{"id":680,"date":"2006-09-12T18:26:00","date_gmt":"2006-09-12T16:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=33"},"modified":"2006-09-12T18:26:00","modified_gmt":"2006-09-12T16:26:00","slug":"skandalurteil-ebay-verkauf-von-93-gegenstanden-innerhalb-1-monats-unternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/skandalurteil-ebay-verkauf-von-93-gegenstanden-innerhalb-1-monats-unternehmer\/","title":{"rendered":"Skandalurteil? eBay-Verkauf von 93 Gegenst\u00e4nden innerhalb 1 Monats = Unternehmer"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Es ist eigentlich nichts Neues. Wer in gro\u00dfem Umfang Gegenst\u00e4nde bei eBay anbietet, gilt gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/14.html\" title=\"&sect; 14 BGB: Unternehmer\">\u00a7 14 BGB<\/a> als Unternehmer.<\/div>\n<p><a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/77927\/\">Das Landgericht Berlin (Az: 103 O 75\/06, Urteil vom 5. September 2006)<\/a> entschied dies f\u00fcr einen Fall, in dem eine Mutter allein im M\u00e4rz dieses Jahres insgesamt 93 Artikel bei eBay angeboten hatte. Darunter befand sich teilweise Neuware und teilweise bereits getragene Kleidung ihrer Kinder.<\/p>\n<p>Dass es dieser Fall \u00fcberhaupt in die Presse geschafft hat, liegt unseres Erachtens nicht daran, dass die Entscheidung in der Sache ungew\u00f6hnlich w\u00e4re. Eine Unternehmereigenschaft wird von den Gerichten bereits bei geringf\u00fcgigerer Verkaufst\u00e4tigkeit angenommen. Das \u00f6ffentliche Interesse wird vielmehr durch die Schl\u00fcsselworte &#8220;Mutter&#8221; und &#8220;gebrauchte Kindersachen&#8221; geweckt, mit der die Nachricht gespickt wird, um ihr die erforderliche Portion Emotion zu verabreichen.<\/p>\n<p>Erwartungsgem\u00e4\u00df werden jetzt bereits hitzige Diskussionen innerhalb der <a href=\"http:\/\/forums.ebay.de\/thread.jspa?threadID=1400005434&amp;start=0\">eBay-Foren<\/a> zum Thema gef\u00fchrt, in denen sich die Betroffene offenbar sogar selbst zu dem Fall \u00e4ussert. Es verwundert nicht, dass der Fall dort nicht objektiv besprochen wird, sondern &#8220;Schuldige&#8221; an dem&#8221;Skandalurteil&#8221; gesucht und &#8211; wen wunderts &#8211; auch schnell in Gestalt des Abmahnenden bzw. dessen Anwalt gefunden werden. Dass die Abgemahnte selbst nicht als Schuldige gesehen wird, da sie freilich keinem etwas B\u00f6ses wollte, kann ebenfalls noch nachvollzogen werden.<\/p>\n<p>Wir fragen uns jedoch, weshalb niemand einmal nach der anwaltlichen Vertretung der Betroffenen fragt. Wie ist eigentlich die Leistung einer Anw\u00e4ltin zu beurteilen, die ihre Mandantin &#8211; anscheinend lediglich mit den Argumenten &#8220;Rechtsmissbrauch&#8221; und &#8220;Privatverkauf&#8221; &#8211; in einen kostenintensiven Prozess treibt, um dessen Ausgang sogleich beifallheischend der Presse zuzspielen?<\/p>\n<p>Laut <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/77927\/\">heise.de<\/a> pr\u00fcft die Anw\u00e4ltin nun eine (abermals kostenpflichtige) Berufung gegen das Urteil. Egal wie diese ausgeht: Auch ohne Sieg f\u00fcr die &#8220;Gerichtigkeit&#8221; erhalten die beteiligten Anw\u00e4lte ihre Honorare und wir d\u00fcrfen uns auf eine weitere skandalschwangere Pressemitteilung freuen. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist eigentlich nichts Neues. Wer in gro\u00dfem Umfang Gegenst\u00e4nde bei eBay anbietet, gilt gem. \u00a7 14 BGB als Unternehmer. Das Landgericht Berlin (Az: 103 O 75\/06, Urteil vom 5. September 2006) entschied dies f\u00fcr einen Fall, in dem eine Mutter allein im M\u00e4rz dieses Jahres insgesamt 93 Artikel bei eBay angeboten hatte. 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