{"id":6897,"date":"2011-08-22T08:50:39","date_gmt":"2011-08-22T06:50:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6897"},"modified":"2017-04-07T12:32:44","modified_gmt":"2017-04-07T11:32:44","slug":"datenschutzbeauftragter-verbannt-facebook-und-like-button-aus-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzbeauftragter-verbannt-facebook-und-like-button-aus-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragter verbannt Facebook und Like-Button aus Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"We want you(r data)!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/facebook.jpg\" alt=\"\" \/> Die Zul\u00e4ssigkeit des &#8220;Like-Buttons&#8221; wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/abmahnungen-wegen-facebook-plugin-man-kann-sie-vermeiden\">Wir hielten<\/a> den \u201cLike-Button\u201d, der seit dem letzten Jahr auch auf facebookfremden Seiten eingebaut werden kann, f\u00fcr unzul\u00e4ssig, da er sogar Daten von Usern \u00fcbermittelt, die weder bei Facebook angemeldet, geschweige denn eingeloggt sind. Bei den Gerichten zeichnete sich noch kein klarer Trend ab. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb\u00e4nde &#8211; Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte nach eigenen Angaben\u00a0 gegen Facebook <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/bundesverband-verklagt-facebook\" target=\"_blank\">Klage erhoben<\/a>.<\/p>\n<p>Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein hat nun eindeutig Stellung bezogen und den Kampf gegen die Facebook-Reichweitenanalyse, zu der unter anderem der Like-Button dient, aufgenommen. in einer <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/presse\/20110819-facebook.htm\">Pressemitteilung<\/a> werden alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Verbindung zu Facebook zu kappen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Das Unabh\u00e4ngige Landeszentrum f\u00fcr Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte R\u00fcckmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende pers\u00f6nliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.<\/p>\n<p>Diese Abl\u00e4ufe versto\u00dfen gegen deutsches und europ\u00e4isches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook gen\u00fcgen nicht ann\u00e4hernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wird weiter gegen geltende Datenschutzbestimmungen versto\u00dfen, droht das ULD den mit Facebook verbundenen Unternehmen mit weiteren Ma\u00dfnahmen. Facebook selbst wird nicht direkt angegriffen. Bei <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,781231,00.html\">Spiegel Online<\/a> wird dies damit begr\u00fcndet, dass unklar sei, ob Facebook in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nne:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Dass das ULD nur Website-Betreiber, nicht aber direkt Facebook attackiert, d\u00fcrfte daran liegen, dass unklar ist, wie die Firma \u00fcberhaupt in Deutschland datenschutzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Jurist Hoeren bewertet die Rechtlage so: &#8220;Bis heute ist die Frage unbeantwortet, ob das Bundesdatenschutzgesetz \u00fcberhaupt Anwendung bei Facebook findet &#8211; eine Firma mit Sitz in Irland und Kalifornien.&#8221; Diese rechtliche Problematik umgehe das ULD nun geschickt, indem es direkt die in Deutschland sitzenden, verantwortlichen Betreiber zur Rechenschaft ziehe.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Facebook weist die Vorw\u00fcrfe von sich:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Facebook h\u00e4lt sich vollst\u00e4ndig an die europ\u00e4ischen Datenschutzbestimmungen&#8221;, erkl\u00e4rte er f\u00fcr das Unternehmen. Und weiter: &#8220;Wenn ein Facebook-Nutzer eine Partner-Seite besucht, die ein soziales Plug-in wie den &#8216;Gef\u00e4llt mir&#8217;-Button verwendet, kann Facebook die technischen Informationen wie die IP-Adresse sehen. Wir l\u00f6schen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen. Damit entsprechen wir den \u00fcblichen Branchenstandards. Die Informationen erhalten wir ungeachtet, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt ist oder nicht. Dies liegt im Wesen des Internets.&#8221;<\/em> (<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Facebooks-Like-Button-im-Visier-deutscher-Datenschuetzer-1326346.html\">heise online<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Datenschutzbeh\u00f6rde hat in einem <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/\">Arbeitspapier<\/a> eine technische und rechtliche Analyse der so Social Media Plugins ins Internet gestellt. Dort wird Schritt f\u00fcr Schritt und mit zahlreichen Bildern die Funktionsweise der Facebook-Datensammler erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Angesichts der strengen Regelungen des BDSG verwundert es, dass eine erste eindeutige Stellungnahme einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden so lange auf sich warten lie\u00df. Auch wenn die Macht des Datenschutzbeauftragten nicht \u00fcber die Grenzen des Bundeslandes hinausreicht, ist ein solcher Schritt im Interesse der Internetnutzer zu begr\u00fc\u00dfen.\u00a0 Da Facebook jedoch nicht direkt angegangen wird, wird das Problem nicht an der Wurzel beseitigt. In diesem Sinne: Besuchen Sie uns doch mal bei <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/pages\/Lampmann-Behn-Rosenbaum\/153825857986051\" target=\"_blank\">Facebook<\/a>. (ca)<!--:--><!--:en--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"We want you(r data)!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/facebook.jpg\" alt=\"\" \/> Die Zul\u00e4ssigkeit des &#8220;Like-Buttons&#8221; wird er einiger Zeit kontrovers diskutiert. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/abmahnungen-wegen-facebook-plugin-man-kann-sie-vermeiden\">Wir hielten<\/a> den \u201cLike-Button\u201d, der seit dem letzten Jahr auch auf facebookfremden Seiten eingebaut werden kann, f\u00fcr unzul\u00e4ssig, da er sogar Daten von Usern \u00fcbermittelt, die weder bei Facebook angemeldet, geschweige denn eingeloggt sind. Bei den Gerichten zeichnete sich noch kein klarer Trend ab. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb\u00e4nde &#8211; Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte nach eigenen Angaben\u00a0 gegen Facebook <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/bundesverband-verklagt-facebook\" target=\"_blank\">Klage erhoben<\/a>.<\/p>\n<p>Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein hat nun eindeutig Stellung bezogen und den Kampf gegen die Facebook-Reichweitenanalyse, zu der unter anderem der Like-Button dient, aufgenommen. in einer <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/presse\/20110819-facebook.htm\">Pressemitteilung<\/a> werden alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Verbindung zu Facebook zu kappen:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Das Unabh\u00e4ngige Landeszentrum f\u00fcr Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte R\u00fcckmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende pers\u00f6nliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.<\/p>\n<p>Diese Abl\u00e4ufe versto\u00dfen gegen deutsches und europ\u00e4isches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook gen\u00fcgen nicht ann\u00e4hernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wird weiter gegen geltende Datenschutzbestimmungen versto\u00dfen, droht das ULD den mit Facebook verbundenen Unternehmen mit weiteren Ma\u00dfnahmen. Facebook selbst wird nicht direkt angegriffen. Bei <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/0,1518,781231,00.html\">Spiegel Online<\/a> wird dies damit begr\u00fcndet, dass unklar sei, ob Facebook in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nne:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Dass das ULD nur Website-Betreiber, nicht aber direkt Facebook attackiert, d\u00fcrfte daran liegen, dass unklar ist, wie die Firma \u00fcberhaupt in Deutschland datenschutzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Jurist Hoeren bewertet die Rechtlage so: &#8220;Bis heute ist die Frage unbeantwortet, ob das Bundesdatenschutzgesetz \u00fcberhaupt Anwendung bei Facebook findet &#8211; eine Firma mit Sitz in Irland und Kalifornien.&#8221; Diese rechtliche Problematik umgehe das ULD nun geschickt, indem es direkt die in Deutschland sitzenden, verantwortlichen Betreiber zur Rechenschaft ziehe.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Facebook weist die Vorw\u00fcrfe von sich:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Facebook h\u00e4lt sich vollst\u00e4ndig an die europ\u00e4ischen Datenschutzbestimmungen&#8221;, erkl\u00e4rte er f\u00fcr das Unternehmen. Und weiter: &#8220;Wenn ein Facebook-Nutzer eine Partner-Seite besucht, die ein soziales Plug-in wie den &#8216;Gef\u00e4llt mir&#8217;-Button verwendet, kann Facebook die technischen Informationen wie die IP-Adresse sehen. Wir l\u00f6schen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen. Damit entsprechen wir den \u00fcblichen Branchenstandards. Die Informationen erhalten wir ungeachtet, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt ist oder nicht. Dies liegt im Wesen des Internets.&#8221;<\/em> (<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Facebooks-Like-Button-im-Visier-deutscher-Datenschuetzer-1326346.html\">heise online<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Datenschutzbeh\u00f6rde hat in einem <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/facebook\/\">Arbeitspapier<\/a> eine technische und rechtliche Analyse der so Social Media Plugins ins Internet gestellt. Dort wird Schritt f\u00fcr Schritt und mit zahlreichen Bildern die Funktionsweise der Facebook-Datensammler erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Angesichts der strengen Regelungen des BDSG verwundert es, dass eine erste eindeutige Stellungnahme einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden so lange auf sich warten lie\u00df. Auch wenn die Macht des Datenschutzbeauftragten nicht \u00fcber die Grenzen des Bundeslandes hinausreicht, ist ein solcher Schritt im Interesse der Internetnutzer zu begr\u00fc\u00dfen.\u00a0 Da Facebook jedoch nicht direkt angegangen wird, wird das Problem nicht an der Wurzel beseitigt. In diesem Sinne: Besuchen Sie uns doch mal bei <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/pages\/Lampmann-Behn-Rosenbaum\/153825857986051\" target=\"_blank\">Facebook<\/a>. (ca)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Zul\u00e4ssigkeit des &#8220;Like-Buttons&#8221; wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Wir hielten den \u201cLike-Button\u201d, der seit dem letzten Jahr auch auf facebookfremden Seiten eingebaut werden kann, f\u00fcr unzul\u00e4ssig, da er sogar Daten von Usern \u00fcbermittelt, die weder bei Facebook angemeldet, geschweige denn eingeloggt sind. Bei den Gerichten zeichnete sich noch kein klarer Trend ab. 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