{"id":6719,"date":"2011-08-15T08:26:57","date_gmt":"2011-08-15T06:26:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6719"},"modified":"2017-08-17T19:08:30","modified_gmt":"2017-08-17T18:08:30","slug":"der-deal-im-presserecht-der-ndr-und-carsten-maschmeyer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-deal-im-presserecht-der-ndr-und-carsten-maschmeyer\/","title":{"rendered":"Der Deal im Presserecht \u2013 Der NDR und Carsten Maschmeyer"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"Auch PR-m\u00e4\u00dfig optimal?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/awd.jpg\" alt=\"\" \/>In einer Auseinandersetzung wehrt sich jede Seite mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln. In Strafverfahren kommt es dabei sehr h\u00e4ufig zu sogenannten \u201eDeals\u201c zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nennt man solche \u201eDeals\u201c schlicht und einfach Einigungen. Solche Einigungen sind grunds\u00e4tzlich immer durch ein gegenseitiges Entgegenkommen gekennzeichnet.<\/p>\n<p>Eine solche Einigung ist auch in der Auseinandersetzung zwischen dem NDR und Carsten Maschmeyer zustande gekommen. Das diesbez\u00fcgliche, gegenseitige Entgegenkommen erfordert aber eine genauere Betrachtung.<\/p>\n<h3>Zur Vorgeschichte:<\/h3>\n<p>Der NDR hatte in seiner Sendung <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Panorama_(Magazin)\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Panorama<\/a> vehement und wiederholt in sehr kritischer Haltung \u00fcber Carsten Maschmeyer in seiner Rolle als Gr\u00fcnder des Finanzdienstleisters <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/AWD_Holding\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AWD<\/a> berichtet. In diesen Berichterstattungen wurde Carsten Maschmeyer wiederholt als \u201eDr\u00fcckerk\u00f6nig\u201c bezeichnet und es wurden Recherche-Ergebnisse pr\u00e4sentiert, nach welchen sich zahlreiche Kleinanleger durch den Finanzdienstleister AWD betrogen f\u00fchlten.<\/p>\n<h3>Maschmeyer wehrte sich gegen den NDR mit vielf\u00e4ltigen Mitteln<\/h3>\n<p>mit Diese Vorw\u00fcrfe wollte Carsten Maschmeyer nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich mit seinen Mitteln: Er beantragte, nachdem er mit seinem Vorhaben, die Berichterstattung vor Ausstrahlung zu verhindern, gescheitert war, \u00fcber seinen Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz eine einstweilige Verf\u00fcgung nach der n\u00e4chsten, um die unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Zwischenzeitlich waren so 18 verschiedene Verf\u00fcgungsverfahren vor den Landgerichten K\u00f6ln und Berlin anh\u00e4ngig. Maschmeyers Anwalt machte die Anspr\u00fcche auch unmittelbar gegen\u00fcber verschiedenen, an den Beitr\u00e4gen beteiligten Journalisten geltend, welche Abmahnschreiben an ihre Privatadressen zugestellt bekamen und zudem von Wirtschaftauskunfteien telefonisch eingehend \u00fcber ihre Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse befragt wurden. Au\u00dferdem versuchte Carsten Maschmeyer sich ebenfalls \u00fcber die Presse zur Wehr zu setzen, indem er der ihm offensichtlich nahestehenden BILD-Zeitung Interviews gab, in welchen er \u201edie Dinge gerade r\u00fccken\u201c wollte.<\/p>\n<h3>Der NDR nahm den Fehdehandschuh dankbar auf<\/h3>\n<p>NDR Auf die juristischen Schritte setzte sich der NDR wiederum mit seinen, journalistischen Mitteln zur Wehr: Die Vorw\u00fcrfen wurden in neuen Beitr\u00e4gen wiederholt und mit neuen Bildern visualisiert, soweit die Ver\u00f6ffentlichung von Bildmaterial bereits gerichtlich untersagt worden war. Die NDR-Macher zeigten sich dabei durchaus kreativ, indem sie die erfolgreichen, gerichtlichen Untersagungen von Bildmaterial durch das Online-Stellen eines eigenen Films mit dem Titel \u201eJudge\u00b4s Cut \u2013 reloaded\u201c auf spitzfindige Art und Weise dokumentierten: Der Film zeigte das Bildmaterial, welches an den gerichtlich untersagten Stellen jeweils geschw\u00e4rzt wurde und kommentierte diese Stellen entsprechend.<\/p>\n<p>Auch Carsten Maschmeyer l\u00e4utete die n\u00e4chste Runde in der Auseinandersetzung auf seine Art ein: Er k\u00fcndigte an, pr\u00fcfen zu lassen, ob das Verhalten der Panorama-Redakteure, insbesondere des federf\u00fchrenden Reporters Christoph L\u00fctgert, m\u00f6glicherweise strafrechtlich relevant sei. Der im Raume stehende Vorwurf beinhaltete die strafrechtlichen Tatbest\u00e4nde der N\u00f6tigung und der politischen Verd\u00e4chtigung. Die WELT wusste darauf in ihrer Online-Ausgabe von einem Kreuzzug von Carsten Maschmeyer gegen den NDR zu <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/kultur\/article12334654\/Carsten-Maschmeyer-startet-Kreuzzug-gegen-NDR.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">berichten<\/a>.<\/p>\n<h3>Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) schaltete sich ein<\/h3>\n<p>Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) sah sich aufgrund des Verhaltens von Carsten Maschmeyer dann sogar dazu gezwungen f\u00fcr die beteiligten Journalisten und die grunds\u00e4tzliche Pressefreiheit eine Lanze zu brechen und ver\u00f6ffentlichte eine <a href=\"http:\/\/www.djv.de\/SingleNews.20+M5cc01b50f87.0.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stellungnahme<\/a> zu der Auseinandersetzung, in welcher ausgef\u00fchrt wurde, dass Carsten Maschmeyer mit dem Vorgehen gegen einzelne Journalisten und der Pr\u00fcfung strafrechtlicher Schritte die Pressefreiheit und die Demokratie bedrohe. Carsten Maschmeyer wurde durch den DJV ausdr\u00fccklich aufgefordert sofort mit den presse- und strafrechtlichen Nachstellungen aufzuh\u00f6ren.<\/p>\n<h3>&#8220;Deal&#8221; zwischen NDR und Maschmeyer<\/h3>\n<p>Diese ausufernde Auseinandersetzung wurde dann durch folgende <a href=\"http:\/\/www.ndr.de\/unternehmen\/presse\/pressemitteilungen\/pressemeldungndr8537.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mitteilung<\/a> des NDR vom 08.07.2011 beendet:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer NDR und Herr Carsten Maschmeyer haben sich darauf geeinigt, s\u00e4mtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der NDR-Berichterstattung \u00fcber Herrn Maschmeyer nicht mehr weiter zu verfolgen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Rahmen dieses presserechtlichen \u201eDeals\u201c wurden nicht nur s\u00e4mtliche Gerichtsverfahren beendet, auch der Film \u201eJudge\u00b4s Cut \u2013 reloaded\u201c wurde aus dem Internet genommen. Das weitere gegenseitige Entgegenkommen bei dieser Vereinbarung stellt sich aber als etwas ungleichgewichtig verteilt dar: Der NDR darf zuk\u00fcnftig lediglich keine Bilder des Privathauses von Carsten Maschmeyer zeigen, ansonsten darf das Bildmaterial weiter gesendet werden, soweit dies journalistisch geboten ist. Au\u00dferdem darf der NDR das eigene Filmmaterial nicht an andere Fernsehanstalten weitergeben. Carsten Maschmeyer muss daf\u00fcr seinen sehr aktiven Medienanwalt im Zaume halten und keine weiteren juristischen Schritte mehr \u00fcber diesen einleiten. Das damit durchaus kleinere Entgegenkommen des NDR ist wohl dem Umstand geschuldet, dass man die k\u00fcnftige Berichterstattung ohne juristisches Sperrfeuer aus Hamburg vornehmen kann und dementsprechend ein kleines Zugest\u00e4ndnis verkraften kann, da nach der Vereinbarung ja grunds\u00e4tzlich der ganz \u00fcberwiegende Teil des Bildmaterials weiter ver\u00f6ffentlicht werden darf und Carsten Maschmeyer in diesem Zusammenhang auch weiterhin als \u201eDruckerk\u00f6nig\u201c <a href=\"http:\/\/www.daserste.de\/doku\/beitrag_dyn~uid,jav8jct6mlwo58k5~cm.asp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">bezeichnet werden darf<\/a>.<\/p>\n<p>Auf diese Weise kann sich der NDR nunmehr wieder vollumf\u00e4nglich seinen journalistischen Pflichten widmen und die juristischen Vorg\u00e4nge getrost vergessen.<\/p>\n<p>Der Deal hat aber in seinen Auswirkungen auch einen gro\u00dfen Vorteil f\u00fcr Carsten Maschmeyer. Durch die Einigung wurde kein weiteres Benzin ins Feuer gegossen, welches das Ansehen des einstigen Vorzeige-Unternehmers, beliebt in Gesellschaft und Politik, weiter besch\u00e4digen konnte. So kann Maschmeyers Medienberater Christoph Walter nun in Ruhe daran arbeiten, dass angekratzte Image von Carsten Maschmeyer wieder aufzupolieren. Und das ist ja immerhin besser als nichts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Auseinandersetzung wehrt sich jede Seite mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln. In Strafverfahren kommt es dabei sehr h\u00e4ufig zu sogenannten \u201eDeals\u201c zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nennt man solche \u201eDeals\u201c schlicht und einfach Einigungen. Solche Einigungen sind grunds\u00e4tzlich immer durch ein gegenseitiges Entgegenkommen gekennzeichnet. 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