{"id":67004,"date":"2024-06-20T17:54:18","date_gmt":"2024-06-20T15:54:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=67004"},"modified":"2024-07-11T16:05:48","modified_gmt":"2024-07-11T14:05:48","slug":"blickfangwerbung-und-umweltschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/blickfangwerbung-und-umweltschutz\/","title":{"rendered":"\u201eReduziert deinen CO2 Fussabdruck\u201c &#8211; Blickfangwerbung darf nicht irref\u00fchrend sein"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-67006\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK-414x414.png\" alt=\"Blickfangwerbung und Umweltschutz\" width=\"387\" height=\"387\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK-414x414.png 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK-620x620.png 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK-207x207.png 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK-768x768.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/REDUZIERT-DEINEN-CO2-FUSSABDRUCK.png 1024w\" sizes=\"(max-width: 387px) 100vw, 387px\" \/>In einer Zeit in der Umweltschutz ein brisantes Thema ist, werben immer mehr Unternehmen damit, dass ihre Produkte umweltschonend sind oder man sogar mit dem Kauf des Produktes der Umwelt hilft. Aber wie weit darf ein Unternehmen bei der Bewerbung seiner Produkte gehen und ab welchem Punkt ist die Schwelle zur <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung\/\">Irref\u00fchrung<\/a> des Kunden \u00fcberschritten?<\/em><\/p>\n<p>Bei dem vor dem OLG N\u00fcrnberg zu entscheidenden Fall (OLG N\u00fcrnberg, Hinweisbeschluss vom 15.11.2023, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20U%201722\/23\">3 U 1722\/23<\/a>) stritten die Verbraucherzentrale und ein gro\u00dfer deutscher Discounter darum, ob der von dem Discounter gef\u00fchrte Wein auf dessen vorderen Flaschenetikett \u201eFOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK\u201c aufgedruckt war, irref\u00fchrend beworben war, wenn nicht der Wein, sondern nur die Flasche umweltfreundlich hergestellt wurde.<\/p>\n<p>Der in Rede stehende Aufdruck war stilisiert in Form eines Fu\u00dfes \u00fcber fast das gesamte Flaschenetikett gedruckt, wobei die Zehen durch Abbildungen der Erde mit einem Blatt, eines Windrades, der Sonne, einer ge\u00f6ffneten Hand aus der eine Pflanze w\u00e4chst und eines Blattes (Umweltsymbole) dargestellt wurden. Links von dem Aufdruck befanden sich untereinander drei weitere kleinere Labels, die darauf hinwiesen, dass der Wein aus Deutschland stammt, es sich um eine ECO2Bottle handelt und das EUBiosiegel. Darstellerisch war der Fu\u00dfandruck deutlich auf dem Etikett hervorgehoben. Das Label ECO2Bottle wurde auf dem R\u00fcckseiteneti-kett erkl\u00e4rt. Diese Erkl\u00e4rung war nicht besonders darstellerisch hervorgehoben und umfasste ca. \u2150 des gesamten Etiketts.<\/p>\n<h2>Was ist Blickfangwerbung und was ist bei dieser zu beachten?<\/h2>\n<p>Unter Blickfangwerbung bzw. schlagwortartiger Aufmerksamkeitswerbung sind solche Werbungen zu verstehen, die im Rahmen einer Gesamtank\u00fcndigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben bildlich, farblich, graphisch oder in sonstiger Weise drucktechnisch besonders herausstellen, um durch ihre Betonung die Aufmerksamkeit des Publikum zu erwecken und den Fokus auf genau diese Angaben zu lenken (Anlockeffekt).<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Kunde (bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/kennzeichnung-von-lebensmitteln\/\">Lebensmitteln<\/a>) nicht nur die Schauseite einer Verpackung, sondern auch an anderer Stelle angebrachte Informationen wahrnimmt. Im Fall von Blickfangwerbung gilt jedoch etwas anderes. Da bei der Blickfangwerbung blickfangm\u00e4\u00dfig bestimmte Angaben herausgestellt werden, kann hier auch die isolierte Betrachtung dieser Angaben den Kunden fehlerhafte Vorstellungen vermitteln und somit irref\u00fchren. Ein solcher Irrtum kann bei Blickfangwerbungen nur durch einen klaren und unmissverst\u00e4ndlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat. Ein solcher aufkl\u00e4render Hinweis hat innerhalb des hervorgehobenen Bereichs zu erfolgen oder muss durch einen deutlich erkennbaren Sternchenhinweis versehen werden, sodass der Verbraucher erkennen kann, dass das Produkt \u00fcber weitere relevante Informationen verf\u00fcgt. Ein einfacher nicht besonders hervorgehobener Hinweis auf der R\u00fcckseite ist hierf\u00fcr nicht ausreichend. Eine eindeutige Zuordnung zwischen den herausgestellten Angaben und den erg\u00e4nzenden Produktinformationen muss unproblematisch m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Bei dem in Rede stehenden Wein handelt es sich um ein Produkt mit Blickfangwerbung. Der Slogan \u201eFOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK\u201c, welcher stilisiert in Form eines Fu\u00dfes abgedruckt war, bedeckte nahezu das gesamte Etikett. In Verbindung mit den diversen Umweltsymbolen, welche die Zehen darstellen sollten, war die gesamte Abbildung drucktechnisch besonders herausgestellt. Die Abbildung verf\u00fcgte weder \u00fcber einen in der Abbildung enthaltenen erkl\u00e4renden Hinweis noch \u00fcber einen Sternchenhinweis. Lediglich ein nicht in direktem Zusammenhang mit dem restlichen Aufdruck zu verstehender der kleine Hinweis, dass es sich um eine ECO2Bottle handelt ist auf dem Vorderetikett zu sehen.<\/p>\n<h2>Wann ist eine Werbung irref\u00fchrend?<\/h2>\n<p>Irref\u00fchrende Werbungen sind gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG<\/a> <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">wettbewerbswidrig<\/a>. Die Beurteilung, ob eine Werbung, bzw. deren Aussagen irref\u00fchrend ist, richtet sich ma\u00dfgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung aufgrund seines Gesamteindruckes versteht. Im Fall von Lebensmitteln oder anderen Gegenst\u00e4nden des t\u00e4glichen Lebensgebrauchs, richtet sich die Werbung an den Durchschnittsverbraucher.<\/p>\n<p>Die Werbung muss, um gegen das Irref\u00fchrungsverbot zu versto\u00dfen, geeignet sein, bei einem erheblichen Teil der verst\u00e4ndigen und situationsad\u00e4quat aufmerksamen Durchschnittsverbraucher nicht zutreffende Vorstellungen \u00fcber marktrelevante Umst\u00e4nde hervorzurufen.<\/p>\n<p>Der typische Verbraucher geht bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht\/\">Lebensmitteln<\/a> davon aus, dass die pr\u00e4genden Angaben auf dem Vorderseitenetikett sich auf das Produkt selbst und nicht auf dessen Verpackung beziehen. Die Entscheidung zum Kauf wird in der Regel von den Leistungsmerkmalen des Produkts selbst und nicht von der Verpackung abh\u00e4ngig gemacht. Deshalb erfasst das Informationsinteresse des Verbrauchers auch vorrangig Merkmale zum Produkt an sich und nicht zu dessen Verpackung. Wenn die Blickfangwerbung das Produkt als besonders CO2arm deklariert, ohne erkennbar zu machen, dass es sich nur um die Verpackung handelt, die CO2arm ist, dann ist diese <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Werbung irref\u00fchrend<\/a> und damit wettbewerbswidrig.<\/p>\n<h2>Besondere Vorsicht bei Umweltschutzaussagen!<\/h2>\n<p>An Werbungen, welche mit Umweltschutzbegriffen werben, sind besondere Zul\u00e4ssigkeitsanforderungen gestellt. Die Umweltvertr\u00e4glichkeit hat zur heutigen Zeit einen gro\u00dfen Einfluss auf das Kaufverhalten erlangt. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe sind gr\u00f6\u00dftenteils unklar. Deshalb besteht der Zielgruppe (Verbraucherkreis) gegen\u00fcber ein erh\u00f6htes Aufkl\u00e4rungsbed\u00fcrfnis \u00fcber Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe. Diese aufkl\u00e4renden Hinweise unterliegen strengen Ma\u00dfst\u00e4ben, da wenn die gebotenen Hinweise in der Werbung fehlen oder nicht deutlich sichtbar herausgestellt werden, in besonders hohem Ma\u00df die Gefahr besteht, dass der Verbraucher aufgrund einer T\u00e4uschung eine Kaufentscheidung f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Gerade vor dem Hintergrund des gesteigerten Aufkl\u00e4rungsbed\u00fcrfnisse bei Werbung mit Umweltvertr\u00e4glichkeit, sind losgel\u00f6ste Produktinformationen auf dem R\u00fccketikett nicht ausreichend, um den auf dem Vorderseitenetikett vermittelten Eindruck entgegenzuwirken.<\/p>\n<h2>Folgen von mehrdeutigen Werbeaussagen<\/h2>\n<p>Selbst wenn nicht alle Kunden die Werbung dahingehend verstanden haben, dass das Produkt CO2arm hergestellt wurde, reicht es aus, wenn ein Teil der Kunden dies tut. Im Fall von mehrdeutigen Werbeaussagen muss der Werbende diese gegen sich gelten lassen. Folglich reicht es aus, dass die Werbung \u201eFOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK\u201c dazu geeignet ist bei den einen Kauf erw\u00e4genden Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, dass der Wein umweltfreundlich hergestellt wurde.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ein Produkt mit Blickfangwerbung zu bewerben ist unproblematisch m\u00f6glich, wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden, d.h. der Kunde nicht irregef\u00fchrt wird und wenn die Aussage weitere Informationen ben\u00f6tigt, diese f\u00fcr den Kunden unmittelbar und erkennbar vernehmbar sind. Ein Produkt, welches lediglich \u00fcber eine CO2emissionsarme Verpackung verf\u00fcgt, so zu bewerben, dass der Kunde davon ausgeht, dass das Produkt an sich umweltsch\u00fctzend hergestellt wurde und dieser durch diese Annahme zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung veranlasst wird, ist irref\u00fchrend und damit wettbewerbswidrig. Selbst, wenn nicht alle Verbraucher die Werbung falsch verstehen, muss der Unternehmer auch mehrdeutige Webeaussagen gegen sich gelten lassen.<\/p>\n<p>Sie haben ein Produkt, welches Sie erfolgreich und aussagekr\u00e4ftig bewerben wollen, m\u00f6chten aber sicherstellen, dass Ihre Werbung keinen Wettbewerbsversto\u00df darstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Anw\u00e4lte beraten t\u00e4glich erfolgreich Mandanten in Markenrechtsangelegenheiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Zeit in der Umweltschutz ein brisantes Thema ist, werben immer mehr Unternehmen damit, dass ihre Produkte umweltschonend sind oder man sogar mit dem Kauf des Produktes der Umwelt hilft. Aber wie weit darf ein Unternehmen bei der Bewerbung seiner Produkte gehen und ab welchem Punkt ist die Schwelle zur Irref\u00fchrung des Kunden \u00fcberschritten? 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