{"id":67810,"date":"2024-10-04T07:30:19","date_gmt":"2024-10-04T05:30:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=67810"},"modified":"2024-10-04T20:10:13","modified_gmt":"2024-10-04T18:10:13","slug":"youtube-sperrung-umgehung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/youtube-sperrung-umgehung\/","title":{"rendered":"Nationale Gerichtsentscheidungen und ihre Grenzen: YouTube-Sperrungen und technische Umgehungen"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-67814 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert-414x414.png\" alt=\"\" width=\"504\" height=\"504\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert-414x414.png 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert-620x620.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert-207x207.png 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert-768x768.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/StumpfesSchwert.png 1024w\" sizes=\"(max-width: 504px) 100vw, 504px\" \/>Ein aktueller Gerichtsbeschluss befasst sich mit der Frage, inwieweit deutsche Gerichtsurteile in Bezug auf YouTube-Sperrungen greifen und welche technischen M\u00f6glichkeiten bestehen, diese Sperrungen zu umgehen. <\/em><\/p>\n<p><em>Grunds\u00e4tzlich sind deutsche Gerichtsentscheidungen \u2013 so wie alle nationalen Urteile \u2013 auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschr\u00e4nkt. Dies bedeutet, dass eine Entscheidung, die etwa eine Sperrung eines Videos in Deutschland anordnet, nur f\u00fcr das Territorium Deutschlands verbindlich ist.<\/em><\/p>\n<h2>Der Fall: Illegales Video wurde nur f\u00fcr Deutschland gesperrt<\/h2>\n<p>Die Schuldnerin war \u00a0aufgrund eines Beschlusses des Landgerichts Frankfurt vom 07.12.2022 verpflichtet worden, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ein bei YouTube abrufbare Video zu ver\u00f6ffentlichen oder ver\u00f6ffentlichen zu lassen. Sie hatte das Video aber nicht gel\u00f6scht. Das war Video war lediglich von YouTube (wohlgemerkt: nicht von der Schuldnerin) f\u00fcr Deutschland &#8220;gesperrt&#8221; worden (was das genau bedeutet, teilt YouTube nicht mit).<\/p>\n<p>Die Gl\u00e4ubigerin nahm \u00a0die Schuldnerin im Zwangsvollstreckungsverfahren in Anspruch, da das streitgegenst\u00e4ndliche Video weiter abrufbar war, soweit der Nutzer bei YouTube die Standortangabe nicht auf \u201eDeutschland&#8221; eingestellt hatte.<\/p>\n<h2>Das OLG Frankfurt sieht auch in simplen Umgehungsmethoden kein Problem<\/h2>\n<p>OLG Frankfurt sah darin \u2013 anders noch als das Landgericht Frankfurt \u2013 keinen Versto\u00df gegen das Unterlassungsgebot, da die Seite ist f\u00fcr You-Tube-Nutzer in Deutschland, die als Standort ihrer Nutzung in den YouTube-Einstellungen nicht unrichtigerweise ein anderes Land angegeben habe, nicht mehr erreichbar gewesen sei (OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.6.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2049\/24\" title=\"OLG Rostock, 17.02.2025 - 6 W 49\/24: Anordnung einer Durchsuchung zur Ergreifung und Durchf&uuml;hru...\">6 W 49\/24<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Beschluss-YouTube-VPN-K.pdf\">hier als PDF abrufbar<\/a>).<\/p>\n<p>Soweit Nutzer durch Auswahl eines anderen Standortes in den Einstellungen das Video weiter abrufen k\u00f6nnten, sei eine solche Umgehung der Schuldnerin nicht zuzurechnen. Die Schuldnerin d\u00fcrfe davon ausgehen, dass Internet-Nutzer grunds\u00e4tzlich keinen Anlass haben, ihren Standort zu verschleiern und daher deutsche Nutzer wahrheitsgem\u00e4\u00df den voreingestellten Standort \u201eDeutschland&#8221; nicht ver\u00e4ndern.<\/p>\n<h2>Technische Umgehungen: Standortmanipulation und VPN<\/h2>\n<p>Der vorliegende Fall zeigt, dass nationale Gerichtsentscheidungen im Internet oft nur bedingt wirksam sind. Ein anschauliches Beispiel hierf\u00fcr ist die Sperrung von YouTube-Videos. Diese Sperrungen werden durch YouTube in der Regel auf Basis der IP-Adresse der Nutzer durchgef\u00fchrt. Die IP-Adresse gibt an, aus welchem Land der Zugriff auf die Inhalte erfolgt. Dementsprechend kann YouTube die geografische Sperrung auf Grundlage dieser Information umsetzen.<\/p>\n<p>Problematisch ist hierbei, dass Nutzer leicht Wege finden k\u00f6nnen, diese Sperren zu umgehen. Dies kann etwa durch die falsche Angabe des Standorts innerhalb des Benutzerkontos erfolgen. Eine in Deutschland geltende Sperrung l\u00e4sst sich so durch die Angabe eines anderen Landes \u201eaushebeln\u201c, was dazu f\u00fchrt, dass das gesperrte Video dennoch abgerufen werden kann.<\/p>\n<p>Ein noch g\u00e4ngigeres Mittel, um diese geografischen Sperren zu umgehen, ist die Nutzung von Virtual Private Networks (VPNs). Durch einen VPN-Dienst wird die tats\u00e4chliche IP-Adresse des Nutzers verschleiert, und es wird eine IP-Adresse eines anderen Landes simuliert. Dadurch erkennt YouTube die urspr\u00fcngliche geografische Herkunft nicht, was dazu f\u00fchrt, dass die Sperre effektiv umgangen wird.<\/p>\n<p>Manche Schuldner machen sich das sogar bewusst zunutze und laden ein Folgevideo hoch, in dem sie auf die Umgehungsm\u00f6glichkeiten mit Standortwahl oder VPN explizit hinweisen.<\/p>\n<h2>Rechtsprechung und technologische Entwicklung: Eine kritische Betrachtung<\/h2>\n<p>Dieses Ph\u00e4nomen zeigt eines der grunds\u00e4tzlichen Probleme auf, mit denen sich Gerichte und Gesetzgeber im digitalen Raum konfrontiert sehen: Die Rechtsprechung hinkt h\u00e4ufig den technologischen Entwicklungen hinterher. Es kann Monate oder sogar Jahre dauern, bis Gerichtsentscheidungen an die immer neuen technischen M\u00f6glichkeiten angepasst werden k\u00f6nnen. Diese Diskrepanz f\u00fchrt dazu, dass Ma\u00dfnahmen, die der Gesetzgeber oder die Gerichte anordnen, oft nur eingeschr\u00e4nkt effektiv sind.<\/p>\n<p>Im Fall der YouTube-Sperrungen zeigt sich dies besonders deutlich. Auch wenn eine Sperrung in Deutschland gerichtlich angeordnet wird, bleibt das Video aufgrund der technischen Mittel zur Umgehung dieser Sperre auch f\u00fcr deutsche User weiterhin leicht zug\u00e4nglich. Dadurch wird die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung stark eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h2>Fazit: Braucht es neue rechtliche Ans\u00e4tze?<\/h2>\n<p>Es stellt sich daher die Frage, ob die bestehende Rechtslage \u2013 die auf territoriale Zust\u00e4ndigkeiten beschr\u00e4nkt ist \u2013 noch zeitgem\u00e4\u00df ist, oder ob es neuer, international abgestimmter Ans\u00e4tze bedarf, um effektive Ma\u00dfnahmen im digitalen Raum zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnte aber vielleicht auch gen\u00fcgen, wenn die nationalen Gerichte auf diese Entwicklungen angemessen reagieren und zu Gunsten der Betroffenen nur eine vollst\u00e4ndige L\u00f6schung des Videos als ausreichend erachten w\u00fcrden, dem Verbotstenor gerecht zu werden. Dies jedenfalls dann, wenn nicht gew\u00e4hrleistet ist, dass eine teilweise &#8220;Sperrung&#8221; die Rechtsverletzung zuverl\u00e4ssig unterbindet.<\/p>\n<p>Wir werden diese F\u00e4lle jedenfalls weiter zur \u00dcberpr\u00fcfung der Gerichte stellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein aktueller Gerichtsbeschluss befasst sich mit der Frage, inwieweit deutsche Gerichtsurteile in Bezug auf YouTube-Sperrungen greifen und welche technischen M\u00f6glichkeiten bestehen, diese Sperrungen zu umgehen. Grunds\u00e4tzlich sind deutsche Gerichtsentscheidungen \u2013 so wie alle nationalen Urteile \u2013 auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschr\u00e4nkt. 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