{"id":68797,"date":"2025-03-14T04:16:10","date_gmt":"2025-03-14T02:16:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=68797"},"modified":"2025-03-14T04:17:50","modified_gmt":"2025-03-14T02:17:50","slug":"verkaeuferkonto-uebernahme-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verkaeuferkonto-uebernahme-unzulaessig\/","title":{"rendered":"LG D\u00fcsseldorf: \u00dcbernahme von Ebay-Verk\u00e4uferkonto unzul\u00e4ssig \u2013 was Online-H\u00e4ndler jetzt wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p><i><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-68799 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/ebay-shop-600x266-1.png\" alt=\"\" width=\"523\" height=\"232\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/ebay-shop-600x266-1.png 600w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/ebay-shop-600x266-1-354x157.png 354w\" sizes=\"(max-width: 523px) 100vw, 523px\" \/>Bewertungen sind Gold wert: Auf Online-Marktpl\u00e4tzen wie eBay oder Amazon entscheiden Kundenrezensionen h\u00e4ufig \u00fcber Kauf oder Nichtkauf. Ein tadelloses Bewertungsprofil schafft Vertrauen und verschafft einem Verk\u00e4ufer einen Wettbewerbsvorteil.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p><i>Kein Wunder also, dass manche H\u00e4ndler versucht sind, den m\u00fchsamen Aufbau eines guten Rufes abzuk\u00fcrzen \u2013 etwa durch die \u00dcbernahme eines bestehenden Verk\u00e4uferkontos samt positiver Bewertungen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p><i>Doch eine aktuelle Gerichtsentscheidung hat diesem Trick nun einen Riegel vorgeschoben: Die \u00dcbernahme fremder Verk\u00e4uferkonten inklusive Bewertungen ist unzul\u00e4ssig und stellt einen Wettbewerbsversto\u00df dar. Online-H\u00e4ndler sollten die Hintergr\u00fcnde kennen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.<\/i><\/p>\n<h2>Verk\u00e4uferkonto-\u00dcbernahmen auf Marktpl\u00e4tzen: Ein fragw\u00fcrdiger Abk\u00fcrzungsversuch<\/h2>\n<p>In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass H\u00e4ndler ein bestehendes eBay-Konto mit hoher Bewertungsanzahl \u00fcbernehmen \u2013 sei es durch Kauf des Accounts oder durch \u201e\u00dcbertragung\u201c von einem anderen Unternehmen. Das neue Unternehmen tritt dann unter dem alten Verk\u00e4ufernamen auf und profitiert von den tausenden positiven Bewertungen des Vorg\u00e4ngers. F\u00fcr Kunden wirkt es, als h\u00e4tten sie es mit einem seit Jahren bew\u00e4hrten H\u00e4ndler zu tun, obwohl hinter dem Account in Wahrheit ein neuer Betreiber steht.<\/p>\n<p>Plattformregeln verbieten solche Konto\u00fcbernahmen strikt: eBay etwa untersagt in seinen Nutzungsbedingungen jede \u00dcbertragung oder den Verkauf von Accounts.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung ist einleuchtend \u2013 Bewertungen sollen die Leistung eines konkreten Verk\u00e4ufers widerspiegeln, nicht die eines Nachfolgers. Andernfalls w\u00fcrde der eigentlich pers\u00f6nliche Charakter der Bewertungen ad absurdum gef\u00fchrt. Bei Zuwiderhandlung droht eBay Accountsperrungen.<\/p>\n<p>Trotzdem lockte in der Vergangenheit der kurze Weg zum Top-Bewertungsprofil: Ein gut bewerteter eBay-Shop wechselte den Besitzer und ersparte dem neuen Inhaber die Anfangsphase mit null Bewertungen. \u00c4hnliches ist theoretisch auch auf anderen Plattformen denkbar. Amazon erm\u00f6glicht inzwischen sogar technisch die \u00dcbertragung eines Verk\u00e4uferkontos \u2013 dort gibt es in Seller Central einen Button \u201eVerk\u00e4uferkonto \u00fcbertragen\u201c, wobei Bewertungen und sogar Lagerbestand beim Inhaberwechsel erhalten bleiben. Doch was bedeutet das rechtlich?<\/p>\n<h2>Gerichtliche Entscheidung: Konten\u00fcbernahme als irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraktik<\/h2>\n<p>Erstmals hat nun ein deutsches Gericht diese Konstellation aufgegriffen und klargestellt, dass die \u00dcbernahme eines fremden Verk\u00e4uferaccounts samt Bewertungsprofil wettbewerbswidrig ist. Im konkreten Fall hatte ein H\u00e4ndler auf eBay ein Verk\u00e4uferkonto mit \u00fcber 7.000 Bewertungen von einem anderen Unternehmen \u00fcbernommen, um damit identische Produkte anzubieten. Das Gericht wertete dieses Vorgehen als irref\u00fchrende gesch\u00e4ftliche Handlung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a> (LG D\u00fcsseldorf, Beschluss v. 12.3.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=37%20O%2030\/25\" title=\"LG D&uuml;sseldorf, 12.03.2025 - 37 O 30\/25: &Uuml;bernahme von Ebay-Verk&auml;uferkonto unzul&auml;ssig - was Onli...\">37 O 30\/25<\/a>, einstweilige Verf\u00fcgung, nicht rechtskr\u00e4ftig).<\/p>\n<p>Die Begr\u00fcndung: Verbraucher werden get\u00e4uscht. Sie gehen selbstverst\u00e4ndlich davon aus, dass die Bewertungen zu demjenigen Verk\u00e4ufer geh\u00f6ren, der aktuell hinter dem Account steht. Tats\u00e4chlich jedoch stammten die allermeisten Bewertungen im vorliegenden Fall von der vorherigen Inhaberin des Kontos. Die neue Betreiberin schm\u00fcckte sich also mit fremden Lorbeeren. Dadurch entsteht ein falscher Eindruck \u00fcber die Leistungsf\u00e4higkeit des neuen H\u00e4ndlers \u2013 insbesondere weil eBay-Bewertungen nicht nur die Produktqualit\u00e4t betreffen, sondern ausdr\u00fccklich auch Serviceaspekte wie Lieferzeit, Verpackung oder Kundenservice bewerten. Diese Leistungen k\u00f6nnen sich von H\u00e4ndler zu H\u00e4ndler stark unterscheiden.<\/p>\n<p>Das Gericht folgte der Antragstellerin darin, dass eine solche Fehlzuordnung von Kundenbewertungen die Verbraucher in die Irre f\u00fchrt und ihre gesch\u00e4ftliche Entscheidung beeinflussen kann. Ein Kunde, der die vielen positiven Bewertungen sieht, fasst Vertrauen und kauft m\u00f6glicherweise \u2013 w\u00e4hrend er ohne dieses k\u00fcnstlich \u00fcbertragene Bewertungsprofil eventuell nicht beim neuen H\u00e4ndler bestellt h\u00e4tte. Damit liegt eine Irref\u00fchrung \u00fcber wesentliche Eigenschaften des Angebots (n\u00e4mlich die Zuverl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers) vor. Der neue Account-Inhaber verschafft sich einen unverdienten Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber ehrlichen Mitbewerbern, die ihr Profil von Grund auf aufbauen m\u00fcssen. Folglich ist die Konten\u00fcbernahme rechtlich als unlauterer Wettbewerbsversto\u00df einzustufen.<\/p>\n<h2>Praktische Folgen f\u00fcr H\u00e4ndler auf eBay, Amazon &amp; Co.<\/h2>\n<p>Die Entscheidung schafft Klarheit: Die Reputation eines H\u00e4ndlerkontos ist nicht frei handelbar. Jeder Versuch, ein Verk\u00e4uferkonto mit Bewertungen zu \u201eerben\u201c, kann nun gerichtlich untersagt werden. Online-H\u00e4ndler auf allen Marktpl\u00e4tzen sollten daraus Lehren ziehen \u2013 egal ob sie selbst mit dem Gedanken spielen, ein fremdes Konto zu \u00fcbernehmen, oder ob ein Konkurrent diesen fragw\u00fcrdigen Weg eingeschlagen hat.<\/p>\n<h2>Aus Sicht aktiver H\u00e4ndler bedeuten die neuen Klarstellungen vor allem:<\/h2>\n<ul>\n<li><b><\/b><strong>Finger weg vom Account-Kauf!<\/strong> Wer ein fremdes eBay-Konto (oder Amazon-Seller-Account) \u00fcbernimmt, verst\u00f6\u00dft gegen die Plattform-AGB und handelt nun auch rechtlich auf d\u00fcnnem Eis. Neben der Gefahr einer Accountsperrung drohen Abmahnungen und gerichtliche Unterlassungsverf\u00fcgungen von Mitbewerbern. Die vermeintliche Abk\u00fcrzung kann so in teurem Streit enden.<\/li>\n<li><b><\/b><strong>Ehrlicher Aufbau statt schneller Tricks:<\/strong> Setzen Sie lieber auf den organischen Aufbau Ihres eigenen Verk\u00e4uferprofils. Zufriedene Kunden und echte Bewertungen sind langfristig wertvoller. Gekaufte oder \u00fcbernommene Bewertungen dagegen sind nicht nur unzul\u00e4ssig, sondern oft auch offenbar unverdient, was Ihren Ruf bei Aufdeckung nachhaltig sch\u00e4digen kann.<\/li>\n<li><b><\/b><strong>Gesch\u00e4fts\u00fcbernahme richtig durchf\u00fchren:<\/strong> M\u00f6chten Sie tats\u00e4chlich ein bestehendes Online-Gesch\u00e4ft \u00fcbernehmen, dann achten Sie auf eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechtsnachfolge. Im Idealfall wird das gesamte Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten \u00fcbernommen (z.B. durch Kauf der Firma), damit Kontinuit\u00e4t besteht. Binden Sie die Plattform fr\u00fchzeitig ein \u2013 Amazon bietet z.B. offizielle Wege f\u00fcr die Konten\u00fcbertragung im Falle einer Unternehmens\u00fcbernahme. Bei eBay ist eine \u00dcbertragung zwar grunds\u00e4tzlich untersagt, doch im Fall einer vollst\u00e4ndigen Firmen\u00fcbernahme k\u00f6nnten Sie zumindest die Firmen\u00e4nderung im Account-Impressum vornehmen. Wichtig ist, keinesfalls blo\u00df ein Konto \u201eweiterzureichen\u201c, ohne dass die zugrundeliegende Firma \u00fcbergeht \u2013 genau das wurde nun als wettbewerbswidrig erkannt.<\/li>\n<li><b><\/b><strong>Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe nicht hinnehmen:<\/strong> Stellen Sie als H\u00e4ndler fest, dass ein Mitbewerber sich durch die \u00dcbernahme eines fremden Accounts unfaire Vorteile verschafft, k\u00f6nnen Sie rechtliche Schritte erw\u00e4gen. Durch die aktuelle Entscheidung haben Sie eine Handhabe, solche Praktiken abzumahnen. Gerade f\u00fcr etablierte H\u00e4ndler, die viel Zeit und M\u00fche in ihren Bewertungsaufbau investiert haben, ist es \u00e4rgerlich, wenn Konkurrenten durch unlautere Methoden pl\u00f6tzlich mit tausenden Bewertungen auftauchen. Die Wettbewerbsordnung bietet Schutz vor solchen Machenschaften \u2013 z\u00f6gern Sie im Ernstfall nicht, diesen Schutz in Anspruch zu nehmen (ggf. in Absprache mit einem spezialisierten Anwalt).<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Fazit: Vertrauen will verdient sein<\/h2>\n<p>Die \u00dcbernahme von Verk\u00e4uferkonten nebst Bewertungen mag auf den ersten Blick wie eine attraktive Abk\u00fcrzung wirken \u2013 sie ist jedoch rechtlich unzul\u00e4ssig und hochriskant.<\/p>\n<p>Bewertungsprofile sind pers\u00f6nlich und nicht \u00fcbertragbar, weil sie die Leistung eines bestimmten H\u00e4ndlers wiedergeben. Sowohl die<\/p>\n<p>Plattformbetreiber als auch die Gerichte stellen klar: Vertrauen der Kunden will ehrlich verdient sein. Online-H\u00e4ndler sollten daher auf transparente und regelkonforme Gesch\u00e4ftspraktiken setzen. Wer sich an die Spielregeln h\u00e4lt, erspart sich nicht nur Konflikte mit Marktplatzbetreibern und Wettbewerbern, sondern gewinnt langfristig auch das wichtigste Kapital im Online-Handel \u2013 das Vertrauen der Kundschaft.<\/p>\n<p><em>(Offenlegung: LHR hat die Antragstellerin vertreten.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bewertungen sind Gold wert: Auf Online-Marktpl\u00e4tzen wie eBay oder Amazon entscheiden Kundenrezensionen h\u00e4ufig \u00fcber Kauf oder Nichtkauf. 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