{"id":68956,"date":"2025-04-29T06:59:18","date_gmt":"2025-04-29T04:59:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=68956"},"modified":"2025-04-29T07:11:59","modified_gmt":"2025-04-29T05:11:59","slug":"bonitaet-gerichtsurteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bonitaet-gerichtsurteil\/","title":{"rendered":"LG Bamberg erkl\u00e4rt SCHUFA-Scoring f\u00fcr rechtswidrig \u2013 Auswirkungen f\u00fcr Verbraucher und Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-68958 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil-414x414.jpg\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil-207x207.jpg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Bonitaet-Urteil.jpg 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>Am 26. M\u00e4rz 2025 hat das Landgericht Bamberg ein entscheidendes Urteil zum SCHUFA-Scoring erlassen (Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=41%20O%20749\/24\" title=\"LG Bamberg, 26.03.2025 - 41 O 749\/24: Schufa darf Bonit&auml;tsscores nicht automatisch generieren\">41 O 749\/24<\/a> KOIN). <\/em><\/p>\n<p><em>Das Gericht erkl\u00e4rte die automatisierte Bonit\u00e4tsbewertung (Scoring) der SCHUFA f\u00fcr rechtswidrig, da diese gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verst\u00f6\u00dft. Besonders betont wurde dabei, dass automatisierte Entscheidungen ohne menschliche \u00dcberpr\u00fcfung und ohne ausreichende Transparenz zu einer Verletzung der Rechte betroffener Personen f\u00fchren k\u00f6nnen. <\/em><\/p>\n<p><em>Das Gericht gab dem klagenden Verbraucher 1.000 \u20ac immateriellen Schadensersatz und stellte fest, dass der Score, der \u00fcber die Kreditw\u00fcrdigkeit einer Person entscheidet, ma\u00dfgeblich und unzul\u00e4ssig ist, wenn keine menschliche Entscheidung im Verlauf des Prozesses stattfindet.<\/em><\/p>\n<p>Dieses Urteil setzt den EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 um, in dem der Europ\u00e4ische Gerichtshof bereits klargestellt hatte, dass automatisierte Bonit\u00e4tsbewertungen, die eine wichtige Grundlage f\u00fcr Vertr\u00e4ge (z. B. Kredite) darstellen, automatisch unter <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/22.html\" title=\"Art. 22 DSGVO: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie&szlig;lich Profiling\">Art. 22 DSGVO<\/a> fallen.<\/p>\n<p>Das Landgericht Bamberg best\u00e4tigte diese Rechtsauffassung nun auf nationaler Ebene und forderte die SCHUFA und andere Auskunfteien zu einer umfassenden \u00dcberarbeitung ihrer Verfahren auf.<\/p>\n<h2>Auswirkungen f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen<\/h2>\n<p>Das Urteil betrifft direkt und unmittelbar den Schutz nat\u00fcrlicher Personen nach der DSGVO.<\/p>\n<p>Verbraucher, deren Bonit\u00e4tswert automatisiert ermittelt und zur Ablehnung von Krediten oder anderen Vertr\u00e4gen gef\u00fchrt hat, k\u00f6nnen jetzt Anspr\u00fcche auf Schadenersatz geltend machen.<\/p>\n<p>Die DSGVO sch\u00fctzt nat\u00fcrliche Personen vor automatisierten Entscheidungen, die rechtsverbindliche Folgen haben, wenn diese Entscheidungen auf Daten basieren, die ohne menschliche \u00dcberpr\u00fcfung verarbeitet werden.<\/p>\n<p>Die Kernpunkte des Urteils lauten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Transparenzrechte:<\/strong> Verbraucher k\u00f6nnen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/15.html\" title=\"Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person\">Art. 15 DSGVO<\/a> nun Auskunft \u00fcber die Berechnung ihres Scores verlangen. Die Auskunfteien m\u00fcssen detailliert darlegen, wie der Score berechnet wird und welche Daten ber\u00fccksichtigt wurden.<\/li>\n<li><strong>Recht auf menschliche Pr\u00fcfung:<\/strong> Wurde ein Kredit aufgrund eines automatisierten Scores abgelehnt, so haben Verbraucher das Recht auf eine manuelle Pr\u00fcfung der Entscheidung. Dies bedeutet, dass die Bank oder das Unternehmen den Score nicht als alleinigen Entscheidungsfaktor verwenden darf, ohne die M\u00f6glichkeit eines menschlichen Eingriffs.<\/li>\n<li><strong>L\u00f6schung von Daten:<\/strong> Verbraucher haben das Recht, unrechtm\u00e4\u00dfig gespeicherte Score-Daten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\" title=\"Art. 17 DSGVO: Recht auf L&ouml;schung (&quot;Recht auf Vergessenwerden&quot;)\">Art. 17 DSGVO<\/a> l\u00f6schen zu lassen, falls die automatisierte Verarbeitung unzul\u00e4ssig war.<\/li>\n<li><strong>Schadenersatzanspruch:<\/strong> Bei unzul\u00e4ssiger Verarbeitung k\u00f6nnen Schadenersatzanspr\u00fcche geltend gemacht werden, sowohl f\u00fcr materielle als auch f\u00fcr immaterielle Sch\u00e4den, die durch die falsche oder fehlerhafte Bonit\u00e4tsbewertung verursacht wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Urteil st\u00e4rkt die Verbraucherrechte und macht deutlich, dass die automatisierte Bonit\u00e4tsbewertung nur unter strengen Bedingungen zul\u00e4ssig ist \u2013 und dass die Verbraucher ausreichend \u00fcber ihre Daten und deren Nutzung informiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Mittelbare Auswirkungen auf Unternehmen<\/h2>\n<p>Obwohl das Urteil des LG Bamberg direkt auf nat\u00fcrliche Personen angewendet wird, sind die Auswirkungen auf Unternehmen ebenfalls nicht zu untersch\u00e4tzen. Gerade Unternehmen, die Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen f\u00fcr ihre Kunden oder Gesch\u00e4ftspartner durchf\u00fchren (etwa Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter), m\u00fcssen ihre Prozesse anpassen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.<\/p>\n<h2>Bonit\u00e4tsbewertungen f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>Das Urteil betrifft nicht nur Kredite f\u00fcr Privatpersonen, sondern auch die Bonit\u00e4tsbewertung von Unternehmen. Viele Wirtschaftsauskunfteien \u2013 wie Creditreform, CRIF B\u00fcrgel und Co. \u2013 nutzen \u00e4hnliche automatisierte Verfahren zur Bonit\u00e4tsbewertung von Unternehmen.<\/p>\n<p>Wenn bei der Bonit\u00e4tsbewertung von juristischen Personen (z. B. einer GmbH oder einer AG) personenbezogene Daten (z. B. von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, Gesellschaftern oder leitenden Organen) verarbeitet werden, k\u00f6nnten auch diese Bewertungen unter die Vorgaben der DSGVO fallen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Personenbezogene Daten in Unternehmensbewertungen:<\/strong> Wird bei der Unternehmensbewertung der Score von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Gesellschaftern einbezogen, dann sind auch diese Bewertungen datenschutzrechtlich zu pr\u00fcfen. Sollte ein Score f\u00fcr ein Unternehmen zu einer Entscheidung f\u00fchren, die auf personenbezogenen Daten basiert, k\u00f6nnte dies ebenfalls eine menschliche Pr\u00fcfung erforderlich machen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.<\/li>\n<li><strong>Auswirkungen auf Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Inhaberbewertungen:<\/strong> Wenn bei der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung von Unternehmen auf personenbezogene Daten zugegriffen wird, etwa durch die Auskunfteien, dann gilt auch f\u00fcr diese automatisierte Scoring-Modelle: Sie m\u00fcssen den Transparenz- und Pr\u00fcfpflichten der DSGVO entsprechen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten, selbst bei juristischen Personen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Haftungsrisiken f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>Unternehmen, die automatisierte Scoring-Verfahren ohne menschliche Kontrolle einsetzen, laufen Gefahr, gegen die DSGVO zu versto\u00dfen, was Bu\u00dfgelder oder Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich ziehen k\u00f6nnte. Um m\u00f6glichen Haftungsrisiken vorzubeugen, sollten Unternehmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Menschliche Entscheidungsprozesse in ihren Bonit\u00e4tspr\u00fcfungsmodellen einbauen und sicherstellen, dass eine menschliche Instanz bei entscheidungsrelevanten Scores eingreift.<\/li>\n<li>Vertr\u00e4ge mit Auskunfteien \u00fcberpr\u00fcfen, um sicherzustellen, dass diese ebenfalls DSGVO-konform arbeiten und die Transparenzanforderungen erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>Die Einwilligung der betroffenen Personen f\u00fcr automatisierte Bonit\u00e4tsbewertungen einholen oder zumindest alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Score nur als zus\u00e4tzlicher Faktor in die Entscheidungsfindung einflie\u00dft.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Fazit und Handlungsempfehlungen<\/h2>\n<p>Das Urteil des LG Bamberg ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzes und hat erhebliche Auswirkungen auf alle, die mit automatisierten Bonit\u00e4tsbewertungen arbeiten \u2013 sowohl f\u00fcr Verbraucher als auch f\u00fcr Unternehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Verbraucher bedeutet das Urteil, dass sie jetzt mehr Kontrolle \u00fcber ihre Daten und deren Nutzung haben, insbesondere im Bereich der Bonit\u00e4tsbewertung. Sie k\u00f6nnen Schadenersatz einfordern, die L\u00f6schung von fehlerhaften Daten verlangen und eine menschliche \u00dcberpr\u00fcfung bei automatisierten Entscheidungen einfordern.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen und Auskunfteien wird es nun notwendig, ihre automatisierten Scoring-Verfahren auf die Vorgaben der DSGVO abzustimmen. Besonders wichtig ist, dass personenbezogene Daten bei Unternehmensbonit\u00e4tsbewertungen ber\u00fccksichtigt werden und menschliche Pr\u00fcfprozesse eingef\u00fchrt werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Diese \u00c4nderungen werden nicht nur den Datenschutz verbessern, sondern auch zu mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit Bonit\u00e4tsbewertungen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten daher umgehend ihre Prozesse \u00fcberpr\u00fcfen, ihre Vertr\u00e4ge mit Auskunfteien anpassen und sicherstellen, dass ihre Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen menschliche \u00dcberpr\u00fcfungen beinhalten. Nur so k\u00f6nnen sie sicherstellen, dass sie den neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und Haftungsrisiken vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 26. M\u00e4rz 2025 hat das Landgericht Bamberg ein entscheidendes Urteil zum SCHUFA-Scoring erlassen (Az. 41 O 749\/24 KOIN). Das Gericht erkl\u00e4rte die automatisierte Bonit\u00e4tsbewertung (Scoring) der SCHUFA f\u00fcr rechtswidrig, da diese gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verst\u00f6\u00dft. 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