterial verwendet, die ohne Einwilligung ver\u00f6ffentlicht worden waren.<\/p>\n Das Profil war f\u00fcr jeden TikTok-Nutzer auffindbar und aktiv \u2013 eine klare Gefahr f\u00fcr die Reputation und eine potenziell strafbare Verletzung der Rechte unseres Mandanten.<\/p>\n Die rechtliche Bewertung ergab mehrere parallele Rechtsverletzungen:<\/p>\n 1. Namensrecht (\u00a7 12 BGB<\/a>)<\/strong> 2. Unternehmens- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/strong> 3. Recht am eigenen Bild (\u00a7\u00a7 22<\/a>, 23 KUG<\/a>)<\/strong> 4. Urheberrecht (\u00a7\u00a7 2<\/a>, 19a<\/a>, 23 UrhG<\/a>)<\/strong>
In einem aktuellen Fall konnte LHR erfolgreich gegen ein rechtswidriges Social-Media-Profil auf der Plattform TikTok vorgehen. <\/em><\/p>\nDer Sachverhalt: Fake-Profil mit t\u00e4uschender Aufmachung<\/h2>\n
Die Rechtslage: Mehrfache Schutzrechtsverletzung<\/h2>\n
\nDie Nutzung des gesch\u00fctzten Namens durch Dritte stellt eine unzul\u00e4ssige Namensanma\u00dfung dar. Bereits die Registrierung eines entsprechenden Benutzernamens gen\u00fcgt zur Begr\u00fcndung eines Unterlassungsanspruchs.<\/p>\n
\nDurch die t\u00e4uschend echte Gestaltung des Profils wurde der Eindruck erweckt, die Inhalte w\u00fcrden vom betroffenen Unternehmen oder einer handelnden Person verantwortet. Ein unzul\u00e4ssiger Eingriff in das Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrecht.<\/p>\n
\nDas verwendete Profilbild zeigte die betroffene Person ohne deren Einwilligung. Auch lag kein Fall aus dem Bereich der Zeitgeschichte vor, der eine Ver\u00f6ffentlichung ohne Einwilligung gerechtfertigt h\u00e4tte. Die Ver\u00f6ffentlichung war damit nicht nur zivilrechtlich angreifbar, sondern auch strafrechtlich relevant (\u00a7 33 KUG<\/a>).<\/p>\n
\nSowohl Bild- als auch Videomaterial unterlagen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Mandantschaft verf\u00fcgte \u00fcber die ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte. Die Ver\u00f6ffentlichung durch Dritte verletzte diese Rechte in mehrfacher Hinsicht.<\/p>\n