{"id":68668,"date":"2025-02-19T02:46:58","date_gmt":"2025-02-19T00:46:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=68668"},"modified":"2025-02-19T03:18:01","modified_gmt":"2025-02-19T01:18:01","slug":"erpressung-investmentweek-lhr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/erpressung-investmentweek-lhr\/","title":{"rendered":"Erpressung 2.0 \u2013 Wie “InvestmentWeek” unangenehme Berichte mit neuen Drohungen unterdr\u00fccken will"},"content":{"rendered":"
Unsere Recherchen hatten ergeben, dass die Plattform unter irref\u00fchrenden Flagge offenbar tats\u00e4chlich aus Deutschland heraus ein System betreibt, bei dem negative Berichterstattung durch Zahlungen entfernt werden kann. Zudem hatten wir festgestellt, dass viele ihrer Inhalte m\u00f6glicherweise KI-generiert oder aus anderen Quellen \u00fcbernommen wurden.\u00a0<\/em><\/p>\n Wir hatten zudem eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen InvestmentWeek erwirkt, die der Plattform untersagt, ihre unseri\u00f6sen Methoden gegen unsere Mandanten weiterzuf\u00fchren. <\/em><\/p>\n Einzelheiten dazu hier: Anstatt Einsicht zu zeigen, entschied sich InvestmentWeek f\u00fcr eine aggressive Gegenreaktion \u2013 in Form einer pseudonymen E-Mail voller Drohungen, falscher Behauptungen und fragw\u00fcrdiger Forderungen. <\/em><\/p>\n In einer uns gestern zugegangenen E-Mail behauptet ein Herr “Maximilian Berger” (“Partner”), unser Artikel enthalte “schwerwiegende falsche Tatsachenbehauptungen” und stelle eine rufsch\u00e4digende Berichterstattung dar.<\/p>\n Man werde “unmittelbare” rechtliche Schritte dagegen einleiten und die aktive Berichterstattung zulasten unseres Mandanten wieder aufnehmen und vertiefen, falls wir die L\u00f6schung des Beitrages nicht sp\u00e4testens bis zum 20. Februar, 20:00 Uhr schriftlich best\u00e4tigten:<\/p>\n <\/p>\n Um es kurz zu sagen, die Vorw\u00fcrfe in der offensichtlich mit ChatGPT erstellten E-Mail (wer viel mit ChatGPT arbeitet, wei\u00df, dass die KI-Arbeitsergebnisse gerne den auch hier vereinzelten Fettdruck und Stichpunkte enthalten) sind unzutreffend, die Drohungen damit haltlos.<\/p>\n Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist der formale Aufbau der E-Mail. Weder enth\u00e4lt sie ein Impressum noch eine nachvollziehbare Absenderidentit\u00e4t. Sie ist unterzeichnet von einem gewissen “Maximilian Berger” \u2013 einer Person, zu der keine offiziellen Verweise existieren. Dieser Umstand wirft weitere Fragen auf: Wer steckt wirklich hinter dieser Mitteilung? Ist Herr “Berger” nur ein Pseudonym oder gar eine fiktive Identit\u00e4t?<\/p>\n Besonders entlarvend ist eine Formulierung in der E-Mail, die belegt, dass es “InvestmentWeek” entgegen der Beteuerungen tats\u00e4chlich nicht um echte journalistische Arbeit geht: Man habe “eigentlich kein gesteigertes Interesse daran, \u00fcber unseren Mandanten zu berichten” \u2013 und doch wird genau dies nun als Druckmittel eingesetzt. Diese Aussage offenbart, dass Berichterstattung nicht dem \u00f6ffentlichen Interesse, sondern als strategisches Instrument, um Druck auszu\u00fcben.<\/p>\n Wer Berichterstattung gezielt einsetzt, um Kritiker gef\u00fcgig zu machen, hat mit unabh\u00e4ngigem Journalismus nichts mehr zu tun. Damit f\u00e4llt auch die Behauptung, sie folge “h\u00f6chsten journalistischen Standards”, in sich zusammen. Wer Pressearbeit betreibt, droht nicht mit Repressalien.<\/p>\n Dass der Missbrauch eines Blogs als N\u00f6tigungsmittel im Rahmen einer (versuchten) Erpressung rechtswidrig ist, hat der BGH bereits im Jahre 2021 entschieden (BGH, Urteil v. 29.6.2021, Az. VI ZR 10\/18<\/a>). Wir berichteten:<\/p>\n
In einem fr\u00fcheren Artikel hatten wir die fragw\u00fcrdigen Praktiken der dubiosen, aus Singapur betriebenen Plattform “InvestmentWeek” offengelegt.<\/em><\/p>\n
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Die N\u00f6tigung nach der Erpressung<\/h2>\n
<\/p>\nAuff\u00e4llige Ungereimtheiten: Kein Impressum, omin\u00f6ser Absender<\/h2>\n
Eigenartige Offenheit: InvestmentWeek gibt seine Motive preis<\/h2>\n