{"id":67486,"date":"2024-08-19T03:29:19","date_gmt":"2024-08-19T01:29:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=67486"},"modified":"2024-08-19T03:29:19","modified_gmt":"2024-08-19T01:29:19","slug":"testimonialwerbung-ein-vertrag-mit-fallstricken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/vertragsrecht\/testimonialwerbung-ein-vertrag-mit-fallstricken\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Ein Vertrag \u00fcber Testimonialwerbung ist unk\u00fcndbar"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-67532 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial-414x414.jpg\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial-207x207.jpg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial-768x768.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Testimonial.jpg 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>So genannte Testimonials \u2013 die Werbung mit Erfahrungsberichten oder Empfehlungen von Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern \u2013 sind seit jeher eine effektive Werbeform. Dennoch sind wichtige Rechtsfragen bislang ungekl\u00e4rt. <\/em><\/p>\n<p><em>In einem aktuellen Beschluss \u00e4u\u00dfert sich das OLG Frankfurt am Main zu der Frage, wann einer Testimonialwerbung ein <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/vertragsrecht\/\">Vertrag<\/a> zugrunde liegt und ob bzw. wie sich die Parteien von diesem Vertrag l\u00f6sen k\u00f6nnen (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss v. 18.6.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20W%2020\/23\" title=\"OLG Frankfurt, 18.06.2024 - 16 W 20\/23: Au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung eines Testimonialwerbevertra...\">16 W 20\/23<\/a>).<\/em><\/p>\n<h2>Was ist Testimonialwerbung?<\/h2>\n<p>Testimonials sind Erfahrungsberichte oder Empfehlungen von Kunden, die ihre Zufriedenheit mit einem Produkt oder einer Dienstleistung ausdr\u00fccken. Sie dienen als soziale Beweise und k\u00f6nnen potenziellen neuen Kunden helfen, Vertrauen in das Produkt oder die Dienstleistung zu gewinnen.<\/p>\n<p>In der Regel werden Testimonials auf Webseiten, in Werbematerialien oder in sozialen Medien verwendet, um die Glaubw\u00fcrdigkeit und Qualit\u00e4t eines Unternehmens oder Produkts zu unterstreichen.<\/p>\n<p>Der Begriff \u201eTestimonial\u201c kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Referenz, Zeugnis oder Empfehlung. Als bekannte Testimonials sind Thomas Gottschalk f\u00fcr Haribo, Michael Jordan f\u00fcr Nike oder Pen\u00e9lope Cruz f\u00fcr L\u2019Or\u00e9al zu nennen.<\/p>\n<h2>Testimonial f\u00fcr Coaching-Angebote<\/h2>\n<p>Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main wollte der Antragsteller unterbinden, dass die Gegenseite, eine Unternehmensberatung, mit ihm als Testimonial wirbt. Er hatte an Coaching-Angeboten der Gegenseite teilgenommen und sich in einem Video positiv dar\u00fcber ge\u00e4u\u00dfert. Regelungen zu Modalit\u00e4ten der Verwendung oder zur Verg\u00fctung gab es nicht.<\/p>\n<h2>Zerr\u00fcttetes Verh\u00e4ltnis zwischen den Parteien<\/h2>\n<p>Im Laufe der Zeit hatten sich die urspr\u00fcnglich guten gesch\u00e4ftlichen Beziehungen insofern verschlechtert, als der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Unternehmensberatung begann, sich in der \u00d6ffentlichkeit negativ \u00fcber den Antragsteller zu \u00e4u\u00dfern. Dieser wollte daraufhin verst\u00e4ndlicherweise auch nicht mehr als Testimonial auf der Internetseite und der YouTube-Pr\u00e4senz der Unternehmensberatung erscheinen.<\/p>\n<p>Zurecht, wie nun das OLG Frankfurt a.M. feststellte. Das Gericht erlie\u00df eine einstweilige Verf\u00fcgung und untersagte damit der Unternehmensberatung, die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/testimonialwerbung\/\">Testimonialwerbung<\/a> und Abbildungen unseres Mandanten zu verwenden.<\/p>\n<p>Dabei legte das Gericht zun\u00e4chst sein Augenmerk auf die Frage, ob \u00fcberhaupt eine vertragliche Grundlage bestand und \u2013 wenn ja \u2013 wie bzw. ob sich unser Mandant davon l\u00f6sen kann.<\/p>\n<h2>OLG Frankfurt: Testimonial keine blo\u00dfe Gef\u00e4lligkeit<\/h2>\n<p>Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei der Zurverf\u00fcgungstellung als Testimonial nicht um eine blo\u00dfe Gef\u00e4lligkeit, sondern um eine rechtsverbindliche Disposition \u00fcber Pers\u00f6nlichkeitsrechte, da sich ansonsten beide Seiten \u201cvon Beginn an unterlassungspflichtig gemacht h\u00e4tten, was ersichtlich nicht im beiderseits verstandenen Interesse gelegen\u201d habe.<\/p>\n<p>Einem solchen rechtsverbindlichen Auftreten als Testimonial liege eine schuldrechtliche Vereinbarung, also ein Vertrag, zugrunde, in dem die Parteien u.a. den Zweck und die Dauer der Nutzung als Testimonial festlegen k\u00f6nnten. Treffen die Parteien hingegen keine sachliche Begrenzung oder zeitliche Befristung, handele es sich auf um ein Dauerschuldverh\u00e4ltnis, das f\u00fcr seine Beendigung einer K\u00fcndigung bed\u00fcrfe.<\/p>\n<h2>OLG Frankfurt: Testimonialvertrag nur au\u00dferordentlich k\u00fcndbar<\/h2>\n<p>Um einen Testimonialvertrag ordentlich k\u00fcndigen zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse jedoch auch ein ordentliches K\u00fcndigungsrecht im Vertrag vereinbart werden. Dies sei vorliegend nicht geschehen.\u00a0Das wirtschaftliche Interesse beider Parteien stehe einer einfacheren L\u00f6sung vom Vertrag entgegen.<\/p>\n<p>In Betracht komme deshalb nur eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aus wichtigem Grund gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__314.html\">\u00a7 314 Abs. 1 S. 2 BGB<\/a>. Ein wichtiger Grund liegt jedoch bekanntlich nur dann vor, wenn es dem k\u00fcndigenden Teil unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls und unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverh\u00e4ltnis fortzusetzen.<\/p>\n<p>Eine L\u00f6sung vom Vertrag durch au\u00dferordentliche K\u00fcndigung ist also deutlich schwieriger als durch ordentliche K\u00fcndigung, weil hier eine Fortsetzung vom Vertrag unzumutbar sein muss und der K\u00fcndigende diese Umst\u00e4nde darzulegen hat.<\/p>\n<p>Diese Unzumutbarkeit liege jedoch hier vor, so der Senat des OLG Frankfurt. Da der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Unternehmensberatung zwischenzeitlich sogar eine Strafanzeige gegen den Antragsteller erstattet hatte, war die die Beziehung zwischen den Parteien nach Ansicht des Gerichts so zerr\u00fcttet, dass ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar war.<\/p>\n<h2>Ordentliches K\u00fcndigungsrecht w\u00e4re interessengerecht<\/h2>\n<p>Diese strengen K\u00fcndigungsvoraussetzungen kann man mit guten Gr\u00fcnden kritisch sehen. Denn es d\u00fcrfte gerade in Zeiten von Social Media nicht selten vorkommen, dass sich Gesch\u00e4ftspartner ohne weitere Vereinbarungen dazu entscheiden, den anderen in Videos positiv darzustellen und ihm zu gestatten, diese Darstellung in seinen Kan\u00e4len hochzuladen.<\/p>\n<p>Insbesondere, wenn daf\u00fcr keine Verg\u00fctung vereinbart wurde, ist kein Interesse ersichtlich, dem Empfehlenden eine ordentliche K\u00fcndigung, wie sie bei jedem anderen Daurschuldverh\u00e4ltnis \u2013 mit angemessener First \u2013 m\u00f6glich w\u00e4re, zu verwehren. Er muss dann nat\u00fcrlich auch ein wom\u00f6glich im Tausch abgegebenes Testimonial des anderen entfernen.<\/p>\n<h2>Praxistipp: Vereinbarung schriftlich festhalten<\/h2>\n<p>Mit Blick auf die merkw\u00fcrdige Rechtsprechung sollte ein Testimonialvertrag stets schriftlich vereinbart werden und eine Regelung zur Laufzeit bzw. zum K\u00fcndigungsrecht beinhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>So genannte Testimonials \u2013 die Werbung mit Erfahrungsberichten oder Empfehlungen von Kunden und Gesch\u00e4ftspartnern \u2013 sind seit jeher eine effektive Werbeform. Dennoch sind wichtige Rechtsfragen bislang ungekl\u00e4rt. 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