{"id":682,"date":"2006-09-18T18:16:00","date_gmt":"2006-09-18T16:16:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=36"},"modified":"2006-09-18T18:16:00","modified_gmt":"2006-09-18T16:16:00","slug":"ag-koln-rechtsanwalte-durfen-spammen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ag-koln-rechtsanwalte-durfen-spammen\/","title":{"rendered":"AG K\u00f6ln: Rechtsanw\u00e4lte d\u00fcrfen spammen"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">In dem vom <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/spam.html\">AG K\u00f6ln<\/a> zu entscheidenden Fall ging es um die Erstattung der Kosten einer Abmahnung wegen E-Mail-Spams.<\/p>\n<p>Ein eBay-H\u00e4ndler hatte von einem ihm unbekannten Rechtsanwalt eine &#8220;Info-Werbung&#8221; erhalten, in der \u00fcber eine aktuelle BGH-Entscheidung zu wettbewerbswidrigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen berichtet wurde. Nachdem der Empf\u00e4nger der E-Mail in der Betreffzeile mit &#8220;AGB-Klausel unwirksam &#8211; Abmahnung droht&#8221; begr\u00fc\u00dft wurde, stellte der beklagte Rechtsanwalt die Entscheidung und deren Bedrohungen kurz dar, um sodann darauf hinzuweisen, dass sich seine Kanzlei gl\u00fccklicherweise auf die Beratung von Onlineh\u00e4ndlern spezialisiert habe und dass eine \u00dcberpr\u00fcfung von AGB einen wirksamen Schutz vor Abmahnungen darstelle.<\/p>\n<p>Der ver\u00e4rgerte Empf\u00e4nger der &#8220;Info-Werbung&#8221; schaltete seinen Rechtsanwalt ein und forderte den Beklagten  zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung auf, welche dieser ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgab. Die Kosten der Abmahnung zahlte der Beklagte jedoch nicht.<\/p>\n<p>Das <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/spam.html\">AG K\u00f6ln<\/a> hat die Klage auf die Erstattung der Abmahnkosten abgewiesen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung reiht sich in eine ganze Masse von untergerichtlichen Urteilen, welche den Leser regelm\u00e4\u00dfig in Staunen versetzen. So beurteilte zum Beispiel das <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/114c2008.05.html\">Amtsgericht Dresden<\/a> E-Mail-Spamming entgegen h\u00f6chstrichterlicher Rechtssprechung als erlaubt, da das Abrufen und L\u00f6schen einer unerw\u00fcnschten E-Mail nicht l\u00e4nger als 10 Sekunden dauere.<\/p>\n<p>Auch das Amtsgericht K\u00f6ln m\u00f6chte dem BGH  nicht in der Ansicht folgen, dass bereits eine einzige kleine E-Mail einen Unterlassungs- bzw Schadensersatzanspruch nach sich zieht. Man kann es offenbar am Amtsgericht nicht glauben. Zwar bejaht das AG unter Verweis auf ein Urteil des OLG D\u00fcsseldorf noch die Rechtsverletzung durch \u00dcbersendung der E-Mail, schafft es aber, dieser Rechtsverletzung jegliche Konsequenz zu nehmen, indem es in kurzen S\u00e4tzen sowohl die Wiederholungsgefahr, als auch die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts mit einem ganzen Strauss von Argumenten ablehnt. Die beiden sch\u00f6nsten stellen dabei wohl erstens die \u00dcberlegung dar, dass der Betroffene vor einer Abmahnung h\u00e4tte abwarten m\u00fcssen, ob er eine zweite E-Mail bekommt. Zum anderen sei bei einer Rechtsanwaltskanzlei davon auszugehen, dass diese eine unerw\u00fcnschte E-Mail nur einmal verschicke, da diese &#8220;sich der Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Wiederholungsfall bei Widerspruch bewusst sein&#8221; m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Einfach herrlich. Wenn man jetzt bedenkt, dass das Urteil nicht berufungsf\u00e4hig ist, wei\u00df man, dass man es nicht nur mit einer sehr unterhaltsamen Entscheidung zu tun hat, sondern auch mit einer, welche unver\u00e4nderlich in die Rechtsgeschichte eingehen wird. <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/spam.html\">Zum Urteil<\/a> (la)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dem vom AG K\u00f6ln zu entscheidenden Fall ging es um die Erstattung der Kosten einer Abmahnung wegen E-Mail-Spams. Ein eBay-H\u00e4ndler hatte von einem ihm unbekannten Rechtsanwalt eine &#8220;Info-Werbung&#8221; erhalten, in der \u00fcber eine aktuelle BGH-Entscheidung zu wettbewerbswidrigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen berichtet wurde. 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