{"id":68728,"date":"2025-03-11T04:33:14","date_gmt":"2025-03-11T02:33:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=68728"},"modified":"2025-03-11T04:33:14","modified_gmt":"2025-03-11T02:33:14","slug":"prozessuale-huerden-statt-rechtsprechung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/prozessuale-huerden-statt-rechtsprechung\/","title":{"rendered":"Prozessuale H\u00fcrden statt Rechtsprechung: Wie Gerichte mit Formalien unliebsame Sachfragen vermeiden"},"content":{"rendered":"<p data-start=\"271\" data-end=\"924\"><em><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-68761 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Passierschein.jpg\" alt=\"\" width=\"350\" height=\"250\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Passierschein.jpg 350w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Passierschein-290x207.jpg 290w\" sizes=\"(max-width: 350px) 100vw, 350px\" \/>Mit dem \u201eGesetz zur St\u00e4rkung des fairen Wettbewerbs\u201c wurden insbesondere die formalen Anforderungen an Abmahnungen und prozessuale Rechtsetzungsmechanismen erh\u00f6ht. <\/em><\/p>\n<p data-start=\"271\" data-end=\"924\"><em>Gl\u00e4ubiger m\u00fcssen nun detaillierte Angaben zu ihrer Anspruchsberechtigung, den tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden der Rechtsverletzung und m\u00f6glichen Aufwendungsersatzanspr\u00fcchen machen. Zudem wurden die Voraussetzungen f\u00fcr die Anspruchsberechtigung versch\u00e4rft, insbesondere f\u00fcr Mitbewerber.<\/em><\/p>\n<p data-start=\"926\" data-end=\"1437\"><em>Die Reform sollte verhindern, dass Abmahnungen missbr\u00e4uchlich als Einnahmequelle genutzt werden. Das war aber tats\u00e4chlich nie ein echtes Problem. Rechtsmissbrauchsf\u00e4lle h\u00e4tten sich nicht nur mit den bisherigen Regelungen l\u00f6sen lassen, in der Praxis f\u00fchren die neuen Formalien auch dazu, dass Gerichte sich zunehmend auf formale Anforderungen konzentrieren und Verfahren mit prozessualen Einw\u00e4nden abhandeln, anstatt sich mit der materiellen Rechtslage auseinanderzusetzen. <\/em><\/p>\n<p data-start=\"926\" data-end=\"1437\"><em>Dass dies nicht nur ein abstraktes Problem ist, sondern mittlerweile systematisch Anwendung findet, zeigt ein Verfahren vor den Landgericht Stuttgart in eindrucksvoller Weise.<\/em><\/p>\n<h2 data-start=\"2302\" data-end=\"2374\">Landgericht umgeht die Rechtsfrage durch formale Argumentation<\/h2>\n<p data-start=\"1439\" data-end=\"1786\">Statt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung z\u00fcgig stattzugeben, beraumte das LG Stuttgart einen Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung an. Dies ist f\u00fcr sich genommen noch nichts ungew\u00f6hnliches. Bemerkenswert war jedoch, dass ich die Kammer damit sechs Wochen Zeit lie\u00df.<\/p>\n<p>Als der ersehnte Termin endlich stattfand, konzentrierte sich das LG Stuttgart auf vermeintliche formale M\u00e4ngel statt sich mit den Verst\u00f6\u00dfen der Beklagten gegen das Produktsicherheitsgesetz auseinanderzusetzen \u2013 und wies einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung nach einer grotesken Vorstellung zur\u00fcck (LG Stuttgart, Urteil v. 13.8.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=34%20O%2055\/24\" title=\"LG Stuttgart, 13.08.2024 - 34 O 55\/24\">34 O 55\/24<\/a> KfH). Dass die Beklagte Kennzeichnungs- und Vebraucherschutzpflichten missachtet hatte, spielte pl\u00f6tzlich keine Rolle mehr.<\/p>\n<p data-start=\"1788\" data-end=\"2300\">Bemerkenswert war, dass das Gericht nicht nur formale H\u00fcrden nutzte, um sich eine inhaltliche Pr\u00fcfung zu ersparen, sondern dies m\u00f6glicherweise auch aus einer gewissen Ver\u00e4rgerung \u00fcber die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin tat, die partout keinen Vergleich, sondern eine gerichtliche Entscheidung haben wollte.<\/p>\n<h2 data-start=\"2302\" data-end=\"2374\">Ein in der Sache klarer Fall<\/h2>\n<p data-start=\"2376\" data-end=\"2726\">Die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin hatte im Rahmen eines Testkaufs festgestellt, dass die Beklagte Tischgestelle ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerangaben, ohne CE-Kennzeichnung und ohne EG-Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung vertrieb. Verst\u00f6\u00dfe dieser Art sind nicht nur eine Wettbewerbsverletzung, sondern auch eine erhebliche Gefahr f\u00fcr den Verbraucherschutz.<\/p>\n<h2 data-start=\"2376\" data-end=\"2726\">Lange Verfahrensdauer, Vollmachtsr\u00fcge, Missbrauchsvorwurf, pauschales Bestreiten<\/h2>\n<p data-start=\"2728\" data-end=\"3178\">Trotz dieser klaren Rechtslage wies das Landgericht Stuttgart den Antrag zur\u00fcck und st\u00fctzte sich dabei auf rein formale Aspekte: Die Kl\u00e4gerseite habe ihre Prozessvollmacht nicht im Original vorgelegt, weshalb die Vertretung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgewiesen sei. Zudem seien die Ergebnisse des Testkaufs nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden \u2013 und das, obwohl sie durch eidesstattliche Versicherungen juristischer Mitarbeiter detailliert dokumentiert waren.<\/p>\n<p data-start=\"3180\" data-end=\"3510\">Diese Argumentation folgte exakt dem Muster, das durch die versch\u00e4rften formalen Anforderungen an Wettbewerbsverfahren erleichtert wird: Statt eine Entscheidung \u00fcber einen offensichtlichen Versto\u00df zu treffen, wurde das Verfahren hinausgez\u00f6gert und \u00a0\u00fcber formale Einw\u00e4nde zur Farce gemacht. Die inhaltliche Rechtsfrage wurde gar nicht erst behandelt.<\/p>\n<h2 data-start=\"4672\" data-end=\"4749\">Vergleichsvorschlag als Versuch, sich eine Entscheidung zu ersparen<\/h2>\n<p data-start=\"4751\" data-end=\"5175\">Besonders aufschlussreich war der Umgang des Landgerichts mit dem Fall in der m\u00fcndlichen Verhandlung. Obwohl die Verst\u00f6\u00dfe der Beklagten offensichtlich waren, schlug das Gericht den Parteien, die sich bereits seit l\u00e4ngerem stritten, \u00fcberraschenderweise einen Vergleich vor. Dass die Kl\u00e4gerseite diesen Vorschlag ablehnte und auf einer Entscheidung bestand, nutzte das Landgericht die Gelegenheit, sich mit formalen H\u00fcrden aus der Aff\u00e4re zu ziehen. Das Verfahren wurde durch prozessuale Anforderungen entsorgt, anstatt die zentrale Rechtsfrage zu beantworten.<\/p>\n<h2 data-start=\"3512\" data-end=\"3576\">OLG Stuttgart korrigiert die Fehler der ersten Instanz<\/h2>\n<p data-start=\"3578\" data-end=\"3886\">Durch diese Vorkommnisse verunsichert, konnte die Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin nur mit M\u00fche dazu bewegt werden, ihren Anspruch mit der Berufung weiterzuverfolgen. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte die Fehlentscheidung richtig und machte unmissverst\u00e4ndlich klar, dass die Verst\u00f6\u00dfe der Beklagten evident waren und ein Unterlassungsanspruch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3a UWG<\/a> i.V.m. den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes zweifelsfrei bestand (OLG Stuttgart, Urteil v. 6.2.2025, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20U%20130\/24\" title=\"2 U 130\/24 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">2 U 130\/24<\/a>).<\/p>\n<p data-start=\"3888\" data-end=\"4188\">Das Gericht betonte, dass die Beklagte bereits 2022 eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hatte und trotzdem in identischer Weise weiter gegen das Gesetz verstie\u00df.<\/p>\n<p data-start=\"4190\" data-end=\"4670\">Ebenso lie\u00df das OLG Stuttgart die Prozessstrategie der Beklagten nicht gelten, die von Beginn an nicht auf eine inhaltliche Verteidigung, sondern auf Verz\u00f6gerung und Ablenkung ausgerichtet war. Das blo\u00dfe Bestreiten des Testkaufs, das Infragestellen des Wettbewerbsverh\u00e4ltnisses und die pauschale Unterstellung eines Rechtsmissbrauchs konnten den Senat nicht \u00fcberzeugen. Letzteres hielt das OLG offenbar \u2013 richtigerweise \u2013 f\u00fcr so abwegig, dass es dazu kein Wort verlor.<\/p>\n<p data-start=\"4190\" data-end=\"4670\">Der Rechtsmissbrauch wird inbesondere seit der erw\u00e4hnten Gesetzesnovelle regelrecht inflation\u00e4r erhoben. Der BGH hatte im Jahr 2022 Gelegenheit, zum vermeintlichen Missbrauch von Rechten einiges klarzustellen. Meine Besprechung der Entscheidung in der WRP 2023, 147 findet sich hier:<\/p>\n<ul>\n<li data-start=\"4190\" data-end=\"4670\"><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/WRP_02_23_Beitrag_Lampmann.pdf\"><strong>Rechtsmissbrauch im UWG: Von der konkreten Einzelfallpr\u00fcfung zum pauschalen Charaktertest?<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2 data-start=\"5763\" data-end=\"5836\">Fazit: Ein strukturelles Problem, das den Rechtsschutz aush\u00f6hlt<\/h2>\n<p data-start=\"5838\" data-end=\"6212\">Das Urteil des OLG Stuttgart ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass Unternehmen, die sich an gesetzliche Vorgaben halten, sich nicht von unlauteren Wettbewerbern benachteiligen lassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p data-start=\"6214\" data-end=\"6666\">Doch der Fall wirft auch eine grunds\u00e4tzliche Frage auf: Wie viele eindeutige Rechtsverst\u00f6\u00dfe werden aufgrund prozessualer Anforderungen gar nicht erst gerichtlich geahndet?<\/p>\n<p data-start=\"6214\" data-end=\"6666\">Wenn Gerichte sich zunehmend auf formale H\u00fcrden st\u00fctzen, um Verfahren im Keim zu ersticken, bleibt der effektive Rechtsschutz auf der Strecke. Es gibt bereits Anzeichen, dass sich dieses Vorgehen als ungeschriebenes Muster etabliert hat und es f\u00fcr Betroffene immer schwieriger wird, ihre Anspr\u00fcche durchzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem \u201eGesetz zur St\u00e4rkung des fairen Wettbewerbs\u201c wurden insbesondere die formalen Anforderungen an Abmahnungen und prozessuale Rechtsetzungsmechanismen erh\u00f6ht. 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