{"id":67934,"date":"2024-10-23T06:25:48","date_gmt":"2024-10-23T04:25:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=67934"},"modified":"2024-10-23T06:25:48","modified_gmt":"2024-10-23T04:25:48","slug":"unerlaubte-telefonwerbung-was-ist-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/unerlaubte-telefonwerbung-was-ist-erlaubt\/","title":{"rendered":"Unerlaubte Telefonwerbung: Was ist erlaubt und was ist verboten?"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-67936 size-medium\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/unerlaubte-Telefonwerbung-414x414.jpg\" alt=\"unerlaubte Telefonwerbung\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/unerlaubte-Telefonwerbung-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/unerlaubte-Telefonwerbung-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/unerlaubte-Telefonwerbung-207x207.jpg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/unerlaubte-Telefonwerbung.jpg 741w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>Telefonwerbung ist f\u00fcr viele Unternehmen ein g\u00e4ngiger Weg zur Neukundengewinnung.<\/em><br \/>\n<em>Doch Vorsicht: werden die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten, kann das teuer werden. Werbeanrufe ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verbrauchers sind nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 UWG<\/a> verboten. Auch vorangekreuzte <\/em><em>K\u00e4stchen oder Klauseln in AGB sind unwirksam.<br \/>\n<\/em><br \/>\n<em>Nach Angaben der <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/daily\/meldung\/detail\/telefonwerbung-bnetza-rekord-bussgelder-2023\">Bundesnetzagentur<\/a> hat diese allein im Jahr 2023 Bu\u00dfgelder in Rekordh\u00f6he von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro verh\u00e4ngt. Diese richteten sich insbesondere gegen Energieunternehmen. Obwohl die Zahl der Beschwerden zur\u00fcckgeht, nehmen extreme F\u00e4lle zu, wobei Strafen von bis zu 285.000 Euro in mehreren Verfahren festgesetzt wurden.<\/em><\/p>\n<h2>Was f\u00e4llt unter Telefonwerbung?<\/h2>\n<p>Unter den Begriff der Telefonwerbung fallen alle Anrufe, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu f\u00f6rdern. In der Regel sollen die Angerufenen w\u00e4hrend des Gespr\u00e4chs dann zum Abschluss eines Vertrags gedr\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Laut BGH greift diese Form der Werbung besonders stark in die Privatsph\u00e4re des Verbrauchers ein, da das Telefon eine direkte und ortsunabh\u00e4ngige Kontaktaufnahme \u2013 oft ohne die vorherige Zustimmung des Betroffenen \u2013 erm\u00f6glicht, vgl. BGH, Urteil v. 8.6.1989, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20178\/87\" title=\"BGH, 08.06.1989 - I ZR 178\/87: Telefonwerbung II\">I ZR 178\/87<\/a>.<\/p>\n<p>Seit der Einf\u00fchrung des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) im Dezember 2021 ist es zudem verboten, bei Werbeanrufen die Rufnummer zu unterdr\u00fccken oder gef\u00e4lschte Rufnummern anzuzeigen (\u00a7 15 Abs. 2 TDDDG).<\/p>\n<p>Hierdurch soll sichergestellt werden, dass werbende Unternehmen ihre Identit\u00e4t offenlegen m\u00fcssen und Verbraucher besser in der Lage sind, die Anrufer zu identifizieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem soll verhindert werden, dass Unternehmen sich durch anonymisierte Anrufe der rechtlichen Verantwortung entziehen und das Vertrauen der Angerufenen ausnutzen.<\/p>\n<h2>Unzumutbare Bel\u00e4stigung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a><\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 UWG<\/a> dient sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der anderen Marktteilnehmer vor unzumutbaren Bel\u00e4stigungen, insbesondere in Form unzul\u00e4ssiger Direktwerbung. Ziel ist es, die Privatsph\u00e4re der Verbraucher zu wahren und diese selbst dar\u00fcber entscheiden zu lassen, ob und in welchem Umfang sie mit Werbetreibenden kommunizieren m\u00f6chten. Gleichzeitig soll sie Unternehmen erm\u00f6glichen, ihre Betriebsabl\u00e4ufe ohne St\u00f6rungen zu f\u00fchren. Wichtig ist dabei, dass es nicht nur auf Inhalt, sondern auch auf Art der Werbung ankommt.<\/p>\n<p>Nicht erbetene Anrufe zu Werbezwecken sind folglich nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a> als unlautere und aufdringliche Werbung anzusehen, die eine unzumutbare Bel\u00e4stigung darstellt und daher gem\u00e4\u00df den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7\u00a7 3<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">7 UWG<\/a> verboten ist. Zudem stellt diese eine unzul\u00e4ssige Beeintr\u00e4chtigung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts dar, das durch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> gesch\u00fctzt wird.<\/p>\n<p>2016 stellte der BGH allerdings fest, dass <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 UWG<\/a> nicht die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern oder Gewerbetreibenden in Bezug auf den Abschluss von Gesch\u00e4ften in Folge der entstehenden \u00dcberrumpelungssituation sch\u00fctzen soll, sondern lediglich die Privatsph\u00e4re, vgl. (BGH, Urteil. v. 21.4.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20276\/14\" title=\"BGH, 21.04.2016 - I ZR 276\/14: Lebens-Kost - Wettbewerbsversto&szlig;: Eingeschr&auml;nkter Schadensersatz...\">I ZR 276\/14<\/a>).<\/p>\n<p>Zu beachten ist weiterhin, dass auch nach Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses das Verbot bestehen bleibt: Versucht ein Unternehmen nach einer K\u00fcndigung, den Kunden durch telefonisches Nachfragen zu einem neuen Vertrag zu \u00fcberreden, stellt dies ebenfalls eine unzul\u00e4ssige Telefonwerbung dar.<\/p>\n<h2>Wirksame Einwilligung in Telefonwerbung<\/h2>\n<p>In Telefonwerbung durch Unternehmen kann der Verbraucher allerdings einwilligen. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Verbraucher entweder schriftlich oder m\u00fcndlich klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit den Werbeanrufen einverstanden ist. Diese Einwilligung muss bereits vor dem Anruf vorliegen \u2013 eine nachtr\u00e4gliche Einholung zu Beginn des Telefonats ist unzul\u00e4ssig. F\u00fcr den Verbraucher muss dabei bei Abgabe der Erkl\u00e4rung erkennbar sein, welches Unternehmen welche Dienstleistungen oder Produkte telefonisch akquirieren m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Die werbenden Unternehmen berufen sich oft auf angebliche Einwilligungen, die der Verbraucher gar nicht erteilt hat. In solchen F\u00e4llen kann das Unternehmen aufgefordert werden, den Nachweis \u00fcber die erteilte Einwilligung, einen sogenannten \u201e<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/opt-in\/\">Opt-In-Nachweis<\/a>\u201c vorzulegen. Die Einwilligung kann zudem jederzeit formlos widerrufen werden. Vorformulierte Einwilligungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) oder Vertr\u00e4gen sind unwirksam, insbesondere wenn sie dem Verbraucher nur die M\u00f6glichkeit lassen, diese zu streichen. Auch vorangekreuzte Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rungen im Internet sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>Wie k\u00f6nnen sich Betroffene wirksam gegen unerlaubte Werbeanrufe wehren?<\/h2>\n<p>Liegt keine ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Angerufenen vor, kann im ersten Schritt die Telefonnummer des werbenden Unternehmens bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese bietet hierf\u00fcr ein Online-Beschwerdeformular an. Bei einem nachgewiesenen Versto\u00df kann die Bundesnetzagentur Bu\u00dfgelder von bis zu 300.000 Euro verh\u00e4ngen. Dar\u00fcber hinaus haben Verbraucher sowohl einen Unterlassungsanspruch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 UWG<\/a> als auch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7\u00a7 1004<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">823<\/a> I BGB, wobei vor einer gerichtlichen Verfolgung \u00fcblicherweise eine Abmahnung empfohlen wird, um Kostenrisiken zu vermeiden.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich haben aber nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen mit den sog. \u201eCold Calls\u201c zu k\u00e4mpfen. Diese k\u00f6nnen sich auf das Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb berufen, welches als \u201esonstiges Rechtsgut\u201c gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 I BGB<\/a> anerkannt ist.<br \/>\nObwohl Bu\u00dfgelder der Bundesnetzagentur ausschlie\u00dflich bei Anrufen an Verbraucher verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen, stehen Unternehmer ebenfalls rechtliche Mittel zur Verf\u00fcgung, wie etwa die M\u00f6glichkeit, Abmahnungen auszusprechen.<\/p>\n<h2>Folgen f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur bei Anrufen gegen\u00fcber Verbrauchern geahndet werden. Ein Verbraucher ist nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/13.html\" title=\"&sect; 13 BGB: Verbraucher\">\u00a7 13 BGB<\/a> jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu einem Zweck abschlie\u00dft, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann. Ob der Angerufene als Verbraucher gilt, muss je nach Einzelfall entschieden werden. Erfolgt der Anruf unter einer Gesch\u00e4ftsnummer, kommt es darauf an, ob der Anruf einem gesch\u00e4ftlichen oder privaten Zweck dient. Bei Anrufen auf Privatnummern wird in der Regel von einem Verbraucher ausgegangen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Angerufene als Privatperson oder Unternehmer angesprochen wird.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme gilt f\u00fcr Gewerbetreibende oder Freiberufler, bei denen eine mutma\u00dfliche Einwilligung aus den Umst\u00e4nden heraus angenommen werden kann. Eine explizite Zustimmung ist nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Bei unerlaubter Telefonwerbung handelt es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten. Dies erlaubt Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverb\u00e4nden im Wege der Abmahnung gegen das werbende Unternehmen vorzugehen, vgl. BGH, Urteil v. 20.03.2013, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20209\/11\" title=\"BGH, 20.03.2013 - I ZR 209\/11: Telefonwerbung f&uuml;r DSL-Produkte\">I ZR 209\/11<\/a>.<\/p>\n<p>Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann zudem zu Bu\u00dfgeldern von bis zu 300.000 Euro f\u00fchren und wird als Ordnungswidrigkeit von der Bundesnetzagentur geahndet. Bei geringf\u00fcgigeren Verst\u00f6\u00dfen wird hingegen in der Regel nur eine Verwarnung ausgesprochen.<\/p>\n<p>Zur Aufkl\u00e4rung der gemeldeten Verst\u00f6\u00dfe werden zun\u00e4chst die Verbraucherbeschwerden, die sich auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine Werbekampagne beziehen, in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst. Erh\u00e4rtet sich der Anfangsverdacht gegen das Unternehmen, kann ein Bu\u00dfgeldverfahren eingeleitet werden. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Anh\u00f6rung des betroffenen Unternehmens, Zeugen werden befragt, relevante Unterlagen gesichtet und, falls notwendig, auch die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Unternehmens durchsucht.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Unerlaubte Telefonwerbung ist nicht nur eine unzumutbare Bel\u00e4stigung f\u00fcr Verbraucher, sondern kann auch f\u00fcr werbende Unternehmen erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Um Bu\u00dfgelder und weitere rechtliche Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Abmahnungen<\/a> durch Mitbewerber zu vermeiden, ist eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verbrauchers notwendig.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten sorgf\u00e4ltig darauf achten, die erforderlichen Zustimmungen rechtzeitig und korrekt einzuholen, um sich vor Abmahnungen und Bu\u00dfgeldern zu sch\u00fctzen und das Vertrauen der Kunden aufrechtzuerhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Telefonwerbung ist f\u00fcr viele Unternehmen ein g\u00e4ngiger Weg zur Neukundengewinnung. Doch Vorsicht: werden die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten, kann das teuer werden. Werbeanrufe ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verbrauchers sind nach \u00a7 7 UWG verboten. Auch vorangekreuzte K\u00e4stchen oder Klauseln in AGB sind unwirksam. 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